BT-Drucksache 17/3187

Neuorganisation der Bundespolizei erfolgreich fortsetzen - Bundespolizistinnen und Bundespolizisten unterstützen

Vom 6. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3187
17. Wahlperiode 06. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dr. Hans-Peter Uhl, Reinhard Grindel,
Peter Altmaier, Günter Baumann, Manfred Behrens (Börde), Clemens Binninger,
Wolfgang Bosbach, Helmut Brandt, Ingrid Fischbach, Michael Frieser,
Dr. Franz Josef Jung, Günter Lach, Stephan Mayer (Altötting), Stefan Müller
(Erlangen), Beatrix Philipp, Armin Schuster (Weil am Rhein), Ingo Wellenreuther,
Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Stefan Ruppert, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Manuel Höferlin, Jimmy Schulz, Serkan Tören, Birgit Homburger
und der Fraktion der FDP

Neuorganisation der Bundespolizei erfolgreich fortsetzen – Bundespolizistinnen
und Bundespolizisten unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten leisten herausragende Arbeit
unter oftmals schwierigen Bedingungen. Der Deutsche Bundestag würdigt und
anerkennt diese Leistung.

Die Schengen-Osterweiterung hat die Bundespolizei vor einschneidende Ver-
änderungen und Herausforderungen in einem Kernbereich ihrer Aufgaben-
wahrnehmung gestellt, die sie engagiert angenommen hat, und denen sie sich
auch künftig stellen wird. In den Grenzregionen zu Tschechien und Polen kann
die Bundespolizei ihre Aufgaben nur dann erfüllen, wenn eine ausreichende
personelle Besetzung der Inspektionen gewährleistet ist, wobei zugleich Ver-
besserungen bei der Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei, Landespolizei
und Zoll erforderlich sind, um Doppelarbeit und Reibungsverluste zu vermei-
den.

Die Bundespolizei erfüllt nicht nur im Inland wichtige gesetzliche Aufgaben.
Daneben sind die vielen Auslandseinsätze der Bundespolizei ein Aushänge-
schild des deutschen Rechtsstaats. Auch für die Sicherheit der deutschen Aus-
landsvertretungen leistet die Bundespolizei durch den Hausordnungsdienst, die
Sicherheitsbeamten und die Personenschutzkommandos einen wichtigen Bei-

trag. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zum Beitrag der Bundespolizei für
mehr Demokratie und Frieden in der Welt. Der Deutsche Bundestag würdigt
die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderpolizeien im Einsatz.

Das Gelingen der Neuorganisation der Bundespolizei ist ohne den persönlichen
Einsatz, die Flexibilität und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter undenkbar. Umzüge und Lebensplanänderungen wurden und werden
auch noch vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei abver-

Drucksache 17/3187 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

langt. Ein besseres Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen und damit
auch die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann vor allem durch
verbesserte Kommunikation und Begründung noch gefördert werden.

Selbstverständlich ist es Teil des Berufes für Bundespolizistinnen und Bundes-
polizisten, mit dem Wissen zu leben, jederzeit flexibel sein zu müssen, da der
Einsatzort in ganz Deutschland sein kann. Dies ist unerlässliche Basis für eine
Bundesbehörde.

Der Deutsche Bundestag nimmt die berechtigten Sorgen der Beschäftigten der
Bundespolizei, die teilweise in der Anhörung des Innenausschusses vom 5. Juli
2010 angesprochen worden sind, sehr ernst. Die Organisationsreform liegt in
der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern. Der Deutsche Bundes-
tag fühlt sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei ver-
pflichtet und wird deshalb auch die weitere Umsetzung der Neuorganisation der
Bundespolizei konstruktiv begleiten.

Bei einem Projekt der Größe der Neuorganisation der Bundespolizei kann es zu
Anfangsschwierigkeiten kommen. Auch zeigen sich oftmals wohlgemeinte Pla-
nungen in der Realität als schwer zu verwirklichen. Nachdem die Reform nun
bereits seit dem 1. März 2008 weit vorangeschritten ist, unterstützt der Deutsche
Bundestag das Anliegen der Bundesregierung nachdrücklich, die Neuorganisa-
tion der Bundespolizei zu einem Erfolg zu führen und bereits erkannte Pro-
bleme im Fortgang der Umsetzung zu lösen.

Die Aufgabenbündelung im Rahmen der Neuorganisation der Bundespolizei
soll vor allem „mehr Personal auf die Straße“ und mehr Effektivität bringen.
Dazu gehört eine nach polizeifachlichen Gesichtspunkten ausgewogene Perso-
nalverteilung, insbesondere unter Berücksichtigung einer Entlastung der Voll-
zugsbeamten von Verwaltungstätigkeiten. In diesem Zuge ist auf eine ausgewo-
gene Balance zwischen Zentralisierung und dem Treffen von Entscheidungen
vor Ort zu achten. Der jeweiligen Entscheidungsebene vor Ort kommt deshalb
eine wesentliche Bedeutung zu.

Mit der Neugründung des Bundespolizeipräsidiums sind Aufgaben aus dem
Bundesministerium des Innern dorthin übertragen worden. Für eine bessere
Klarheit der Entscheidungsstrukturen und Effizienz der Aufgabenerfüllung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei auf der jeweiligen Ent-
scheidungsebene vor Ort ist die vom Bundesministerium des Innern initiierte
Stärkung der Kernkompetenzen des Bundespolizeipräsidiums begrüßenswert.

