BT-Drucksache 17/14194

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/13423 - Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 17/5053 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Burkhard Lischka, Dr. Peter Danckert, Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/3991 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz - UrhWahrnG) d) zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/4695 - Zugang zu verwaisten Werken erleichtern e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Krista Sager, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/7031 - Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung

Vom 26. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14194
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Beschlussempfehlung *
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/13423 –

Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke
und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5053 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Burkhard Lischka, Dr. Peter Danckert,
Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3991 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung
von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWahrnG)

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Dr. Konstantin von Notz,
Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4695 –
Zugang zu verwaisten Werken erleichtern

* Der Bericht wird gesondert verteilt.

Drucksache 17/14194 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Krista Sager, Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7031 –

Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu
den Resultaten öffentlich geförderter Forschung

A. Problem

Zu Buchstabe a

Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässi-
ge Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht umgesetzt werden.
Öffentlich zugänglichen und im Gemeinwohl errichteten Institutionen, insbe-
sondere Bibliotheken, Archiven und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal-
ten soll es ermöglicht werden, Werke, deren Rechtsinhaber auch durch eine
sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können (so-
genannte verwaiste Werke) zu digitalisieren und online zu stellen, damit sie
nicht dem kulturellen Erbe verloren gehen. Zugleich sollen die Nutzung ver-
griffener Printwerke im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtert und
darüber hinaus Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika, die
überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, ein unabdingbares
Zweitverwertungsrecht eingeräumt werden.

Zu Buchstabe b

Die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion der SPD weist darauf hin, dass die
vermeintliche vertragsrechtliche Freiheit von wissenschaftlichen Autoren, das
Format und den Ort ihrer wissenschaftlichen Publikationen frei wählen zu kön-
nen, durch die faktische Monopol- bzw. Oligopolstellung einzelner Zeitschriften
und Verlage eingeschränkt werde, was sich negativ auf die Vermittlung wissen-
schaftlicher Erkenntnisse auswirke. Der Gesetzentwurf sieht ein unabdingbares
Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge vor, die im Rahmen einer
überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätig-
keit entstanden sind.

Zu Buchstabe c

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zielt auf die Einführung einer Rege-
lung, welche die Nutzung verwaister und vergriffener Werke auf eine gesicherte
gesetzliche Grundlage stellen soll.

Zu Buchstabe d

Nach Ansicht der den Antrag einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ist eine gesetzliche Regelung im Urheberrecht nötig, um den breiten
Zugriff auf verwaiste Werke in digitalisierter Form zu ermöglichen. Der Antrag
zielt auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem die Bundesregie-
rung zu einem Maßnahmenpaket aufgefordert werden soll, das im Wesentlichen
einen Gesetzentwurf zur Regelung der elektronischen Vervielfältigung und
nichtkommerziellen öffentlichen Zugänglichmachung von verwaisten Werken
enthalten, eine angemessene Vergütung für die nichtkommerzielle öffentliche
Zugänglichmachung genannter Werke sicherstellen und die Neugründung einer

von den Verwertungsgesellschaften gemeinsam verwalteten Zentralstelle für die
öffentliche Zugänglichmachung von verwaisten Werken vorsehen soll.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14194

