BT-Drucksache 17/13939

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 17/11593 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13939
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11593 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge
des Bundespräsidenten

A. Problem

Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin werden
jährlich mit dem Gesetz über den Bundeshaushaltsplan bewilligt. Die Ruhebe-
züge (sog. Ehrensold) sind im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsi-
denten festgelegt. Sie wurden mit dem Änderungsgesetz vom 24. Juli 1959
(BGBl. I S. 525) von 50 auf 100 Prozent der Amtsbezüge (ohne Aufwandsgel-
der) verdoppelt und sind seitdem unverändert, während die Rente aus der ge-
setzlichen Rentenversicherung sowie die Minister-, Beamten- und Abgeordne-
tenversorgungen im Laufe der vergangenen Jahrzehnte mehrfach eingeschränkt
werden mussten.

Nachdem erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode den
Amtsverzicht erklärt hat, ist die geltende Versorgungsregelung in der Öffent-
lichkeit auf erhebliche Kritik gestoßen. Eine Versorgung in ungekürzter Höhe
der Aktivbezüge, die vor Vollendung einer gesetzlichen Altersgrenze und unter
Umständen vor Erreichen einer Mindestamtszeit gewährt wird, steht im Gegen-
satz zu den gemeinsamen Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme
und erscheint nicht mehr vertretbar.

B. Lösung

Der Anspruch auf Ruhegehalt setzt eine Mindestamtszeit von zwei Jahren und
sechs Monaten voraus und beträgt dann 50 Prozent der Amtsbezüge (ohne Auf-
wandsgelder). Nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren erhöht sich das Ru-
hegehalt auf 75 Prozent und nach einer Amtszeit von zehn Jahren auf 100 Pro-
zent der Amtsbezüge (ohne Aufwandsgelder).
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der SPD.

Drucksache 17/13939 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin werden
gesetzlich geregelt. Die Versorgung orientiert sich an den Vorschriften des Bun-
desministergesetzes für die Versorgung der Mitglieder der Bundesregierung.

D. Kosten

Da die Versorgungsbezüge verringert werden, entstehen Minderausgaben, de-
ren Gesamthöhe nicht beziffert werden kann. Soweit Übergangsvorschriften
eingreifen, werden die Versorgungsbezüge jährlich um ein weiteres Zehntel des
Unterschiedsbetrags gekürzt, der sich im Vergleich zum neuen Recht ergibt.
Wenn die üblichen Besoldungsanpassungen auf die Amtsbezüge übertragen
werden, wird die vollständige Absenkung auf die künftige Höhe der Versor-
gung bereits vor Ablauf von zehn Jahren erreicht.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13939

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11593 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Helmut Brandt
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

Drucksache 17/13939 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Helmut Brandt, Michael Hartmann (Wackernheim),
Dr. Stefan Ruppert, Frank Tempel und Dr. Konstantin von Notz

I. Überweisung für die Zukunft hätte man sich gleichwohl vorstellen kön-
Helmut Brandt
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Frank Tempel Dr. Konstantin von Notz
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11593 wurde in der
214. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember
2012 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Votum des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 125. Sitzung am
12. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.

III. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
111. Sitzung am 12. Juni 2013 abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs.

Die Fraktion der SPD erinnert daran, dass die Ruhebezüge
des Bundespräsidenten im Juli 1959 von 50 auf 100 Prozent
der Amtsbezüge erhöht wurden. Die jetzige Versorgungsre-
gelung des Ehrensoldes sei vormodern. Eine Änderung sei
unabhängig von den beiden Rücktrittsfällen Horst Köhler
und Christian Wulff längst überfällig gewesen, auch wenn
sich durch den letzteren die Diskussionen ausgelöst hätten.
Deshalb werde eine Differenzierung nach den tatsächlich
geleisteten Amtszeiten vorgeschlagen. Zu kritisieren sei
auch, dass in mehreren Berichterstatterrunden zu dieser
Thematik die anderen Fraktionen keinerlei Änderungsvor-
schläge vorgebracht hätten. Auch wenn das Bundespräsi-
dentenamt ein sehr hohes und wichtiges Amt sei, sei es im-
mer noch ein Amt in einer Republik.

