BT-Drucksache 17/14019

Polizeigewalt gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockupy-Proteste

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14019
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Matthias W. Birkwald,
Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Inge Höger, Katja Kipping,
Harald Koch, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Ulrich Maurer, Niema Movassat,
Jens Petermann, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeigewalt gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockupy-Proteste

Gegen die Austeritätspolitik der Troika aus Europäischer Zentralbank, Interna-
tionalem Währungsfonds und Europäischer Kommission haben am ersten Juni-
Wochenende bis zu 20 000 Menschen in Frankfurt am Main demonstriert. Die
„Blockupy-Proteste“ richteten sich, wie es im Aufruf dazu heißt, dagegen, die
„Sanierung des Kapitalismus in Europa auf dem Rücken der Lohnabhängigen,
der Erwerbslosen, der Rentner_innen, der Migrant_innen und der Jugendlichen“
auszutragen. Auch gegen den Abbau demokratischer Rechte im Zuge der „Ver-
armungs- und Verelendungspolitik“ wurde demonstriert.

Die Demonstration, die am 1. Juni 2013 zum Sitz der Europäischen Zentral-
bank führen sollte, stieß jedoch auf massive Polizeigewalt, die zu einem vorzei-
tigen Abbruch der Demonstration führte.

Der Tenor der Medienberichterstattung ist eindeutig: Die Gewalt ging von der
Polizei aus, die gegen eine friedliche Demonstration völlig unverhältnismäßige
Mittel eingesetzt habe. Die Grundrechte sind dabei faktisch außer Kraft gesetzt
worden. Selbst konservative Zeitungen, die bei Konflikten zwischen Demons-
trantinnen und Demonstranten sowie der Polizei für gewöhnlich Partei für die
Polizei ergreifen, üben scharfe Kritik an deren Vorgehen.

So heißt es in der „FAZ“ vom 2. Juni 2013, die Polizei gerate „nach Einsatz in
Erklärungsnot“. Der Einsatz, bei dem mehrere hundert Personen für mehrere
Stunden eingekesselt worden waren, habe sich gegen eine „bis dahin friedliche
Demonstration“ gerichtet. Intern, so die „FAZ“ weiter, werde der Einsatz von
Polizisten kritisiert: „Auch die Brutalität, mit der einige der Einsatzkräfte vor-
gegangen seien, können sie nicht nachvollziehen, weil es ihrer Ansicht nach
keinen Grund dafür gegeben habe“.

Die Polizei setzte bei ihrem Vorgehen gegen die Demonstrantinnen und
Demonstranten massiv Reizmittel ein: „Unvermittelt“ seien die Beamten in den

Demonstrationszug eingedrungen, berichtet die „Frankfurter Rundschau“ vom
2. Juni 2013. „Sie schubsen die Teilnehmer beiseite, sie decken sie mit Pfeffer-
spray ein“. Ein Journalist, der gerade das Fronttransparent fotografierte, habe
aus den Augenwinkeln gesehen, „dass jemand auf mich zustürmt […] Und
dann hatte ich schon Pfefferspray im Gesicht.“ Die „taz“ ergänzt am 1. Juni
2013: „Mehreren Journalisten wurde von der Polizei aus nächster Nähe Pfeffer-
spray in die Augen gesprüht“. Die „BILD Zeitung“ vom 3. Juni 2013 hält fest:

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„Besonders Beamte aus NRW [Nordrhein-Westfalen] fallen durch ihre Härte
auch gegen Journalisten negativ auf. Die Aktivisten bleiben ruhig: ‚Wir sind
friedlich, was seid ihr?‘“

„Der Kessel war unangebracht und unverhältnismäßig“, resümiert die „Süd-
deutsche Zeitung“ (3. Juni 2013). „Es entsteht der Eindruck, dass Hessens
Regierung im Landtagswahlkampf ein Zeichen setzen wollte.“

Die „junge welt“ vom 3. Juni 2013 berichtet, dass Abgeordnete des Deutschen
Bundestages am Beobachten der Polizeigewalt gehindert wurden. Der Abge-
ordnete Niema Movassat (DIE LINKE.) musste sich nach eigenen Angaben
von Polizisten anhören: „Sie sind kein Abgeordneter! Der Ausweis ist ge-
fälscht.“ Nach Angaben von Sanitätern mussten am 1. Juni 2013 rund 275 Per-
sonen behandelt werden, weil sie Verletzungen infolge von Pfefferspray,
Schlagstockeinsatz oder Schläge erlitten hatten. Mindestens fünf Personen wur-
den vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Sanitätern wurde teilweise
der Zugang zu Verletzten erschwert oder ganz verwehrt.

