BT-Drucksache 17/3986

Kosten der Realisierung des Bedarfsplans Schiene

Vom 29. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3986
17. Wahlperiode 29. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar
Bartsch, Karin Binder, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Katrin Kunert, Caren
Lay, Thomas Lutze, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Kosten der Realisierung des Bedarfsplans Schiene

Am 11. November 2010 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung die „Ergebnisse der Überprüfung der Bedarfspläne
für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen“ (www.bmvbs.de).
Dieser Bericht beruht für die Bundesschienenwege auf der umfangreichen
Studie „Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege“
(www.bmvbs.de).

Die im Bedarfsplan Schiene aufgeführten Schienenprojekte wurden für die Be-
darfsplanüberprüfung vorab zugeordnet, entweder zum Bezugsfall B0 oder zum
Planfall. Der Bezugsfall enthält „alle bereits realisierten bzw. in Bau befindli-
chen sowie alle als realisiert unterstellten Maßnahmen des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege“ (Bericht S. 9). Aus Anlage 4 des Berichts wird ersicht-
lich, dass 25 Projekte als realisiert bzw. in Bau befindlich klassifiziert werden,
13 Projekte wurden nach einer Vorprüfung (Kapitel 5 der Studie) ebenfalls in
den Bezugsfall B0 aufgenommen. Neu überprüft wurden nur die Projekte des
Planfalls, das sind „38 der rund 80 Bedarfsplanmaßnahmen“ (Bericht S. 7).
Davon wurden als Ergebnis der Bedarfsplanuntersuchung 29 Projekte als bau-
würdig ermittelt. Diese „29 bauwürdigen Bedarfsplanprojekte haben ein Inves-
titionsvolumen von 25,8 Mrd. Euro.“ (Bericht S. 11). Mit dem Projekt Ausbau-
strecke Berlin–Görlitz (PF 23a) befindet sich darunter mindestens ein Projekt,
das sich teilweise bereits in Bau befindet. Von den 38 überprüften Bedarfsplan-
projekten erreichten neun kein Nutzen-KostenVerhältnis (NKV) größer als 1,0.

Keine Angaben enthält der Bericht darüber, was die Realisierung des Bezugs-
falls B0 kosten wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind nach derzeitigem Stand die insgesamt noch zu tätigenden
Investitionen für die 25 Projekte des Bedarfsplans für die Bundesschienen-
wege, die im Bezugsfall B0 als realisiert bzw. in Bau befindlich eingestuft

wurden?

2. Wie hoch sind nach derzeitigem Stand die insgesamt noch zu tätigenden
Investitionen für die 13 Projekte des Bedarfsplans für die Bundesschienen-
wege, die nach Vorprüfung dem Bezugsfall B0 zugeordnet wurden?

3. Bei den 25 Projekten des Bezugsfalls B0, die als realisiert bzw. in Bau befind-
lich eingestuft wurden, sind

Drucksache 17/3986 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) welche bislang vollständig realisiert,

b) diese jeweils in welche Kategorie des Bedarfsplans Schiene eingestuft,

c) jeweils welche Gesamtkosten veranschlagt,

d) die letzten Kostenberechnungen bzw. -schätzungen jeweils aus welchem
Jahr,

e) bislang jeweils Ausgaben in welcher Höhe getätigt worden (Planungskos-
ten bitte gesondert ausweisen),

f) jeweils noch Ausgaben in welcher Höhe zu tätigen,

g) somit jeweils wie viel Prozent der Investitionen bereits getätigt worden,

h) für die noch ausstehenden Ausgaben Finanzierungsvereinbarungen in
welcher Höhe bereits geschlossen worden,

i) somit Finanzierungsvereinbarungen jeweils für wie viel Prozent der noch
ausstehenden Investitionen abgeschlossen worden,

j) jeweils rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für wie viele der insge-
samt vorgesehenen Planfeststellungsabschnitte vorliegend?

