BT-Drucksache 17/12784

a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/11270 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Christel Humme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8878 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (ChGlFöG) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Ingo Egloff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/11139 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)

Vom 15. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12784
17. Wahlperiode 15. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 17/11270 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von
Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Christel Humme, Elke
Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8878 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern
und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (ChGlFöG)

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Ingo
Egloff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11139 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen
und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)

A. Problem
Zu den Buchstaben a, b und c

Die Initianten der drei Gesetzentwürfe kritisieren, dass der Anteil weiblicher
Führungskräfte in der deutschen Wirtschaft gering sei. Von politischer Seite
initiierte Selbstverpflichtungen der Unternehmen seien ohne nennenswerten
Einfluss auf den Frauenanteil in den Führungsgremien wie Aufsichtsräten und
Vorständen geblieben. Damit der Staat der in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes (GG) festgelegten Handlungsaufforderung zur Förderung der

Drucksache 17/12784 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und zur Beseitigung bestehender Nachteile nachkomme, sei ein gesetzliches
Tätigwerden nunmehr geboten.

Zu den Buchstaben a und c

Der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 17/11270 und der Gesetz-
entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/11139 zielen auf die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Beset-
zung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern. Die weitgehend identischen
Gesetzentwürfe sehen Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung der
Mindestquoten vor. Grundsätzlich soll ab dem Jahr 2018 eine Mindestquote
von 20 Prozent und ab dem Jahr 2023 eine solche von 40 Prozent gelten. Beide
Geschlechter sollen im Aufsichtsrat bei getrennter Betrachtung sowohl bei den
Mitgliedern der Aktionäre als auch bei den Mitgliedern der Arbeitnehmer
(Teilgremien) gerecht zu berücksichtigen sein. Besteht der Aufsichtsrat oder
das jeweilige Teilgremium aus drei, vier, fünf oder sechs Mitgliedern, so sollen
Frauen und Männer jeweils mit mindestens einem Mitglied vertreten sein müs-
sen, bei einer Mitgliederzahl von sieben oder acht mit mindestens zwei Mitglie-
dern. Bei neun oder mehr Mitgliedern sollen Frauen und Männer jeweils mit ei-
nem Anteil von mindestens 20 Prozent vertreten sein müssen. Ab dem Jahr
2023 soll bei einer Mitgliederzahl von mehr als acht eine Mindestquote von
40 Prozent vorgegeben werden und die sogenannte Grundstruktur für Auf-
sichtsräte bzw. Teilgremien mit bis zu acht Mitgliedern entsprechend angepasst
werden. Für Verstöße gegen die Quotenvorgaben ist ein finanziell wirkender
Sanktionsmechanismus vorgesehen. Ein Berichts- und Informationsmechanis-
mus soll unter anderem das Bekanntwerden solcher Unternehmen ermöglichen,
die sich einem zahlenmäßig ausgeglichenen Verhältnis von Frauen und Män-
nern in ihren Führungsgremien versperrten. Eine Härtefallklausel soll zudem
ein Unterschreiten der Mindestquoten in den Fällen erlauben, in denen ein be-
rechtigtes Interesse hieran bestehe, weil geeignete Führungskräfte des unterre-
präsentierten Geschlechts trotz entsprechender ernsthafter Bemühungen aus-
nahmsweise nicht verfügbar seien.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/8878 sieht eine
Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und
Vorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen ab dem Jahr
2015 vor. Die Quote soll stufenweise umgesetzt werden. In einer ersten Stufe
ab dem Jahr 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote
von 30 Prozent und in Vorständen von 20 Prozent gelten. Bei Aufsichtsräten in
mitbestimmten Unternehmen soll die Quote jeweils für sich betrachtet auf der
Aktionärsseite und auf der Arbeitnehmerseite eingehalten werden müssen.
Werden keine Personen des unterrepräsentierten Geschlechts gewählt bzw. be-
stellt, sollen die dafür vorgesehenen Plätze in den Gremien unbesetzt bleiben
müssen. Für den Fall, dass ein Aufsichtsrat länger als zwölf Monate nicht die
nach Gesetz oder Satzung erforderliche Mitgliederzahl aufweist, soll nach dem
Gesetzentwurf die Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates eintreten. Im Fall
eines unterbesetzten Vorstands müsse – soweit erforderlich und unter Beach-
tung der Quotenvorgabe – eine gerichtliche Vorstandsbestellung nach § 85 des
Aktiengesetzes erfolgen. Für den Fall, dass der Vorstand länger als zwölf Mo-
nate nicht die vorgesehene Mitgliederzahl aufweist, soll die Gesellschaft im
Hinblick auf empfangsbedürftige Willenserklärungen und für die Zustellung
von Schriftstücken durch den Aufsichtsrat vertreten werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12784

