BT-Drucksache 17/3838

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3523, 17/3524, 17/3525- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 22. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3838
17. Wahlperiode 22. 11. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Ralph Lenkert,
Dorothee Menzner, Sabine Stüber, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Steffen Bockhahn, Roland Claus, Michael Leutert, Wolfgang Neskovic und der
Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 16 02 wird der Titel 683 21 „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
Erneuerbare Energien“ um 126,634 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro erhöht.

In Kapitel 16 02 wird der Titel 686 24 „Förderung von Einzelmaßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien“ um 320 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht.

In Kapitel 16 02 wird der Titel 892 21 „Investitionszuschüsse: Erneuerbare
Energien“ um 44,5 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 22. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung

In den kommenden Jahren müssen die Weichen für einen konsequenten Umstieg
auf die Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitig sparsamerem und effi-
zienterem Umgang mit Energie gestellt werden. Insbesondere bei der Nutzung
erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs sowie in den
Bereichen Geothermie, Netz- und Speichertechnologien sowie bei der Realisie-

Drucksache 17/3838 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
rung erneuerbarer Kraftwerksverbünde bedarf es verstärkten Engagements
durch Forschungs-, Förder- und Investitionsprogramme.

Die im Titel „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien“
(Kapitel 16 02 Titel 683 21) vorgesehene Förderung für Forschungs- und Ent-
wicklungsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien liegt weiterhin deutlich
unter den Aufwendungen in Einzelplan 09 (Wirtschaft/Technologie) und 30
(Bildung und Forschung) für nichterneuerbare Energieforschung. Aufgrund der
Bedeutung von erneuerbaren Energien für Klimaschutz, für eine verminderte
Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern und langfristig stabilen Ener-
giepreisen sowie aufgrund der industriepolitischen (Export-)Potenziale soll der
Ansatz auf 200 Mio. Euro erhöht werden. Ein Fokus der Forschungs- und Ent-
wicklungsvorhaben soll dabei auf der naturverträglichen und nachhaltigen Nut-
zung erneuerbarer Energien bei konkurrierenden Nutzungsinteressen liegen.

Das durch den Titel „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuer-
barer Energien“ (Kapitel 16 02 Titel 686 24) geförderte Marktanreizprogramm
ist ein Beleg für die hohe Nachfrage an Solarthermie. Wo sich Maßnahmen un-
mittelbar positiv auf den Klimaschutz auswirken, Investitionen auslösen und
Arbeitsplätze schaffen, muss die Förderung wirksam ausgestaltet werden. Die
Gelder sollen in 2011 um knapp 70 Mio. Euro gekürzt werden; und dies, obwohl
die tatsächlichen Ausgaben aufgrund des Erfolgs dieses Programms in 2009 mit
504,8 Mio. Euro weit über dem Titelansatz für 2010 (448,3 Mio. Euro) lagen.
Der Förderbedarf ist offensichtlich hoch, die bislang zur Verfügung gestellten
Gelder zu gering. Der Haushaltsansatz für diesen Titel sollte daher nicht gekürzt,
sondern auf 700 Mio. Euro erhöht werden. Dies dient dem Klimaschutz, der För-
derung zukunftsfähiger Wirtschaftszweige, langfristig stabilen Energiepreisen
und einer Minderung der Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Der Haushaltstitel „Investitionszuschüsse: Erneuerbare Energien“ (Kapitel 16 02
Titel 892 21) soll auf 100 Mio. Euro erhöht werden, wobei insbesondere den
Bereichen Geothermie und Speichertechnologien mehr Förderung zu Gute kom-
men soll.

Zur Gegenfinanzierung dieser Erhöhungen soll ein Teil der Einnahmen aus der
von der Fraktion DIE LINKE. geforderten Steuer auf die Sondergewinne der
Stromversorger aus dem Emissionshandel verwendet werden.

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