BT-Drucksache 17/11477

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/10588, 17/10864 - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (HBeglG 2013)

Vom 15. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11477
17. Wahlperiode 15. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10588, 17/10864 –

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (HBeglG 2013)

A. Problem

Das Bundeskabinett hat am 21. März 2012 die Eckwerte für den Regierungsent-
wurf des Bundeshaushalts 2013 sowie für den Finanzplan bis zum Jahr 2016
beschlossen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse soll zu einer nachhaltigen Haus-
haltspolitik führen und spätestens bis zum Jahr 2016 einen annähernd ausgegli-
chenen Bundeshaushalt ermöglichen. Der Eckwertebeschluss sieht hierfür unter
anderem Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung, der ge-
setzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung vor.

Aufgrund der anhaltend günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der
strukturellen Auswirkungen des im November 2011 verabschiedeten Gesetzes
zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist die Bundes-
agentur für Arbeit (BA) finanziell stabil aufgestellt. Sie wird bis zum Jahr 2016
voraussichtlich kein Darlehen des Bundes benötigen und Rücklagen aufbauen.
Vor diesem Hintergrund sieht der Eckwertebeschluss vom 21. März 2012 die
Streichung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung bei
gleichzeitigem Wegfall des von der Bundesagentur für Arbeit an den Bund zu
leistenden Eingliederungsbeitrags vor.

Auch die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich
derart entwickelt, dass der Bundeszuschuss für das Jahr 2013 einmalig abge-
senkt werden kann. Der Bund hatte nach § 221a des Fünften Buches Sozialge-
setzbuch (SGB V) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 einen zu-
sätzlichen Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Mrd. Euro
geleistet. Diese Mittel, die zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen
Krankenversicherung gewährt wurden, wurden aufgrund der positiven konjunk-
turellen Entwicklung nicht für Konsolidierungszwecke benötigt.

Der Eckwertebeschluss vom 21. März 2012 sieht ebenfalls eine Kürzung der

Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung vor.

B. Lösung

Das Gesetz dient der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen in den Berei-
chen der Arbeitsförderung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der ge-
setzlichen Rentenversicherung.

Drucksache 17/11477 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mit dem Gesetz fällt die im SGB III geregelte Beteiligung des Bundes an den
Kosten der Arbeitsförderung weg. Zeitgleich wird der Eingliederungsbeitrag der
Bundesagentur für Arbeit aufgehoben, den sie in Höhe der Hälfte der jährlichen
Aufwendungen für die Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) an den Bundeshaushalt zahlt. Da-
mit werden die Finanzbeziehungen zwischen dem Bundeshaushalt und dem
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit entflochten und zugleich die Konsolidie-
rungsmaßnahmen des Eckwertebeschlusses im Bereich der Arbeitsförderung
umgesetzt. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt stabil.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird der jährliche Bundeszu-
schuss an den Gesundheitsfonds im Jahr 2013 einmalig vermindert. Der Gesetz-
entwurf sieht eine Verminderung um 2 Mrd. Euro auf 12 Mrd. Euro vor; die Be-
schlussempfehlung des Haushaltsausschusses geht darüber hinaus und sieht eine
Verminderung auf 11,5 Mrd. Euro vor.

Mit dem Gesetz wird zugleich der allgemeine Bundeszuschuss an die allge-
meine Rentenversicherung für den auf die Jahre 2013 bis 2016 begrenzten Zeit-
raum abgesenkt. Im Jahr 2013 erfolgt eine Kürzung um 1 Mrd. Euro; jeweils
eine Kürzung um 1,25 Mrd. Euro erfolgt in den Jahren 2014 bis 2016.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs oder Annahme in unveränderter Fassung.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Finanzielle Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2013 im Überblick:

Korrespondierend zu den o. g. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt ergeben
sich entsprechende Be- bzw. (im Hinblick auf den Wegfall des Eingliederungs-
beitrags) Entlastungen für die Haushalte der BA sowie der gesetzlichen Kran-

