BT-Drucksache 17/3435

Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für Alle gewährleisten

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3435
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann,
Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander
Bonde, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt,
Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald
Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist
nicht geeignet, das menschenwürdige Existenzminimum angemessen sicherzu-
stellen. Die vorgelegte Grundsicherung ist unzulänglich und Ausdruck einer
obrigkeitsstaatlichen Haltung. Die Bundesregierung will die Regelsätze für
Erwachsene nur um 5 Euro erhöhen, für Kinder gar nicht. Statt die tatsächlichen
Bedarfe zu decken, zu denen auch die soziale Teilhabe zählt, streicht die Bun-
desregierung Freizeit und Kultur weitgehend. Mit paternalistischer Haltung
rechnet sie auch noch das durchaus übliche Glas Bier am Wochenende für die
Erwachsenen oder den wöchentlichen Besuch der Eisdiele für Kinder aus den
Berechnungsgrundlagen heraus. Die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband auf
Basis der Daten von 2003 errechnete Regelsatzhöhe von 420 Euro ist für uns
nach wie vor der Orientierungswert. Entsprechend müssen die Kinderregelsätze
auf ein Existenz und Teilhabe sicherndes Niveau angehoben werden. Die Koali-
tion spielt die Ärmsten gegen die Armen aus, statt einen Mindestlohn zu etablie-
ren. Sie kürzt bei der Qualifikation von Langzeitarbeitslosen. An einer Verbes-
serung der Bildungseinrichtungen und der flächendeckenden Versorgung mit
guten gebundenen Ganztagsschulen samt individueller Förderung für jedes
Kind führt auch nach dieser Reform kein Weg vorbei.

Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind für Erwachsene
und Kinder in einem transparenten Verfahren sach- und realitätsgerecht zu
ermitteln. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom
9. Februar 2010 angeordnet.

Grundlage für die Feststellung der Bedarfe ist die Gewährleistung eines men-
schenwürdigen Daseins auch für jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt

nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Hierzu gehören auch die soziale
und kulturelle Teilhabe, für Kinder insbesondere die Teilhabe an Bildung, für
Erwachsene auch die Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Als Grundrecht begründet sie nicht
nur Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates. Der Staat muss die Menschen-
würde auch positiv schützen. Gerade in Deutschland ist der Zusammenhang
zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg besonders hoch. Hier muss eine

Drucksache 17/3435 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Reform ansetzen, die, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil for-
muliert hat, Lebenschancen gewährleisten muss, weil Kinder „ohne hinrei-
chende staatliche Leistungen (in) ihre(n) Möglichkeiten eingeschränkt werden,
später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können.“

II. Der Deutsche Bundestag bekräftigt:

Ein menschenwürdiges Dasein wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet:

1. Die Grundsicherung gewährleistet die physische Existenz der Leistungsbe-
rechtigten wie auch die Möglichkeiten zur Pflege zwischenmenschlicher Be-
ziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben. Folgende Schwerpunkte sind zu berück-
sichtigen:

1.1 Die Bedarfe nach dem Zwölften und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII und SGB II) werden einheitlich auf Basis der unteren
20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte ermittelt –
nachdem alle Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach
dem SGB XII und SGB II sowie die verdeckt Armen herausgerechnet
wurden.

1.2 Die tatsächlichen Ausgaben der Haushalte werden zum Maßstab ge-
nommen. Diese beinhalten auch den gelegentlichen Besuch einer Eis-
diele oder den bescheidenen Konsum etwa von Alkohol, wie sie in allen
Einkommensgruppen unserer Gesellschaft üblich sind.

1.3 Insbesondere werden die Mobilitätserfordernisse realitätsgerecht ermit-
telt. Der Regelsatz muss die Anschaffung eines Fahrrades oder einer
Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr auch tatsächlich ermög-
lichen.

1.4 Den Leistungsberechtigten sollen künftig einmalige Leistungen für die
Anschaffung oder, wenn wirtschaftlich vertretbar, Reparatur von Her-
den, Kühlschränken und Waschmaschinen gewährt werden.

