BT-Drucksache 17/11291

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/10900, 17/10901 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012)

Vom 16. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11291
Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke, Dr. Gesine
Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksachen
17/10900, 17/10901 in seiner 199. Sitzung am 19. Oktober
2012 beraten und an den Haushaltsausschuss zur Beratung
überwiesen. Eine Mitberatung hat der Deutsche Bundestag
im Rahmen seiner Überweisung nicht vorgesehen; gutach-
terliche Stellungnahmen lagen dem Haushaltsausschuss zur
Beratung nicht vor.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites

Ziel der Kapitalerhöhung der EIB ist es, den wirtschaftlichen
Aufschwung der Mitgliedstaaten zu fördern und zu unter-
stützen. Mit der Stärkung der Eigenkapitalbasis erhöht sich
die Darlehenskapazität der EIB um 60 Mrd. Euro. Auf diese
Weise ist vorgesehen, dass die Bank einen zusätzlichen Bei-
trag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leistet und
Impulse für die nachhaltige Überwindung der aktuellen Krise
und der Wettbewerbsschwäche in einigen Mitgliedstaaten
gibt. Weiter sollen mit der Kapitalerhöhung der EIB zusätz-
liche Investitionen bis zu 180 Milliarden Euro in allen Län-
dern der Europäischen Union angestoßen werden. Im Ein-
zelnen ist die Förderung von kleinen und mittleren
Unternehmen sowie von Projekte in den Bereichen For-
schung, Energie, Umweltschutz und Infrastruktur geplant.

Daneben soll mit dem Zweiten Nachtrag den Zusagen der
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
17. Wahlperiode 16. 11. 2012

Bericht *
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10900, 17/10901 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum
* Die Beschlussempfehlung wurde als Drucksache 17/11290 gesondert verteilt.

Nachtragshaushaltsgesetz 2012 soll die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen dafür schaffen, dass Deutschland seinen
Anteil an der von den Staats- und Regierungschefs der EU
beschlossenen Erhöhung des Eigenkapitals der Europä-
ischen Investitionsbank (EIB) um 10 Mrd. Euro anteilig in
Höhe von rund 1,617 Mrd. Euro leisten kann.

Bunderegierung an die Länder im Zusammenhang mit der
Umsetzung des Fiskalvertrages Rechnung getragen werden.
Zwischen Bund und Ländern wurde am 24. Juni 2012 eine
Übereinkunft zur gemeinsamen Finanzierung der Betriebs-
und Investitionskosten von 30 000 zusätzlichen Plätzen für
die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei

Drucksache 17/11291 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Jahren getroffen. Hierdurch soll das Ausbauziel des Kinder-
förderungsgesetzes auf 780 000 Plätze insgesamt erhöht
werden. Zur gemeinsamen Finanzierung der notwendigen
Investitionen werden dem Sondervermögen „Kinderbetreu-
ungsausbau“ weitere Mitteln in Höhe von 580,5 Mio. Euro
zugeführt. Da die Vereinbarung erst im Juni 2012 geschlos-
sen wurde, konnte für die Mittelbereitstellung zum Ausbau
der Kinderbetreuung keine entsprechende Vorsorge im
Haushalt 2012 getroffen werden.

Zudem enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung für
ein Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012 zusätzliche Ver-
pflichtungsermächtigungen, auf deren Grundlage gemein-
sam mit den Ländern Berlin und Brandenburg die zur
Deckung des weiteren Kapitalbedarfs der Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH erforderlichen Beschlüsse gefasst wer-
den können.