Zu Buchstabe e

Die den Antrag einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont die
große Bedeutung, die dem gebührenfreien Onlinezugang zu wissenschaftlichen
Beiträgen insbesondere aus öffentlich geförderter Forschung ohne finanzielle,
technische und rechtliche Barrieren (Open Access) für die offene Wissenschafts-
kommunikation zukomme. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefor-
dert werden, das Open-Access-Prinzip im Wissenschaftsbereich zu fördern. Da-
zu solle in Kooperation mit den Forschungsorganisationen und den Ländern und
unter Auswertung internationaler Erfahrungen die Entwicklung einer umfassen-
den Open-Access-Strategie für den Wissenschaftsbereich vorangetrieben und
ihre Umsetzung unterstützt werden. Im Fokus der Strategie müsse insbesondere
stehen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Nutzung und Publi-
kation von Open-Access-Beiträgen durch Informationen, Beratung und Service-
leistungen zu unterstützen und dadurch die Verbreitung von Open-Access-Ver-
öffentlichungen zu beschleunigen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung und Annahme einer Ent-
schließung. Die vorgeschlagenen Änderungen sind redaktioneller Natur. Es soll
klargestellt werden, dass auch noch nicht erschienene oder gesendete, aber der
Öffentlichkeit mit Zustimmung des Rechtsinhabers zugänglich gemachte Werke
in den Anwendungsbereich der neu zu schaffenden Regelung über die Zugäng-
lichmachung verwaister Werke fallen. Zudem soll klargestellt werden, dass es
einem Rechtsinhaber jederzeit, also auch nach dem Ablauf der Sechs-Wochen-
Frist, möglich ist, einen Widerspruch gegen die kollektive Rechtewahrnehmung
zu erklären. Durch die vorgeschlagene Entschließung soll der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung im Wesentlichen zu einem Maßnahmenpaket auffor-
dern, mit dem die unentgeltliche Verfügbarmachung von wissenschaftlichen Er-
gebnissen im Internet (Open Access) verbessert werden soll. Zudem soll die
Bundesregierung weitere Anpassungen prüfen, um das Urheberrecht wissen-
schaftsfreundlicher zu gestalten.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/13423 in geänderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5053 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3991 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/14194 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4695 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

Zu Buchstabe e

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7031 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a bis e

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14194

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13423 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. In Artikel 1 Nummer 3 § 61 Absatz 4 werden die Wörter „nicht veröffent-
licht worden sind“ durch die Wörter „nicht erschienen sind oder nicht ge-
sendet wurden“ und die Wörter „ausgestellt oder verliehen“ durch die
Wörter „der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ ersetzt.

2. Artikel 2 § 13d wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Rechtsinhaber können der Wahrnehmung ihrer Rechte durch
die Verwertungsgesellschaft jederzeit widersprechen.“

b) Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4 und dem Absatz 4
wird folgender Satz angefügt:

„Wird vermutet, dass eine Verwertungsgesellschaft nach Absatz 1
und 2 zur Rechtewahrnehmung berechtigt ist, so hat ein Rechtsinha-
ber im Verhältnis zur Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte
und Pflichten wie bei einer Übertragung der Rechte zur Wahrneh-
mung.“;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5053 abzulehnen;

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3991 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 17/4695 abzulehnen;

e) den Antrag auf Drucksache 17/7031 abzulehnen;

f) folgende Entschließung anzunehmen:

„Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Internet und Digitalisierung haben den Zugang zu und die Diffusion von Wis-
sen revolutioniert. Die Potenziale des Internets für die digitale Wissensgesell-
schaft sind allerdings noch nicht voll erschlossen – so erlaubt das geltende
Urheberrecht die Nutzung der Chancen der Digitalisierung nur einge-
schränkt.

Der Deutsche Bundestag weist darauf hin, dass das Urheberrecht vorrangig
der Erhaltung kreativer Tätigkeit und damit der Sicherung der angemessenen
Vergütung der Kreativen dient. Es hat darüber hinaus die Aufgabe, ein
Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Kreativen und den Interessen ande-
rer Wirtschaftszweige, einschließlich der digitalen Wirtschaft, sowie den
Interessen von Verbrauchern, Bildung und Wissenschaft und den Belangen
des Gemeinwohls herzustellen. Das Urheberrecht hat sich hierbei bewährt.
Das vielschichtige Interessengeflecht im Urheberrecht erfordert dabei immer
– auch in der digitalen Welt – eine sorgfältige Austarierung der Interessen; es
muss im Lichte technischer Neuerungen und geänderter Bedürfnisse von
Kreativen, Verwertern und Nutzern überprüft und angepasst werden.

Die Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums sind eine wichtige Basis
für Kreativität, Innovationskraft und Entwicklergeist in Wissenschaft und
Forschung und spielen eine bedeutsame Rolle für Innovationsprozesse. Ein

zu rigides Urheberrecht kann allerdings Innovationen verzögern oder gar ver-
hindern und damit gesamtwirtschaftlichen Schaden auslösen, wenn neues

Drucksache 17/14194 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wissen nicht oder nur sehr eingeschränkt für weitere Forschungsaktivitäten
zur Verfügung steht und damit nicht in Innovationen münden kann.

