BT-Drucksache 17/14264

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/14078 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ?Aufbauhilfe? und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/14176 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ?Aufbauhilfe? und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 17/13896 - Flutopfern helfen - Hochwasserfonds einrichten d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/14079 - Flutopfern solidarisch helfen - Hochwasserschutz ökologisch modernisieren

Vom 27. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14264
17. Wahlperiode 27. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14078 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“
und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/14176 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“
und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13896 –

Flutopfern helfen – Hochwasserfonds einrichten

d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14079 –

Flutopfern solidarisch helfen – Hochwasserschutz ökologisch modernisieren
A. Problem

Zu den Buchstaben a und b

Das Hochwasser im Mai und Juni 2013 hat zu großen Schäden bei Privathaus-
halten, Unternehmen sowie an der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kom-
munen geführt.

Drucksache 17/14264 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

In den kommenden Jahren sind erhebliche finanzielle Anstrengungen notwen-
dig, um diese Schäden zu beseitigen und die zerstörte Infrastruktur wieder auf-
zubauen. Neben der vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellten oder
noch zu stellenden Soforthilfe müssen Maßnahmen für geschädigte Privathaus-
halte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zer-
störten Infrastruktur getroffen werden. Die Maßnahmen können mit den gegen-
wärtig verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden.

Unternehmen, welche zuvor eine solide geschäftliche und finanzielle Situation
ohne absehbare Schwierigkeiten vorwiesen, können durch hochwasserbedingte
Betriebsunterbrechungen sowie Schäden an Anlage- und Vorratsvermögen in
eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Vor diesem Hintergrund stellen sich
Fragen nach einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit mit der Folge
einer strafbewehrten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a der
Insolvenzordnung (InsO).

Zu Buchstabe c

Neben dem Dank an zehntausende freiwillige Helferinnen und Helfer und Ein-
satzkräfte ist der Bund aus Sicht der Antragsteller gefordert, Menschen, soziale
Einrichtungen, Betriebe, Kommunen und Bundesländer bei der Bewältigung
der Hochwasserschäden zu unterstützen und dazu beizutragen, durch eine
verbesserte Vorsorge das Schadenspotenzial künftiger Hochwasser zu verrin-
gern.

Zu Buchstabe d

Nach vielen „Jahrhunderthochwassern“ in Deutschland während der letzten
zwei Jahrzehnte gilt es, den Betroffenen Solidarität zu erweisen und den vielen
Helferinnen und Helfern, Hilfsorganisationen und der Bundeswehr für ihren
Einsatz zu danken.

Die Antrag stellende Fraktion weist aber darauf hin, dass die Kosten der Flut-
katastrophe von heute die Folge fehlender und falscher Maßnahmen von ges-
tern seien. Bei der Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser müsse es nun auch
darum gehen, vergangene Fehler rückgängig zu machen und die ganzheitliche
Hochwasservorsorge auszubauen.

B. Lösung

Zu den Buchstaben a und b

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN wie auch der inhaltsgleiche Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung sehen zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen
sowie der Maßnahmen des Wiederaufbaus in den geschädigten Regionen die
Errichtung eines nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ als Sonderver-
mögen des Bundes vor. Der Fonds wird durch den Bund mit einem Mittel-
volumen von 8 Mrd. Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finan-
zierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Dies erfolgt von 2014
bis 2019 im Wege einer Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen
Bund und Ländern und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder
an den Bund.

Vom Hochwasser betroffene Unternehmen und ihre organschaftlichen Vertreter
benötigen Zeit, um erforderliche Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen
zu führen, wenn die Insolvenz durch Zins- und Tilgungsmoratorien, Schulden-
nachlass, mögliche Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen oder

auf andere Weise abgewendet werden kann. In dieser Sondersituation erweist
sich die in § 15a InsO vorgesehene Antragsfrist von höchstens drei Wochen als

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14264

hinderlich und soll zur Klarstellung und Erleichterung der Verhandlungen und
zur Schadensabwicklung in klar umrissenen Fällen vorübergehend ausgesetzt
werden.

Daneben wird über eine Änderung des Entflechtungsgesetzes die Höhe der
Kompensationsleistungen nach Artikel 143c des Grundgesetzes (GG) für die
Jahre ab 2014 bis 2019 festgelegt.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/14078 in
geänderter Fassung und Erledigterklärung des inhaltsgleichen Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/14176.

Zu Buchstabe c

Aus Sicht der antragstellenden Fraktion ist zur Bewältigung der Schäden ein
Hochwasserfonds einzurichten, der zusammen mit EU-Mitteln einen Gesamt-
betrag von 10 Mrd. Euro zur Verfügung stellt. Weitere Mittel zur Unterstützung
der vom Hochwasser Betroffenen sind bei der Europäischen Kommission ein-
zufordern.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13896 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe d

Die Antragsteller treten dafür ein, im Rahmen eines nationalen Hochwasser-
schutzprogramms den ökologischen Hochwasserschutz deutlich zu intensivie-
ren. Zugleich ist es beim Hochwasserschutz unverzichtbar, die bisherigen Am-
bitionen im Bereich des Klimaschutzes zu steigern.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/14079 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a und b

Keine.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags.