Schließlich werden im Zweiten Nachtrag zum Bundeshaus-
haltsplan 2012 auch Anpassungen bei den Zinseinnahmen
und -ausgaben vorgenommen. Diese Änderungen ergeben
sich aus der bisherigen Haushaltsentwicklung im laufenden
Jahr.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 106. Sit-
zung am 7. November 2012 und in seiner 107. Sitzung am
8. November 2012 abschließend beraten. Er empfiehlt die
Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorliegen-
den Beschlussempfehlung (Drucksache 17/11290) mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

B. Besonderer Teil

I. Überblick

Mit dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nach-
trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012) nebst Gesamtplan
– Drucksache 17/10900 – in der Fassung der vorliegenden
Beschlussempfehlung steigen die Ausgaben des Bundes-
haushalts 2012 gegenüber dem Soll des Jahres 2011 um
1,9 Prozent auf 311,6 Mrd. Euro. Zugleich verringern sich
gegenüber dem ersten Nachtrag zum Haushalt 2012 die Aus-
gaben um 1,1 Mrd. Euro.

Der Bundeshaushalt schließt somit in Einnahmen und Aus-
gaben mit 311,6 Mrd. Euro ab; die veranschlagte Netto-
kreditaufnahme beträgt nunmehr 28,1 Mrd. Euro und verrin-
gert sich damit gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt
2012 um 4 Mrd. Euro. Die nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
sowie der Verordnung über das Verfahren zur Berechnung
der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Geset-
zes zulässige Kreditaufnahme wird nicht überschritten.

II. Beratungen des Haushaltsausschusses

1. Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss

Einzelplan 12 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Einen zentralen Beratungsgegenstand im Ausschuss bildeten
die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Flughafen Berlin Brandenburg.

Bei den Beratungen wurde erörtert, ob die im Regierungsent-
wurf neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen im
Kapitel 12 17 – Luft- und Raumfahrt – bei den Titeln 831 12
„Beteiligungen an Flughafengesellschaften und Erhöhungen
von Kapitalrücklagen“ und 861 11 „ Darlehen an Fluggesell-
schaften, an denen der Bund beteiligt ist“ in Höhe von insge-
samt 312 Mio. Euro qualifiziert gesperrt werden sollten.

Der Ausbringung einer qualifizierten Sperre wurde schließ-
lich auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD zugestimmt.

Einzelplan 32 – Bundesschuld

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs für diesen Einzel-
plan lag bei den Einnahmen bei rund 33,267 Mrd. Euro. Im
Verlauf seiner Beratungen senkte der Haushaltsausschuss
diesen Ansatz der Einnahmen auf rund 29,284 Mrd. Euro ab.

Die Ausgaben betrugen nach dem Regierungsentwurf rund
33,361 Mrd. Euro. Der Haushaltsausschuss reduzierte diesen
Ansatz um 822 Mio. Euro auf rund 32,539 Mrd. Euro.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP senkte der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. im Kapi-
tel 32 05 – Verzinsung – bei Titel 575 05 „Zinsen für Bun-
desschatzanweisungen“ den Ansatz um 200 Mio. Euro auf
nunmehr rund 1,224 Mrd. Euro ab. Die Senkung des Ansat-
zes wurde mit der aktuellen Marktlage begründet.

Mit der gleichen Argumentation wurden auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE., im Übrigen jedoch ein-
vernehmlich die Ansätze bei den Titeln 575 01 „Zinsen für
Bundesanleihen“, 575 03 „Zinsen für Bundesobligationen“
und 575 09 „Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligatio-
nen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzan-
weisungen und Darlehen“ um jeweils 50 Mio. Euro abge-
senkt.

Ebenso mit dem Verweis auf die gegenwärtige Marktlage
verringerte der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. den Ansatz
bei den Titeln 575 08 „Zinsen gemäß § 4 Schlusszahlungs-
finanzierungsgesetz“ und 575 21 „Zinsen für Kassenverstär-
kungskredite“ um je 50 Mio. Euro.

Mit der gleichen Stimmmehrheit senkte der Ausschuss dane-
ben den Ansatz bei Titel 575 10 „Zinsen für weitere Produkte
im Privatkundengeschäft um 50 Mio. Euro. Zur Erläuterung
wurde angeführt, dass die Einführung des neuen Produkts
Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwie-
sen.

