BT-Drucksache 17/3045

Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus verstärken - Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus ausbauen und verstetigen

Vom 28. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3045
17. Wahlperiode 28. 09. 2010

Antrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich,
Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Cornelia Möhring, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina
Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus verstärken – Bundesprogramme
gegen Rechtsextremismus ausbauen und verstetigen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Zehn Jahre nach dem Beginn der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus
und zur Stärkung demokratischer Strukturen hat diese Aufgabe nichts von ihrer
Bedeutung verloren. Die vom Bund angestoßenen und durch die Bundesländer
in unterschiedlichem Maße kofinanzierten Programme haben in ihrer Gesamt-
heit viel Anerkennung gefunden und sind auch von Seiten der wissenschaft-
lichen Begleitforschung als wichtige und richtige Ansatzpunkte zur Auseinan-
dersetzung mit der extremen Rechten und mit demokratiefeindlichen Erschei-
nungen bewertet worden.

Die bisherigen Erfahrungen mit den Bundesprogrammen haben gezeigt, dass
eine langfristige, auf die Stärkung engagierter Akteure vor Ort setzende Arbeit
die beste Gewähr dafür bietet, lokale Strukturen der extremen Rechten einzu-
dämmen und auch zurückdrängen zu können. Die erhöhte Sensibilität gegen-
über extrem rechten Aktivitäten und die aktuell zu verzeichnenden rückläufi-
gen Zahlen bei Aktivitäten der extremen Rechten sind auch auf die langfristig
angelegte Arbeit der über die Bundesprogramme finanzierten Projekte zurück-
zuführen. Diese positive Entwicklung muss durch eine Verstetigung der Arbeit
fortgesetzt werden, denn die bisherigen Erfolge sind keineswegs gesichert.

So stellt der Deutsche Bundestag mit Besorgnis fest, dass autoritäre, ausgren-
zende und gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen gerichtete Einstellungen
nach wie vor eine relativ große Verbreitung in der Bevölkerung finden. Sie kön-
nen einen Resonanzboden für die extreme Rechte bilden, weshalb es notwendig
ist, hier verstärkt gegenzusteuern. Dies kann nach Überzeugung des Deutschen
Bundestages jedoch nur mit einer zielgenauen, an konkreten Inhalten ausge-
richteten, fachlich qualifizierten Arbeit der Bundesprogramme geschehen. Der

so genannte Extremismusansatz ist nach Ansicht des Deutschen Bundestages
hierfür untauglich, weil aus ihm weder Konzepte der präventiven Arbeit abzu-
leiten sind noch die darin enthaltene Gleichsetzung unterschiedlicher so ge-
nannter Extremismen den realen Problemen entspricht.

Drucksache 17/3045 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die erfolgreiche Arbeit mit den bisherigen Bundesprogrammen gegen Rechts-
extremismus fortzuführen, an entscheidenden Stellen zu verbessern, den finan-
ziellen Rahmen der Programme auszuweiten und die Programme zu versteti-
gen. Hierzu soll die Bundesregierung folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Der finanzielle Rahmen des bisherigen Bundesprogramms „VIELFALT
TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ wird entspre-
chend dem vorhandenen Bedarf (d. h. der geplanten deutlichen Ausweitung
der Lokalen Aktionspläne – LAP – und der notwendigen Kontinuität der
bisherigen LAP) von 19 auf 38 Mio. Euro erhöht;

a) Der Finanzrahmen des bisherigen Programms „kompetent. für Demokra-
tie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ wird von 5 Mio.
auf 8 Mio. Euro erhöht, um die notwendige Ausweitung der Opferbera-
tungen auf Westdeutschland zu ermöglichen;

b) Der Finanzrahmen des Programms „Förderung von Projekten für
demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland“
bleibt in Höhe von 6 Mio. Euro erhalten.