Zu Buchstabe d

Annahme des Antrags.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu den Buchstaben a und b

Die Auffüllung des Fonds wird den Bundeshaushalt 2013 in Höhe von 8 Mrd.
Euro belasten – die Nettokreditaufnahme des Bundes wird entsprechend stei-
gen.

Durch die Änderung von § 1 des Finanzausgleichsgesetzes wird dem Bund von
den Ländern in den Jahren von 2014 bis 2019 ein Betrag in Höhe von jährlich
202 Mio. Euro übertragen. Nach Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgeset-

zes erbringen die Länder ihren Beitrag durch direkte Zahlungen an den Bund.

Drucksache 17/14264 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Mindereinahmen bzw. Mehrausgaben auf Seiten der Länder führen zu
Mehreinnahmen des Bundes in gleicher Höhe.

Durch die zeitlich begrenzte, auf Fälle einer durch die Hochwasserkatastrophe
im Mai und Juni 2013 verursachten Insolvenz beschränkte Aussetzung der In-
solvenzantragspflicht ist eine Belastung der öffentlichen Haushalte nicht zu er-
warten.

Aufgrund der Änderung des Entflechtungsgesetzes zahlt der Bund den Ländern
aus seinem Haushalt in den Jahren 2014 bis 2019 Beträge von jährlich ins-
gesamt 2 568,9 Mio. Euro. Für den Bundeshaushalt entstehen hierdurch ent-
sprechende Ausgaben, die im Finanzplan bereits berücksichtigt sind, und ent-
sprechende Einnahmen für die Länderhaushalte.

Zu den Buchstaben c und d

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu den Buchstaben a und b

Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und
Bürger.

Zu den Buchstaben c und d

Kosten wurden nicht erörtert.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu den Buchstaben a und b

Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.

Zu den Buchstaben c und d

Kosten wurden nicht erörtert.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Zu den Buchstaben a und b

Es werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder abgeschafft.

Zu den Buchstaben c und d

Kosten wurden nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu den Buchstaben a und b

Durch die nach Artikel 1 § 2 Absatz 4 zu erlassende Rechtsverordnung könnte
für Bund und Länder temporär ein geringfügiger zusätzlicher Bedarf an Plan-
stellen und Stellen sowie Personal- und Sachkosten entstehen. Dieser wäre be-
dingt durch einen Mehraufwand bei der Verteilung der zusätzlichen Haushalts-
mittel und ihrer Bewirtschaftung, bei der Prüfung der zweckgerichteten Mittel-
verwendung und durch die Berichtspflichten der Länder gegenüber dem Bund.
Innerhalb der Kürze der Zeit konnte keine quantifizierte Kostenschätzung bei
Bund und Ländern ermittelt werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14264

Aus der Verwaltung des Fonds gemäß Artikel 1 § 7 könnte sich ein derzeit nicht
bezifferbarer Personalmehrbedarf ergeben. Aufgrund der Kürze der Zeit konnte
dieser noch nicht durch eine Personalbedarfsanalyse untersucht werden.

Ein etwaiger Mehrbedarf von Personal- und Sachkosten sowie Planstellen und
Stellen beim Bund soll finanziell und stellenmäßig grundsätzlich im jeweiligen
Einzelplan eingespart werden.

Durch Artikel 4 wird der Erfüllungsaufwand der Verwaltung reduziert, da mit
der Aufhebung der aufgabenbereichsspezifischen Zweckbindung durch die
Neufassung von § 5 des Entflechtungsgesetzes die hiermit verbundenen Nach-
weis- bzw. Prüfpflichten der Länder bzw. des Bundes entfallen. Die Höhe der
nunmehr entfallenen Fallzahlen konnten im Rahmen von Ressort- bzw. Länder-
abstimmungen nicht kurzfristig ermittelt werden.

Zu den Buchstaben c und d

Kosten wurden nicht erörtert.

F. Weitere Kosten

Zu den Buchstaben a und b

Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisni-
veau, sind nicht zu erwarten. Das Hochwasser verursachte erhebliche Zerstö-
rungen am Anlagevermögen, insbesondere an Immobilien, Produktionsstätten
und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Wirtschaftsleistung in den betroffe-
nen Regionen wird durch die Schäden und Produktionsausfälle aufgrund des
Hochwassers vorübergehend belastet. Durch den Wiederaufbau entsteht aber
auch eine zusätzliche Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern sowie
Dienstleistungen vor allem im Baubereich.

Zu den Buchstaben c und d

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/14264 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/14078 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 werden nach dem Wort „Unternehmen“ die Wörter „sowie
für andere Einrichtungen“ eingefügt.

