BT-Drucksache 17/13173

Bundesweites Informations- und Kompetenznetz zum Thema Rechtsextremismus

Vom 17. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13173
17. Wahlperiode 17. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Steffen
Bockhahn, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Dr. Lukrezia Jochimsen, Jutta Krellmann, Petra Pau, Jens Petermann, Yvonne
Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald
Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Bundesweites Informations- und Kompetenznetz zum Thema Rechtsextremismus

Kurz nach Bekanntwerden der Terrorgruppe NSU verkündeten der Bundes-
minister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, gemeinsam Maß-
nahmen zur verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus. Von der Bundes-
ministerin Dr. Kristina Schröder wurde die Gründung eines Kompetenzzentrums
angekündigt, das sich nach einem Jahr der Planung schließlich als Internetseite
entpuppte, die unter dem Namen BIKnetz (bundesweites Informations- und
Kompetenznetz) seit Jahresbeginn 2013 online ist. Dem eigenen Anspruch zu-
folge soll das BIKnetz als „Kontaktstelle zur Präventionsarbeit gegen Rechts-
extremismus“ dienen, „praxisnahe Konzepte in der präventiv-pädagogischen
Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten bzw. orientierten Jugendlichen iden-
tifiziert und weiterentwickel(n)“ und sich dabei „vorwiegend an pädagogische
Fachkräfte sowie an die Politik und (Fach-)Öffentlichkeit“ wenden (www.
biknetz.de/biknetz.html). Als weiterer Grund für das BIKnetz wird angegeben,
„dass vielfältige bewährte Ansätze oftmals verstreut und nicht immer sichtbar
sind. Akteure und Institutionen berichten, wie schwierig es ist, sich gezielt über
wirksame Angebote zu informieren“ (ebd.).

Die Begründung für die Einrichtung des BIKnetzes durch das Bundesministe-
rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überrascht zumindest,
da sie eine negative Aussage zur bisherigen Informationspolitik des Bundes-
ministeriums und auch des vom Bundesministerium geförderten Bundespro-
gramms „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“ sowie zu den Vorgängerpro-
grammen beinhaltet. Angesicht der zahlreichen Möglichkeiten der Internetsuche
nach lokalen, regionalen, landes- und bundesweiten Projekten, wie sie von ver-
schiedenen Stellen und auch über die Seite des Bundesprogramms selbst an-
geboten werden, stellt sich die Frage, ob mit dem BIKnetz nicht eine unnötige
Doppelstruktur aufgebaut wurde.
Kritik wird vor allem an den enormen Kosten geübt, mit denen das BIKnetz be-
trieben wird. Rund 2 Mio. Euro werden für den Betrieb des BIKnetzes bis 2014
veranschlagt. In einem Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Demo-
kratieentwicklung (BAGD) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und
Rechtsextremismus (BAGKR) zu den Bundestagswahlen 2013, verabschiedet
am 17. Januar 2013, wird u. a. die „bedarfsorientierte[n] Vernetzung und Quali-
fizierung zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie des Wissenstransfers statt einer

Drucksache 17/13173 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
viel zu teuren Webseite, wie das BIKnetz sie darstellt“ gefordert. (www.amadeu-
antonio-stiftung.de/aktuelles/positionspapier-zur-bundestagswahl-2013/)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie gestalten sich die Kosten für den Betrieb des BIKnetzes in den Jahren
2012 und 2013, und welche Kosten werden für das Jahr 2014 für den Be-
trieb veranschlagt?

2. Welche konkreten Leistungen verbunden mit welchen Kosten wurden und
werden in den Jahren 2012 und 2013 von der Gesellschaft für soziale Un-
ternehmensberatung mbH (gsub) für den Betrieb des BIKnetzes erbracht,
und trägt die gsub die alleinige Verantwortung für die Umsetzung des Pro-
jekts?

3. Hat die Bundesregierung verschiedene Angebote für die Umsetzung des
BIKnetzes eingeholt, welche konkreten Angebote lagen ihr vor, und wie
stellen sich die Kosten für das Projekt im Vergleich zu ähnlichen Projekten
dar?

4. Werden Leistungen Dritter für den Betrieb des BIKnetzes eingeholt, um
wen handelt es sich gegebenenfalls, und welche Mittel werden für Leistun-
gen Dritter eingesetzt?

5. Wie erklärt sich nach Ansicht der Bundesregierung der auf der Seite des
BIKnetzes unterstellte mangelnde Bekanntheitsgrad von Praxisprojekten
und Angeboten der Bundesprogramme sowie der Vorgängerprogramme,
angesichts der zahlreichen Möglichkeiten, diese Angebote regional und
passgenau abzurufen, wie sie z. B. auch über die Seite des Bundespro-
gramms „Toleranz fördern, Demokratie stärken“ angeboten werden.

6. Ist der Bundesregierung der Internetauftritt des Informations- und Doku-
mentationszentrums für Antirassismusarbeit e. V. bekannt, und werden über
diese Seite nicht genau die Angebote bekannt gemacht, die auch über das
BIKnetz bekannt gemacht werden sollen?

7. Ist der Bundesregierung der Internetauftritt des Bündnisses für Demokratie
und Toleranz bekannt, und werden über diese Seite nicht genau die Ange-
bote bekannt gemacht, die auch über das BIKnetz bekannt gemacht werden
sollen?

8. Ist der Bundesregierung der Internetauftritt „Mut gegen rechte Gewalt“ be-
kannt, und werden über diese Seite nicht genau die Angebote bekannt ge-
macht, die auch über das BIKnetz bekannt gemacht werden sollen?

9. Wie gestalten sich die Zugriffszahlen auf das BIKnetz seit Jahresbeginn,
und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

10. Plant die Bundesregierung eine Evaluation des BIKnetzes, und durch wen
soll diese Evaluation gegebenenfalls bis wann durchgeführt werden?

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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