BT-Drucksache 17/11437

Die EU-Beitrittsperspektive für die Staaten des Westlichen Balkans

Vom 7. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11437
17. Wahlperiode 07. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Nietan, Uta Zapf, Josip Juratovic, Dr. Rolf Mützenich,
Rainer Arnold, Heinz-Joachim Barchmann, Doris Barnett, Klaus Barthel, Klaus
Brandner, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra
Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Günter Gloser, Kerstin Griese, Dr. Eva
Högl, Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Manfred Nink, Thomas Oppermann,
Johannes Pflug, Karin Roth (Esslingen), Michael Roth (Heringen), Axel Schäfer
(Bochum), Werner Schieder (Weiden), Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Martin
Schwanholz, Peer Steinbrück, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul,
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Die EU-Beitrittsperspektive für die Staaten des Westlichen Balkans

In seiner Begründung anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises an die
Europäische Union (EU) vom 12. Oktober 2012 hat das Osloer Nobelkomitee
ausdrücklich Bezug auf die Friedenswirkung der EU-Erweiterungspolitik ge-
nommen. Namentlich werden der für 2013 vorgesehene Beitritt Kroatiens er-
wähnt sowie die ersten Verhandlungsschritte mit Montenegro und der im März
2012 verliehene Kandidatenstatus für Serbien. Dies ist eine klare politische Bot-
schaft. Umso verwunderlicher ist es, dass praktisch zeitgleich die Beitrittspers-
pektive für die Staaten des Westlichen Balkans von Vertretern der Regierungs-
koalition bis hin zum Präsidenten des Deutschen Bundestages infrage gestellt
wurde. Selbst der Beitritt Kroatiens, der für den 1. Juli 2013 vorgesehen ist und
den bereits 16 EU-Staaten ratifiziert haben, wird offen in Zweifel gezogen.

Dabei hat sich die Friedensfunktion der EU gerade durch die Beitrittsperspek-
tive für Länder, die noch vor den Türen der Union warten müssen, gezeigt und
als großes Einigungs- und Versöhnungswerk bewährt. Deshalb sollte die Bot-
schaft aus Oslo für uns auch Verpflichtung für die Zukunft sein. Bereits 2003
hatte die EU den Staaten des Westlichen Balkans eine Beitrittsperspektive ver-
sprochen.

Die Länder des Westlichen Balkans leiden seit 2008 massiv unter den Aus-
wirkungen der globalen Wirtschaftskrise. Die Abhängigkeit von Kapital aus der
EU, sinkende Überweisungen der im Ausland arbeitenden Familienmitglieder
und ein konstant hohes Zahlungsbilanzdefizit sind Faktoren des ökonomischen
Stillstands. Ausbleibendes Wirtschaftswachstum und steigende Arbeitslosen-

zahlen treffen die schwachen Ökonomien und die Menschen in dieser Region
besonders hart. Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Armut treiben ver-
mehrt Menschen von dort in die EU, auch nach Deutschland.

In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Asylanträge aus Serbien und
Mazedonien gestiegen. Dies hat in Deutschland vor allem auf Seiten der CDU/
CSU altbekannte Reaktionen ausgelöst bis hin zu Forderungen nach Aufhebung
der visafreien Einreise für Bürgerinnen und Bürger aus Serbien und Mazedo-

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nien, die für die Menschen in beiden Ländern einen enormen Stellenwert hat –
auch als Symbol für die Glaubwürdigkeit der EU-Beitrittsperspektive.

Dabei handelt es sich bei dem jüngsten Anstieg der Antragstellerzahlen um
einen klassischen Fall europäischer Armutsmigration, die sich ihren Weg in das
Asylsystem sucht. Die meisten der nun einreisenden Erstantragsteller sind
Roma. Sie werden in ihren Heimatstaaten im Westbalkan oftmals diskriminiert,
finden keinen Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung oder Gesundheitsversorgung
und leben in bitterer Armut. Der Weg in andere europäische Staaten ist ihnen
meist verbaut, weil Aufenthaltsrecht und öffentliche Stimmung dort gegen sie
stehen.

Im Rahmen europäischer Bemühungen um die Annäherung der Region an die
Europäische Union muss daher die soziale Dimension stärker zur Geltung kom-
men. Verelendung und Jugendarbeitslosigkeitsquoten von 50 Prozent und mehr
können nicht hingenommen werden. Deren Überwindung bedarf vielmehr der
aktiven Unterstützung durch ein solidarisches Europa. Weder kann die Region
des Westlichen Balkans mit diesen Problemen alleine gelassen werden, noch
wird die EU sich vor den Auswirkungen der stattfindenden Verelendung auf
Dauer schützen können.