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11270 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/8878 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11139 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe b

Annahme des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe c

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/12784 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11270 abzulehnen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8878 abzulehnen;

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11139 abzulehnen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Vorsitzender

Dr. Stephan Harbarth
Berichterstatter

Andrea Astrid Voßhoff
Berichterstatterin

Dr. Eva Högl
Berichterstatterin

Marco Buschmann
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
Protokoll der 113. Sitzung am 16. Januar 2013 mit den an-
gend hat die Vorlagen in seiner 91. Sitzung am 13. März
2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frakti-
onen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

liegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner
120. Sitzung am 13. März 2013 abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12784

Bericht der Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth, Andrea Astrid Voßhoff,
Dr. Eva Högl, Marco Buschmann, Halina Wawzyniak und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/11270 in seiner 208. Sitzung am 22. November 2012 be-
raten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitbe-
ratung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/8878 in seiner 166. Sitzung am 9. März 2012 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/11139 in seiner 202. Sitzung am 26. Oktober 2012 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu den Buchstaben a, b und c

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlagen in seiner 95. Sitzung am 13. März 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/11270, 17/8878
und 17/11139.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlagen in
seiner 127. Sitzung am 13. März 2013 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der
Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/11270, 17/8878 und
17/11139.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
8878 in seiner 92. Sitzung am 26. September 2012 anbera-
ten und in seiner 95. Sitzung am 17. Oktober 2012 beschlos-
sen, eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage durchzufüh-
ren. In seiner 103. Sitzung am 28. November 2012 hat er
beschlossen, die Vorlagen auf Drucksachen 17/11270 und
17/11139 in die öffentliche Anhörung zur Vorlage auf
Drucksache 17/8878 einzubeziehen. In seiner 106. Sitzung
am 10. Dezember 2012 hat der Rechtsausschuss beschlos-
sen, die öffentliche Anhörung am 16. Januar 2013 durchzu-
führen.

An der öffentlichen Anhörung, die in der 113. Sitzung des
Rechtsausschusses am 16. Januar 2013 durchgeführt wurde,
haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das

Prof. Dr. Jobst- Hubertus
Bauer

Rechtsanwalt, Stuttgart,

Prof. (Asoc.) Dr. iur.
Jutta Glock

Rechtsanwältin, Fachanwältin für
Arbeitsrecht, Deutscher
Juristinnenbund, Berlin,

Prof. Dr. iur. Heribert
Hirte, LL.M. (Berkeley)

Universität Hamburg, Fakultät für
Rechtswissenschaft,

Prof. Dr. iur. Marita
Körner

Universität der Bundeswehr Mün-
chen, Fakultät für Betriebswirt-
schaft, Professur für Wirtschafts-
und Arbeitsrecht,

Dr. phil. Gisela Notz Freiberufliche Wissenschaftlerin
und Autorin, Berlin,

Marie-Christine
Ostermann

DIE FAMILIENUNTERNEH-
MER – ASU e. V., Berlin,

Thomas Sattelberger Stiftungsvorstand der ZU|Stiftung
und ehemaliger Personalvorstand
Deutsche Telekom AG, München,

Daniela Weber-Rey Rechtsanwältin, Frankfurt am
Main,

Dr. Heiko Willems Bundesverband der Deutschen
Industrie e.V., Berlin.
die Ablehnung der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/
11270, 17/8878 und 17/11139.

und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung

habe die Sachverständigenanhörung gezeigt, dass eine
gleichberechtigte Teilhabe nicht nur zulässig, sondern auch
verfassungsrechtlich geboten sei.

