BT-Drucksache 17/260

Rechte des Bundestages nach den Begleitgesetzen zum Vertrag von Lissabon wahren hier: Einvernehmen mit dem Bundestag vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island herstellen

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/260
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Antrag
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken,
Jerzy Montag, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, Uwe
Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller
(Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-
Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechte des Bundestages nach den Begleitgesetzen zum Vertrag von Lissabon
wahren

hier: Einvernehmen mit dem Bundestag vor der Aufnahme von Beitrittsverhand-
lungen mit Island herstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 16. Juli 2009 hat Island einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union
gestellt. Gemäß Artikel 49 des EU-Vertrags kann jeder europäische Staat, der
die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, beantragen, Mit-
glied der Europäischen Union zu werden. Der antragstellende Staat richtet
seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der
Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Gemäß § 10
– Beitritt und Vertragsrevision – des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäi-
schen Union (Zusammenarbeitsgesetz) muss die Bundesregierung vor der ab-
schließenden Entscheidung im Rat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Vor-
bereitung eines Beitritts zur Europäischen Union Einvernehmen mit dem
Bundestag herstellen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ihre Position zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island durch eine
Regierungserklärung dem Bundestag vor der abschließenden Entscheidung
im Rat darzulegen,

2. das Einvernehmen mit dem Bundestag aktiv zu suchen und herzustellen.
Berlin, den 16. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/260 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundestag gemäß § 10 des Zu-
sammenarbeitsgesetzes kann nur im Plenum erfolgen. Eine Regierungserklä-
rung der Bundesregierung ist hierzu erforderlich.

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