2. In Nummer 2 werden nach den Wörtern „betroffenen Länder und Gemein-
den“ die Wörter „und weiterer öffentlich-rechtlicher Körperschaften“ ein-
gefügt;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/14176 für erledigt zu erklären;

c) den Antrag auf Drucksache 17/13896 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 17/14079 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

Zusätzliche Mittel zur Unterstützung der vom Hochwasser

Durch das Hochwasser bedingte Betriebsunterbrechungen
sowie Schäden an Anlage- oder Vorratsvermögen können
auch Unternehmen mit einer zuvor soliden geschäftlichen
und finanziellen Situation ohne absehbare ökonomische
Engpässe in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Vor

Betroffenen sollen bei der Europäischen Kommission ein-
gefordert werden.

Zu Buchstabe d
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14264

Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 248. Sitzung am
25. Juni 2013 den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck-
sache 17/14078 (Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung
weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)) sowie die Anträge der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/13896 (Flutopfern
helfen – Hochwasserfonds einrichten) und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/14079
(Flutopfern solidarisch helfen – Hochwasserschutz ökolo-
gisch modernisieren) zur federführenden Beratung an den
Haushaltsausschuss und zur Mitberatung an den Innenaus-
schuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, an
den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung und an den Aus-
schuss für Tourismus überwiesen.

Den inhaltsgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 17/14176 hat der Deutsche Bundestag in
seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 an dieselben Aus-
schüsse überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Buchstaben a und b

Das Hochwasser im Mai und Juni 2013 hat zu großen
Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der In-
frastruktur von Bund, Ländern und Kommunen geführt. In
den kommenden Jahren sind erhebliche finanzielle Anstren-
gungen notwendig, um diese Schäden zu beseitigen und die
zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen. Die dazu vor-
gesehenen Maßnahmen können mit den gegenwärtig
verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden. Zur
Finanzierung der Maßnahmen für geschädigte Privat-
haushalte und Unternehmen sowie der Maßnahmen des
Wiederaufbaus in den geschädigten Regionen wird ein na-
tionaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermö-
gen des Bundes errichtet. Mit den Mitteln des Fonds wer-
den Maßnahmen für die vom Hochwasser betroffenen Pri-
vathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederher-
stellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur
finanziert. Die vom Bund und von den Ländern im Rahmen
von Verwaltungsvereinbarungen zur Verfügung gestellten
oder noch zu stellenden Soforthilfen werden aus dem Fonds
erstattet.

Bestehen einer strafbewehrten Pflicht zur Stellung eines In-
solvenzantrags nach § 15a InsO stellen. Kann die Insolvenz
durch Zins- und Tilgungsmoratorien, Schuldennachlass,
mögliche Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistun-
gen oder Spenden und andere karitative Hilfeleistungen
abgewendet werden, wird vielfach eine Insolvenzantrags-
pflicht nach geltendem Recht erst gar nicht entstehen.
Allerdings benötigen die betroffenen Unternehmen und ihre
organschaftlichen Vertreter Zeit, um die nötigen Finanzie-
rungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen. In dieser
Sondersituation stellt sich die in § 15a InsO vorgesehene
Höchstfrist von drei Wochen als kontraproduktiv heraus.
Zur Klarstellung und Erleichterung der Verhandlungen und
Schadensabwicklung soll die Antragspflicht nach § 15a
InsO daher in klar umrissenen Fällen vorübergehend aus-
gesetzt werden.

Mit dem Gesetz wird zudem im Kontext der Beteiligung der
Länder an der Finanzierung des Aufbauhilfefonds durch
eine Änderung des Entflechtungsgesetzes die Höhe der
Kompensationsleistungen nach Artikel 143c GG (Entflech-
tungsmittel) für die Jahre 2014 bis 2019 festgelegt. Die Ent-
flechtungsmittel, die die Länder aufgrund der Abschaffung
von Mischfinanzierungen in den Bereichen „Gemeindever-
kehrsfinanzierung“, „Wohnraumförderung“, „Hochschul-
bau“ und „Bildungsplanung“ durch die Föderalismusreform I
befristet bis zum Jahr 2019 erhalten, werden auf dem bishe-
rigen Niveau fortgeführt. Auch dies kann dazu beitragen,
durch das Hochwasser zerstörte Infrastruktur wieder aufzu-
bauen.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion DIE LINKE. sieht in ihrem Antrag den Bund
in der Verantwortung, Menschen, soziale Einrichtungen,
Betriebe, Kommunen und Bundesländer bei der Bewälti-
gung der Hochwasserschäden zu unterstützen und dazu bei-
zutragen, durch eine verbesserte Vorsorge das Schadens-
potenzial künftiger Hochwasser zu verringern.

