Vom 23. November 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3858
17. Wahlperiode 23. 11. 2010
Änderungsantrag
der Abgeordneten Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian
Kindler, Stephan Kühn, Fritz Kuhn, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Birgitt Bender,
Hans-Josef Fell, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, Winfried
Hermann, Ulrike Höfken, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Undine Kurth
(Quedlinburg), Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine
Scheel, Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3510, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Änderung der Zweckbestimmung des Kapitels 10 02 Titel 686 19 in
„Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus und anderer nach-
haltiger Formen der Landwirtschaft“ wird zurückgenommen. Die Zweck-
bindung des Titels lautet wieder „Zuschüsse zur Förderung des ökologischen
Landbaus (Bundesprogramm ,Ökolandbau‘)“.
2. Kapitel 10 02 Titel 686 19 wird um 4 Mio. Euro erhöht.
Berlin, den 22. November 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Drucksache 17/3858 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung
Mit der Aufhebung der Zweckbindung des Bundesprogramms „Ökolandbau“
schwächt die Bundesregierung die nachhaltigste und klimafreundlichste Anbau-
methode in der Landwirtschaft. Die gesellschaftlichen Leistungen des ökologi-
schen Landbaus im Klima-, Umwelt- und Naturschutz aber auch bei der Schaf-
fung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sind in unzähligen Studien und
Untersuchungen belegt.
Darüber hinaus wurden die Mittel des Bundesprogramms in den vergangenen
Jahren stark nachgefragt, so dass nicht einmal alle qualitativ hochwertigen
Anträge aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel angenommen werden konn-
ten.
Die Erweiterung der Zweckbestimmung auch auf Zuschüsse zur Förderung an-
derer nachhaltigen Formen der Landwirtschaft ist daher zurückzunehmen.
Stattdessen muss die Forschung im Bereich Ökolandbau ausgebaut werden.
Das Bundesprogramm „Ökolandbau“ soll deshalb zu einem gut ausgestatteten
permanenten Forschungsbudget für den Ökolandbau ausgebaut werden und die
Mittel um 4 Mio. Euro auf insgesamt 20 Mio. Euro aufgestockt werden.