BT-Drucksache 17/306

Zukunft der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab dem Jahr 2013

Vom 17. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/306
17. Wahlperiode 17. 12. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Eva Bulling-Schröter, Diana Golze,
Katja Kipping, Harald Koch, Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert, Dorothee
Menzner, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Zukunft der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen ab dem Jahr 2013

Bis zum Jahr 2012 gilt das zwischen der Bundesregierung und den Ländern
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geschlossene Verwal-
tungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung. Nach Angaben
der Bundesregierung aus dem Jahre 2008 sollen nach 2012 Aufwendungen von
300 bis 550 Mio. Euro zur Braunkohlesanierung notwendig sein (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom
24. April 2008, Bundestagsdrucksache 16/8969). In ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. August
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13871) beziffert die Bundesregierung den
Aufwand nach 2012 bis zum Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen auf insge-
samt bis zu 1 Mrd. Euro. Dies ist nahezu eine Verdopplung gegenüber den An-
gaben aus 2008.

Offenbar haben sich durch mehrere Geländeeinbrüche und Erdrutsche in ehe-
maligen Tagebaugebieten, insbesondere den am 30. Januar 2009 bei Nach-
terstedt, neue Anforderungen an die Sanierung ergeben. Auch der mit der
Sanierung einhergehende steigende Grundwasserspiegel hat erhebliche, bisher
finanziell nicht abgedeckte Folgen in den Regionen, insbesondere für die
Standsicherheit von Häusern und anderen Bauwerken. Schließlich zeigt sich
immer mehr, dass eine nachhaltige dauerhafte Wiederherstellung der vom
Braunkohleabbau betroffenen Regionen höhere und längerfristige Aufwendun-
gen erfordert, vor allem zur Schaffung eines stabilen Wasserhaushaltes und zur
wirtschaftlichen Entwicklung der Region, insbesondere der vom Land Bran-
denburg und dem Freistaat Sachsen in Arbeit befindlichen Lausitzer Seen-
region. All dies wird gravierende Auswirkungen auf das noch auszuhandelnde
Verwaltungsabkommen zwischen Bund und den betroffenen Bundesländern
haben.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was haben die infolge des Geländeeinbruchs in Nachterstedt im Jahr 2009
von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
mbH (LMBV) vorgenommenen Bewertungen über die geotechnische Si-
tuation in ehemaligen Tagebauen und mögliche größere Gefährdungen des
Untergrunds ergeben?

Drucksache 17/306 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Gibt es, fußend auf den jüngsten Geländeeinbrüchen und Erdrutschen, sys-
tematische Untersuchungen bereits sanierter Tagebauflächen und systema-
tische Untersuchungen über Flächen oder Regionen, in denen entgegen
früherer Annahmen mit Gefährdungen des Untergrundes zu rechnen ist?

Wenn ja, von wem, und wann ist mit Ergebnisse zu rechnen?

3. Wie groß sind die zusätzlichen Aufwendungen zur Braunkohlesanierung,
die sich aus der vorgenommenen Neubewertung der geologischen Situation
der ehemaligen Tagebaugebiete ergeben haben (bitte einzeln nach Sanie-
rungsregionen aufschlüsseln)?

4. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung nach den bisher vorlie-
genden Erfahrungen mit Schäden an Bauwerken durch aufsteigendes
Grundwasser?

5. Welchen Umfang haben aus heutiger Sicht die noch verbleibenden Arbei-
ten in den Lausitzer und der mitteldeutschen Bergbauregionen nach dem
Jahr 2012, bezogen auf Aufgaben nach dem geltenden Verwaltungsabkom-
men Braunkohlesanierung, aufgeschlüsselt nach

– § 2 (Maßnahmen zur Grundsanierung),

– § 3 (Maßnahmen zum Grundwasserwiederanstieg) sowie

– § 4 (Maßnahmen zur Standarderhöhung)?

6. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der geschätzten Sanierungs-
kosten von bis zu 550 Mio. Euro im Jahr 2008 auf bis zu 1 Mrd. Euro im
Jahr 2009, die von Bund und Ländern gemeinsam aufzubringen sind?

7. Unterstützt die Bundesregierung Vorhaben, im Rahmen der §-3-Maßnah-
men zur Fremdflutung der ehemaligen Tagebaue in der Lausitzer Region
Wasser aus weiter entfernten Regionen, so aus der Elbe, über Fernleitun-
gen heranzuführen?

8. Erkennt die Bundesregierung an, dass Gefährdungen, die sich aus dem un-
vermeidlichen Wiederanstieg des Grundwassers in den Bergbauregionen
ergeben, eine direkte Folge des einstigen Bergbaubetriebs sind und der
Bund auch langfristig bei der Regulierung des Wasserhaushaltes und der
Beseitigung entsprechender Schäden in der Verantwortung steht?

9. Ist die Bundesregierung bereit, die bisher angewandte Kulanzregelung bei
Hausgefährdungen durch wieder ansteigendes Grundwasser, für die im vier-
ten Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung ein Finanzierungsrah-
men von 262 Mio. Euro bereitgestellt werden, im ab 2013 geltenden Ver-
waltungsabkommen Braunkohlesanierung in einen Rechtsanspruch umzu-
wandeln?

10. In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, innerhalb der Maßnah-
men zum Grundwasseranstieg notwendige Arbeiten zur Sanierung oder
zum Schutz von Häusern und anderen Bauwerken, die durch ansteigendes
Grundwasser geschädigt sind oder wo Schäden drohen, zu berücksichtigen
und entsprechend zu finanzieren, wie dies z. B. beim Schloss Altdöbern der
Fall war?

11. Wie hoch sind schätzungsweise die jährlichen Betriebskosten (Unterhal-
tung, Instandhaltung etc.) für die durch die LMBV bereits fertiggestellten
bzw. noch fertigzustellenden infrastrukturellen Sanierungsprojekte in den
Bergbauregionen wie Kanäle, Überleiter, Brückenbauwerke sowie die Kos-
ten für die Gewässerpflege?

12. Wer trägt gegenwärtig diese Kosten für Unterhaltung, Instandsetzung und

Pflege (bitte aufschlüsseln nach LMBV, Ländern, kommunalen Trägern
und privaten Eignern)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/306

13. Ist die Bundesregierung bereit, sich langfristig an der Finanzierung von
Unterhalt, Instandhaltung und u. U. Ausbau der besonderen Infrastruktur in
den Bergbauregionen zu beteiligen?

14. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben des Landes Brandenburg
und des Freistaats Sachsen, die Kanäle, Überleiter und sonstigen Regulie-
rungsbauwerke im Lausitzer Seenland schiffbar zu gestalten und diese
Schiffbarkeit bis in den Berliner Raum auszuweiten, und ist die Bundes-
regierung bereit, dieses Projekt, u. a. auch finanziell, zu unterstützen?

15. Unterstützt die Bundesregierung die Landesregierung Brandenburg in der
Forderung, die LMBV nicht zu privatisieren (vgl. Koalitionsvertrag zwi-
schen SPD Brandenburg und DIE LINKE. Brandenburg für die 5. Wahl-
periode des Brandenburger Landtages vom 5. November 2009), und sichert
die Bundesregierung zu, dass die LMBV, solange ihr Bestehen notwendig
ist, in öffentlicher Hand verbleibt?

16. In welchem Umfang wurde bereits Sanierungstechnologie der LMBV ans
Ausland vergeben, und welche Erlöse wurden damit erzielt?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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