Haushaltsbelastung (+) bzw. -entlastung (–)

– in Mio. Euro –

Maßnahme Gebietskörper-
schaft

2013 2014 2015 2016

Bund

Wegfall des von der Bundesagentur
für Arbeit zu entrichtenden Einglie-
derungsbeitrags

3 973 3 975 3 976 3 976

Wegfall der Beteiligung des Bundes
an den Kosten der Arbeitsförderung

– 6 127 – 4 956 – 4 970 – 4 975

Verminderung des Bundeszuschus-
ses an den Gesundheitsfonds

– 2 500 – – –

Kürzung des allgemeinen Bundes-
zuschusses an die gesetzliche
Rentenversicherung

– 763 – 1 008 – 1 001 – 994

Gesetzentwurf insgesamt – 5 417 – 1 989 – 1 995 – 1 993
ken- und Rentenversicherung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11477

Die Haushalte der Länder und Kommunen sind durch die Regelungen des Ge-
setzentwurfs selbst unmittelbar nicht betroffen. Allerdings vermindert sich für
die Haushalte der Gebietskörperschaften in ihrer Funktion als Arbeitgeber die
Entlastungswirkung der für das Jahr 2013 zu erwartenden Senkung des Beitrags-
satzes der gesetzlichen Rentenversicherung, die infolge der zusätzlichen
Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses um 0,1 Prozentpunkte geringer
ausfallen wird. Diese Minderentlastung wird jährlich rund 35 Mio. Euro be-
tragen; hiervon entfallen rund 11 Mio. Euro jährlich auf die Länder und rund
21 Mio. Euro jährlich auf die Gemeinden.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Es werden
keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird durch den Wegfall der Beteiligung
des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung im SGB III und den gleichzei-
tigen Wegfall des Eingliederungsbeitrags geringfügig reduziert, da die entspre-
chenden Überweisungen beziehungsweise Verrechnungen nicht mehr getätigt
werden müssen.

Durch die einmalige Verminderung des Bundeszuschusses an den Gesundheits-
fonds sowie durch die vorübergehende Verringerung des allgemeinen Bundes-
zuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung entsteht der Verwaltung kein
Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Durch die vorübergehende Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses an die
allgemeine Rentenversicherung fällt die erwartete Absenkung des Beitragssat-
zes zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte geringer
aus. Die Beitragsentlastung der Arbeitgeber und Beschäftigten vermindert sich
dadurch pro Jahr um rund 0,9 Mrd. Euro.

Für die Wirtschaft, insbesondere auch für die mittelständischen Unternehmen,
und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen aber langfristig
keine Mehrkosten. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbeson-
dere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Drucksache 17/11477 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/10588, 17/10864 mit folgender Maß-
gabe, im Übrigen unverändert anzunehmen:

In Artikel 3 Nummer 1 wird die Angabe „12 Milliarden Euro“ durch die Angabe
„11,5 Milliarden Euro“ ersetzt.

Berlin, den 9. November 2012

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. auf dauerhaften Einnahmeverbesserungen, vernünftigen
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-

Ausgabenkürzungen und einem soliden Wirtschaftswachs-
tum gründe.

Der Griff in die Rentenkasse sei das Gegenteil. Ein Vorweg-
abzug beim Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11477

Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 190. Sitzung am
11. September 2012 den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/10588 zur federführenden Beratung an den Haushaltsaus-
schuss überwiesen und zur Mitberatung an den Rechtsaus-
schuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die Un-
terrichtung durch die Bundesregierung über die Stellung-
nahme des Bundesrates auf Drucksache 17/10864 wurde
nachträglich überwiesen gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäfts-
ordnung.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Mit dem Gesetz wird die Beteiligung des Bundes an den
Kosten der Arbeitsförderung nach § 363 Absatz 1 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gestrichen. Zeitgleich
entfällt der im bisherigen § 46 Absatz 4 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelte Eingliederungsbeitrag
der Bundesagentur für Arbeit, den sie in Höhe der Hälfte der
jährlichen Aufwendungen für die Eingliederungsleistungen
und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) an den
Bundeshaushalt zahlt.

