BT-Drucksache 17/11625

Vorstandsgehälter und Übergangsentschädigungen in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Vom 26. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11625
17. Wahlperiode 26. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst,
Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorstandsgehälter und Übergangsentschädigungen in der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung

Aus einem veröffentlichten Schreiben des Vorsitzenden der Vertreterversamm-
lung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Karl-Friedrich
Rommel (www.bdi.de/allgemeine-infos/aktuelle-meldungen/ansicht/article/alters-
versorgung-des-kzbv-vorstandes-goldregen-fuer-kzbv-vorstandsrentner.html), ist
bekannt, dass es unter anderem am 30. August 2012 Gespräche seitens des Bun-
desministeriums für Gesundheit (BMG) mit Dr. Karl-Friedrich Rommel und
dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV Dr. Wolfgang Eßer
über Übergangszahlungen an die Vorsitzenden der KZBV gegeben hat. Aus die-
sem Schreiben geht hervor, dass die Vorsitzenden der KZBV am Ende ihrer
Amtszeit 30 Monatsbezüge als Übergangsgeld erhalten sollen. Das BMG erklärt
sich danach einverstanden, dass diese Übergangsentschädigung teilweise oder
ganz in Rentenansprüche überführt werden sollen. In dem Schreiben wird dar-
gelegt, dass „das BMG … sich auch einer öffentlichen Diskussion über die Auf-
wendungen für Vorstandsmitglieder gegenüber“ sehe, „die sich u. a. in ständigen
parlamentarischen Anfragen niedergeschlagen habe. Ergebnis dieser Situation
sei z. B. das öffentlich bekanntgewordene Verfahren hinsichtlich der Dienstver-
gütung für den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
Dr. Andreas Köhler, gewesen. Das BMG habe selbst keinerlei Interesse an einer
Wiederholung derartiger Verfahren, könne sich dem öffentlichen Druck aber
auch nicht entziehen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Gespräche haben zwischen dem BMG und der KZBV über die Ho-
norierung der Vorstandsmitglieder nach der Neufassung der Vorstandsdienst-
verträge stattgefunden, und wer hat an den Gesprächen jeweils teilgenommen?

2. Wie hoch sind die monatlichen Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der KZBV
jeweils (Gratifikationen und Sachbezüge – z. B. private Dienstwagen – bitte
auflisten)?
3. Wie hoch wären die Beträge für die 30-monatigen Übergangsentschädigun-
gen jeweils, wenn sie ausgezahlt würden?

Welcher Teil wird ausgezahlt, und welcher Teil in eine Altersvorsorge inves-
tiert?

Wie hoch sind die daraus zu erwartenden Altersbezüge jeweils?

4. Arbeiten die Vorsitzenden weiterhin in einer eigenen Praxis?

Drucksache 17/11625 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Bundesregierung, eine Übergangsent-
schädigung zu gewähren,

a) obwohl es gar keinen Übergang nach der letzten Amtszeit gegeben hat,
da die Vorsitzenden weiterhin im Amt geblieben sind,

b) wenn es keinen Übergang gibt, weil die Vorsitzenden wieder jederzeit
zurück an den Arbeitsplatz in der eigenen Praxis gehen können,

c) wenn ein reibungsloser Übergang in den Ruhestand stattfindet?

6. Ist es richtig, dass das BMG bezüglich der Kumulierung der Übergangsent-
schädigung von 18 Monatseinkommen aus der ersten Amtszeit auf ins-
gesamt 30 Monatsbezüge der Vorstandsvorsitzenden Bedenken hatte?

Welche Bedenken waren das, und warum sind die Bedenken fallen gelassen
worden?

7. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine rechtliche Begründung dafür,
dass eine Überführung in Versorgungsansprüche weniger zu beanstanden
ist, als eine Einmalzahlung im Rahmen der Vergütung (bitte erläutern)?

8. Wenn es keine rechtlich bindende Begründung gibt, warum ist es aus Sicht
der Bundesregierung legitimer, Übergangsentschädigungen in Rentenan-
sprüche umzuwandeln, als sie auszuzahlen?

9. Wie genau ist das Verfahren bei der Überführung der Übergangsentschä-
digungen in einen Rentenanspruch geplant?

Ist sichergestellt, dass die KZBV allein in Höhe der Übergangsentschä-
digung belastet wird, oder können durch mangelnde Rückdeckungen oder
andere Risiken höhere Belastungen entstehen?

10. Wurden bereits Gespräche mit konkreten Finanzdienstleistern geführt?

Wenn ja, mit welchen?

11. Erfolgt durch eine Umwandlung der Übergangsentschädigungen in Renten-
ansprüche eine andere Versteuerung, als wenn das Geld ausgezahlt würde?

Gehen Steuergelder durch eine Umwandlung in Rentenansprüche verloren?

Wenn ja, in welcher Höhe?

12. Zählen Übergangsgelder nach Auffassung der Bundesregierung zu den
nach § 79 Absatz 4 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch veröffent-
lichungspflichtigen Angaben, zumal darin ausdrücklich neben den Vor-
standsvergütungen auch Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versor-
gungsregelungen genannt werden?

13. Werden Übergangsgelder regelmäßig von den Kassenärztlichen und Kas-
senzahnärztlichen Vereinigungen angezeigt?

14. Ist es richtig, dass seitens des BMG Bedenken geäußert wurden, dass das
Vorgehen bei den Vorstandsbezügen der KZBV zu parlamentarischen An-
fragen führen und so die Öffentlichkeit erreichen könne, wie dem Schreiben
von Dr. Karl-Friedrich Rommel entnommen werden kann?

Welche Bedenken sind damit gemeint?

Durch welche Maßnahmen sollte eine solche öffentliche Debatte verhindert
werden?

15. Wird das BMG den Beschluss der KZBV zu den Übergangsentschädigun-
gen akzeptieren?

Berlin, den 26. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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