BT-Drucksache 17/13542

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10974, 17/11474, 17/13524 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/.../EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. .../2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)

Vom 15. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13542
17. Wahlperiode 15. 05. 2013

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Birgitt
Bender, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner,
Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10974, 17/11474, 17/13524 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über den
Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts
an die Verordnung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforderungen an
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 Nummer 96 Absatz 15 wird wie folgt geändert:

1. Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„CRR-Institute haben die in § 26a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 bezeich-
neten Angaben erstmals zum 1. Januar 2014 und danach einmal jährlich
offenzulegen.“

2. Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.

Berlin, den 14. Mai 2013

Renate Knast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung
Zu Nummer 1

Die Änderung führt zu einer früheren Umsetzung des Country-by-Country-
Reporting für CRR-Institute. Das Country-by-Country-Reporting wurde auf
Druck des Europäischen Parlaments in die CRD IV aufgenommen. Aufgrund
eines Kompromisses soll es erst 2015 eingeführt werden. Die Änderung führt
hingegen zu einer Offenlegungspflicht bereits ab 2014.

Drucksache 17/13542 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Deutsche Bank machte in ihrem Finanzbericht von 2011 auch die „vorteil-
hafte geografische Verteilung des Konzernergebnisses“ für eine verhältnis-
mäßig niedrige effektive Steuerquote von nur 20 Prozent verantwortlich. Mög-
lich wird dies durch eine Vielzahl an Tochtergesellschaften in Steueroasen, also
Jurisdiktionen mit einem hohen Geheimhaltungsgrad und sehr niedrigen
Steuersätzen. Dieses Beispiel zeigt ein Problem, das vor allem für größere Kre-
ditinstitute generell gilt und fiskalisch großen Schaden anrichtet: Gewinnver-
lagerungen und internationale Steuergestaltung. Eine rasche Umsetzung der
Offenlegungsvorschriften ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.

Steuern müssen dort gezahlt werden, wo die tatsächliche Wertschöpfung statt-
findet und öffentliche Güter in Anspruch genommen werden. Die Praxis heute
sieht aber anders aus: Über Gewinnverlagerungen in Steueroasen ist vielen gro-
ßen, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen möglich, ihre Steuerlast erheb-
lich zu senken. Dies gilt nicht nur, aber auch für Kreditinstitute. Ausgleichen
müssen dies die regional und national tätigen Kreditinstitute mit einer höheren
Steuerlast. So erklärt sich, warum im Zeitraum von 1999 bis 2009 Großbanken
lediglich Steuern in Höhe von insgesamt rund 4 Mrd. Euro gezahlt haben, wäh-
rend die Sparkassen rund 23 Mrd. Euro an den Fiskus überwiesen haben.

Die Verhinderung dieser Art von illegitimer Gewinnverlagerung ist ein wichti-
ges Ziel, benötigt jedoch die Kooperationsbereitschaft der involvierten Gebiete.
Diese internationalen Verhandlungen sind wichtig, werden aber langwierig
sein. Als ersten Schritt brauchen wir daher Transparenz über die Zahlungs-
flüsse und Aktivitäten der Finanzinstitute mittels einer länderbezogenen Be-
richterstattung. Denn sobald deutlich wird, wo und in welcher Höhe Finanz-
institute Steuern auf ihre Gewinne zahlen und wie dies im Verhältnis zur ihrer
tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität an diesem Ort steht, ist es der Zivil-
gesellschaft und anderen politischen Akteuren möglich, Druck auf die Finanz-
institute aufzubauen.

Im Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Steuerliche
Transparenz von multinationalen Unternehmen herstellen – Country-by-
Country und Project-by-Project-Reporting einführen“ (Bundestagsdrucksache
17/11075) wurde die Notwendigkeit länderbezogener Berichterstattung aus-
führlich dargelegt.

Angesichts des Vertrauensverlustes durch die Finanzkrise, der hohen entstande-
nen Kosten zur Rettung von Kreditinstituten sowie ihrer besonderen Möglich-
keiten zur Gewinnverlagerung ist die zügige Einführung für diesen Sektor ge-
rechtfertigt. Deutschland würde sich damit neben Frankreich zum Vorreiter im
Kampf gegen Steuervermeidung machen – ein Ziel, das zurzeit intensiv in den
Beratungen der G8, G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung diskutiert wird und in denen die länderbezogene Be-
richterstattung für Kreditinstitute eine herausgehobene Rolle spielt.

Zu Nummer 2

Die Transparenzvorschriften, die das Europäische Parlament im Rahmen der
CRD IV verhandelt hat, sind als Minderanforderungen konzipiert. Die Bundes-
regierung wollte sich durch den bisherigen Satz 3 eine Hintertür offenhalten,
um bei einer Absenkung oder weiteren Verschiebung der Wirksamkeit der Min-
destanforderungen durch die Europäische Kommission sofort nachziehen zu
können. Eine weitere Verzögerung oder Absenkung würde die Lösung der in
Nummer 1 dargelegten Probleme jedoch weiter verzögern und ist daher abzu-
lehnen.

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