Die Bedeutung der regionalen Kooperation in Südosteuropa für die Über-
windung der vielfältigen Krisenphänomene in der Region kann nicht hoch ge-
nug eingeschätzt werden. Regionalorganisationen wie der South-East European
Cooperation Process (SEECP) und der Regionale Kooperationsrat (RCC) bie-
ten die geeigneten Plattformen für die regionale Kooperation. Der politische
Wille der Staaten des Westbalkans einerseits und die kontinuierliche Unterstüt-
zung regionaler Zusammenarbeit von Seiten der EU andererseits, sind die not-
wendigen Voraussetzungen für eine gelingende regionale Integration.

Der Auswärtige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat am 19. September
2012 den Initiativbericht „Enlargement: policies, criteria and the EU’s strategic
interests“ verabschiedet, der eine stärkere Einbeziehung von Zivilgesellschaft,
Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in den Erweiterungspro-
zess einbeziehen und eine stärkere Berücksichtigung der sozialen Dimension
und des Sozialen Dialogs beim Integrationsprozess fordert und darüber hinaus
die verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger in der EU und in den
Beitrittsländern für notwendig hält.

Die Länder des Westlichen Balkans müssen ihre Reform- und Demokratisie-
rungsbemühungen fortsetzen. Insbesondere im Bereich der Medienfreiheit
bestehen in der gesamten Region noch erhebliche Defizite. Die EU-Beitritts-
perspektive ist hierfür ein entscheidender Reformimpuls.

Die EU hat Ende Juni 2012 mit Bosnien und Herzegowina (BuH) einen „hoch-
rangigen Dialog“ begonnen, der im Wesentlichen darauf zielt, einen Koordinie-
rungsmechanismus zu etablieren, der es BuH ermöglicht, mit einer Stimme zu
sprechen. Als Anforderung an BuH steht insbesondere die Umsetzung des sog.
Sejdic-Finci-Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im
Raum. Damit soll die Diskriminierung von Minderheiten beendet werden, die
nicht den drei konstituierenden Völkern BuHs – also den Bosniaken, Serben
und Kroaten – angehören. In der Umsetzung des Urteils schlummert jedoch
Potential für die Infragestellung zentraler Punkte des Dayton-Abkommens.
Grundpfeiler der Verfassung müssten verändert werden, wozu jedoch bei den
entscheidenden Akteuren keine Bereitschaft erkennbar ist.

Die Rolle des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina (OHR)
wird derzeit zugunsten des Europäischen Sonderbeauftragten (EUSB) kontinu-
ierlich zurückgefahren. Eine Verlegung des OHR nach Brüssel oder sogar seine

Abschaffung sind in der Diskussion. Dies alles geschieht bei anhaltend unruhi-
ger politischer Lage, Unabhängigkeitsbestrebungen der Republika Srpska und

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Forderungen nach einer dritten Entität von Seiten nationalistischer kroatischer
Parteien.

Mit Kosovo konnte im Jahr 2012 eine Machbarkeitsstudie zum Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommen (SAA) durchgeführt werden. Verhandlungen zu
einem SAA rücken somit in erreichbare Nähe. Allerdings ist die unklare Situa-
tion im Norden des Kosovo weiterhin Hemmnis für die Erfüllung der notwendi-
gen Voraussetzungen. Die kosovarische Regierung wurde von der Europäischen
Kommission aufgefordert, Verhältnisse zu schaffen, in denen auch Serben im
Kosovo eine Zukunft für sich sehen.

Die Europäische Union kann in Bezug auf die Rolle der Kosovo-Frage für den
Annäherungsprozess Serbiens an die EU nicht mit einer Stimme sprechen. Fünf
Mitgliedsländer der EU erkennen Kosovo nicht an und verhindern somit ein
klares Verhandlungsmandat der Union in dieser Frage. Deutschland scheint hier
die Rolle zugewachsen zu sein, Serbien gegenüber den Erwartungshorizont
zumindest der 22 Staaten zu formulieren, die Kosovo als unabhängigen Staat
anerkannt haben.

