BT-Drucksache 17/12188

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/11127, 17/12101 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts

Vom 29. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12188
17. Wahlperiode 29. 01. 2013

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil (Peine),
Doris Barnett, Klaus Barthel, Edelgard Bulmahn, Martin Dörmann, Sebastian
Edathy, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Dagmar Freitag,
Iris Gleicke, Günter Gloser, Dr. Eva Högl, Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf,
Burkhard Lischka, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Johannes Pflug,
Stefan Rebmann, Marianne Schieder (Schwandorf), Dr. Martin Schwanholz, Rita
Schwarzelühr-Sutter, Sonja Steffen, Christoph Strässer, Franz Thönnes, Andrea
Wicklein, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und
der Fraktion der SPD

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/11127, 17/12101 –

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit der Novellierung des Außenwirtschaftsrechts plant die Bundesregierung,
das Außenwirtschaftsgesetz grundsätzlich zu modernisieren. Es werden über-
holte Vorschriften gestrichen, der Straf- und Bußgeldkatalog neu gefasst und das
Gesetz sprachlich überarbeitet.

Eine Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes eröffnet die Chance, die Re-
gelungen an zivilgesellschaftliche und europäische Entwicklungen anzupassen
und bietet die Möglichkeit, die Kriterien aus den Politischen Grundsätzen der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
gütern und dem Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zur Ausfuhr
von Kriegsgerät in den Regelungskatalog des Gesetzes aufzunehmen. Kriterien
wie zum Beispiel die Beachtung von Menschenrechten in Empfängerländern
deutscher Rüstungsgüter sowie die Förderung von Frieden und Freiheit in der
Welt hätten dann Gesetzesrang.

In der jüngsten Zeit haben einzelne Rüstungsexportentscheidungen der Bundes-

regierung Diskussionen und massive Kritik ausgelöst. Dabei zeigt sich, dass es
an einer entsprechenden parlamentarischen Beteiligung und Transparenz fehlt,
die der Bedeutung und Brisanz solcher Entscheidungen angemessen wären. Au-
ßerdem legt die Bundesregierung häufig die Rüstungsexportberichte verspätet
vor, so zum Beispiel den Rüstungsexportbericht 2010 fast zwei Jahre nach Be-
ginn des Berichtzeitraums. Im Gegensatz dazu sind in einigen europäischen
Ländern die Berichtspflichten zu Rüstungsexporten mit inhaltlichen Vorgaben

Drucksache 17/12188 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
(zum Beispiel in Spanien) und einer festen Vorlagefrist gesetzlich verankert
(zum Beispiel in Italien bis zum 31. März des Folgejahres und in Schweden im
Frühjahr des Folgejahres). Darüber hinaus können häufigere Berichte durch die
Parlamente angefordert werden oder es gibt Monatsstatistiken. In anderen euro-
päischen Ländern sind die Berichtszeiträume kürzer (zum Beispiel in Belgien,
Spanien und den Niederlanden halbjährlich, in Großbritannien und Rumänien
vierteljährlich).

Eine gesetzlich verankerte Informationspflicht der Unternehmen über getätigte
Exporte ermöglicht es der Bundesregierung, für alle Rüstungsgüter Zahlen über
tatsächliche Ausfuhren vorzulegen. Eine solche Erhebung vorzunehmen, ist auf
europäischer Ebene schon angeregt worden und wird zum Beispiel in Schweden
seit Jahren praktiziert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes vorzulegen,

1. der die Kriterien aus den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern und dem Ge-
meinsamen Standpunkt (2008/944/GASP) des Rates vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militär-
technologie und Militärgüter in das Außenwirtschaftsgesetz aufnimmt,

2. in dem insbesondere die Menschenrechte in die Liste der Rechtsgüter, auf-
grund derer der Außenhandel beschränkt werden kann, im Außenwirtschafts-
gesetz aufgenommen werden,

3. in dem detaillierte inhaltliche Vorgaben und eine feste Vorlagefrist für die
Rüstungsexportberichte der Bundesregierung im Außenwirtschaftsgesetz
festgelegt werden,

4. in dem eine Informationspflicht der Unternehmen über getätigte Exporte
(Ausschöpfung der Genehmigungen) in das Außenwirtschaftsgesetz einge-
führt wird.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf,

auf eine Verstärkung der innereuropäischen Zusammenarbeit auf politischer und
operationeller Ebene hinzuwirken, da sich aufgrund des europäischen Rechts
bestimmte Kontrollfunktionen von Deutschland auf andere EU-Staaten ver-
schieben, zum Beispiel bei der Kontrolle der europäischen Außengrenzen und
der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern.

Berlin, den 29. Januar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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