2. Die Zahl der LAP wird entsprechend der angemeldeten Bedarfe und nach
Prüfung ihrer Fachlichkeit über die bisher vorhandene Zahl von 90 LAP
ausgeweitet;

a) Die geographische Verteilung der LAP erfolgt nach inhaltlichen Kriterien
(z. B. Schwerpunktregionen der extremen Rechten) und nicht entlang des
bisherigen Ost-West-Schemas;

b) Um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten, erhalten vorhandene
LAP nach Prüfung ihrer Fachlichkeit die Möglichkeit, sich erneut zu be-
werben;

c) Die Antragstellung für die LAP erfolgt nicht länger ausschließlich über
die Kommunen und Landkreise, sondern auch über zivilgesellschaftliche
Träger;

d) Die bisherigen und zukünftig zu fördernden LAP unterliegen einer be-
gleitenden Qualitätskontrolle und fachlichen Begleitung;

e) Die finanzielle Förderung der LAP durch den Bund erfolgt so, dass keine
weiteren finanziellen Belastungen auf die Kommunen zukommen;

f) Die Koordinierungsstellen der LAP sollen neben der administrativen
Begleitung der Einzelprojekte stärker inhaltlich tätig werden. So sollen
sie die Entwicklung lokaler Szenen der extremen Rechten stärker doku-
mentieren und auf Grundlage dieser Analyse eigene (Fortbildungs-)An-
gebote unterbreiten. Darüber hinaus fungieren sie als Erstkontakt für jene
Akteure, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren wollen.

3. Im Rahmen der Säule 2 des bisherigen Vielfalt-Programms soll es bei der
Förderung von Modellprojekten zu keiner Verminderung der bisher geför-
derten Modellprojekte kommen;

a) Die Anforderung an den durch die Modellprojekte einzuwerbenden Kofi-
nanzierungsanteil von 50 Prozent ist zu vermindern und soll nicht höher
als 30 Prozent liegen;

b) Zur Absicherung der Arbeit und zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit
und Kontinuität ist die Förderdauer der Modellprojekte auf mindestens
fünf Jahre zu verlängern;
c) Das thematische Spektrum der Modellprojekte soll ausgeweitet und der
vor allem jugendspezifische Zugang erweitert werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3045

4. Die über das Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie – Beratungs-
netzwerke gegen Rechtsextremismus“ geförderten Mobilen Beratungen und
Opferberatungen sollen nicht länger als Modellprojekte, sondern als dauer-
hafte Aufgabe des Bundes gefördert werden und damit eine langfristige Per-
spektive erhalten;

a) Der erfolgreiche Ansatz der Opferberatung soll auf die westdeutschen
Bundesländer übertragen und innerhalb der vorhandenen Beratungsnetz-
werke etabliert werden;

b) Die inhaltliche Arbeit in den Beratungsnetzwerken soll so gestaltet wer-
den, dass eine längerfristige und begleitende Beratung vor Ort durchge-
führt werden kann und sich nicht in kurzfristiger Krisenintervention er-
schöpft;

c) Die Trägerstruktur der Beratungsnetzwerke ist mittelfristig so zu gestal-
ten, dass bürgerschaftliche Vereine und Projekte die Trägerschaft über-
nehmen, um eine niederschwellige Anlaufstelle für Betroffene zu errich-
ten;

d) Die Bundesregierung soll zeitnahe und verbindliche Gespräche mit den
Bundesländern über die Frage der Kofinanzierung durch die Länder füh-
ren und mit ihnen feste Vereinbarungen schließen;

e) Die in den ostdeutschen Bundesländern entwickelten Fachstandards der
Mobilen Beratung und Opferberatung sollen auf die westdeutschen Bera-
tungsnetzwerke übertragen werden.

5. Zur Koordination der unterschiedlichen Programme und für die Entwick-
lung einer Gesamtstrategie der staatlichen Auseinandersetzung mit der
extremen Rechten soll eine Zentralstelle bei der Bundesregierung eingerich-
tet werden, die die verschiedenen Anätze aufeinander abstimmt. Neben der
administrativen Koordination der Arbeit soll es hier auch um die Entwick-
lung einer langfristigen inhaltlichen Strategie gehen. Hierfür wird eine enge
Abstimmung mit der einzurichtenden „Unabhängigen Beobachtungsstelle
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus“ angestrebt.

6. Es soll eine „Unabhängige Beobachtungsstelle Rechtsextremismus, Rassis-
mus, Antisemitismus“ eingerichtet werden, zu deren Anschubfinanzierung
5 Mio. Euro bereitgestellt werden.

7. Die Schwerpunktsetzung der bisherigen Programme soll eindeutig die Aus-
einandersetzung mit der extremen Rechten und die Förderung von Demo-
kratie bleiben. Es soll zu keiner Vermischung der Programme mit anderen
„Extremismusbereichen“ kommen.