Einschätzungen der Organisatoren der Demo und ihrer Unterstützer, dass der
Polizeikessel bereits im Vorfeld fest geplant war, werden von der „BILD
Zeitung“ gestützt, die angibt, mehrere Polizisten hätten ihr gegenüber bestätigt:
„Der Kessel war geplant“, um die Personalien der Eingekesselten aufzunehmen
und sie mit vorhandenen Datensätzen abzugleichen.

Mehrere Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. wurden Augenzeugen der
Polizeigewalt. So wurden selbst Demonstranten, die lediglich ihre Hand an
Absperrgitter gelegt haben, mit Pfefferspray angegriffen. Zahlreiche Videos im
Internet belegen, dass Pfefferspray nicht nur gezielt gegen einzelne Personen,
sondern großflächig gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wurde (z. B.
www.youtube.com/watch?v=Z8my9AZQIw4).

Den Fragestellern ist bewusst, dass die unmittelbare Verantwortung für den
Polizeieinsatz beim Land Hessen liegt. Das gilt auch für Einsätze der Bundes-
polizei, sofern diese außerhalb ihres originären Zuständigkeitsbereiches etwa
an Bahnanlagen erfolgen. Dennoch ist die Bundesregierung aus Sicht der Fra-
gesteller verpflichtet, Fragen zu Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei un-
ter Führung des Landes Hessen zu beantworten. Dies ergibt sich u. a. daraus,
dass die Bundesregierung durchaus Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der
Unterstützungseinsätze hat, die Bundespolizei i. d. R. in die Einsatzplanung
einbezogen ist und die Unterstützungseinsätze beispielsweise auf der Innen-
ministerkonferenz thematisiert werden können. Wenn die Bundesregierung
über ihre vor Ort eingesetzten Bundespolizisten im Besitz von Informationen
ist, besteht kein Grund, diese dem Deutschen Bundestag vorzuenthalten.

Daher erwarten die Fragesteller nicht nur ausführliche Angaben der Bundes-
regierung zu den konkreten Handlungen der Bundespolizei, auch für solche
unter Führung Hessens. Sie sind zudem der Auffassung, dass die föderale Ord-
nung der Bundesrepublik Deutschland kein Alibi dafür ist, dass ein Bundesland
mehrere Grundrechte faktisch außer Kraft setzt. Die Fragesteller sehen im Vor-
gehen der Polizei den Versuch, Kritik am Kapitalismus zu kriminalisieren.
Diese ist aber weder eine Straftat noch ein Zeichen womöglich „extremis-
tischer“ Gesinnung, sondern ein legitimes und aus Sicht der Fragesteller sogar
notwendiges Unterfangen.

Insofern ist der Polizeieinsatz nach Auffassung der Fragesteller durchaus auch
auf Bundesebene zu diskutieren. Durch den offensichtlich völlig unverhältnis-
mäßigen Gebrauch von Pfefferspray muss auch die Frage nach einer gesetz-
lichen Begrenzung dieses gesundheitsgefährdenden Reizmittels wieder aufge-
worfen werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14019

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Waren Angehörige der Bundespolizei anlässlich der Blockupy-Proteste im
Einsatz, und wenn ja, wie viele Beamtinnen und Beamten an jeweils wel-
chen Tagen in welchen Zeiträumen und Orten (bitte sowohl Angaben zu
Einsätzen im originären Zuständigkeitsbereich machen, als auch zu Einsät-
zen unter Führung des Landes Hessen)?

2. Hatte das Land Hessen weitere Unterstützungsersuchen an die Bundespoli-
zei oder andere Bundesbehörden gerichtet, und wenn ja, welche, und inwie-
fern ist diesen nachgekommen worden (bitte vollständig auflisten)?

3. Hat die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit oder unter Führung des Lan-
des Hessen Wasserwerfer bereitgehalten bzw. diese auch eingesetzt (unter
Abgabe von Wasserstößen), und wenn ja, wie viele, welchen Typs und an
welchen Orten?