Die Bundespolizei lebt von ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern. Um Personal vernünftig einsetzen zu können und vor allem das Potential
jedes Einzelnen zu erkennen, zu fördern und zum Besten der gesamten Bundes-
polizei einzusetzen, ist ein Personalmanagement- und Personalentwicklungs-
konzept erforderlich. Gerade im Rahmen der laufenden Strukturreform der
Bundespolizei ist ein nachhaltiges Konzept zum zielgenauen Einsatz personel-
ler Ressourcen unerlässlich. Dabei müssen die Personalvertretungen auf Basis
des Bundespersonalvertretungsgesetzes eng einbezogen werden. Mit den Per-
sonalmanagementkonzepten kann und muss auch den gesundheitlichen Belan-
gen, der Zufriedenheit der Bediensteten der Bundespolizei und der demogra-
phischen Entwicklung Rechnung getragen werden, um Motivation und Ein-
satzfähigkeit zu erhalten, erforderlichenfalls noch zu verbessern und einer
möglichen Burn-out-Problematik in Teilen der Bundespolizei wirksam zu be-
gegnen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist
auf eine zügige Besetzung offener Planstellen hinzuwirken.

Wenngleich Bundesbeamte selbstverständlich bundesweit einsetzbar sein müs-
sen, kann und sollte der lokale Bezug bei der Nachwuchsgewinnung eine grö-

ßere Rolle spielen. Daher begrüßt der Deutsche Bundestag ausdrücklich das
vom Bundesministerium des Innern geplante Modellprojekt in Frankfurt am

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3187

Main mit regionaler Einstellungspraxis und Anwerbung als ersten Schritt hin
zu einer neuen Praxis in der Bundespolizei.

Auslandseinsätze stellen eine weitere wichtige Säule der bundespolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung dar. Die gemeinsam durchgeführten Auslandseinsätze
der deutschen Polizeien des Bundes und der Länder haben in den letzten Jahren
weiter an Bedeutung gewonnen; diese Entwicklung wird in den kommenden
Jahren wohl noch zunehmen. Gerade an den wichtigen Ausbildungsbemühun-
gen in Afghanistan im Rahmen des bilateralen Ausbildungsprogramms und der
Europäischen Polizeimission EUPOL lässt sich dies ablesen. Die Zusammen-
arbeit von Bundes- und Länderpolizeien hat sich dabei bewährt. An ihr ist
daher festzuhalten. Der Deutsche Bundestag appelliert hier auch an die Länder,
sich ihrer Verantwortung nicht zu entziehen und ihren bundesstaatlichen Ver-
pflichtungen bei Auslandseinsätzen nachzukommen.

Die Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Voraussetzung für die
Arbeit der Bundespolizei. Es ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Bundes-
ministeriums des Innern, dass Um- und Versetzungen im Zusammenhang mit
der Neuorganisation möglichst sozialverträglich erfolgen. Dienstliche Belange
und die Belange der Beschäftigten müssen hierbei in dem gebotenen Maße ab-
gewogen werden. Hierzu wurden mit der zuständigen Personalvertretung
Dienstvereinbarungen geschlossen, die zügig umzusetzen sind. Der Deutsche
Bundestag wird die Bundesregierung darin unterstützen, diesen Weg weiterzu-
verfolgen.

Die Tätigkeit an Flughäfen – hier insbesondere aufgrund der weiter ansteigen-
den Fluggastzahlen – und in Ballungsräumen ist eine der zentralen Aufgaben
der Bundespolizei. Für die betroffenen Bundespolizistinnen und Bundespolizis-
ten ist die Abordnungspraxis unbefriedigend, wenn diese zum Dauerzustand
wird und zudem zu Lasten der Arbeit in ihren Heimatdienststellen geht. Der
Deutsche Bundestag unterstützt daher die Bundesregierung in ihrem Vorhaben,
an den Flughäfen kontinuierlich mehr Personal einzusetzen. Der Deutsche Bun-
destag hält es auch für erforderlich, den Bundespolizistinnen und Bundespoli-
zisten in den Dienststellen, die verkleinert oder aufgelöst werden sollen, auf
Grundlage der in der Dienstvereinbarung zwischen dem Bundesministerium
des Innern und dem Bundespolizeihauptpersonalrat definierten Schrittfolgen
Planungssicherheit zu geben und denjenigen, die umge- oder versetzt werden
sollen, rasch Perspektiven zu eröffnen.

II. Der Deutsche Bundestag nimmt die Anregungen der Sachverständigen zur
Kenntnis.

Er unterstützt die Bundesregierung bei der weiteren Umsetzung der Neuorgani-
sation der Bundespolizei.

Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

1. die Neuorganisation zügig und sozialverträglich abzuschließen und dabei,

2. die Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei weiterhin nach Maß-
gabe der mit der Personalvertretung abgeschlossenen Dienstvereinbarungen
sozialverträglich zu gestalten,

3. das Bundespolizeipräsidium in seinen Kernkompetenzen weiter zu stärken,

4. das Prinzip der Subsidiarität bei der Aufgabenwahrnehmung zu stärken,

5. die Bundespolizei bei der Umsetzung moderner Personalmanagement- und
Personalentwicklungskonzepte zu unterstützen,

6. bei der Nachwuchsgewinnung den lokalen Bezug zu verstärken,

Drucksache 17/3187 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. ein besonderes Augenmerk auf die Personalsituation an Flughäfen und in
Ballungsräumen zu richten,

8. die konstruktive Zusammenarbeit von Bundes- und Länderpolizeien bei
Auslandseinsätzen weiter zu vertiefen,

9. die Belastung der Vollzugsbeamten mit Verwaltungsaufgaben vor dem Hin-
tergrund der Einsparungen von jährlich 1,5 Prozent der Planstellen im Ver-
waltungsbereich einer kritischen Analyse zu unterziehen.

Berlin, den 6. Oktober 2010

Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion

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