„Schatzdepot GX“ nicht erfolgen werde und aus diesen
Gründen auch keine Zinsausgaben fällig würden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11291

Darüber hinaus beschloss der Ausschuss einvernehmlich im
Kapitel 32 08 – Bürgschaften, Garantien und sonstige Ge-
währleistungen – den Ansatz bei Titel 871 01 „Entschädi-
gungen und Kosten aus inlandsbezogenen Gewährleistun-
gen, Zahlungen zur Abwendung oder Minderung von
Schäden“ um 200 Mio. Euro zu verringern. Die Senkung des
Titelansatzes wurde mit der moderaten Schadensentwick-
lung im laufenden Jahr begründet, die eine Reduzierung der
Risikovorsorge für Ausfälle bei den binnenwirtschaftlichen
Gewährleistungen ermögliche.

Mit ähnlicher Begründung wurde einstimmig der Senkung
des Ansatzes bei Titel „Entschädigungen und Kosten aus
auslandsbezogenen Gewährleistungen, Zahlungen zur Ab-
wendung oder Minderung von Schäden“ um 100 Mio. Euro
zugestimmt.

Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung

Der Regierungsentwurf sah beim Einzelplan der Allgemei-
nen Finanzverwaltung Einnahmen in Höhe von rund
264,313 Mrd. Euro vor. Der Haushaltsausschuss hob im
Laufe seiner Beratungen diesen Ansatz um 3,083 Mrd. Euro
auf nunmehr rund 267,396 Mrd. Euro an.

Die Ausgaben beim Einzelplan 60 beliefen sich nach dem
Regierungsentwurf auf rund 24,254 Mrd. Euro. Der Aus-
schuss senkte diesen Ansatz um 78 Mio. Euro ab auf insge-
samt rund 24,176 Mrd. Euro.

Die Berichterstatter legten dem Ausschuss im Kapitel 60 01
– Steuern – aufgrund einer Berücksichtigung der Ergebnisse
der Steuerschätzung vom Oktober 2012 zahlreiche Änderun-
gen vor, die alle einvernehmlich beschlossen wurden.

Im Kapitel 60 90 – Anlage 1 Erhebung der Eigenmittel der
EU – Anlage E (60 90) – wurden ebenso mit Zustimmung al-
ler Fraktionen die Titelansätze an die Ergebnisse der Steuer-
schätzung vom Oktober 2012 angepasst.

Einvernehmlich wurde vom Ausschuss im Kapitel 60 02
– Allgemeine Bewilligungen – zudem unter Berücksichti-
gung der Steuerschätzung der Ansatz bei Titel 266 01 „Erhe-
bungskostenpauschale“ um 50 Mio. Euro gesenkt.

Auf Antrag und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Opposi-
tionsfraktionen senkte der Ausschuss den Ansatz bei Titel
133 01 „Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen
und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des
Bundes“ den Ansatz um 800 Mio. Euro. Zur Begründung
wurde darauf verwiesen, dass sich der Abschluss von Priva-
tisierungsvorhaben aufgrund von technischen und recht-
lichen Gesichtspunkten von 2012 nach 2013 verschiebe.

Bei dem Titel 854 01 „Liqiditätsdarlehen an das Sonderver-
mögen Energie- und Klimafonds“ beschloss der Ausschuss
die Streichung des bisherigen Ansatzes von 78 Mio. Euro
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Streichung wurde damit
begründet, dass der Energie- und Klimafonds in diesem Jahr
kein Liquiditätsdarlehen mehr benötige.

Die Fraktion der SPD beantragte beim Titel 972 01 „Globale
Minderausgabe“ die Ausbringung eines Ansatzes von

nach dem auszubringenden Haushaltsvermerk mit Ausnah-
me der Hauptgruppe 8 einzelplanübergreifend aus den Aus-
gaberesten und übertragbaren Mitteln des flexibilisierten Be-
reichs gemäß § 5 des Haushaltsgesetzes 2012 zu erbringen
sein. Der Antrag der Fraktion der SPD wurde im Verlauf der
Beratungen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Schließlich beschloss der Ausschuss einstimmig im Kapitel
60 03 – Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen
Einheit – bei Titel 634 02 „Zuweisungen an den Entschädi-
gungsfonds“ die Ausbringung eines neuen Haushaltsver-
merks, nach dem die Ausgaben übertragbar sein sollen. Auf
diese Weise soll eine wirtschaftliche und sparsame Mittelver-
wendung angestrebt werden, da der Abschluss der Verhand-
lungen zu Entschädigungsabkommen insbesondere mit der
Jewish Claims Conference (JCC) nur schwer steuerbar sei.

2. Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP verwiesen darauf,
dass der zweite Nachtragshaushalt 2012 dazu diene, den Ver-
pflichtungen im Rahmen des Europäischen Wachstumspak-
tes und den Zusagen im Rahmen der innerstaatlichen Umset-
zung des Fiskalvertrags nachzukommen. Die einzelnen
Maßnahmen führten in der saldierten Betrachtung gemäß
Regierungsentwurf nicht zu einer Erhöhung der im ersten
Nachtragshaushalt etatisierten Nettokreditaufnahme von
32,1 Mrd. Euro. Jedoch seien mit der Novembersteuerschät-
zung höhere Steuereinnahmen zu verzeichnen gewesen, so
dass zusammen mit den geringeren Zinsausgaben eine Ab-
senkung der Nettokreditaufnahme möglich gewesen sei. So-
mit könne die Nettokreditaufnahme gegenüber dem ersten
Nachtragshaushalt 2012 um 4 Mrd. Euro auf 28,1 Mrd. Euro
reduziert werden. Sie unterschreite zudem die strukturelle
Neuverschuldungsgrenze (maximal 1,6 Prozent des Brutto-
inlandsprodukts) und erfülle die Vorgaben von Artikel 115
des Grundgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung von
Artikel 115 des Grundgesetzes. Die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP betonten, dass somit die verfassungs-
mäßige Schuldenregel deutlich eingehalten werde.

Gegenüber der Opposition führten die Fraktionen der CDU/
CSU und FDP aus, dass mit dem deutschen Anteil in Höhe
von 1,6 Mrd. Euro an der Kapitalerhöhung der Europäischen
Investitionsbank (EIB) starke Impulse für Wachstum und Be-
schäftigung gesetzt würden. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur
Stabilisierung der durch die Schuldenkrise einiger Mitglied-
staaten zugespitzten wirtschaftlichen Lage im Euroraum. Im
europäischen Kontext unterstreiche Deutschland damit er-
neut seine Rolle als verlässlicher Partner, um – neben der
Konsolidierung der Staatsfinanzen – die Beschlüsse des Euro-
päischen Rates vom Juni 2012 schnellstmöglich umzusetzen.

Des Weiteren verwiesen die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP auch auf ihre Verlässlichkeit als Partner ge-
genüber den Bundesländern im Rahmen der innerstaatlichen
Umsetzung des Fiskalvertrags. So würden die haushalts-
rechtlichen Ermächtigungen für die mit den Ländern ver-
einbarten zusätzlichen Investitionsmittel in Höhe von
580,5 Mio. Euro geschaffen, um den Ausbau von Kinder-
1,247 Mrd. Euro, um die Nettokreditaufnahme für das Jahr
2012 weiter abzusenken. Die Globale Minderausgabe sollte

betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjah-
ren weiter gezielt zu fördern. Der Bund leiste hier seinen

Drucksache 17/11291 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beitrag zu den großen Anstrengungen, das Ziel eines be-
darfsgerechten Angebots zu erreichen.

Als dritte wesentliche Maßnahme bezeichneten die Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP die Ausbringung von Verpflich-
tungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 312 Mio. Euro
aufgrund des zusätzlichen Kapitalbedarfs der Flughafen Ber-
lin Brandenburg GmbH (FBB). Hiermit schaffe der Bund die
notwendige haushaltsrechtliche Grundlage, um als Mitge-
sellschafter der FBB seiner Verantwortung zur Absicherung
der Finanzierung der entstandenen Mehrkosten durch eine
Kapitalerhöhung und/oder ein Darlehen für die Fertigstel-
lung des Flughafens nachzukommen.