Der Bundestag soll vor diesem Hintergrund die Bundesre-
gierung auffordern, zur Bewältigung der Schäden einen
Hochwasserfonds mit einer Laufzeit von fünf Jahren einzu-
richten, welcher spätestens zum 1. August 2013 verfügbar
gemacht wird und zusammen mit EU-Mitteln einen Ge-
samtbetrag von 10 Mrd. Euro zur Verfügung stellt. Bereits
vorher soll ein Teilbetrag des Hochwasserfonds in Höhe von
500 Mio. Euro der KfW Bankengruppe zugesagt werden,
um dieser zügig mit Hochwasserschäden im Zusammen-
hang stehende Zuschüsse und Zinsverbilligungen zu ermög-
lichen.
diesem Hintergrund kann sich die Frage nach einer Über-
schuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit nach dem

In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
werden die Kosten der aktuellen Flutkatastrophe als Folge

Drucksache 17/14264 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fehlender und falscher Maßnahmen von gestern eingestuft.
Bei der Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser muss es
insbesondere darum gehen, die Fehler der Vergangenheit
rückgängig zu machen und weitere Anstrengungen zum
Ausbau der ganzheitlichen Hochwasservorsorge zu unter-
nehmen.

Dabei müssen auch die Auswirkungen durch den Klima-
wandel und die Versiegelungen von Böden verstärkt be-
trachtet werden. Dem ökologischen Hochwasserschutz
muss eine zentralere Rolle eingeräumt werden. Zu den un-
verzichtbaren Maßnahmen zum Hochwasserschutz gehört
schließlich auch ein ambitionierter Klimaschutz.

Der Bundestag soll nach dem Standpunkt der Antragsteller
die Bundesregierung dazu auffordern, im Rahmen eines na-
tionalen Hochwasserschutzprogramms den ökologischen
Hochwasserschutz deutlich zu intensivieren. Hierfür bedarf
es einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern. Zugleich soll sich die Bundesregierung dafür ein-
setzen, Deutschland erneut zu einem Vorreiter in Sachen
Klimaschutz zu machen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 112. Sitzung am 26. Juni
2013 die inhaltsgleichen Gesetzentwürfe auf den Druck-
sachen 17/14078 und 17/14176 sowie die Anträge auf den
Drucksachen 17/13896 und 17/14079 beraten.

Der Innenausschuss empfiehlt einstimmig, die Gesetzent-
würfe auf den Drucksachen 17/14078 und 17/14176 anzu-
nehmen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfiehlt der Innenausschuss, den Antrag
auf Drucksache 17/13896 abzulehnen.

Weiter empfiehlt der Innenausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/14079.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 142. Sitzung am 26. Juni
2013 die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/14078
und 17/14176 sowie die Anträge auf den Drucksachen
17/13896 und 17/14079 beraten.

Er empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/14078 anzunehmen und den inhaltsgleichen Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/14176 für erledigt zu erklären.

Weiter empfiehlt der Rechtsausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.,
den Antrag auf Drucksache 17/13896 abzulehnen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
empfiehlt der Rechtsausschuss die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/14079.

Der Finanzausschuss hat in seiner 146. Sitzung am 26. Juni
2013 die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/14078 und

Er empfiehlt einstimmig, die Gesetzentwürfe auf den Druck-
sachen 17/14078 und 17/14176 anzunehmen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfiehlt der Finanzausschuss, den An-
trag auf Drucksache 17/13896 abzulehnen.

Weiter empfiehlt der Finanzausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/14079.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 110. Sitzung am 26. Juni 2013 die Gesetzentwürfe auf
den Drucksachen 17/14078 und 17/14176 sowie die Anträge
auf den Drucksachen 17/13896 und 17/14079 beraten.

Er empfiehlt einstimmig die Annahme der Gesetzentwürfe
auf den Drucksachen 17/14078 und 17/14176.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie, den Antrag auf Drucksache 17/13896 ab-
zulehnen.

Weiter empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 17/14079.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 97. Sitzung am 26. Juni 2013
die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/14078 und
17/14176 sowie die Anträge auf den Drucksachen 17/13896
und 17/14079 beraten.

Er hat einstimmig beschlossen, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen
17/14078 und 17/14176 anzunehmen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfiehlt der Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 17/13896.

Weiter empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/14079.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 145. Sitzung
am 26. Juni 2013 die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen
17/14078 und 17/14176 sowie die Anträge auf den Druck-
sachen 17/13896 und 17/14079 beraten.

Er empfiehlt einstimmig die Annahme der Gesetzentwürfe
auf den Drucksachen 17/14078 und 17/14176.

Weiter empfiehlt der Verteidigungsausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
17/14176 sowie die Anträge auf den Drucksachen 17/13896
und 17/14079 beraten.

LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, den
Antrag auf Drucksache 17/13896 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14264

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Verteidigungs-
ausschuss, den Antrag auf Drucksache 17/14079 abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 109. Sitzung am 26. Juni 2013 die inhaltsglei-
chen Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/14078 und
17/14176 sowie die Anträge auf den Drucksachen 17/13896
und 17/14079 beraten.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung emp-
fiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/
14078 anzunehmen und den inhaltsgleichen Gesetzentwurf
auf Drucksache 17/14176 für erledigt zu erklären.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. empfiehlt der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, den Antrag auf Drucksache
17/13896 abzulehnen.

Weiter empfiehlt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 17/14079.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 107. Sitzung am 26. Juni
2012 den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/14078 sowie
die Anträge auf den Drucksachen 17/13896 und 17/14079
beraten.

Er empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 17/14078.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfiehlt der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 17/13896.

Weiter empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/14079.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 83. Sitzung am
26. Juni 2012 den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/14078
sowie die Anträge auf den Drucksachen 17/13896 und
17/14079 beraten.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Abwesen-
heit der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/14078 anzunehmen.

Weiter empfiehlt der Ausschuss für Tourismus mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE., den Antrag auf Drucksache 17/13896 abzu-
lehnen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen

der Fraktion DIE LINKE. empfiehlt der Ausschuss für Tou-
rismus, den Antrag auf Drucksache 17/14079 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/14078 in seiner
127. Sitzung am 26. Juni 2013 erstmalig und in seiner
128. Sitzung am 27. Juni 2013 abschließend beraten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
17/14176 hat der Haushaltsausschuss in seiner 126. Sitzung
am 24. Juni 2013 und in seiner 127. Sitzung am 26. Juni
2013 zunächst im Wege der Selbstbefassung gemäß § 62
Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages und in seiner 128. Sitzung am 27. Juni 2013 ab-
schließend beraten.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/
13896 und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 17/14079 hat der Haushaltsaus-
schuss erstmalig in seiner 127. Sitzung am 26. Juni 2013
und abschließend in seiner 128. Sitzung am 27. Juni 2013
beraten.

Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP ist die Beseitigung der Folgen des Hochwassers
im Mai und Juni 2013 eine nationale Aufgabe. Die Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP stünden den betroffenen
Menschen zur Seite und ließen sie in ihrem Schicksal nicht
allein. Der große solidarische Zusammenhalt zeichne
Deutschland aus und werde sich auch bei der Bewältigung
der Folgen des diesjährigen Hochwassers bewähren. Zur
Beseitigung der finanziellen Folgen des Hochwassers werde
der Deutsche Bundestag in dieser Woche die notwendigen
Entscheidungen treffen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP bekräftigten ihre
Unterstützung für die Sofortprogramme des Bundes und der
betroffenen Länder und die Höhe der Ausstattung des Auf-
bauhilfefonds. Bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Län-
der, Landkreise und Gemeinden sowie bei der Gewährung
der Hilfen seien die unterschiedlichen Schadensbelastungen
der Betroffenen zu berücksichtigen.

Die Koalitionsfraktionen betonten unter Hinweis auf den
von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf auf Drucksache 17/
14078, dass zur Beseitigung der Hochwasserschäden, insbe-
sondere zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte,
Unternehmen sowie für andere Einrichtungen und zur Wie-
derherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur,
erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich seien.

Steuererhöhungen zur Finanzierung der über den Fonds
„Aufbauhilfe“ zur Verfügung gestellten Mittel lehnten die
Koalitionsfraktionen ab. Durch die alleinige Vorfinanzie-
rung des Fonds durch den Bund steige die Nettokreditauf-
nahme des Bundes im Jahr 2013 von 17,1 Mrd. Euro auf
25,1 Mrd. Euro; dennoch werde die zulässige Neuverschul-
dungsgrenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse
dank der nachhaltigen Konsolidierung des Bundeshaus-
haltes weiterhin deutlich unterschritten. Die Koalitionsfrak-
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD und in Abwesenheit

tionen bedauerten, dass die Bundesländer sich nicht hälftig
an der Finanzierung des Fonds beteiligten.

Drucksache 17/14264 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mit der Änderung des Entflechtungsgesetzes zahle der
Bund den Ländern aus seinem Haushalt in den Jahren 2014
bis 2019 Beträge von jährlich insgesamt 2 568,9 Mio. Euro.
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP stellten fest, dass
damit die Forderungen der Länder nach einer Erhöhung der
Mittel in Höhe von rund 830 Mio. Euro endgültig vom
Tisch seien und die Länder und Kommunen hinsichtlich
dieser Mittel nunmehr Planungssicherheit hätten. Mit der
Zustimmung zum Fiskalvertrag durch die Länder, die wie-
derholt zu Forderungen der Länder gegenüber dem Bund
geführt habe, erwarteten die Koalitionsfraktionen, dass die
Bundesländer die Schuldenbremse ernst nähmen und
schrittweise die Voraussetzungen dafür schafften, spätestens
ab 2020 strukturell schuldenfreie Haushalte aufzustellen.