2. Der Anspruch jedes Kindes und jedes Jugendlichen auf individuelle Förde-
rung wird umgesetzt. Das lässt sich am besten über gezielte Sachleistungen
und einen schnellen und qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertages-
einrichtungen und Schulen, einem echten Bildungschancenpaket, erreichen.
Folgende Schwerpunkte sind zu berücksichtigen:

2.1 Es wird ein Bundesprogramm „Regionale Bildungspartnerschaften“ ein-
geführt. Im Mittelpunkt des Programms stehen die individuelle Förde-
rung von allen Kindern und Jugendlichen und der Aufbau einer engen
Kooperation zwischen den Schulträgern, der Jugendhilfe und außerschu-
lischen Trägern vor Ort. Damit stehen auch Kindern und Jugendlichen
aus bildungsfernen Haushalten leicht zu erreichende Angebote zur Ver-
fügung. Um den individuellen Rechtsanspruch ab 1. Januar 2011 sicher-
zustellen, werden kurzfristig schulnah entsprechende Förderangebote
bereitgestellt. Die Förderung durch das Programm „Regionale Bildungs-
partnerschaften“ ersetzt (sukzessive) die kurzfristigen Förderangebote.

2.2 Zuschüsse zum Mittagessen für Kita-Kinder und Schülerinnen und
Schüler werden gezahlt und der Aufbau von Mensen und Cafeterias in
Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Bundesmitteln unterstützt.

2.3 Die Mittel der Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur gezielten Sprach- und Integrations-
förderung in Kindertageseinrichtungen werden massiv aufgestockt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3435

2.4 Es werden mehr Produktionsschulen aufgebaut, damit Schulabbreche-
rinnen und Schulabbrecher im und aus dem Arbeitsprozess lernen und
einen Schulabschluss nachholen können.

2.5 Das bisherige Schulstarterpaket bleibt bestehen, damit auch Kinder im
Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezug diese Unterstützung erhalten.

2.6 Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufhebung des Kooperations-
verbots zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung ein, damit
u. a. ein neues Ganztagsschulprogramm aufgelegt werden kann.

2.7 Das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder wird entsprechend
dem tatsächlichen Bedarf ausgebaut, die Qualität in den Einrichtungen
verbessert und ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz
für alle Kinder festgeschrieben.

3. Es wird ein allgemeiner Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro pro
Stunde für alle Beschäftigten in allen Branchen eingeführt. Die festgelegte
Grenze muss verbindlich sein und darf von keinem Betrieb und in keinem
Beschäftigungsverhältnis unterschritten werden. Mit dieser Untergrenze
wird zukünftig Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler
wirksam verhindert.

a) Eine Mindestlohnkommission wird nach dem Vorbild der Low-Pay-Com-
mission in Großbritannien im Mindestarbeitsbedingungengesetz veran-
kert .

b) Die Mindestlohnkommission legt den allgemeinen Mindestlohn fest und
passt ihn jährlich an.

4. Die Förderung der Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen am
Arbeitsleben wird verbessert und intensiviert. Folgende Schwerpunkte sind
zu berücksichtigen:

4.1 Die geplanten Kürzungen im Eingliederungstitel des SGB II in der
Höhe von 6 Mrd. Euro bis 2014 werden zurückgenommen.

4.2 Qualifizierung hat oberste Priorität in der Arbeitsförderung. Dafür be-
darf es mehr vollwertiger Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
für gering Qualifizierte, aber auch umfassende Weiterbildungsangebote.
Mit folgenden Maßnahmen ist zu beginnen:

4.2.1 Umschulungen in Pflegefachberufe und in den Erziehungsbe-
reich werden abweichend von § 85 Absatz 2 SGB III auch über
zwei Jahre hinaus gefördert.

4.2.2 Es wird eine doppelte 50-Prozent-Quote für Weiterbildungsmaß-
nahmen eingeführt, die über das SGB III und das SGB II geför-
dert werden. Die Quoten sollen dafür sorgen, dass sich 50 Pro-
zent der Maßnahmen an Geringqualifizierte richten und wie-
derum 50 Prozent davon zu einem anerkannten Berufsabschluss
führen.