4. Bei den 13 Projekten des Bezugsfalls B0, die nach Vorprüfung dem Bezugs-
fall B0 zugeordnet wurden, sind

a) welche bislang vollständig realisiert,

b) diese jeweils in welche Kategorie des Bedarfsplans Schiene eingestuft,

c) jeweils welche Gesamtkosten veranschlagt,

d) die letzten Kostenberechnungen bzw. -schätzungen jeweils aus welchem
Jahr,

e) bislang jeweils Ausgaben in welcher Höhe getätigt worden (Planungskos-
ten bitte gesondert ausweisen),

f) jeweils noch Ausgaben in welcher Höhe zu tätigen,

g) somit jeweils wie viel Prozent der Investitionen bereits getätigt worden,

h) für die noch ausstehenden Ausgaben Finanzierungsvereinbarungen in
welcher Höhe bereits geschlossen worden,

i) somit Finanzierungsvereinbarungen jeweils für wie viel Prozent der noch
ausstehenden Investitionen abgeschlossen worden,

j) jeweils rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für wie viele der insge-
samt vorgesehenen Planfeststellungsabschnitte vorliegend?

5. Bei den 29 Projekten, deren Wirtschaftlichkeit im Zuge der Bedarfsplanüber-
prüfung festgestellt wurde, sind

a) diese jeweils in welche Kategorie des Bedarfsplans Schiene eingestuft,

b) jeweils welche Gesamtkosten veranschlagt,

c) die letzten Kostenberechnungen bzw. -schätzungen jeweils aus welchem
Jahr,

d) bislang jeweils Ausgaben in welcher Höhe getätigt worden (Planungskos-
ten bitte gesondert ausweisen),

e) jeweils noch Ausgaben in welcher Höhe zu tätigen,

f) somit jeweils wie viel Prozent der Investitionen bereits getätigt worden,

g) für die noch ausstehenden Ausgaben Finanzierungsvereinbarungen in

welcher Höhe bereits geschlossen worden,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3986

h) somit Finanzierungsvereinbarungen jeweils für wie viel Prozent der noch
ausstehenden Investitionen abgeschlossen worden,

i) jeweils rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für wie viele der insge-
samt vorgesehenen Planfeststellungsabschnitte vorliegend?

6. Bezieht sich die Aussage, die „29 bauwürdigen Bedarfsplanprojekte haben
ein Investitionsvolumen von 25,8 Mrd. Euro“ auf die noch zu tätigenden
Investitionen für diese Projekte oder auf deren Gesamtkosten?

7. Bei den neun Projekten, die bei der Überprüfung des Bedarfsfalls ein NKV
kleiner als 1,0 erzielt haben,

a) sind jeweils welche Gesamtkosten veranschlagt,

b) sind die letzten Kostenberechnungen bzw. -schätzungen jeweils aus wel-
chem Jahr,

c) wurden bislang jeweils Ausgaben in welcher Höhe getätigt (Planungskos-
ten bitte gesondert ausweisen),

d) wären jeweils noch Ausgaben in welcher Höhe zu tätigen,

e) sind somit jeweils wie viel Prozent der Investitionen bereits getätigt wor-
den,

f) wurden für die noch ausstehenden Investitionen bereits Finanzierungsver-
einbarungen in welcher Höhe geschlossen,

g) wurden somit bereits Finanzierungsvereinbarungen jeweils für wie viel
Prozent der noch ausstehenden Investitionen abgeschlossen,

h) liegen jeweils rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für wie viele der
insgesamt vorgesehenen Planfeststellungsabschnitte vor?

8. In welchem Ausmaß erhöhen die auf Seite 8 des Berichts genannten stetig
„steigende(n) Anforderungen an die Sicherheit (z. B. Tunnelsicherheit), an
den Lärmschutz und an die Interoperabilität (Europäisches Schienenverkehrs-
management- und Zugsicherungssystem ERTMS/ ETCS)“ jeweils durch-
schnittlich die Kosten (Angaben bitte unterscheiden nach Neu- und Ausbau)?

a) Welche seit Verabschiedung des Bedarfsplans wann erlassene und ab
wann gültige Sicherheitsvorschriften sind genau gemeint?

b) Welche seit Verabschiedung des Bedarfsplans wann erlassene und ab
wann gültige Anforderungen an den Lärmschutz sind damit genau ge-
meint?

Berlin, den 29. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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