BT-Drucksache 17/1868

Zur Abgabe von Medikamenten für HIV-infizierte Menschen in Rumänien

Vom 26. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1868
17. Wahlperiode 26. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Cornelia Möhring, Dr. Martina Bunge, Annette
Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Vogler, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Zur Abgabe von Medikamenten für HIV-infizierte Menschen in Rumänien

In Rumänien hatten sich zu Beginn der 90er-Jahre viele tausend Menschen
über kontaminierte Bluttransfusionen und Impfstoffe mit HIV infiziert. Insbe-
sondere Kinder und Jugendliche waren davon betroffen, da sie sich im Zuge
von Impfprogrammen mit dem HIV-Virus infizierten. Somit leben in Rumä-
nien sehr viele Jugendliche und junge Erwachsene, die schon seit mehr als
einem Jahrzehnt mit dem Virus infiziert sind. Die Betroffenen erhielten ab
Ende der 90er-Jahre die Hochaktiven Antiretroviralen Therapie (HAART), so
dass die Mortalitätsrate gering blieb.

Dennoch haben die Patientinnen und Patienten zum Teil schon mehrfach ein
Therapieregime wechseln müssen, so dass sich bei vielen Resistenzen bildeten.
Weitere Resistenzbildungen, die bereits bei einer unregelmäßigen Einnahme der
HAART auftreten können, verhindern so in Einzelfällen die weitere Behand-
lung. Nach Angaben der Hilfsorganisation Aras (Asociata Romana Anti-Sida)
kommt es derzeit zu erheblichen Problemen bei der Vergabe der HAART, da
lokale Behörden fehlerhaft arbeiten und die rumänische Regierung ihrer Auf-
sichtspflicht nicht nachkommt. Doch eine größere Unterbrechung der täglich
einzunehmenden Medikamente kann bei den behandelten Menschen zu erheb-
lichen gesundheitlichen Folgen bis hin zum Tode führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Zugang zur HAART für
HIV-infizierte Menschen in Rumänien?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Offenen Brief der Organisation Aras
(Asociata Romana Anti-Sida) an die Rumänische Regierung (www.aras-
net.ro) vom 15. April 2010, und welchen Handlungsbedarf zieht sie aus dem
Schreiben?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Bruch der EU-Men-
schenrechtskonvention (Artikel 3), da die dringend benötigte HAART den
Patienten nicht zu Verfügung gestellt wird und damit der Tod insbesondere
der langjährigen Patienten zu befürchten ist (vielfache Resistenzbildung),

und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auf diese Situation Ein-
fluss zu nehmen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um den
Patientinnen und Patienten zu helfen?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Verstoß gegen die Selbst-
verpflichtungserklärung „Bremen Declaration“, bei der sich die Repräsentan-

Drucksache 17/1868 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ten der europäischen Regierungen 2007 verpflichteten, HIV-infizierte Men-
schen in ihren Ländern umfassend mit HIV-Medikamenten zu versorgen?

5. Wenn die Bundesregierung einen Verstoß gegen die Selbstverpflichtungs-
erklärung „Bremen Declaration“ erkennt, was wird die Bundesregierung
unternehmen, um die Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung durch
Rumänien und andere Staaten, die möglicherweise dagegen verstoßen, zu
sichern?

6. Wie hat die Bundesregierung die derzeitige Situation der Betroffenen und
einen möglichen Bruch internationaler Abkommen gegenüber der rumäni-
schen Regierung thematisiert?

Wenn nein, wann wird die Bundesregierung dieses Thema gegenüber der
rumänischen Regierung thematisieren?

Berlin, den 26. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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