4. Haben Angehörige der Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich
oder unter Führung des Landes Hessen Reizmittel eingesetzt, und wenn ja,

a) welches Reizmittel hatten die Beamtinnen und Beamten mitgeführt (bitte
vollständig Anzahl der Kartuschen mit jeweiligem Modell und Füllmenge
angeben),

b) wie viele Polizistinnen und Polizisten haben welches Reizmittel einge-
setzt,

c) um wie viel Uhr, an welchen Orten wurde das Reizmittel eingesetzt,

d) in welcher Entfernung standen dabei die Bundespolizisten zum vom
Reizmitteleinsatz betroffenen Gegenüber,

e) was war jeweils Anlass des Reizmitteleinsatzes,

f) gegen wie viele Personen wurde Reizmittel eingesetzt,

g) welche Angaben kann die Bundesregierung zur Anzahl der verbrauchten
Kartuschen machen (bitte Typ und Füllmenge nennen), und inwiefern ist
nach dem Einsatz Ersatzbedarf angemeldet worden,

h) wie viele Personen, darunter wie viele Polizisten, sind durch den Einsatz
von Reizmitteln verletzt worden?

5. Hat die Bundespolizei weitere Zwangsmittel eingesetzt bzw. diese bei ande-
ren Polizeieinheiten beobachten können, und wenn ja, welche, und hält die
Bundesregierung diese vorliegend für verhältnismäßig?

6. Hat die Bundespolizei die Demonstration oder Teile davon oder den Polizei-
kessel gefilmt, und wenn ja, aus welchem Grund, inwiefern hält die Bundes-
regierung dies für rechtmäßig, und ist sie bereit, Abgeordneten des Deut-
schen Bundestages die Aufnahmen zugänglich zu machen?

7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Einsatz von Drohnen im
Rahmen des Polizeieinsatzes?

8. Hat die Bundespolizei Personenkontrollen vorgenommen, und wenn ja, an
welchen Orten, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund?

Hat sie sich an der Personalienfeststellungsstelle im Zusammenhang mit dem
Polizeikessel beteiligt, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und
wie bewertet die Bundesregierung dies?

9. Welche hessische Behörde (möglichst konkrete Dienststelle angeben) hat zu
welchem Zeitpunkt welche Unterstützungsersuchen an die Bundespolizei
gerichtet?

Drucksache 17/14019 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) An welchen Lagebesprechungen im Vorfeld und während der Proteste
hat die Bundespolizei teilgenommen (bitte Ort der Besprechung und
Teilnehmerkreis benennen)?

b) Wie wurde der Einsatz der dem Land Hessen unterstellten Kräfte der
Bundespolizei unmittelbar vor Einsatzbeginn und während des Einsat-
zes konkret geleitet (bitte konkreten Ansprechpartner der Bundespolizei
benennen)?

10. Zu welchem Zeitpunkt sind die Bundespolizei oder andere Bundesbehör-
den in die Konzeptionierung des Polizeieinsatzes eingebunden worden?

a) Waren Bundesbehörden an Gremien beteiligt, die der Vorbereitung und
Koordinierung des Polizeieinsatzes dienten (bitte ggf. jeweilige Zusam-
mensetzung der Gremien angeben)?

b) Welche Szenarien sind dabei erörtert worden?

c) Welche Aufgaben sind dabei der Bundespolizei zugewiesen worden?

d) Inwiefern und zu welchen Zeitpunkten (bitte genaue Datums-/Uhrzeit-
angaben) ist dabei erörtert worden, einen Teil der Versammlungsteilneh-
merinnen und -teilnehmer einzukesseln?

e) Inwiefern ist dabei erörtert worden, von einem Teil der Versammlungs-
teilnehmerinnen und -teilnehmer die Personalien aufzunehmen, um sie
mit vorhandenen Datensätzen abzugleichen?

f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Medien-
berichten, denen zufolge die Polizeigewalt sich auch massiv gegen Jour-
nalistinnen und Journalisten gerichtet habe?

g) Welcher Grund ist der Bundespolizei für die Einrichtung des Polizeikes-
sels genannt worden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung daraus?

11. Hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls mit den Blockupy-
Protesten befasst, und wenn ja, welche Angaben ist die Bundesregierung
bereit, darüber zu machen?

