BT-Drucksache 17/12127

Die Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagement durch steuerrechtliche sowie darüberhinausgehende Regelungen und deren Nutzung

Vom 18. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12127
17. Wahlperiode 18. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, Harald Koch,
Richard Pitterle, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Axel Troost, Harald Weinberg und der
Fraktion DIE LINKE.

Die Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements durch steuerrecht-
liche sowie darüber hinausgehende Regelungen und deren Nutzung

Ein vernünftiges betriebliches Gesundheitsmanagement ist in der heutigen,
schnelllebigen und stressigen Zeit für die Beschäftigten sowie auch für die
Unternehmen notwendiger denn je. Denn damit werden Instrumente geschaffen
und eingesetzt, die die Gesundheit der Beschäftigten letztlich erhalten bzw. för-
dern sollen. Das ist für die Beschäftigten sowie letztlich auch für die Betriebe
eine gute Angelegenheit. Denn gesunde und ausgeglichene Beschäftigte sind in
der Regel motivierter und leistungsfähiger. Die derzeitige Lage unter den Be-
schäftigten gibt jedoch Anlass zur Sorge. So leisten rund zwei Drittel der Be-
schäftigten Überstunden (Umfrage Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB März
2012) und die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage für psychische Störungen und
Verhaltensstörungen stieg nach Angaben der Bundesregierung von 33,6 Millio-
nen (2001) auf 53,5 Millionen Beschäftigten im Jahr 2010 an. Es besteht dem-
nach weiterer politischer Handlungsbedarf, um die Gesundheit der Beschäftig-
ten zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche steuerrechtlichen Regelungen existieren derzeit, um das betriebliche
Gesundheitsmanagement in Unternehmen zu fördern?

2. Wie viele und welche Art von Unternehmen nutzen die in Frage 1 abgefrag-
ten Regelungen zur Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsmanage-
ments (bitte unter Angabe der Anzahl der Unternehmen, gegliedert nach
Größe, Rechtsform und Branche im Hinblick auf die gewählte Art bzw.
Rubrik, der Fördermaßnahme)?

3. Welche Maßnahmen sind im Hinblick auf die in Frage 1 abgefragten
Regelungen in Verbindung mit den §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB V) steuerbefreit, und in welche Rubriken können die ver-
schiedenen Maßnahmen eingeteilt werden (bitte mit anerkannten sowie nicht
anerkannten Maßnahmen auflisten)?
4. Welche der in Frage 1 abgefragten Regelungen (insbesondere § 3 Nummer 34
des Einkommensteuergesetzes – EStG) wurden in welchem Umfang seit Be-
stehen der Regelung durch welche Art von Unternehmen genutzt (bitte nach
Kalenderjahren, nach Verwendungshäufigkeit der genutzten Maßnahmen
unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße, Rechtsform und Branche
im Hinblick auf die Einteilung in die entsprechenden Rubriken auflisten)?

Drucksache 17/12127 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Ausführungsbestimmungen mit
Bezugnahme auf die §§ 20 und 20a SGB V im Hinblick auf die Förderung
des betrieblichen Gesundheitsmanagements als zielführend, und sieht sie hier
mögliche Handhabungsprobleme in der Praxis, und wenn ja, welche sind das,
bzw. welche wurden seitens Verbänden oder anderen Betroffenen an die Bun-
desregierung herangetragen (bitte mit ausführlicher Begründung)?

6. Inwieweit wurde die in § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG genannte Regelung bisher
von welchen Unternehmen genutzt, um z. B. Maßnahmen des betrieblichen
Gesundheitsmanagements zu finanzieren (bitte nach Kalenderjahren, Unter-
nehmensbranche und -größe sowie der Verwendungshäufigkeit der ent-
sprechenden Maßnahmen auflisten)?

7. Welche Maßnahmen sind laut Ansicht der Bundesregierung im Rahmen des
betrieblichen Gesundheitsmanagement aus Sicht der Beschäftigten und
Unternehmen am geeignetsten, um die die Gesundheit der Beschäftigten zu
erhalten bzw. zu fördern (bitte mit Begründung)?

8. Welche über steuerrechtliche hinausgehenden Regelungen und Fördermög-
lichkeiten gibt es derzeit bzw. sind in Planung, um das betriebliche Gesund-
heitsmanagement in den Unternehmen zu fördern (bitte mit Begründung und
Wirkungsweise der entsprechenden Maßnahmen, die durch die jeweilige
Regelung möglich sind, auflisten)?

9. Plant die Bundesregierung eine Absenkung des derzeit in § 8 Absatz 2 Satz 9
EStG genannten Betrags von 44 Euro/Monat auf 20 Euro/Monat, und wenn
ja, ab wann soll ein verminderter Betrag gelten (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 18. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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