Des Weiteren wird als Folge der notwendigen Haushaltskon-
solidierung in § 213 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) eine vorübergehende Kürzung des allgemeinen
Bundeszuschusses an die allgemeine Rentenversicherung
von 1 Mrd. Euro im Jahr 2013 und von jeweils 1,25 Mrd.
Euro in den Jahren 2014 bis 2016 vorgenommen.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird der
jährliche Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds im Jahr
2013 einmalig um 2,5 Mrd. Euro vermindert.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksa-
chen 17/10588, 17/10864 in seiner 98. Sitzung am 24. Ok-
tober 2012 beraten und empfiehlt die Annahme. Für die Vor-
lage haben gestimmt: CDU/CSU, FDP. Gegen die Vorlage
haben gestimmt: SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksachen 17/10588, 17/10864 in seiner 115. Sit-
zung am 7. November 2012 beraten und empfiehlt die
Annahme. Für die Vorlage haben gestimmt: CDU/CSU,
FDP. Gegen die Vorlage haben gestimmt: SPD, DIE

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass mit dem Haus-
haltsbegleitgesetz 2013 eine konsequente Umsetzung ihrer
Politik der Konsolidierung, der Bürgerentlastung und Ent-
flechtung fortgesetzt werde. So würden weitere Konsolidie-
rungsmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherungen um-
gesetzt, gleichzeitig ein wesentlicher Schritt zur Entflech-
tung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und der
Bundesagentur für Arbeit (BA) gegangen und nicht zuletzt
eine Entlastung der Beitragszahler im Bereich der Renten-
versicherung erreicht.

Die einzelnen Maßnahmen im Bereich der BA führten in den
Jahren 2013 bis 2016 zwar zu Mindereinnahmen beim Bund
in Höhe von rund 15,9 Mrd. Euro. Dem stünden jedoch
insgesamt Minderausgaben des Bundes in Höhe von rund
21 Mrd. Euro gegenüber.

Mit der Streichung der Beteiligung des Bundes an den Kos-
ten der Arbeitsförderung (2013: rund 6,2 Mrd. Euro) und
dem Wegfall des von der BA an den Bund zu leistenden Ein-
gliederungsbeitrags (2013: rund 4 Mrd. Euro) würden die Fi-
nanzbeziehungen zwischen dem Bund und der Bundesagen-
tur für Arbeit zu einem erheblichen Teil entflochten. Dieser
Schritt sei nach Ansicht der Koalitionsfraktionen aufgrund
der weiterhin günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
und den strukturellen Auswirkungen des im November 2011
verabschiedeten Gesetzes zur Verbesserung der Eingliede-
rungschancen auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt. Überdies
könnten auf diese Weise die in den vergangenen Jahren stets
verkomplizierten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und der BA richtungsweisend vereinfacht werden.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wiesen
darauf hin, dass auch die Rentenversicherung einen erheb-
lichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes
leiste. So sei eine Kürzung des allgemeinen Bundeszuschus-
ses im Jahr 2013 um rund. 1 Mrd. Euro und in den Jahren
2014 bis 2016 um jeweils 1,25 Mrd. Euro vorgesehen. Durch
die Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses an die Ren-
tenversicherung falle jedoch die erwartete Absenkung des
Beitragssatzes zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2013
um 0,1 Prozentpunkt geringer aus. Trotzdem sei eine Absen-
kung von 19,6 Prozent auf 19 Prozent vorgesehen.

Aufgrund hoher Überschüsse könne auch die gesetzliche
Krankenversicherung im Jahr 2013 einen Beitrag zur Haus-
haltskonsolidierung leisten, indem der Bundeszuschuss um
2,5 Mrd. Euro auf 11,5 Mrd. Euro abgesenkt werde.