12. Inwiefern, von wem und an wen wurden im Zusammenhang mit den Block-
upy-Protesten personengebundene Daten aus Verbunddateien angefordert
bzw. weitergeleitet (bitte jeweilige Datei und Anzahl der betroffenen Perso-
nen angeben)?

13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Umfang der Erhebung von
personengebundenen Daten der im Kessel Eingeschlossenen, und inwie-
fern war die Bundespolizei an dieser oder anderer Stelle ebenfalls mit der
Erhebung oder Verarbeitung personengebundener Daten in Zusammenhang
mit den Blockupy-Protesten befasst?

14. Welche Umstände erlauben es nach Auffassung der Bundesregierung der
Polizei, Journalisten, die eine Demonstration bzw. einen damit in Zusam-
menhang stehenden Polizeieinsatz journalistisch begleiten, mit Pfeffer-
spray anzugreifen?

15. Inwiefern sind Angehörige der Bundespolizei berechtigt, bei Einsätzen un-
ter Führung eines Bundeslandes Einsatzbefehle zu verweigern, wenn diese
nach ihrer Auffassung rechtswidrig sind?

16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob es im Zusammen-
hang mit den Blockupy-Protesten Funkzellenabfragen gegeben hat (bitte
ggf. Angaben zum Zweck, zum Gebiet und zur Anzahl der dabei registrier-

ten Mobilfunkgeräte machen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14019

17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Medienberich-
ten, denen zufolge der Polizeieinsatz sich gegen eine bis dahin friedliche
Demonstration gerichtet hat, aus der auch nach Einkesselung nur sehr ver-
einzelte Gegenwehr kam?

18. Gehört zu diesen Schlussfolgerungen auch, künftig die Bereitstellung von
Einheiten der Bundespolizei zumindest für solche Länder, aus denen
gravierende Verstöße gegen Grundrechte berichtet werden, restriktiver zu
handhaben und etwa an Bedingungen zu knüpfen?

19. Inwiefern verfügt die Bundespolizei über Mechanismen und Strukturen, um
die Grundgesetzkonformität von Polizeieinsätzen der Länder, die sie unter-
stützt, ständig selbst zu evaluieren und daraus gegebenenfalls auch Konse-
quenzen, wie einen Abbruch ihrer Unterstützung, zu ziehen, und inwiefern
wurden diese bei dem umstrittenen Polizeieinsatz gegen die Blockupy-
Demonstration effektiv genutzt?

20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass Mitglieder des Deutschen Bundestages berichten,

a) Polizisten hätten ihnen mit der Begründung, ihr Abgeordnetenausweis
sei „gefälscht“, den Zutritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt,

b) Polizisten hätten in anderen Fällen einen solchen Zutritt erst gewährt,
nachdem sie sich nach der Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit der Ab-
geordneten erkundigt hatten?

21. Wurden Abgeordnete des Deutschen Bundestages von Bundespolizisten
abgeführt, und wenn ja, aus welchem Grund, und wie bewertet die Bundes-
regierung dies?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch solche präventiv-poli-
zeilichen Maßnahmen von der allgemeinen Genehmigung des Deutschen
Bundestages im Beschluss zur Immunitätsaufhebung gedeckt sind?

22. Inwiefern hält es die Bundesregierung aufgrund der erwähnten Berichte
über die Behandlung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages durch
die Polizei (und ähnlicher Berichte in der Vergangenheit) für geboten, die
Länder aufzufordern, ihren Polizeibeamten den Umgang mit Abgeordneten
sowie das Erkennen eines Abgeordnetenausweises zu vermitteln?

23. Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Einschätzung der Fragesteller,
dass gravierenden Verletzungen demokratischer, im ganzen Bundesgebiet
geltender Grundrechte durch Polizeibeamte eines Landes ggf. auch auf
Bundesebene politisch entgegenzutreten ist (bitte begründen)?

24. In welchen Gremien bespricht die Bundesregierung den Polizeieinsatz mit
dem Land Hessen, bzw. will sie dies noch tun?

Wird sie dies beispielsweise im Rahmen der Innenministerkonferenz an-
sprechen?

25. Welche Kosten waren mit dem Einsatz der Bundespolizei verbunden?

Welche Kosten wurden dem Land Hessen für den Unterstützungseinsatz
der Bundespolizei bei den Blockupy-Protesten im Jahr 2012 in Rechnung
gestellt?

Berlin, den 12. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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