BT-Drucksache 17/3044

Für einen geordneten und sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau

Vom 28. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3044
17. Wahlperiode 28. 09. 2010

Antrag
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, Ralph
Lenkert, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost, Kathrin
Vogler, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Für einen geordneten und sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten
Steinkohlebergbau

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 7. Februar 2007 haben sich der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und
das Saarland unter Mitwirkung der RAG Aktiengesellschaft und der IG BCE
Bergbau, Chemie, Energie grundlegend zur Zukunft der deutschen Steinkohle
verständigt. Auf dieser Grundlage ist das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom
Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag, der das Aus-
laufen staatlicher Beihilfen für den Steinkohlebergbau bereits für Oktober 2014
vorsieht, stellt das 2007 beschlossene Steinkohlefinanzierungsgesetz in Frage.
Damit wird der zwischen allen relevanten Partnern in schwierigen Verhandlun-
gen gefundene Steinkohlekompromiss bedroht.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, das
Steinkohlefinanzierungsgesetz in der EU durchzusetzen und sichert seine volle
Unterstützung bei den dazu notwendigen Verhandlungen zu.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

im Rat der Europäischen Union eine Veränderung des Verordnungsvorschlages
dahingehend zu erreichen, dass sie den in Deutschland vereinbarten sozialver-
träglichen Ausstieg aus der Steinkohle bis 2018 ermöglicht.

Ziel muss sein, der mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz gefundenen sozial-
verträglichen Anpassung von Förderung und Arbeitsplätzen auch auf EU-
Ebene Geltung zu verschaffen.

Berlin, den 28. September 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/3044 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

1. Ziel des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ist es, einen verlässlichen Rahmen
für die mit allen relevanten Partnern einvernehmlich abgestimmte sozialver-
trägliche Beendigung des deutschen Steinkohlebergbaus zu schaffen und
eine belastbare Perspektive für die verbliebenen Beschäftigten zu schaffen.

2. Die Entscheidung der EU-Kommission steht im krassen Gegensatz zu den
getroffenen Vereinbarungen, missachtet nationales Recht, das geltende
Steinkohlefinanzierungsgesetz, und führt unmittelbar zu Massenentlassun-
gen. Durch die Planungen der EU-Kommission würden bis zu 23 000 Be-
schäftigte vorzeitig ihren Arbeitsplatz verlieren.

3. Der mit der Entscheidung zwangsläufig verbundene frühere Ausstieg aus
dem subventionierten Steinkohlebergbau wäre ein unvertretbarer Vertrauens-
bruch gegenüber den Beschäftigten im Steinkohlebergbau und seiner Zulie-
ferindustrie vor allem in Nordrhein-Westfalen.

4. Ein vorzeitiges Auslaufen der Steinkohlebeihilfen würde das Vermögen der
RAG-Stiftung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten gefährden.

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