BT-Drucksache 17/14539

Kontakt zwischen einem hohen Beamten des Auswärtigen Amts und einem Rechtsextremisten

Vom 8. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14539
17. Wahlperiode 08. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat,
Thomas Nord, Jens Petermann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
sowie des Abgeordneten Wolfgang Neskovic

Kontakt zwischen einem hohen Beamten des Auswärtigen Amts und
einem Rechtsextremisten

Ein hochrangiger Diplomat des Auswärtigen Amts hatte zumindest in der Ver-
gangenheit engen Kontakt zu einem einschlägig bekannten Rechtsextremisten.

Der derzeitige Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts, Dr. Hans-
Ulrich Seidt, trat 1982 in den Auswärtigen Dienst ein (www.seoul.diplo.de, ab-
gerufen am 19. Juni 2012). Nach Auslandsposten in Moskau, Nairobi, bei der
NATO in Brüssel und in Washington wurde er 2005 deutscher Geschäftsträger
in Duschanbe (Tadschikistan). Von 2006 bis 2008 war Dr. Hans-Ulrich Seidt
deutscher Botschafter in Kabul (Afghanistan) und von 2009 bis Juli 2012 Bot-
schafter in Seoul (Südkorea).

Gemeinsam mit Olaf Rose hat Dr. Hans-Ulrich Seidt 1997 das Buch „Clause-
witz. Eine klassische Biographie aus Russland“ von Alexander Swetschin über-
setzt, eingeleitet und herausgegeben. Ein Geleitwort steuerte der damalige Leiter
des Planungsstabes des Bundesministeriums der Verteidigung, Vizeadmiral
Ulrich Weisser, bei.

Der als Autor und Vortragsredner im rechtsextremen und geschichtsrevisionis-
tischen Spektrum aktive Olaf Rose gehört seit 1991 der 1960 von ehemaligen
NSDAP- und SS-Mitgliedern gegründeten „Gesellschaft für Freie Publizistik“
an. Diese dient nach Angaben eines Berichts aus dem Jahr 2012 des Bundesamts
für Verfassungsschutz „dem Meinungsaustausch rechtsextremistischer Verleger
und Autoren“. Ab 1996 war Olaf Rose mehrere Jahre als Lektor der Verlags-
gruppe des rechtsextremen Verlegers Dietmar Munier tätig, der nach Angaben
des Bundesverfassungsschutzberichts „zahlreiche Kontakte in das rechtsex-
treme Spektrum“ unterhält und dessen Eigenveröffentlichungen „latent die Be-
wunderung für das NS-Regime zum Ausdruck bringen“. Nach Bekanntwerden
von Olaf Roses rechtsextremer Betätigung wurde eine Anstellung als Archivar
bei der Stadt Herne im Jahr 2003 nicht mehr verlängert. Im Jahr 2006 stellte die
NPD-Landtagsfraktion in Sachsen Olaf Rose als parlamentarischen Berater ein,

seit 2009 vertritt Olaf Rose die Partei im Stadtrat von Pirna und wurde 2012 von
der NPD als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten benannt (www.lotta-
magazin.de/pdf/13/rose2.pdf; www.spiegel.de/politik/deutschland/wahl-des-
bundespraesidenten-npd-stellt-historiker-rose-als-kandidaten-auf-a-819446.
html).

Drucksache 17/14539 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass keine Schlüssel-
positionen im Auswärtigen Dienst an Beamtinnen und Beamte vergeben
werden sollten, wenn an deren klarer Abgrenzung gegenüber rechtsextremis-
tischem Gedankengut Zweifel bestehen, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?

2. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen, dass der
Mitarbeiter des Auswärtigen Amts Dr. Hans-Ulrich Seidt im Jahr 1997
gemeinsam mit dem einschlägig bekannten Rechtsextremisten Olaf Rose
eine russische Biographie über Clausewitz übersetzt, eingeleitet und heraus-
gegeben hat?

a) Wann, und auf welche Weise, hat die Bundesregierung von dieser Koope-
ration Kenntnis erlangt?

b) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine solche Ko-
operation den Verdacht auf eine Nähe des Beamten zu rechtsextremen
Kreisen oder rechtsextremen Gedankengut aufkommen lässt?

c) Inwieweit wurde der Beamte nach Bekanntwerden seiner Kooperation mit
Olaf Rose vom Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kontakten in die
rechtsextreme Szene überprüft?

d) Inwieweit wurde diese Kooperation innerhalb des Auswärtigen Amts the-
matisiert?

e) Inwieweit hält die Bundesregierung eine solche literarische Kooperation
eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amts mit einem einschlägig bekann-
ten Rechtsextremisten dafür geeignet, dem Ansehen der Bundesrepublik
Deutschland Schaden zuzufügen?

f) Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Beamter oder eine
Beamtin, die sich auf eine derartige Kooperation eingelassen hat, ver-
pflichtet, dies dem Dienstherren mittzuteilen, um von sich aus Zweifel an
seiner/ihrer Verfassungstreue zu zerstreuen?

g) Welche Konsequenzen will die Bundesregierung im konkreten Fall bzw.
allgemein vorbeugend für die Zukunft ziehen, um der Gefahr internatio-
naler Ansehensverluste durch den geschilderten Fall nach Möglichkeit
entgegenzuwirken?

3. Sind der Bundesregierung weitere Veröffentlichungen von Beamtinnen und
Beamten des Auswärtigen Amts mit rechtsextremen Inhalt, in rechtsextre-
men Verlagen oder in Kooperation mit einschlägig bekannten Personen des
rechtsextremistischen Spektrums bekannt, und wenn ja, welche, und welche
Konsequenzen hat sie jeweils daraus gezogen?

Berlin, den 8. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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