Nur wenn Forschungsergebnisse weitestmöglich frei zugänglich sind, kön-
nen sie Grundlage weiterer Forschungsaktivitäten sein und positive gesamt-
wirtschaftliche Effekte auslösen. Ein ungehinderter Wissensfluss ist Grund-
voraussetzung für Forschung und Innovation und für den Transfer der
Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen. Deutschland steht weltweit an
der Spitze im Export wissensintensiver Güter. Um diese Position im interna-
tionalen Wettbewerb zu halten, ist ein herausragendes Innovations- und For-
schungssystem notwendig, das einen offenen Zugang zu Wissen ermöglicht.

Der Deutsche Bundestag begrüßt daher die Bemühungen der Bundesregie-
rung, die unentgeltliche Verfügbarmachung von wissenschaftlichen Ergeb-
nissen im Internet (sog. Open Access) zu unterstützen und durch ein unab-
dingbares Zweitveröffentlichungsrecht Rechtssicherheit für Wissenschaftler
herzustellen, die nach einer 12-monatigen Karenzfrist ihre wissenschaftlichen
Publikationen ins Internet einstellen möchten. Den berechtigten Interessen
von Verlagen und Herausgebern ist durch eine angemessene Ausgestaltung
der Karenzfrist und der Bedingungen, unter denen das Zweitveröffentli-
chungsrecht möglich ist, Rechnung getragen.

Das Zweitveröffentlichungsrecht ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung von
Open Access. Um Open Access in Deutschland voran zu bringen und sicher-
zustellen, dass es ein attraktives und breites Angebot von offen zugänglichen
wissenschaftlichen Publikationen gibt, bedarf es aber noch weiterer Schritte.

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1.1. Fördermöglichkeiten für Open-Access-Publikationen im Wege des
„golden open access“, bei dem die Erstveröffentlichung direkt und un-
mittelbar in einem digitalen Medium (z. B. einer online erscheinenden
Open-Access-Zeitschrift) erfolgt, im Rahmen ihrer Projektförderung zu
schaffen;

1.2. ein Förderinstrument (z. B. in Form eines Publikationsfonds) zu etablie-
ren, das Publikationskosten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
ler insbesondere an den Hochschulen erstattet, die im Wege von golden
open access veröffentlichen möchten. Dabei sind angemessene Publika-
tionsgebühren zu Grunde zu legen. Die Zuwendungsempfänger sollen
dabei auch angehalten werden, solche Angebote anzunehmen, sofern
ein angemessenes Angebot vorhanden ist;

1.3. dazu beizutragen, dass öffentliche geförderte Open-Access-Angebote so
lizensiert sind, dass eine weitere Nutzung der Inhalte möglich ist (z. B.
mit einer Creative-Commons-Lizenz);

1.4. Forscherinnen und Forscher zur Open-Access-Publikation durch ent-
sprechende Klauseln in den Förderbestimmungen der öffentlichen För-
dermittelgeber anzuhalten;

1.5. den Zugang zu und die Auffindbarkeit von digital verfügbaren wissen-
schaftlichen Informationen durch die Vernetzung von Datenbanken und
Repositorien sowie die Entwicklung eines übergreifenden Such-Tools
zu verbessern;

1.6. die dauerhafte digitale Archivierung und den Zugang zu Forschungsda-
ten, die aus überwiegend öffentlicher Forschung hervorgegangen sind,

zu fördern. Dabei sind die Rechte des geistigen Eigentums und etwaige
Verwertungsinteressen zu berücksichtigen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14194

1.7. Anreize für Open-Access-Publikationen zu schaffen, indem dies bei
wissenschaftlichen Begutachtungen und Berufungsverfahren honoriert
wird;

2. weitere Anpassungen zu prüfen, um das Urheberrecht wissenschafts-
freundlicher zu gestalten.“

Berlin, den 26. Juni 2013

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Norbert Geis
Berichterstatter

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Stephan Thomae
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.