BT-Drucksache 17/11384

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11049 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts

Vom 7. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11384
17. Wahlperiode 07. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/11049 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen
Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer
Vorschriften des Internationalen Privatrechts

A. Problem

Die Europäische Union hat am 20. Dezember 2010 die Verordnung des Rates zur
Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehe-
scheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden
Rechts („Rom-III-Verordnung“, ABl. L 343 vom 29.12.2010, S. 10) verabschie-
det. Die Verordnung gilt für die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen-
den 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihren wesentlichen Teilen seit
dem 21. Juni 2012. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzu-
wenden und verdrängt deshalb in ihrem Anwendungsbereich das bislang gel-
tende Recht. Mit dem Gesetzentwurf soll das bislang geltende nationale Recht
angepasst und erforderliche Durchführungsvorschriften geschaffen werden.
Daneben wird im Internationalen Namensrecht unter Bezugnahme auf die ein-
schlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union für be-
stimmte Fälle eine Rechtsgrundlage für die Eintragung eines im EU-Ausland
erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namens ge-
schaffen. Durch eine Änderung des Zustimmungsgesetzes zum Haager Minder-
jährigenschutzübereinkommen von 1961 wird – aus Gründen der Verwaltungs-
vereinfachung – die Pflicht zur Bekanntmachung der zum Empfang bestimmter
Mitteilungen nach dem Übereinkommen zuständigen Behörden im Bundes-
anzeiger gestrichen. Im Adoptionswirkungsgesetz werden Fehlverweise korri-
giert.

B. Lösung
Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/11384 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11384

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11049 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 7. November 2012

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Stephan Thomae
Berichterstatter

Raju Sharma
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

H. Heene
ese
Drucksache 17/11384 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Burkhard Lischka, Stephan Thomae,
Raju Sharma und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/11049 in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012
beraten und an den Rechtsausschuss zur Beratung über-
wiesen.

II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 100. Sitzung
am 7. November 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzu-
nehmen.

Berlin, den 7. November 2012

Ute Granold
Berichterstatterin

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Stephan Thomae
Berichterstatter

Raju Sharma
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter
mann

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