BT-Drucksache 17/2014

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1696- Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Vom 10. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2014
17. Wahlperiode 10. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/1696 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und
26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund-
und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

A. Problem

Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006
(BGBl. I S. 2034) sind die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Versorgungs-
recht der Beamtinnen und Beamten neu geordnet worden. Daher ist es erforder-
lich, die bisher in § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bzw.
§ 92b des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) bundeseinheitlich geregelte Ver-
teilung der Versorgungslasten in den Fällen eines bund- oder länderübergreifen-
den Dienstherrenwechsels auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen, die Bund
und Länder auch künftig gleichermaßen bindet. Hierzu haben der Bund und die
Länder einen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund-
und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-
Staatsvertrag) geschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Zustimmung des Deut-
schen Bundestages zu diesem Staatsvertrag erfolgen. Das Zustimmungsgesetz
ist im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes erforderlich.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit waren bisher nicht von den Regelungen zur
Versorgungslastenteilung erfasst. Mit dem Staatsvertrag ist vorgesehen, diese

Drucksache 17/2014 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Gruppe künftig den Berufssoldatinnen und -soldaten insoweit gleichzustellen,
als auch die für ihre Versorgung anfallenden Kosten zwischen den Dienstherren
verursachergerecht geteilt werden. Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten auf
Zeit, die unmittelbar nach ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr in ein Beamten-
verhältnis eines anderen Dienstherrn wechseln, soweit der Wechsel von dem
Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag erfasst ist. Hierdurch entstehen dem
Bundeshaushalt (Einzelplan 14) zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 28 Mio.
Euro jährlich.

Im Übrigen kann es auf Grund der erstmaligen Einbeziehung von Beamtinnen
und Beamten auf Zeit sowie der Umstellung von einer laufenden Erstattung
während der (erst zu einem späteren Zeitpunkt haushaltswirksam werdenden)
Versorgungszeit auf einmalige Abfindungen bereits im Zeitpunkt des Diensther-
renwechsels zu Mehrausgaben im Finanzplanungszeitraum kommen. Auf
Grund der geringen Fallzahlen dürften diese Mehrausgaben jedoch keine
nennenswerten Umfänge erreichen; sie sind in den betroffenen Einzelplänen
einzusparen.

2. Vollzugsaufwand

Zusätzlicher Vollzugsaufwand entsteht nicht.

E. Sonstige Kosten

Der Vertrag betrifft ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Dienstherren. Für
die Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, sowie für
die Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen keine Kosten. Der Vertrag hat
keine Auswirkungen auf die Einzelhandelspreise und das Preisniveau insge-
samt.

F. Bürokratiekosten

Für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger werden keine Informati-
onspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. Für die Verwaltung wird
eine einmalige Informationspflicht neu eingeführt (Nachweis über die Berech-
nung und Festsetzung des Abfindungsbetrages durch den abgebenden Dienst-
herrn zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels). Im Gegenzug werden die sich
aus dem Vollzug des § 107b BeamtVG und des § 92b SVG ergebenden Informa-
tionspflichten aufgehoben. In der Summe führt dies zu einer Verringerung der
Bürokratiekosten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2014

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1696 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Drucksache 17/2014 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein), Michael Hartmann
(Wackernheim), Dr. Stefan Ruppert, Petra Pau und Dr. Konstantin von Notz

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1696 wurde in der
43. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2010 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT zur Mitberatung
überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 9. Juni
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 21. Sit-
zung am 9. Juni 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 13. Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss wird seinen Bericht gemäß § 96
GO-BT gesondert abgeben.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
13. Sitzung am 9. Juni 2010 abschließend beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, diesen anzunehmen.

Berlin, den 9. Juni 2010

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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