Die Fraktion der CDU/CSU betont die inhaltlichen Män-
gel des Gesetzes. Die Differenzierung nach tatsächlich ge-
leisteten Amtszeiten für die Höhe der Ruhebezüge werde
der besonderen Bedeutung des Amtes des Bundespräsiden-
ten nicht gerecht. Sie sei auch nicht nachvollziehbar. Es sei
bei dem besonderen Ansehen des Amtes nicht angebracht,
durch eine gesetzliche Regelung Anreize für eine zweite
Amtszeit einzuführen. Im Gesetzentwurf fehlen auch Rege-
lungen für Krankheit oder andere schicksalhafte Umstände,
die zu einer Amtsniederlegung führen könnten. Änderungen

nen, so eine Reduzierung der Ruhebezüge unter 100 Pro-
zent, Bezügeanrechnungen nicht nur aus öffentlich-rechtli-
chen Dienstverhältnissen, sondern auch anderen Tätigkeiten
oder auch eine einmalige Amtszeit von 8 Jahren ohne Wie-
derwahlmöglichkeit. Der Gesetzentwurf leide funktional
aber auch darunter, dass bei dieser Thematik vor Einbrin-
gung nicht das gemeinsame Gespräch gesucht wurde.

Die Fraktion der FDP kritisiert das einseitige Vorpreschen
der SPD-Fraktion durch ihren Vorschlag ebenso nachdrück-
lich, auch wenn eingeräumt werde, dass nachher von der
Fraktion der SPD das gemeinsame Gespräch gesucht wor-
den sei. Es bestehe aber auch materiellrechtlich Dissens in
einigen Punkten. Dies beträfe rückwirkende Elemente und
die falsche Differenzierung der vollen Ruhebezüge nach
zwei Amtszeiten. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
sei letztendlich kein Beitrag zu einer Lösung, sondern ein
Hindernis hierfür gewesen. Die Fraktion der FDP sehe aber
in dieser Thematik eine Aufgabe für die kommende Legisla-
turperiode.

Die Fraktion DIE LINKE. betont ebenso, dass an dieser
Thematik in der nächsten Legislaturperiode weitergearbeitet
werden solle. Zwar sei die Kommunikation in den Bericht-
erstattergesprächen durchaus gut gewesen, der Gesetzent-
wurf sei aber zu bemängeln. Dies beträfe das volle Ruhege-
halt erst bei zwei Amtszeiten und eine fehlende Regelung
im Falle einer Krankheit. Auch könnte sich ein Bundesprä-
sident dem – wenn sicherlich auch unzutreffenden – Vor-
wurf oder Eindruck in der Öffentlichkeit ausgesetzt sehen,
wenn er einen umstrittenen Gesetzentwurf unterschreibe,
dies nur für eine zweite Amtszeit und 100 Prozent Ruhebe-
züge zu tun.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, sie
könne sich den kritischen Kommentaren zu diesem Gesetz-
entwurf der Fraktion der SPD durch die anderen Fraktionen
nahtlos anschließen. Auch wären die Beratungen im Haus-
haltsausschuss viel konstruktiver gewesen. Bei diesem in-
haltlichen Austausch wären auch Vorschläge von allen Sei-
ten erfolgt. Eine Entscheidung zu einer Einschränkung bei
der Unterbringung im Ruhestand sei bereits erfolgt. Auch
um nur ansatzweise den bösen Schein zu vermeiden, den
Rücktrittsfall Christian Wulff durch diese Gesetzesvorlage
in den Wahlkampf ziehen zu wollen, werde die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf ablehnen
und sich in der nächsten Legislaturperiode konstruktiv die-
ses Themas annehmen.

Berlin, den 12. Juni 2013
Berichterstatter Berichterstatter
t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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