Die neue serbische Regierung hat nach anfänglich positiven Schritten (Ermög-
lichung der Teilnahme Kosovos an regionalen Treffen, Ankündigung der Imple-
mentierung bereits beschlossener Ergebnisse des Serbien-Kosovo-Dialogs)
Skepsis gegenüber dem EU-Annäherungsprozess deutlich gemacht. Die politi-
sche Neubesetzung der Leitung der Nationalbank, die Absage der sog. Pride-
Parade und die Weigerung von Präsident Tomislav Nikolic, die Ermordung von
ca. 8 000 muslimischen Männern in Srebrenica als Genozid anzuerkennen, sind
Beispiele für eine nach wie vor vorhandene Distanz zu den Werten der Euro-
päischen Union. Serbien bleibt jedoch ein Schlüsselland für die Stabilisierung
der gesamten Region des Westlichen Balkans und sollte daher nicht entmutigt
und vor – zurzeit – unerfüllbare Forderungen zur Aufnahme von Beitrittsver-
handlungen gestellt werden.

Der Namensstreit zwischen Griechenland und seinem Nachbarn Mazedonien
hat auch durch die Vorlage eines Entwurfs für ein „Memorandum of Understan-
ding“ durch die griechische Regierung keine inhaltliche Veränderung erfahren.
Bekannte Positionen wurden dadurch nur bestätigt.

Vor der Zuerkennung des Kandidatenstatus werden Albanien von der Euro-
päischen Kommission noch erhebliche Leistungen abverlangt. Der Verlauf der
Parlamentswahl von 2013 und die Implementierung einer Reihe von Gesetzen
sollen abgewartet werden, bevor eine Empfehlung erfolgen kann.

Montenegro sieht sich vor allem mit Forderungen nach einer effektiven Be-
kämpfung von Korruption und organisierten Verbrechen konfrontiert. Korrup-
tion ist auch laut dem jüngsten EU-Fortschrittsbericht weiterhin verbreitet und
Anlass zu ernsthafter Sorge, da sie unter anderem die effektive Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität verhindere.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Verantwortung der Europäischen Union für den Westlichen Balkan
ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Verleihung des Friedens-
nobelpreises?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die kritische wirtschaftliche und soziale
Lage auf dem Westlichen Balkan?

Mit welchen Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der Bewälti-
gung dieser andauernden Krise?
Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit eines neuen Stabilitäts-
paktes ein?

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3. Mit welchem finanziellen Engagement ist die Bundesregierung in den
Aktivitäten des Regionalen Kooperationsrates (RKR) beteiligt?

Entspricht nach Einschätzung der Bundesregierung diese Beteiligung der
großen Bedeutung der regionalen Kooperation in Südosteuropa für die
endgültige Überwindung der vieldimensionalen Konfliktfolgen aus den
90er-Jahren?

4. Führt die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern des Westlichen
Balkans Gespräche über konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der unge-
rechtfertigten Asylanträge, um die Wiedereinführung eines Visa-Regimes
zu vermeiden?

Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Ursachen
für den Anstieg der Asylanträge aus Serbien und Mazedonien zu beheben?

5. Gibt es Überlegungen für weitergehende Entwicklungsprogramme für die
Region, um den wirtschaftlichen und sozialen Abwärtstrend zu stoppen und
dadurch auch zur Verhinderung von armutsbedingter Migration beizu-
tragen?

6. Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang bei der Förderung des
akademischen Neuaufbaus in der Region, der lange Jahre mit erheblichen
Mitteln gefördert wurde?

7. Teilt die Bundesregierung die kritische Einschätzung vom Präsident des
Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, gegenüber dem Beitrittster-
min für Kroatien und dessen generelle Einschätzung zum Erweiterungspro-
zess der Europäischen Union?

Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, dass es zu keiner künstlichen
Erschwerung des Beitrittsprozesses kommt, der europa- und stabilitäts-
politisch gewollt und im ureigenen Interesse Deutschlands ist?

8. Wie lange und für welche Arbeitnehmergruppen sollen die im Gesetz-
entwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 523/12) zu ent-
nehmenden Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, wie sie im
Rahmen der letzten Erweiterungsrunde gegenüber Bulgarien und Rumä-
nien verhängt wurden gegenüber Kroatien andauern?

9. Plant die Bundesregierung eine einseitige Aufhebung der Visa-Liberalisie-
rung für Serbien und Mazedonien für den Fall, dass es auf EU-Ebene keine
Einigung in dieser Frage gibt?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle sicherheitspolitische Situa-
tion in BuH, und wie schätzt sie das Konfliktpotential zwischen den Entitä-
ten angesichts bestehender Sezessionsinteressen der Republika Srpska ein?

