BT-Drucksache 17/12533

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/12375, 17/12532 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)

Vom 27. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12533
17. Wahlperiode 27. 02. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das Steuerrecht an
Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union sowie
an internationale Entwicklungen (OECD) anzupassen und
weitere Rechtsanpassungen in verschiedenen Bereichen des
deutschen Steuerrechts umzusetzen.

Weitere Maßnahmen erfolgen wegen der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts, dienen der Sicherung des
Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteu-
erungsverfahrens.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Bericht der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Dr. Gesine Lötzsch, Sven-Christian
Kindler, Norbert Barthle und Otto Fricke
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/12375, 17/12532 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie

Drucksache 17/12533 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Haushaltsausgaben ohne Vollzugssaufwand

(Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. €)

lfd.

Nr.
Maßnahme

Steuer-
art/

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1)
Kassenjahr

2013 2014 2015 2016 2017

1 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 i.V.m. Insg. - - 20 - 40 - 50 - 70 - 100
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG² ESt - - - 5 - 5 - 5 - 10
Nachteilsausgleich für die private
Nutzung von Elektro-, Hybridelektro-
und Brennstoffzellenkraftfahrzeugen

LSt - - 20 - 30 - 40 - 60 - 85
SolZ - - - 5 - 5 - 5 - 5

Bund - - 9 - 20 - 24 - 33 - 45
ESt - - - 2 - 2 - 2 - 4
LSt - - 9 - 13 - 17 - 26 - 36
SolZ - - - 5 - 5 - 5 - 5

Länder - - 8 - 14 - 19 - 27 - 40
ESt - - - 2 - 2 - 2 - 4
LSt - - 8 - 12 - 17 - 25 - 36

Gem. - - 3 - 6 - 7 - 10 - 15
ESt - - - 1 - 1 - 1 - 2
LSt - - 3 - 5 - 6 - 9 - 13

2 § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Insg. - - - - - -
Buchstabe c EStG³ ESt - - - - - -
Verhinderung von Gestaltungen durch
Ausnutzung des Zu- und Abflussprinzips
bei der Gewinnermittlung nach § 4
Absatz 3 EStG zur Erzielung von
Verlusten, die dem Progressions-
vorbehalt unterliegen

SolZ - - - - - -

Bund - - - - - -
ESt - - - - - -
SolZ - - - - - -

Länder - - - - - -
ESt - - - - - -

Gem. - - - - - -
ESt - - - - - -

3 § 33b Abs. 6 EStG Insg. - 10 - - 5 - 10 - 10 - 10
Ausdehnung des Pflegepauschbetrages
auf EU/EWR

ESt - 10 - - 5 - 10 - 10 - 10
SolZ - - - - - -

Bund - 4 - - 2 - 4 - 4 - 4
ESt - 4 - - 2 - 4 - 4 - 4
SolZ - - - - - -

Länder - 4 - - 2 - 4 - 4 - 4
ESt - 4 - - 2 - 4 - 4 - 4

Gem. - 2 - - 1 - 2 - 2 - 2
ESt - 2 - - 1 - 2 - 2 - 2

Anmerkungen:
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-) Zeitraum von 12 Monaten
2) Die jährlichen Steuermindereinnahmen steigen bis zum Jahr 2020 auf 195 Mio. Euro an und gehen danach aufgrund des Auslaufens des Nachteils-

ausgleichs zurück.
3) Verhinderung von erheblichen Steuermindereinnahmen im mindestens dreistelligen Millionen-Euro-Bereich, die mittelfristig zudem noch stark an-

steigen dürften.
4) Die dargestellten Steuermehreinnahmen beinhalten nur die Auswirkungen des Wegfalls der Umsatzsteuerermäßigung für Kunstgegenstände und

Sammlungsstücke. Die gegenüberstehenden Steuermindereinnahmen aus der Einführung einer Pauschalmarge sind nicht bezifferbar und daher in
den dargestellten finanziellen Auswirkungen von 80 Mio. Euro in der vollen Jahreswirkung nicht enthalten.

einer Pauschalmarge bei Anwendung
der Differenzbesteuerung für Kunst-
gegenstände

Länder + 35 - + 29 + 35 + 35 + 35
USt + 35 - + 29 + 35 + 35 + 35

Gem. + 2 - + 1 + 2 + 2 + 2
USt + 2 - + 1 + 2 + 2 + 2

5 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. + 70 - 20 + 20 + 20 - - 30
ESt - 10 - - 10 - 15 - 15 - 20
LSt - - 20 - 30 - 40 - 60 - 85
SolZ - - - 5 - 5 - 5 - 5
USt + 80 - + 65 + 80 + 80 + 80