Die Fraktion der SPD kritisierte, das Haushaltsbegleitge-
setz sei für eine nachhaltige Konsolidierung des Bundes-
haushalts ungeeignet und unzureichend. Konsolidierungs-
politik sei dauerhaft nur dann erfolgreich, wenn sie zugleich
sachen 17/10588, 17/10864 in seiner 107. Sitzung am 8. No-
vember 2012 beraten.

sei weder eine vernünftige noch eine nachhaltige Maß-
nahme. Der Eingriff in das austarierte System der steuerfi-

Drucksache 17/11477 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nanzierten Zuschüsse bringe die Symmetrie zwischen Bei-
tragseinnahmen und Steuerzuschüssen durcheinander. Die
Bundesregierung plündere die Nachhaltigkeits- und Siche-
rungsreserven der Rentenkasse, die lediglich aufgrund der
guten Konjunkturlage gefüllt seien. Sie müsste jedoch als
Puffer und Rücklage für künftige Belastungen, vor allem aus
der demographischen Entwicklung, dienen. Die SPD-Frak-
tion warnte, sowohl die Beitragssatzsenkung als auch die
Entnahme aus dem Steuerzuschuss führten dazu, dass der
Beitragssatz in kommenden Jahren dann wieder umso stär-
ker ansteigen müsse. Dies sei bereits heute absehbar. Es
werde von der Bundesregierung billigend in Kauf genom-
men.

Die Fraktion der SPD führte weiter aus, dass eine einmalige
Rücknahme des zusätzlichen Bundeszuschusses zum Ge-
sundheitsfonds aus dem Jahr 2011 grundsätzlich vertretbar
sei. Der zusätzliche Zuschuss sei vorgesehen gewesen, um
den Sozialausgleich für Geringverdiener zu ermöglichen, die
durch Zusatzbeiträge ihrer Krankenkassen über Gebühr be-
lastet worden seien. Die Mittel seien aber wegen der guten
wirtschaftlichen Lage der Krankenkassen und der vielerorts
nicht erhobenen Zusatzbeiträge nicht in Anspruch genom-
men worden. Dies finde ausdrücklich die Zustimmung der
SPD. Nicht gerechtfertigt jedoch sei, den Zuschuss zum Ge-
sundheitsfonds weiter zu kürzen, um damit Klientelge-
schenke kurz vor Beginn des Wahljahres zu finanzieren. Der
Koalitionsausschuss habe am 4. November 2012 beschlos-
sen, weitere 500 Mio. Euro in 2013 zur Deckung von Lücken
im Bundeshaushalt einzusetzen, damit die Neuverschuldung
im Wahljahr plakativ gesenkt werden könne, ohne echte Ein-
sparungen erbringen zu müssen. Zudem werde diese Zu-
satzentnahme in 2014 und den Folgejahren mit dann 2 Mrd.
Euro fortgesetzt. Dies entbehre jeder sachlichen Grundlage
und werde daher von der SPD abgelehnt. Zusätzlich müssten
Krankenkassen und Gesundheitsfonds ab 2013 die Einnah-
meausfälle aus der Abschaffung der Praxisgebühren schul-
tern. In der Zusammenschau würde damit die Gesundheits-
kasse ebenso geplündert wie die Rentenkasse und Belastun-
gen in die Zukunft verschoben. Dies sei zutiefst unredlich.

Die Streichung des Eingliederungsbeitrages der Bundes-
agentur für Arbeit an den Bund einerseits gegen Streichung
der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförde-
rung nach dem SGB III andererseits sei eine sinnvolle Maß-
nahme, da es die verqueren Finanzströme zwischen BA und
Bund entflechte und die BA dies in ihrer Finanzplanung auch
darstellen könne. Insgesamt finde diese Lösung die Zustim-
mung der SPD. Die Bundesregierung habe aber darauf zu
achten, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Qualifi-
zierung und Weiterbildung sowohl von Langzeitarbeitslosen
als auch Arbeitslosengeld-I-Empfängern qualitativ gestärkt
werden müsse.