Die Fraktion der SPD begrüßt, dass es Bund und Ländern
gelungen sei, sich rasch auf ein Aufbauhilfegesetz zu eini-
gen. Das Hochwasser vom Mai und Juni 2013 habe verhee-
rende Schäden in den betroffenen Regionen angerichtet, die
heute noch nicht abschließend beziffert werden könnten.

Es sei entscheidend, dass auch Bund und Länder ihren Bei-
trag zu der herausragenden Solidarität der Menschen in den
betroffenen Regionen, der vielen freiwilligen und ehrenamt-
lichen Helferinnen und Helfer, die ohne Zögern mit anpack-
ten, der Hilfsorganisationen von Berufsfeuerwehren, Frei-
willigen Feuerwehren, dem THW, der Bundeswehr, den
Polizeien, dem Zoll und vielen anderen leisteten. Dazu sei
das Sondervermögen geeignet und notwendig.

Neben den Soforthilfen, die Bund und Länder bereits zur
Verfügung gestellt hätten, sei nun entscheidend, unverzüg-
lich finanzielle Hilfen vor allem für den Wiederaufbau zur
Verfügung zu stellen, die rasch und unbürokratisch an die
Betroffenen fließen müssten. Die Fraktion der SPD fordere
jedoch, neben geschädigten Privathaushalten und Unterneh-
men sowie den Maßnahmen zur Wiederherstellung der In-
frastruktur der betroffenen Länder und Gemeinden und des
Bundes auch eingetragene Vereine und Stiftungen als an-
tragsberechtigt im Gesetz zu erfassen. Denn Sportvereine
und Stiftungseinrichtungen seien gleichfalls von erhebli-
chen Schäden betroffen, die sie aus eigener Kraft nicht
schultern könnten. Die Fraktion der SPD habe die Bundes-
regierung aufgefordert, eine entsprechende Formulierung
zur Änderung von Artikel 1 § 2 des Gesetzentwurfs vor-
zuschlagen, die dem gerecht werde und die Antragsberech-
tigung sicherstelle.

Ob die Ausstattung des Sondervermögens mit einem Volu-
men von 8 Mrd. Euro ausreichend sei, könne erst abschlie-
ßend beurteilt werden, wenn ein genauer Überblick über die
Schäden vorliege. Entscheidend sei, alle Betroffenen hinrei-
chend zu entschädigen; es könne sich daher in den kommen-
den Monaten auch zeigen, dass nachgesteuert werden
müsse. Die Fraktion der SPD betont, sie hätte es begrüßt,
wenn eine hälftige Teilung des Fonds zwischen Bund und
Ländern geglückt wäre, stimme aber zu, dass der Bund
Schäden an bundeseigener Infrastruktur von etwa 1,5 Mrd.
Euro zunächst selbst schultere.

Auch die in Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgenommene
Änderung der Insolvenzordnung sei erforderlich. Unterneh-
men, die nur aufgrund der Hochwasserschäden in Zahlungs-
schwierigkeiten gerieten oder Sanierungsbedarf hätten,

strafbewehrt sei, sei es nur folgerichtig, einen gesetzlichen
Ausnahmetatbestand zu schaffen.

Abschließend betonte die Fraktion der SPD, das Gesetz zur
Errichtung des Sondervermögens sei noch erheblich kon-
kretisierungsbedürftig. Der Weg über Rechtsverordnungen
sei machbar, diese müssten aber rasch auf den Weg gebracht
werden und vor allem klare und einfache Verwaltungs-
verfahren vorsehen, die eine zielgerichtete und effiziente
Auszahlung von Schadenshilfen gewährleisteten. Hier seien
Bundesregierung und Landesregierungen noch in der
Pflicht.

Die Fraktion der SPD gehe davon aus, dass die Mittelaus-
stattung des Fonds jeweils erst dann kassenwirksam werde,
wenn sie zur Auszahlung erforderlich sei, um Refinan-
zierungskosten zu begrenzen. Im Übrigen müsse eine hand-
habbare Definition gefunden werden, welche Schäden als
Hochwasserschäden deklariert werden könnten. Die Frak-
tion der SPD erwarte, dass Bundesregierung und Landes-
regierungen wirksame Kontrollmechanismen vereinbarten,
die eine Prüfung der Verwendung der Finanzhilfen möglich
machten. Auch der Bundesrechnungshof solle ein hinrei-
chendes Prüfungsrecht erhalten. Dies gelte ebenso für die
Verwendung der Investitionsmittel, die aus der Fortschrei-
bung der Entflechtungsmittel bis zum Jahr 2019 resultier-
ten.

Die Fraktion DIE LINKE. konstatiert, dass das Hochwas-
ser im Frühsommer 2013 vielen Menschen in Deutschland
und anderen europäischen Ländern schweren Schaden zuge-
fügt habe. Betriebe seien in ihrer Existenz bedroht, Schie-
nen und Straßen seien zerstört worden. Besonderer Dank
gebühre zehntausenden freiwilligen Helferinnen und Hel-
fern, Einsatzkräften von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk
und privaten Hilfsorganisationen, Polizistinnen und Polizis-
ten, Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, Spende-
rinnen und Spendern. Sie alle hätten dazu beigetragen, Not
zu lindern und größeres Unglück abzuwenden.