Berlin, den 28. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

1. Die beiden bisherigen Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend
für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie –
Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ bedürfen einer finanziellen
Ausstattung, mit der alle ihre Aufgaben und die in sie gesteckten Erwartun-

gen erfüllt werden können. Das ist, aufgrund einer zu knapp bemessenen
bisherigen Finanzierung, derzeit nicht der Fall. So mussten im Vielfalt-Pro-

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gramm zahlreiche Anträge für LAP abgelehnt werden, was nicht nur auf
mögliche fachliche Mängel, sondern auch auf den zu engen Finanzrahmen
zurückzuführen ist. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) angestrebte Ausweitung der Lokalen Akti-
onspläne auf weitere Kommunen ist, soll es zu keinem Abbruch erfolgrei-
cher bisheriger Arbeit kommen, nur mit einer Ausweitung des finanziellen
Rahmens möglich. Gleiches gilt für das Kompetent-Programm. Hier muss es
vor allem um den Aufbau flächendeckender Opferberatungsstellen gehen.
Außerdem sollen die erweiterten Mittel eine verstärkte interne Vernetzung
der Beratungsnetzwerke ermöglichen und den fachlichen Austausch verste-
tigen.

2. Der Ansatz der Lokalen Aktionspläne soll ausgebaut und entsprechend der
bisherigen Erfahrungen an einigen Stellen modifiziert werden. So soll die
Zahl von bisher 90 Lokalen Aktionsplänen entsprechend dem vorhandenen
Bedarf erhöht werden, sofern eine fachliche Prüfung dies befürwortet. Die
starre quantitative Ost-West-Verteilung (zehn LAP pro ostdeutsches Bun-
desland, drei pro westdeutsches Bundesland) hat sich als nicht sinnvoll er-
wiesen. Insofern soll die Verteilung nach inhaltlichen Kriterien erfolgen,
also z. B. die Stärke einer rechten Szene vor Ort mitberücksichtigen. Wich-
tig ist auch hier eine Kontinuität der Arbeit, weshalb bisherigen LAP die
Möglichkeit der erneuten Bewerbung eingeräumt werden soll. Allerdings
soll sich das Verfahren der Antragstellung verändern. Antragsberechtigt sind
zukünftig nicht nur Kommunen oder Landkreise, sondern auch Vereine, Ini-
tiativen oder andere zivilgesellschaftliche Träger. Um die angemessene
Fachlichkeit der LAP besser zu gewährleisten, soll eine ständige fachliche
Begleitung gewährleistet werden, die auch im laufenden Prozess noch nach-
steuern kann. Diesem Zweck soll auch die Aufwertung der Koordinierungs-
stellen dienen. Schließlich soll die finanzielle Ausstattung des bisherigen
Vielfalt-Programms so erfolgen, dass für die Kommunen keine weiteren
finanziellen Belastungen entstehen.

3. Für die Entwicklung innovativer pädagogischer Modelle im Bereich Demo-
kratieentwicklung, Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und
Rechtsextremismus haben sich die Modellprojekte der Säule 2 des Vielfalt-
Programms als unverzichtbar erwiesen. Deshalb sollen sie in ihrem bisheri-
gen quantitativen Umfang erhalten bleiben. Als äußerst schwierig hat sich
die hohe Kofinanzierungsvorgabe von 50 Prozent für die Modellprojekte
erwiesen, weshalb sie auf maximal 30 Prozent gesenkt werden soll. Weiter
hat die befristete und kurze Laufzeit der jeweiligen Förderung zu einer Be-
hinderung der inhaltlichen Arbeit geführt, so dass es sinnvoll erscheint, hier
zu längeren Förderfristen zu kommen und eine größere Kontinuität zu er-
möglichen. Die thematische Palette der Modellprojekte soll ausgeweitet
werden, um z. B. auch Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlich-
keit bei Erwachsenen und älteren Menschen oder Ungleichwertigkeitsvor-
stellungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen stärker zu thematisieren.