Bund + 39 - 9 + 13 + 15 + 6 - 6
ESt - 4 - - 4 - 6 - 6 - 8
LSt - - 9 - 13 - 17 - 26 - 36
SolZ - - - 5 - 5 - 5 - 5
USt + 43 - + 35 + 43 + 43 + 43

Länder + 31 - 8 + 13 + 12 + 4 - 9
ESt - 4 - - 4 - 6 - 6 - 8
LSt - - 8 - 12 - 17 - 25 - 36
USt + 35 - + 29 + 35 + 35 + 35

Gem. - - 3 - 6 - 7 - 10 - 15
ESt - 2 - - 2 - 3 - 3 - 4
LSt - - 3 - 5 - 6 - 9 - 13
USt + 2 - + 1 + 2 + 2 + 2

Vollzugsaufwand der Verwaltung

EU-Amtshilfegesetz

Der mit dem EU-Amtshilfegesetz erwartete Anstieg der in-
und ausländischen Ersuchen erfordert drei zusätzliche Ar-
beitskräfte (eine im gehobenen Dienst, zwei im mittleren
Dienst) im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese Stel-
len sind bereits im Haushalt bewilligt.

Zudem sind für das Verfahren zum elektronischen Informa-
tionsaustausch im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012
bereits zusätzliche Personal- und Sachmittel i. H. von 2,35

Änderungen bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

Die Länder erhalten nach § 18a Absatz 2 des Finanzverwal-
tungsgesetzes für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer im
Zeitraum der Organleihe zur pauschalen Erstattung der Ver-
waltungskosten vom Bund für die Jahre 2010 bis 2013 jähr-
lich 170 Mio. Euro und für die Jahre 2009 und 2014 jeweils
85 Mio. Euro. Mit Ende der Organleihe entfällt diese Erstat-
tung. Bei der Zollverwaltung werden zukünftig Verwal-
tungskosten in vergleichbarer Höhe anfallen. Diese können
noch nicht näher bestimmt werden, da die im Zuge der Ver-
waltungsübernahme angestrebten Effizienzgewinne sich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12533

lfd.

Nr.
Maßnahme

Steuer-
art/

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-

wirkung 1)
Kassenjahr

2013 2014 2015 2016 2017

4 § 12 Abs. 2 und § 25a Abs. 3 Satz 2 Insg. + 80 - + 65 + 80 + 80 + 80
UStGဉ USt + 80 - + 65 + 80 + 80 + 80
Wegfall der Umsatzsatzsteuer-
ermäßigung für Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie Einführung

Bund + 43 - + 35 + 43 + 43 + 43
USt + 43 - + 35 + 43 + 43 + 43
Mio. Euro für 2012, 2,3 Mio. Euro für 2013, 2,7 Mio. Euro
für 2014 und 1,3 Mio. Euro für 2015 berücksichtigt.

zum gegenwärtigen Stand der Umsetzung noch nicht quanti-
fizieren lassen.

Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter

Norbert Barthle
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter
Drucksache 17/12533 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Länder setzen derzeit ca. 2 200 Bedienstete für die Ver-
waltung (Festsetzung und Erhebung) der Kraftfahrzeug-
steuer ein. Durch den Rückgriff auf bereits vorhandene
Strukturen in der Zollverwaltung (z. B. in der Vollstreckung
und in den Bundeskassen) sollen Effizienzgewinne erzielt
werden.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit
Beschluss vom 8. November 2012 (Drucksache 17/5616)
den maximalen Personalbedarf von 1 771 Stellen im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen für die
bundeseigene Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer unter der
Maßgabe bestätigt, dass das Personal ausschließlich aus be-
stehenden Personalüberhängen, insbesondere aus dem Ge-
schäftsbereich des BMVg, zu decken ist.

Einmalig entstehen für die Entwicklung eines bundeseinheit-
lichen IT-Verfahrens für die Kraftfahrzeugsteuer einschließ-
lich der IT-bezogenen Erstausstattung und Erstschulung in
der geltenden Finanzplanung berücksichtigte Aufwendun-
gen in Höhe von 99,25 Mio. Euro. Die Auftragserteilung
hierzu ist im Dezember 2011 erfolgt. Die Einnahmen werden
im bereits bestehenden Zahlungsüberwachungsverfahren bei
den Bundeskassen erhoben. Die Rückstände werden zur
Vollstreckung in das vorhandene automatisierte Vollstre-
ckungssystem übernommen.

Weitere Änderungen

Sämtlicher ggf. beim Bund darüber hinaus entstehender
Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln, der noch nicht in
der geltenden Finanzplanung enthalten ist, soll finanziell und
stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unterneh-
men, entstehen keine direkten sonstigen Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbe-
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwar-
ten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 27. Februar 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin) Carsten Schneider (Erfurt) Dr. Gesine Lötzsch Sven-Christian Kindler

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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