BT-Drucksache 17/14678

Belastung der Steuerzahlerinnen und -zahler durch Millionengehälter bei staatlich geretteten Banken verhindern

Vom 2. September 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14678
17. Wahlperiode 02. 09. 2013

Antrag
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Katja Dörner, Priska Hinz
(Herborn), Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Belastung der Steuerzahlerinnen und -zahler durch Millionengehälter bei staatlich
geretteten Banken verhindern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit dem Einstieg des Bundes bei der Commerzbank AG ist der Wert der Aktie
um 75 Prozent gefallen. Das Aktienpaket hat damit bis heute rund 3,6 Mrd.
Euro an Wert verloren. Zeitgleich wurden die Vorstandsgehälter der Commerz-
bank AG, die letztlich in Höhe des Kapitalanteils des Bundes an der Commerz-
bank AG von den Steuerzahlerinnen und -zahlern getragen werden müssen, um
bis zu 160 Prozent erhöht.

Die Erhöhung der Gehälter wurde überhaupt erst möglich, weil durch eine
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes Gehälter auf über
500 000 Euro erhöht werden können, wenn die Staatshilfe hälftig zurückge-
zahlt worden ist. Dieser Passus war speziell für die Commerzbank AG einge-
führt worden. Der Deutsche Bundestag ist der Ansicht, dass diese Änderung ein
Fehler war. Eine Freigabe der Gehälter sollte nur dann erfolgen, wenn Hilfen
der Steuerzahlerinnen und -zahler vollständig zurückgezahlt worden sind.

Die Erhöhung der Vorstandsgehälter in diesem Jahr bringt eine weitere Belas-
tung der Steuerzahlerinnen und -zahler und Aktionäre der Commerzbank AG mit
sich. Durch den Rahmenvertrag des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin)
mit der Commerzbank AG wurde geregelt, dass Abfindungen von Vorständen in
keinem Fall zwei Jahresgehälter übersteigen dürfen. Da zwei nun ausscheidende
Vorstände aufgrund der mittlerweile erfolgten hälftigen Rückzahlung der Staats-
hilfen inklusive Bonuszahlungen 2013 auf Gehälter von 1,2 bzw. 1,3 Mio. Euro
kommen, könnten ihre Abfindungen auf deutlich über 2 Mio. Euro ansteigen.

Der Deutsche Bundestag hält es für ein Gebot der Gerechtigkeit, dass Vor-
stände für Schlechtleistung nicht auch noch mit Millionenabfindungen belohnt
werden. Das Aktiengesetz bietet gemäß § 87 Absatz 2 in Fällen der Schlecht-
leistung an, auf Antrag des Aufsichtsrats die Bezüge des Vorstands herabzuset-
zen. Diese Möglichkeit muss nun schnellstmöglich geprüft werden. Eine zu-

sätzliche Belastung der Steuerzahlerinnen und -zahler durch überhöhte Vor-
standszuwendungen bei geretteten Banken muss verhindert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach welchem Institute, die Hilfen nach
§ 7 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes in Anspruch nehmen,

Drucksache 17/14678 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
grundsätzlich keine Gehälter über 500 000 Euro p. a. auszahlen dürfen. Die
vorhandene Regelung soll explizit auf sämtliche Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter in gestützten Unternehmen ausgeweitet werden;

2. zu prüfen, inwiefern § 87 Absatz 2 des Aktiengesetzes geeignet ist, die Vor-
standsgehälter der Commerzbank AG wieder auf 500 000 Euro oder darun-
ter zu senken und die Abfindungsansprüche ausscheidender Vorstandsmit-
glieder zu kürzen.

Berlin, den 2. September 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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