BT-Drucksache 17/1836

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1293- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr

Vom 25. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1836
17. Wahlperiode 25. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/1293 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts
im Luftverkehr

A. Problem

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die im Luftverkehrsgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 10. März 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942), geregelten
Haftungshöchstgrenzen für Passagierschäden an die im letzten Jahr angepassten
und seit 30. Dezember 2009 geltenden Haftungshöchstgrenzen des Überein-
kommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften
über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkom-
men) sowie an die auf diese Höchstgrenzen verweisende Verordnung (EG)
Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrt-
unternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luft-
verkehr, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 13. Mai 2002, anzupassen. Zugleich sollen die
Mindestdeckungen für die obligatorische Haftpflichtversicherung bei Passagier-
schäden nach dem Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz und dem
Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung an
die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen
und Luftfahrzeugbetreiber, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 285/
2010 der Kommission vom 6. April 2010, angepasst werden.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/1836 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1293 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 19. Mai 2010

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Marco Buschmann
Berichterstatter

Sebastian Edathy
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Berlin, den 19. Mai 2010

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Edathy
atter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin
Marco Buschmann
Berichterstatter

Sebastian
Berichterst

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

1293 in seiner 14. Sitzung am 19. Mai 2010 beraten und
empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzu-
nehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1836

Bericht der Abgeordneten Ingo Wellenreuther, Marco Buschmann,
Sebastian Edathy, Halina Wawzyniak und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 17/
1293 in seiner 40. Sitzung am 6. Mai 2010 beraten und an
den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung und an
den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie
den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage auf Drucksache 17/1293 in seiner 12. Sitzung
am 19. Mai 2010 beraten und empfiehlt einstimmig, den Ge-
setzentwurf unverändert anzunehmen.

Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage auf Druck-
sache 17/1293 in seiner 11. Sitzung am 19. Mai 2010 beraten
und empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert
anzunehmen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/

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