BT-Drucksache 17/11699

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/11317 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 17/10087 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Vom 28. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11699
17. Wahlperiode 28. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/11317 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/10087 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

A. Problem

Nach § 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dürfen urheberrechtlich ge-
schützte Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen für Unterrichts- und For-
schungszwecke einem bestimmt abgegrenzten Personenkreis zugänglich ge-
macht werden, etwa durch die Einstellung in schulische oder universitäre
Intranets. Dies gilt nur, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur
Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. Für die öffentliche
Zugänglichmachung im Sinne der Vorschrift ist eine Vergütung zu zahlen, die
nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Gemäß
§ 137k UrhG ist § 52a UrhG mit Ablauf des 31. Dezember 2012 nicht mehr an-
zuwenden.

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zielt auf eine Verlän-
gerung der befristeten Anwendbarkeit von § 52a UrhG bis zum 31. Dezember

2014. In den kommenden zwei Jahren solle über den Inhalt einer dann endgültig
entfristeten Regelung entschieden werden. Eine abschließende Bewertung der
Auswirkungen des mehrmals befristeten § 52a UrhG in der Praxis sei derzeit
noch nicht möglich. Zudem zeigten anhängige Gerichtsverfahren, deren letztin-
stanzlicher Abschluss abgewartet werden solle, dass für einen Teil der Nutzungen
an Hochschulen eine Überarbeitung des § 52a UrhG erforderlich werden könnte.

Drucksache 17/11699 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zielt auf eine dauerhafte Entfristung
des § 52a UrhG. Zu diesem Zweck soll § 137k UrhG aufgehoben werden. Die
Regelung in § 52a UrhG habe sich bewährt. Ihr Auslaufen zum Ende des Jahres
2012 hätte negative Auswirkungen für die Nutzung von Lern- und Quellenma-
terial in Ausbildung und Forschung und eine erneut nur befristete Weitergeltung
der Vorschrift wirkte sich negativ auf den Ausbau netzgestützter Lern- und For-
schungsstrukturen aus.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11317 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/10087 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe b

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11699

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11317 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10087 abzulehnen.

Berlin, den 28. November 2012

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Norbert Geis
Berichterstatter

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Stephan Thomae
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU cherheit auf Seiten der Schulen und Hochschulen entstehen.

und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf

Die Schranke in § 52a UrhG sei gerechtfertigt, zumal die
Nutzung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke
nicht ohne Vergütung erfolgt.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte die Verlängerung der
Drucksache 17/11699 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Norbert Geis, Ansgar Heveling, Burkhard Lischka,
Stephan Thomae, Halina Wawzyniak und Jerzy Montag

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/11317 in seiner 204. Sitzung am 8. November 2012 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung sowie den Ausschuss für Kultur und Medien
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/10087 in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung sowie den Ausschuss für Kultur und Me-
dien zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/11317 in seiner 86. Sitzung am
28. November 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 17/11317
in seiner 88. Sitzung am 28. November 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf
Drucksache 17/11317 in seiner 74. Sitzung am 28. Novem-
ber 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 17/10087
in seiner 87. Sitzung am 7. November 2012 beraten und

tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/11317 in seiner 103. Sitzung am 28. November 2012 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat die Beratung der Vorlage auf
Drucksache 17/10087 in seiner 95. Sitzung am 17. Oktober
2012 vertagt. In seiner 103. Sitzung am 28. November 2012
hat er die Vorlage abschließend beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

Zu den Buchstaben a und b

Im Verlauf der Beratungen hob die Fraktion der CDU/CSU
hervor, dass sich die Vorschrift des § 52a UrhG im Schulbe-
reich im Wesentlichen bewährt habe. Dort gebe es im Hin-
blick auf eine angemessene Vergütung Gesamtverträge mit
den Verwertungsgesellschaften. Im Bereich der Anwendung
von § 52a UrhG in den Hochschulen gebe es jedoch keine
Einigung mit der VG Wort. Innerhalb der kommenden zwei
Jahre werde aber eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
dazu erwartet, die Hinweise für gesetzgeberischen Reform-
bedarf im Bereich der Wissenschaftsschranke liefern könne.
Im Übrigen zeigten die drei bislang vorliegenden Evaluie-
rungsberichte des Bundesministeriums der Justiz (BMJ),
dass offenbar keine Bereitschaft vorhanden sei, valide Daten
zum Nutzungsverhalten vorzulegen, die aber benötigt wür-
den, um eine angemessene Vergütung festzulegen. Momen-
tan wäre eine vollständige Entfristung der Vorschrift – wie
von der Fraktion der SPD vorgeschlagen – ebenso unglück-
lich, wie die Vorschrift auslaufen zu lassen.

Dem widersprach die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Es stehe nicht zur Debatte, die Vorschrift auslau-
fen zu lassen. Einer erneuten Befristung sei eine dauerhafte
Entfristung der Vorschrift vorzuziehen. Es dürfe keine Unsi-
Drucksache 17/10087 in seiner 74. Sitzung am 28. Novem-
ber 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-

befristeten Anwendbarkeit des § 52a UrhG als unzurei-
chend, weshalb sie dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11699

zustimmen werde. Grundsätzlich vertrete die Fraktion DIE
LINKE. im Übrigen die Position, dass es eine allgemeine
Wissensschranke geben müsse.

Die Fraktion der FDP bezeichnete die Frage, ob eine ange-
messene Vergütung für die Nutzung der urheberrechtlich ge-
schützten Werke gezahlt werde, als entscheidend. Insoweit
seien die Länder als Träger der Hochschulen in der Pflicht.
Es sei nicht Aufgabe der Verlage, kostenfrei Werke zur Ver-
fügung zu stellen. Sie sei zuversichtlich, dass binnen zwei
Jahren ein entsprechender Gesamtvertrag der VG Wort auch
im Bereich der Nutzung an Hochschulen zustande kommen
werde.

Berlin, den 28. November 2012

Norbert Geis
Berichterstatter

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Stephan Thomae
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

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