Der Bund nimmt nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE.
seine Verantwortung wahr, Menschen, soziale Einrichtun-
gen, Betriebe, Kommunen und Bundesländer bei der Bewäl-
tigung der Hochwasserschäden zu unterstützen, indem er ei-
nen Solidaritätsfonds Aufbauhilfe errichte. Wichtig sei, dass
die Mittel des Solidaritätsfonds dazu beitrügen, durch eine
verbesserte Vorsorge das Schadenspotenzial künftiger
Hochwasser zu verringern. Die Mittel sollten so verwendet
werden, dass Schäden bei künftigen Hochwassern vermie-
den werden könnten beziehungsweise die Wahrscheinlich-
keit für solche Schäden verringert werde. Flankierend zur
Sicherung von Auen seien Renaturierungsmaßnahmen an
Bächen und Flüssen notwendig, denn sie seien das Einzugs-
gebiet großer Ströme. Die Wasseraufnahmekapazitäten der
Böden müssten wieder erhöht werden. Zur Hochwasservor-
sorge gehöre ein nationales Rahmenkonzept für naturnahe
Flusslandschaften, bei dem es auch um die Festlegung der
genauen Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen
beim Hochwasserschutz gehe.

Trotz der Entlastungswirkung durch die Beteiligung aller
Bundesländer an dem Solidaritätsfonds würden gerade ost-
deutsche Bundesländer angesichts ihrer angespannten Haus-
haltslage die Mittel zur Bekämpfung der Hochwasserfolgen
dürften keinesfalls zu einem Insolvenzantrag gezwungen
werden. Da ein säumiges Stellen eines Insolvenzantrags

nur durch neue Schulden finanzieren können. Die Fraktion
DIE LINKE. fordere vor diesem Hintergrund Zusatzhilfen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14264

für die besonders betroffenen Regionen in Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Brandenburg und Bayern. Die Bundesregierung
wird von der Fraktion DIE LINKE. aufgefordert, bei der
Europäischen Kommission weitere Mittel zur Unterstützung
der vom Hochwasser Betroffenen zu beantragen. Weiterhin
schlägt die Fraktion DIE LINKE. vor, bei der Umsetzung
des Solidaritätsfonds die KfW Bankengruppe einzubezie-
hen.

Darüber hinaus müssten auch politische Konzepte ent-
wickelt werden, um künftig besser gegen Flutkatastrophen
gewappnet zu sein. Als einen ersten Schritt fordere die
Fraktion DIE LINKE. eine nationale Hochwasserkonferenz,
auf der über länder- und staatenübergreifende Vorsorgekon-
zepte verhandelt werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, in den
letzten zwei Jahrzehnten habe Deutschland bereits viele
„Jahrhunderthochwasser“ erleben müssen: zwei in den
1990-er Jahren am Rhein, im Sommer 1997 an der Oder, im
Sommer 2002 an der Elbe und ihren Zuflüssen, im August
2005 im Alpenraum, im Winter 2011 wieder an der Elbe
und nun, 2013, in den Regionen von Elbe und deren Zuflüs-
sen sowie im Alpenraum zusammen. Wieder seien Men-
schen verletzt worden oder hätten sogar sterben müssen.

Landwirtinnen und Landwirte, mittelständische Betriebe,
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sowie Mieterinnen und
Mieter in den Hochwassergebieten kämpften um ihre wirt-
schaftliche Existenz. Sie fürchteten Konkurs und Armut.
Den Betroffenen gelte die ganze Solidarität. Ebenso seien
die Gedanken bei den Opfern der schrecklichen Über-
schwemmungskatastrophe in Indien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spreche ihre
Anerkennung und Dank den Hilfsorganisationen, der Bun-
deswehr und den vielen ehrenamtlichen und freiwilligen
Helferninnen und Helfern aus, die mit unermüdlichem Ein-
satz Schlimmeres verhindert hätten. Deren Leistungen könn-
ten gar nicht hoch genug geschätzt werden. Die beispielhafte
Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger mit anzupacken,
zu spenden und die Solidarität mit den Flutopfern seien
Anlass zur Würdigung und ein deutliches Zeichen für den
solidarischen Zusammenhalt der Gemeinschaft.

Die Kosten der Flutkatastrophe von heute seien die Folge
fehlender und falscher Maßnahmen von gestern. Bei der
Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser gelte es nun, die
Fehler der Vergangenheit rückgängig zu machen. Die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spreche sich für weitere
Anstrengungen aus, die ganzheitliche Hochwasservorsorge
auszubauen. Vieles, insbesondere im technischen Hochwas-
serschutz, sei in den vergangenen elf Jahren von Bund, Län-
dern und Kommunen geleistet worden.