11. Sieht die Bundesregierung für BuH angesichts der bestehenden und konti-
nuierlichen Rivalitäten im Lande die realistische Chance für eine Überwin-
dung des Dayton-Systems, dessen Grundpfeiler im Rahmen der Anpassung
an EU-Recht (Sejdic-Finci Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Men-
schenrechte) in Frage gestellt werden?

12. Inwieweit sieht die Bundesregierung die vom Friedensimplementierungsrat
beschlossenen fünf Ziele und zwei Bedingungen als Voraussetzungen für
eine Schließung des Büros des OHR als erfüllt an?

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere zu den Ent-
wicklungen in den ersten beiden Zielbereichen, die die Frage des Staats-
eigentums und des Eigentums des Verteidigungssektors umfassen?

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13. Trifft es zu, dass die Bundesregierung auf die Verlegung oder gar Schlie-
ßung des Büros des OHR hinarbeitet?

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um im Falle der Infrage-
stellung der staatlichen Einheit von BuH eine Eingriffsmöglichkeit der
Internationalen Gemeinschaft bereitzuhalten?

14. Will die Bundesregierung als Truppensteller weiterhin Krisenreaktions-
kräfte zur Verfügung stellen, oder bedeutet der Abzug der deutschen Solda-
ten aus der europäischen ALTHEA-Mission auch den Rückzug aus dieser
Verantwortung für BuH?

15. Ist es richtig, dass der Bundesregierung im Verhandlungsprozess mit dem
Beitrittskandidatenland Serbien von den anderen 21 Anerkennerstaaten
Kosovos ein explizites oder implizites Verhandlungsmandat zugesprochen
wurde, das die Bundesregierung in Absprache mit dem Europäischen Aus-
wärtigen Dienst und dem zuständigen EU-Kommissar wahrnimmt?

16. Mit welcher Strategie verhandelt die Bundesregierung den EU-Annähe-
rungsprozess mit Serbien?

Soll die explizite Anerkennung des Kosovo zu einem bestimmten Punkt der
Verhandlungen zur conditio sine qua non für weitere Integrationsfort-
schritte gemacht werden?

Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

17. Mit welchen weiteren Forderungen will die Bundesregierung die Auf-
nahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien verknüpfen?

Welche konkreten Fortschritte soll Serbien im Dialog mit dem Kosovo vor-
weisen können, und welche der sogenannten Parallelstrukturen im Norden
des Kosovo sollen in welcher Frist abgebaut werden?

18. Reicht nach Ansicht der Bundesregierung der Ahtisaari-Plan als Basis für
einen Autonomiestatus für den Norden des Kosovo aus, oder bedarf es
eines sogenannten Ahtisaari-Plus, um den dort lebenden Serben die Inte-
gration in den kosovarischen Staat zu ermöglichen?

Welches „Plus“ wäre demnach denkbar?

19. Welche Anforderungen hat die Bundesregierung gegenüber Kosovo, bevor
Verhandlungen über ein SAA beginnen können?

Welche Rolle spielt für die Bundesregierung die konstruktive Haltung der
kosovarischen Regierung im Dialog mit Belgrad und die glaubhafte Er-
möglichung dauerhaften serbischen Lebens im Kosovo?

20. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um Griechenland bei
der Lösung des bilateralen Namensstreits mit Mazedonien zu einer Haltung
zu bewegen, die der Verantwortung für die regionale Stabilität auf dem
Balkan gerecht wird?

In welcher Form wirkt die Bundesregierung andererseits auf die mazedoni-
sche Regierung ein, um weitere Provokationen gegenüber Griechenland zu
vermeiden?

21. In welcher Weise ist die Bundesregierung an den fortgesetzten Bemühun-
gen um einen politischen Dialog in Albanien beteiligt?

Welchen Maßstab legt die Bundesregierung an den Verlauf der Parlaments-
wahlen in 2013 an, die als Meilenstein für die Anerkennung des Kandida-
tenstatus gelegt werden?

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22. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Korruption und Orga-
nisiertem Verbrechen im Adria-Anrainer Montenegro?

Wie schätzt sie in diesem Zusammenhang die Bemühungen der alten wie
der neuen Regierung Montenegros ein?

Welche Konsequenzen hat dies für den Beitrittsprozess?

Berlin, den 7. November 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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