Die Fraktion der FDP erklärte, die Sachverständigenanhö-
rung habe ergeben, dass eben gerade kein Verfassungsgebot
bestehe, Frauen und Männer in Führungsgremien gleichzu-

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass es rechts-
politisch betrachtet nur darauf ankommen dürfe, ob es ver-
fassungsrechtliche Verbote gebe. Der Gesetzgeber brauche
nicht notwendigerweise verfassungsrechtliche Gebote, um
zu handeln.

Berlin, den 13. März 2013

Dr. Stephan Harbarth
Berichterstatter

Andrea Astrid Voßhoff
Berichterstatterin

Dr. Eva Högl
Berichterstatterin

Marco Buschmann
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Drucksache 17/12784 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/11270, 17/8878
und 17/11136.

Zu den Gesetzentwürfen lagen dem Rechtsausschuss meh-
rere Petitionen vor.

Die Fraktion der SPD betonte, es bestehe dringender ge-
setzgeberischer Handlungsbedarf. Seit einer im Jahr 2001
mit der deutschen Wirtschaft geschlossenen Vereinbarung
habe sich nichts verbessert. Die Vorstände von Wirtschafts-
unternehmen seien heute in Deutschland zu 97 Prozent mit
Männern besetzt. Diese Situation habe nichts mit einer etwa
fehlenden Qualifikation von Frauen zu tun und nur wenig
mit der fehlenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es
sei bedauerlich, dass die Regierungskoalition keinen eige-
nen Gesetzentwurf vorgelegt habe. Mit Blick auf die zu er-
wartende Diskussion zu dem Richtlinienvorschlag der EU-
Kommission solle sich Deutschland auf diesem Feld nicht
treiben lassen, sondern in Europa vorangehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, es
gebe keine stichhaltigen Gründe, warum Frauen in Füh-
rungsgremien nicht gleichberechtigt vertreten seien. Sie
habe deshalb bereits im Jahr 2010 als erste Fraktion einen
Gesetzentwurf zur Gleichberechtigung von Frauen und
Männern in Führungsgremien vorgelegt. Dass nun auch der
Bundesrat einen Gesetzentwurf dazu eingebracht habe, ver-
deutliche, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Im Übrigen

stellen. Die Behauptung, es habe sich seit der Änderung des
Corporate-Governance-Kodex im Jahr 2010 in der Frage
der gleichberechtigten Teilhabe nichts getan, sei nicht zu-
treffend. Der durchschnittliche Anteil weiblicher Führungs-
kräfte in Vorständen und Aufsichtsräten habe sich seitdem
bei den Neubesetzungen um den Faktor 4 erhöht. Weiterhin
genüge es nicht, irgendetwas zu tun, sondern es müsse wirk-
sam gehandelt werden. Soziologische Studien in Ländern,
in denen es eine Quote bereits gebe, hätten gezeigt, dass
sich der „Trickle-down-Effekt“ nicht eingestellt habe. Die-
ser Vorbildeffekt auf die Führungsebenen unterhalb von
Aufsichtsräten und Vorständen sei ausgeblieben, zum Teil
habe der Frauenanteil auf diesen Führungsebenen sogar ab-
genommen und sei niedriger als in Deutschland. Vor dem
Hintergrund dieses Befundes müsse man erkennen, dass die
Quote ein untaugliches Instrument und damit reine Symbol-
politik sei.

Die Fraktion der CDU/CSU hob ebenfalls hervor, dass
sich insbesondere seit dem Jahr 2010 einiges getan habe.
Der Anteil von Frauen unter den Führungskräften bis
40 Jahre liege heute bei 38 Prozent. Die vorliegenden Ge-
setzentwürfe seien abzulehnen, weil sie insbesondere der
Vielgestaltigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gerecht
würden. So gäben die Gesetzentwürfe etwa pauschale Werte
vor, ohne zwischen verschiedenen Branchen mit einem un-
terschiedlich hohen Frauenanteil zu differenzieren.

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