In der Gesamtschau sei das Haushaltsbegleitgesetz 2013 da-
her trotz Zustimmung zu einzelnen Maßnahmen abzulehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass der vorlie-
gende Gesetzentwurf nach Darstellung der Bundesregierung
der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen in den Be-
reichen der Arbeitsförderung, der gesetzlichen Krankenver-
sicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung dienen
solle. Im Einzelnen seien folgende Kürzungen vorgesehen:

Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung im
Jahr 2013 1 Mrd. Euro und in den Jahren 2014 bis 2016 je-
weils 1,25 Mrd. Euro pro Jahr; bei der Arbeitsförderung im
Jahr 2013 2,2 Mrd. Euro, in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils
1 Mrd. Euro pro Jahr.

Die Kürzung im Bereich der Arbeitsförderung solle durch
den Wegfall der Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Arbeitsförderung umgesetzt werden. Eingeführt worden sei
diese Beteiligung im Zusammenhang mit der von der dama-
ligen großen Koalition durchgesetzten Erhöhung der Mehr-
wertsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent, die Anfang 2007
in Kraft getreten sei. Die geplanten Kürzungsbeiträge im Be-
reich der Arbeitsförderung ergäben sich als Saldo von Min-
derausgaben des Bundes durch Wegfall der Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung und Minderein-
nahmen des Bundes durch Wegfall des Eingliederungsbei-
trags der Bundesagentur für Arbeit.

Die Fraktion DIE LINKE. wolle Bedingungen schaffen, un-
ter denen jeder erwerbsfähige Mensch die Möglichkeit habe,
eine seinen Wünschen und Qualifikationen entsprechende
Erwerbsarbeit aufzunehmen. Niemand dürfe unfreiwillig
vom Arbeitsleben ausgeschlossen bleiben. Man wolle nicht
irgendwelche, sondern gute Arbeit. Das bedeute gute Löhne,
Mitbestimmung und einen sicheren Arbeitsplatz, der nicht
krank mache. DIE LINKE. finde sich nicht mit der bestehen-
den Massenarbeitslosigkeit ab. Man fordere eine wirksame
Arbeitsförderung, um die Massenarbeitslosigkeit zu senken.
Insbesondere vor dem Hintergrund sich abzeichnender
schlechterer Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt erweise
sich die Kürzungspolitik selbst in der Konsolidierungslogik
von Koalition und Bundesregierung als Bumerang. Insbe-
sondere Langzeitarbeitslose, arbeitslose schwerbehinderte
Menschen und ältere Arbeitslose müssten intensiv gefördert
werden. Auch in den letzten Jahren habe sich ihre Zahl nicht
entscheidend reduziert, sondern verharre auf hohem Niveau.

Statt einer Senkung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen
Krankenkasse forderte die Fraktion DIE LINKE. nicht nur
die Abschaffung der Praxisgebühr, sondern auch der übrigen
Zuzahlungen durch die Patientinnen und Patienten.

Statt der Senkung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen
Rentenversicherung forderte die Fraktion DIE LINKE. die
Angleichung der Ostrenten ans Westniveau, einen Stopp der
Rentenkürzungen und die Rücknahme der Erhöhung des
Renteneintrittsalters. Die Rente müsse den Lebensstandard
sichern und vor Altersarmut schützen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte das
Haushaltsbegleitgesetz 2013 ab und begründete dies im Ein-
zelnen wie folgt.