Es müsse darauf hingewiesen werden, dass Deiche zwar
schützten, zugleich jedoch den Abfluss des Wassers be-
schleunigten. Es sei paradox, dass gerade der technische
Hochwasserschutz die Schadensentwicklung vielerorts ver-
stärkt habe. Auch Eingriffe wie Flussbegradigungen, Ent-
wässerungen, Vertiefungen und Ufermauern verstärkten
Hochwasserrisiken flussabwärts. Zugleich gingen weitere
Feucht- bzw. Überschwemmungsgebiete verloren. Für die
Menschen flussabwärts bedeute das: mehr Wasser, schnel-

deshalb zeige es sich, dass es weiterer und neuartiger An-
strengungen bedürfe, um Ausmaße und die Schäden durch
das Naturereignis Hochwasser zu verringern.

Dabei müssten gerade auch die Auswirkungen durch den
Klimawandel und die Versiegelungen von Böden verstärkt
betrachtet werden. Dem ökologischen Hochwasserschutz
müsse eine zentralere Rolle eingeräumt werden. Die bis-
herigen Maßnahmen des Hochwasserschutzes hätten sich
auf die Verstärkung und Erhöhung von Deichen und Däm-
men konzentriert. Das sei dort notwendig, wo Siedlungs-
räume geschützt werden müssten. Flussauen dürften jedoch
nicht vom Fluss abgeschottet, bebaut oder Nutzungen unter-
worfen werden, die dem Hochwasserschutz entgegenstün-
den. Daher müsse die Ausweisung von Überschwemmungs-
flächen Priorität haben, die bereitstehenden finanziellen
Mittel müssten entsprechend eingesetzt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüße, dass
sich Bund und Länder solidarisch auf eine gemeinsame
Finanzierung für die Aufbauhilfe nach der Flut und für
Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unterneh-
men sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zer-
störten Infrastruktur geeinigt hätten.

Dies unterstütze die beeindruckende Hilfsbereitschaft der
Menschen aus allen Teilen Deutschlands und sei für die
Betroffenen nicht nur materiell eine große Unterstützung.
Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet seien an die
Elbe gefahren, um vor Ort zu helfen. Dieses Bewusstsein
für die gemeinsame Verantwortung brauche das Land, um
auch diesmal die Folgen der Flut zu bewältigen.

Im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes werde auch die Finan-
zierung des öffentlichen Personennahverkehrs, der sozialen
Wohnraumförderung sowie des Hochschulbaus verlängert.
Es sei zu begrüßen, dass der Bund die Finanzhilfen für die
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 1,33 Mrd. Euro,
für die soziale Wohnraumförderung in Höhe von 518 Mio.
Euro und für den Hochschulbau in Höhe von 695 Mio. Euro
bis 2019 weiterzahlen werde.

Als Ergebnis der Beratungen hat der Haushaltsausschuss den
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdruck-
sache 17(8)6121 (Ergänzung von Artikel 1 § 2 Absatz 2
Nummer 1 und 2) einstimmig angenommen.

Sodann beschloss der Haushaltsausschuss einstimmig,
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/14078 in der Fassung des Ände-
rungsantrags auf Ausschussdrucksache 17(8)6121 zu emp-
fehlen.

Der Haushaltsausschuss beschloss darüber hinaus ein-
stimmig die Empfehlung, den mit dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/14078 inhaltsgleichen Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 17/14176 für erledigt zu
erklären.

Weiter beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE., dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des An-
lere und größere Flutwellen und dadurch die Gefahr ex-
tremer Hochwasser mit zerstörerischer Wirkung. Gerade

trags der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/13896
zu empfehlen.

Drucksache 17/14264 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese

Berlin, den 27. Juni 2013

Norbert Barthle
Berichterstatter tter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
etwaigen Gewinnerzielungsabsicht (z. B. Vereine, Stiftun-
gen, gemeinnützige und nicht gemeinnützige Einrichtungen
in öffentlicher oder freier Trägerschaft).

Zu Nummer 2

Durch die Änderung wird klargestellt, dass der Fonds auch
Maßnahmen zur Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur
finanziert, die nicht in der Trägerschaft von Ländern oder
Gemeinden, sondern in der Trägerschaft anderer öffentlich-
rechtlicher Körperschaften liegt.

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichtersta

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
beschloss der Haushaltsausschuss, dem Deutschen Bundes-
tag die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/14079 zu empfehlen.

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert wur-
den – auf die Gesetzentwürfe verwiesen.

Zu Buchstabe a (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz)

Zu Nummer 1

Durch die Änderung wird klargestellt, dass nicht nur Unter-
nehmen im Sinne des Arbeits- und Umsatzsteuerrechts zum
Adressatenkreis der Regelung gehören, sondern außer
diesen Unternehmen auch andere private und öffentliche
Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform oder einer
mann

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