4. Im Programm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen
Rechtsextremismus“ finden sich mit den Opferberatungen und den Mobilen
Beratungen die bisher erfolgreichsten Projekte der vom Bund seit 2001 ge-
förderten Programme gegen Rechtsextremismus. Nach nunmehr zehnjähri-
ger Arbeit dieser Projekte kann nicht mehr von einer Modellphase gespro-
chen werden, sondern es handelt sich um dauerhaft notwendige Arbeit, die
auch als solche verstetigt und finanziell gefördert werden muss. Nach dem
Vorbild anderer vom Bund geförderter lokaler Programme (z. B. „Soziale
Stadt“) soll die Bundesregierung hier einen Vorschlag zur Verstetigung der
Finanzierung vorlegen. Die auch bei einer veränderten Finanzierungsart not-

wendige Kofinanzierung durch die Bundesländer soll durch feste Abspra-
chen des Bundes mit den Ländern gewährleistet werden, um so dem Pro-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3045

gramm die notwendige Planungssicherheit zu ermöglichen. Inhaltlich soll es
beim Ausbau des Kompetent-Programms vor allem um die überfällige Über-
tragung der Opferberatungsstellen auf die westdeutschen Bundesländer ge-
hen. Vor allem hierfür sollen die vergrößerten finanziellen Mittel des Pro-
gramms eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Durchführungsricht-
linien des Programms so verändert werden, dass die in der Praxis untaug-
liche kurzfristige Krisenintervention zugunsten einer längerfristigen,
begleitenden Beratungsarbeit ersetzt wird. Schließlich sollen die möglichen
Trägerstrukturen der Beratungsnetzwerke so modifiziert werden, dass bür-
gerschaftliche Vereine und Projekte die Trägerschaft übernehmen, um die
Beratungsnetzwerke als möglichst niederschwellige Anlaufstellen für Be-
troffene zu etablieren. Es gilt, den in den ostdeutschen Projekten ent-
wickelten Standard der Mobilen Beratung und Opferberatung für die west-
deutschen Projekte zu übernehmen.

5. Programme zur Auseinandersetzung mit der extremen Rechten und mit De-
mokratiedefiziten finden sich in unterschiedlichen Bundesministerien (Bun-
desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministe-
rium des Innern, Bundesministerium für Arbeit und Soziales), ohne dass es
bisher eine Gesamtkoordination der verschiedenen Programme gibt. Für die
Entwicklung einer langfristigen Strategie in der Auseinandersetzung mit der
extremen Rechten und mit demokratischen Defiziten ist eine solche inhalt-
liche und administrative Koordination notwendig. Sie soll im Rahmen der
Bundesregierung geschaffen werden.

6. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine zentrale Stelle, die die ver-
streuten Erkenntnisse zur Entwicklung der extremen Rechten unter gesell-
schaftspolitischen Gesichtspunkten zusammenfasst und einschätzt. Dies
meint eine Gesamtbetrachtung jenseits der eingeschränkten Aufgaben des
Verfassungsschutzes. Die Einrichtung einer solchen unabhängigen Beobach-
tungsstelle und die Verbindung der Erkenntnisse zur extremen Rechten mit
anderen Ausgrenzungsphänomenen, wie sie mit dem Ansatz der „gruppen-
bezogenen Menschenfeindlichkeit“ verbunden werden, ist eine unabding-
bare Voraussetzung, um die Mittel der Bundesprogramme gegen Rechts-
extremismus und für Demokratie gezielt, nachhaltig und den aktuellen Er-
fordernissen entsprechend einzusetzen. Aufgabe einer solchen Beobach-
tungsstelle soll auch die inhaltliche Begleitung der durch den Bund
geförderten Programme zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus
und Demokratiedefiziten sein.

7. Die bisherige Schwerpunktsetzung der Bundesprogramme in der Auseinan-
dersetzung mit der extremen Rechten und der Stärkung von Demokratie war
richtig und gut begründet. Sie muss weiter erhalten und ausgebaut werden.
Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass The-
men und Einstellungen der extremen Rechten Widerhall in der politischen
Mitte der Gesellschaft finden und somit erst ihre gefährliche Wirkung ent-
falten. Rassismus, Antisemitismus und „gruppenbezogene Menschenfeind-
lichkeit“ (Wilhelm Heitmeyer) sind keineswegs auf den rechten Rand be-
schränkt und ihre Verbreitung in der Gesellschaft muss noch stärker auch
zum Handlungsfeld der Bundesprogramme werden. Falsch und den real vor-
handenen Problemen nicht angemessen wäre daher jede Vermischung oder
Ausweitung der Programme auf andere so genannte Extremismusbereiche,
zumal der diesem Vorhaben zugrundeliegende Extremismusansatz wissen-
schaftlich äußerst umstritten ist.

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