4.2.3 Für Menschen unter 25 Jahren wird ein Vorrang für Ausbildung
im SGB II verankert.

4.3 Es wird ein verlässlicher sozialer Arbeitsmarkt eingeführt, der Teilhabe
und Perspektiven für diejenigen sichert, die absehbar keine Chancen auf
dem ersten Arbeitsmarkt haben.

5. Der Kostendruck in den Kommunen wird nicht auf die Leistungsberechtig-
ten abgewälzt. Stattdessen muss der Bund einen höheren Anteil der Kosten
der Unterkunft schultern. Folgende Schwerpunkte sind zu berücksichtigen:

Drucksache 17/3435 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5.1 Die Bundesbeteiligung wird entsprechend der tatsächlichen Entwick-
lung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1
SGB II berechnet und dementsprechend wird die Bundesbeteiligung für
das Jahr 2010 auf 35,8 Prozent für den Bundeshaushalt 2011 auf
37,7 Prozent festgelegt.

5.2 Auf das geplante kommunale Satzungsrecht oder die Pauschalierung
der Unterkunftsleistungen wird verzichtet.

5.3 Die seit dem Jahr 2007 geltenden Sonderquoten für die Bundesländer
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden aufgehoben und der
Bundesanteil wird auf alle Bundesländer gleich verteilt.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Hätte die Bundesregierung sich – wie bisher – am Verbrauch der unteren
20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte orientiert, müsste der
Regelsatz nach ihren eigenen Berechnungen 384 Euro betragen. Würde zudem
auf Abschläge für Genussmittel und den Besuch eines Cafes oder einer Eisdiele
verzichtet, müsste der Regelsatz mindestens 400 Euro betragen. Ohne Rechen-
tricks und bei Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe halten wir die Orien-
tierung an dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband (auf Basis der Daten von
2003) errechnete Regelsatz von 420 Euro für richtig.

Bei verständiger Würdigung der Bedarfe wurden viele Positionen von der Bun-
desregierung nicht ausreichend berücksichtigt. Beispielsweise sind für Kinder
und Jugendliche weder für neue noch für gebrauchte Fahrräder Ausgaben vor-
gesehen. Absurd niedrig sind auch die erfassten Kosten für den Öffentlichen
Personennahverkehr. Geht man davon aus, dass Kinder und Jugendliche insbe-
sondere die weiterführende Schule genauso wenig fußläufig erreichen können
wie etliche Freizeitangebote, leuchtet ein, dass vorgesehene Summen zwischen
12 und 14 Euro nicht die tatsächlichen Kosten der Nutzung des Nahverkehrs
decken. Selbst das in Nordrhein-Westfalen unter großen Mühen nun auf den
Weg gebrachte Sozialticket wird 22,50 Euro kosten. In den meisten deutschen
Bundesländern ist die Einführung eines solchen günstigen Sozialtickets noch
nicht einmal absehbar.

Gutscheine oder Chipkarten bewirken in der Regel keine Chancengerechtig-
keit, weil sie nur eingelöst werden können, wenn es Angebote vor Ort gibt und
Eltern bzw. Kinder und Jugendliche selbst aktiv werden. Gerade für bildungs-
ferne und von Armut betroffene Menschen ist dies oft schwierig. Deswegen
erreicht man mit guten Kindertagesstätten und Schulen in Kooperation mit
außerschulischen Trägern mehr Chancengerechtigkeit. Wenn es gelingt, dass
Kinder individuell gefördert werden und nicht an allen von ihnen besuchten
Orten der Bildung ständig an ihre Armut erinnert werden, dann ist ein wichtiger
Schritt zu gleichen Bildungschancen getan.

Der rasche, flächendeckende Aufbau von guten Ganztagschulen braucht eine
gesamtstaatliche Anstrengung. Deswegen müssen jetzt schnell die Basis für
eine qualitative Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Verfassung ge-
schaffen und das Kooperationsverbot endlich aufgehoben werden. Denn gute

Bildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3435

Bis dies geschieht, sollen Schulträger und Jugendhilfeträger unterstützt werden
bei der Etablierung von Lernförderung in den Schulen. Dies ist über das Pro-
gramm „Regionale Bildungspartnerschaften“ zu realisieren. In einer Über-
gangsphase bis zum flächendeckend optimierten Ausbau einer modernen Bil-
dungsinfrastruktur im Sinne dieses Programms gilt es über die Schulen und
Jugendämter direkte Förderangebote zu unterbreiten, die die Kinder schon zum
1. Januar 2011 erreichen. Das Programm der Bundesregierung leistet diese
konkrete Hilfe für alle Kinder nicht und schafft falsche Anreize.

