BT-Drucksache 17/3444

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/3030, 17/3361, 17/3406- Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3444
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Markus Kurth, Fritz Kuhn,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie
Wilms, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt,
Winfried Hermann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer,
Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer,
Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/3030, 17/3361, 17/3406 –

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 21 wird gestrichen.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Das Wohngeld ist ein zentrales Instrument der Wohnungspolitik, damit einkom-
mensschwache Haushalte in angemessenem und familiengerechtem Wohnraum
leben können. Es ermöglicht den Zugang zu Wohnungen mit durchschnittlichen
Mieten auch bei einem niedrigen Haushaltseinkommen. Damit stabilisiert es
Bewohnerstrukturen und wirkt der sozialen Segregation von Stadtvierteln ent-
gegen. Das Statistische Bundesamt geht in seiner ersten Wohngeldquartals-
statistik von rund 880 000 Wohngeldempfängern am 31. Dezember 2009 aus.
Erfahrungsgemäß wird die Wohngeldjahresstatistik allerdings höher ausfallen.
Nach der umfassenden Wohngeldreform 2009 sind die individuellen Leistun-
gen abhängig von der Haushaltsgröße, dem monatlichen Gesamteinkommen
und der zu bezahlenden Nettokaltmiete. Zusätzlich wurde aufgrund der stetig
steigenden Energiekosten eine Heizkostenkomponente (Heizkostenzuschuss)
bei der Wohngeldberechnung eingeführt. Diese wird pauschal gewährt und ist
von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abhängig. Da-

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mit wird gewährleistet, dass neben der Nettokaltmiete auch eine Pauschale für
Heizkosten bei der Wohngeldberechnung in Höhe von 24 Euro für Einperso-
nenhaushalte und 31 Euro für Zweipersonenhaushalte berücksichtigt wird.

Nach Schätzungen der Bundesregierung entfielen 2009 rund 250 Mio. Euro der
gesamten Wohngeldausgaben (Bund und Länder) auf die Heizkostenkompo-
nente nach § 12 Absatz 6 des Wohngeldgesetzes. Einkommensschwache Haus-
halte sind besonders stark von steigenden Energiepreisen betroffen, da sie diese
aufgrund ihrer Einkommenssituation schwer kompensieren können. Obwohl
beim Trend der Energiepreissteigerung mittelfristig keine Umkehr absehbar ist,
will die Bundesregierung den Heizkostenzuschuss im Rahmen des Sparpakets
für den Haushalt 2011 streichen. Dies kann bei den Wohngeldempfängerhaushal-
ten mit einem durchschnittlichen Einkommen von rund 800 Euro zu einer monat-
lichen Kürzung zwischen 10 und 30 Euro führen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN möchte die Wohngeldempfänger nicht mit unberechenbaren
Energiekosten allein lassen. Deswegen muss der Heizkostenzuschlag beibehal-
ten und klimafreundlicher ausgestaltet werden.

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