BT-Drucksache 17/2975

Aufnahme von Häftlingen aus Guantanamo

Vom 16. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2975
17. Wahlperiode 16. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth,
Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic,
Petra Pau, Jens Petermann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak,
Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Aufnahme von Häftlingen aus Guantanamo

In der deutschen Öffentlichkeit und auch im Deutschen Bundestag wurde wie-
derholt über die Aufnahme von Häftlingen aus dem US-Gefangenenlager „Gu-
antánamo Bay“ auf Kuba diskutiert. Im Juli dieses Jahres erfolgte die Zusage
von deutscher Seite, zwei der Häftlinge aufnehmen zu wollen. Nach Pressebe-
richten handelt es sich um einen syrischen Staatsangehörigen, der in Rheinland-
Pfalz Aufnahme finden, und einen Palästinenser, der in Hamburg aufgenommen
wird. Ein dritter Gefangener, der von US-amerikanischer Seite zur Aufnahme
durch Deutschland vorgeschlagen wurde, wurde abgelehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurde die Aufnahme des dritten von US-amerika-
nischer Seite vorgeschlagenen Gefangenen abgelehnt?

Gab es in den vergangenen Jahren bereits Gefangene, um deren Aufnahme
von US-amerikanischer Seite gebeten worden ist, und wenn ja, um wen han-
delte es sich dabei, und warum wurde ihre Aufnahme abgelehnt?

2. Wie hat sich genau der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Be-
hörden auf deutscher und US-Seite gestaltet, der Grundlage der Aufnahme-
entscheidung war?

Welche Behörden haben Mitarbeiter nach Guantánamo entsandt, um die Auf-
nahmekandidaten in Augenschein zu nehmen und eigene Befragungen durch-
zuführen?

3. Mit welchen konkreten Auflagen wurde der Aufenthalt der beiden nun Auf-
zunehmenden versehen?

4. Welchen räumlichen Beschränkungen werden die Wohnsitznahme und der
Aufenthalt der beiden voraussichtlich unterliegen, und auf welcher Rechts-
grundlage und aus welchen sachlichen Gründen werden diese räumlichen Be-

schränkungen erteilt?

5. Wie lange können die räumlichen Beschränkungen nach Einschätzung der
Bundesregierung aufrechterhalten werden, also zum Beispiel auch im Falle
der Verlängerung der erteilten Aufenthaltserlaubnisse oder im Falle der Ertei-
lung einer Niederlassungserlaubnis?

Drucksache 17/2975 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Ist zu den beiden Aufgenommen auch Familiennachzug zulässig, und inwie-
fern würde auch für nachgezogene Familienangehörige die räumliche Be-
schränkung des Aufenthalts gelten?

7. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen, dass die beiden
Gefangenen während ihrer Zeit in Guantánamo Traumatisierungen erlitten
haben, und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den aufnehmenden
Bundesländern vorgesehen, um auf einen evtl. bestehenden akuten psycholo-
gischen Betreuungsbedarf reagieren zu können?

Arbeiten die beiden Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung mit
nichtstaatlichen Einrichtungen zur Behandlung und Betreuung von Folter-
opfern zusammen, um eine adäquate Therapie sicherzustellen?

8. Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung oder nach ihrer
Kenntnis von den Bundesländern geplant, um die beiden aufgenommenen
Guantánamo-Gefangenen zu überwachen bzw. in den Worten des rheinland-
pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch „ein Auge darauf (zu) haben,
was er tut und mit welchen Leuten er Kontakt hat“ (DIE WELT, 3. September
2010)?

9. Wie gestaltet sich der weitere Informationsaustausch zwischen zuständigen
deutschen und US-Behörden über die Entwicklung der beiden Aufgenomme-
nen in Deutschland?

Berlin, den 16. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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