Vergleicht man die Jahre 1998 und 2008, so ist die Zahl der Beschäftigten im
Niedriglohnbereich um 54 Prozent angewachsen. Viele der heutigen 6,5 Millio-
nen Beschäftigten im Niedriglohnsektor müssen ergänzend Arbeitslosengeld II
beantragen. Trotzdem weigert sich die Bundesregierung, Niedriglohnbeschäf-
tigte in Deutschland vor Lohndumping zu schützen. Da der Niedriglohnsektor
in Verbindung mit dem Lohnabstandsgebot aber Maßstab für die Grundsiche-
rung bleibt, wird dadurch eine Spirale nach unten in Gang gesetzt.

Um einen Lohnabstand zu angemessenen Regelsätzen sicherzustellen, bedarf
es eines allgemeinen Mindestlohnes in der Höhe von mindestens 7,50 Euro pro
Stunde. Diese Lohnuntergrenze muss für alle verbindlich sein und darf von kei-
nem Betrieb und in keinem Beschäftigungsverhältnis unterschritten werden.
Mit dieser Untergrenze wird zukünftig auch Lohndumping zu Lasten der Be-
schäftigten und Steuerzahler wirksam verhindert. Die jährliche Anpassung des
allgemeinen Mindestlohnes erfolgt durch eine Mindestlohnkommission nach
dem Vorbild der Low-Pay-Commission in Großbritannien. Diese kann auch
tätig werden, wenn die Tarifbindung in Branchen schwach ist oder es keine
Tarifverträge gibt.

Ziel der Grundsicherung im SGB II ist auch, „dazu bei[zu]tragen, dass [die er-
werbsfähigen Hilfebedürftigen] ihren Lebensunterhalt unabhängig von der
Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.” (§ 1 Ab-
satz 1 SGB II). Es hat sich erwiesen, dass vollwertige Bildungsabschlüsse der
langfristig beste Schutz vor Arbeitslosigkeit sind. Daher ist die Umschulung in
Berufe mit hohem gesellschaftlichen Bedarf in Bildung und Pflege weiterhin
vollständig zu fördern und für junge Menschen der Vorrang auf Ausbildung zu
legen. Quoten können dafür sorgen, dass gering Qualifizierte bessere Chancen
auf dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt bekommen.

Trotz aller Anstrengungen wird es aber kaum gelingen, alle Langzeitarbeitslose
wieder absehbar in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Für besonders
arbeitsmarktferne Menschen werden langfristig sozialversicherungspflichtige
öffentliche Beschäftigungsverhältnisse in einem sozialen Arbeitsmarkt ge-
schaffen, ohne jedoch das Ziel einer Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt
aufzugeben.

Schon heute sind die Sozialgerichte mit einer Flut von Klagen konfrontiert, die
die Angemessenheit der Unterkunftskosten zum Gegenstand haben. Die Zahl
der Klagen wird sich noch mehr erhöhen, wenn der Bundesgesetzgeber weiter-
hin auf die auf die Festlegung von Mindeststandards über die Angemessenheit
verzichtet und es künftig den Kommunen überlässt festzulegen, was als ange-
messene Wohnkosten anzusehen ist und welche Wohnfläche als angemessen
erachtet wird.

Ausgehend von Unterkunftskosten in Höhe von 13,8 Mrd. Euro im Haushalts-
jahr 2011 beträgt bei Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung
der Bundesanteil 5,2 Mrd. Euro statt der aktuell angesetzten 3,4 Mrd. Euro. Der
Ansatz ist demnach um 1,8 Mrd. Euro zu erhöhen. Für 2010 ist eine Nachzah-
lung an die Kommunen zu leisten.

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