BT-Drucksache 17/3903

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3511, 17/3523, 17/3524, 17/3525- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 23. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3903
17. Wahlperiode 23. 11. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian
Kindler, Stephan Kühn, Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Kai Gehring,
Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus,
Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3511, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Bundeshaushalt 2011 erhöht die soziale Verschuldung. Dies zeigt sich ins-
besondere an den Kürzungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales. Langzeitarbeitslose und arme Familien tragen die Haupt-
last der Konsolidierung. Damit schwinden ihre Chancen auf Arbeit und auf
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

Arbeitsuchende müssen bei ihren Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz
bestmöglich unterstützt werden. Mit guten Weiterbildungsmaßnahmen und
einer gute Beratung in den Jobcentern steigen ihre Chancen auf einen dauer-
haften Arbeitsplatz. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden
Fachkräftemangels müssen jegliche Kürzungen zu Lasten von Qualifizierung
unterbleiben. Die über den Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Finanz-

mittel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für die Verwaltungs-
kosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende müssen in Höhe der Haus-
haltsansätze für das Jahr 2010 auch für das Jahr 2011 zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus muss für all diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Mitteln bestreiten können, das Existenzminimum und die soziale und
kulturelle Teilhabe und – insbesondere für Kinder – die Teilhabe an Bildung
sichergestellt sein. Orientierungswert für die Berechnung des Haushaltsan-

Drucksache 17/3903 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
satzes für das Arbeitslosengeld II muss daher die vom Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. auf Basis der Daten von 2003 er-
rechnete Regelsatzhöhe sein. Darüber hinaus müssen die Ausgaben für das
Arbeitslosengeld II so bemessen sein, dass weiterhin die Rentenbeiträge für Ar-
beitsuchende finanziert werden, dass auch Kinder von Arbeitsuchenden vom
Elterngeld profitieren und dass über den befristeten Zuschuss ein schrittweiser
Übergang ins Arbeitslosen-geld II erfolgt.

Damit nicht weiterhin der Kostenanstieg bei den Unterkunftskosten für Ar-
beitslosengeld-II-Beziehende allein auf die Kommunen abgewälzt wird, muss
sich der Anteil des Bundes an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientieren.
Darüber hinaus muss der Haushaltsansatz für die Beteiligung des Bundes an
den Leistungen für Unterkunft und Heizung aufgestockt werden, wenn die
Regelsätze für die Grundsicherung so angehoben werden, dass ein menschen-
würdiges Existenzminimum gewährleistet wird.

Berlin, den 22. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Die Kürzung der Mittel für die Eingliederung in Arbeit und die Verwaltungs-
kosten der Grundsicherung geht zu Lasten von Qualifizierung, Beratung und
Unterstützung Langzeitarbeitsloser. Damit werden die Chancen Arbeitsuchen-
der auf einen dauerhaften Arbeitsplatz weiter sinken und Arbeitslosigkeit wird
sich weiter verfestigen.

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende –
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung
des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist nicht geeignet, das men-
schenwürdige Existenzminimum angemessen sicherzustellen. Die vorgelegte
Regelung ist unzulänglich. Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende sind für Erwachsene und Kinder in einem transparenten Verfahren sach-
und realitätsgerecht zu ermitteln. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit sei-
nem Urteil vom 9. Februar 2010 angeordnet.

Eltern, die arbeitsuchend sind, werden zukünftig nicht mehr vom Elterngeld pro-
fitieren. So werden arme Familien weiter ausgegrenzt. Für sie wird das Eltern-
geld zukünftig mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Notwendige Ausgaben
fallen aber für alle Eltern und Kinder gleichermaßen an. Das Elterngeld ist auch
nicht allein eine Lohnersatz-, sondern eine Familienunterstützungsleistung.

Die Streichung des Rentenzuschusses für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen
und -Empfänger wird dazu führen, dass immer mehr Menschen im Alter auf die
Grundsicherung angewiesen sind. Die Altersarmut wird weiter steigen und die
Kosten dafür werden auf die Kommunen verschoben.

Der Bund beteiligt sich auch nach wie vor nicht entsprechend der tatsächlichen
Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung an der Finanzierung
der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung. Dies belastet die
notleidenden Kommunen und schränkt ihren finanziellen Spielraum ein.

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