Der Zuschuss des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit
(BA) für die Kosten der Arbeitsförderung werde komplett
gestrichen. Damit spare der Bund Kosten in Höhe von
6 Mrd. Euro im Jahr 2013. Im Gegenzug verzichte der Bund
auf den Eingliederungsbeitrag der BA. Dadurch entstünden
Mindereinnahmen von ca. 4 Mrd. Euro. Der Bund streiche
der BA durch diesen „Tausch“ also rund 2 Mrd. Euro in
2013. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung solle
zwar stabil bleiben. Nach dem aktuellen Finanzplan der BA
sei trotz der Kürzung nächstes Jahr ein Überschuss von
beim Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds der gesetzli-
chen Krankenversicherung im Jahr 2013 2 Mrd. Euro; beim

600 Mio. Euro geplant. Diese Schätzung beruhe aber auf
sehr positiven Prognosen der Bundesregierung, die einen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11477

weiteren Rückgang der Arbeitslosenzahlen vorsähen. Auf
Grundlage von aktuelleren IAB-Prognosen sei aber ein
Defizit im niedrigen dreistelligen Millionenbereich (ca.
135 Mio. Euro) wahrscheinlicher. Die Bundesregierung ver-
hindere also jede Vorsorge für negative Entwicklungen auf
dem Arbeitsmarkt. Die Kürzungen in der BA müssten durch
die Stärkung aktiver Arbeitsmarktpolitik kompensiert wer-
den. Hierzu zählte auch eine Initiative zum sozialen Arbeits-
markt.

Der allgemeine Bundeszuschuss an die Rentenversicherung
werde um 1 Mrd. Euro gesenkt. Durch den geringeren Zu-
schuss seien die benötigten Mittel zu einem höheren Anteil
durch Beitragsmittel zu finanzieren. Aus der Kürzung ergebe
sich daher ein Rentenbeitragssatz, der um 0,1-Prozentpunkte
höher liege, als ohne die Kürzung. Würde der Bundeszu-
schuss nicht um 1 Mrd. sinken, könnte der Beitragssatz kom-
mendes Jahr auf 18,8 Prozent sinken. Die Kürzungen seien
als Griff in die Kasse der Beitragszahler zu kritisieren.

Beim Zuschuss an den Gesundheitsfonds würden laut Ge-
setzentwurf einmalig 2 Mrd. Euro gekürzt. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstütze dies, da es sich bei
dem Zuschuss um eine Finanzhilfe an den Gesundheitsfonds
handele, die aufgrund der positiven Entwicklung 2013 nicht
benötigt werde. Allerdings unterstütze sie nicht den weiteren
Griff in den Gesundheitsfonds in Höhe von zusätzlichen
500 Mio. Euro. Dieser Entscheidung der Koalition nach
Kassenlage des Bundeshaushalts demonstriere, dass die
Koalition den Haushalt nicht durch eigene Ideen oder mutige
Schritte zur strukturellen Entlastung konsolidiere, sondern
durch den Griff in die Taschen der Beitragszahler. Diese
lehne die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Der Haushaltsausschuss nahm mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 17(8)5745 an und beschloss mit gleicher
Stimmverteilung, dem Deutschen Bundestag die Annahme
des Gesetzentwurfs auf den Drucksachen 17/10588, 17/
10864 in geänderter Fassung zu empfehlen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit sie
im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert wurden –
auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Die vom Haushaltsausschuss vorgeschlagene Änderung
wird wie folgt begründet:

Aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen
Krankenversicherung kann der Bundeszuschuss im Jahr
2013 als weiterer Beitrag zur Konsolidierung des Bun-
deshaushalts gegenüber dem Gesetzentwurf zusätzlich um
500 Mio. Euro gesenkt werden, so dass der Bundeszuschuss
im Jahr 2013 nur 11,5 Mrd. Euro beträgt. Eine Zuführung in
dieser Höhe aus der Liquiditätsreserve in die Einnahmen des
Gesundheitsfonds ist nicht notwendig, da entsprechend der
aktuellen Prognosen des GKV-Schätzerkreises über die
Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung in
den Jahren 2012 und 2013 die voraussichtlichen Einnahmen
die voraussichtlichen Ausgaben für das Jahr 2013 decken.
Durch die Maßnahme wird der Bundeshaushalt im Haus-
haltsjahr 2013 um zusätzliche 500 Mio. Euro entlastet.

Berlin, den 9. November 2012

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.