Abschließend betonten die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP, dass sich auch dieser zweite Nachtragshaus-
halt deutlich positiv abhebe von Nachtragshaushalten zu-
rückliegender Regierungen. So sei bei von der Fraktion der
SPD zu verantwortenden Nachtragshaushalten in der Ver-
gangenheit grundsätzlich festzustellen gewesen, dass auf-
grund von falschen wirtschaftlichen und steuerlichen An-
nahmen bewusst die Haushaltszahlen geschönt worden seien
und man somit im Haushaltsvollzug ein Nachsteuern durch
Nachtragshaushalte billigend in Kauf genommen habe. Von
dieser Vorgehensweise unterscheide man sich nach Auffas-
sung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP deutlich.

Die Fraktion der SPD kritisierte, die schwarz-gelbe Koali-
tion habe sich vollkommen von der Haushaltskonsolidierung
verabschiedet und schließe den Haushalt 2012 mit einer Re-
kordverschuldung von 28,1 Mrd. Euro ab. Mit dem ersten
Nachtragshaushalt im Juni 2012 seien bereits 500 Mio. Euro
an Steuermehreinnahmen aus der Steuerschätzung vom Mai
2012 und zugleich knapp 2,2 Mrd. Euro Minderausgaben bei
Zinszahlungen etatisiert worden. Mit dem zweiten Nach-
tragshaushalt verbuche die unionsgeführte Bundesregierung
weitere 3,9 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und erneut
knapp 2,1 Mrd. Euro weniger Zinsausgaben als ursprünglich
veranschlagt. Die außerordentlich gute Konjunktur und die
Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf Schuldtitel des
Bundes führten damit in 2012 zu einer Haushaltsrendite von
knapp 8,7 Mrd. Euro – die ursprünglich vorgesehene Neu-
verschuldung von 34,8 Mrd. Euro, die im Vergleich zur
Neuverschuldung des Jahres 2011 mit 17,3 Mrd. Euro be-
reits nahezu das Doppelte betragen habe, sei gerade einmal
auf nur 28,1 Mrd. Euro gesenkt worden. Dies sei ein finanz-
politischer Skandal. Der Bundesminister der Finanzen,
Dr. Wolfgang Schäuble, werde in seiner Amtszeit insgesamt
etwa 120 Mrd. Euro an neuen Schulden hinterlassen. Allein
diese „Schäuble-Schulden“ erforderten jährliche Zinszah-
lungen von über 2 Mrd. Euro, das seien knapp 6 Mio. Euro
Steuergelder pro Tag, die im nächsten Jahr an Finanzinves-
toren gezahlt werden müssten. Und das trotz bester Kon-
junktur.

Der Anlass eines zweiten Nachtragshaushalts hätte genutzt
werden müssen, um weitere, mutige Konsolidierungsschritte
zu ergreifen – doch zu nichts dergleichen habe der Mut der
„Merkelschen Bundesregierung“ gereicht. Die Fraktion der
SPD stellte fest, dass die Umsetzung des von ihr bei den par-
lamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2012 ein-
gebrachten Finanzierungskonzepts durch den Abbau von
ökologisch schädlichen und allgemeinen Subventionen und

Euro in 2012 geführt hätte. Die Mehrausgaben für Bildung
und Qualifizierung gegengerechnet läge die Neuverschul-
dung knapp 8 Mrd. Euro niedriger als die der Bundesregie-
rung und Koalitionsfraktionen.

Die Fraktion der SPD betonte, einzelne Maßnahmen des
zweiten Nachtragshaushalts seien gleichwohl richtig. So sei
mit den Ländern im Rahmen der Gespräche zur Umsetzung
des Fiskalvertrags in Deutschland auf Druck der Fraktion der
SPD vereinbart worden, das Stammkapital der EIB um
10 Mrd. Euro zu erhöhen, um damit Wachstum und Beschäf-
tigung in Europa zu finanzieren. Dazu bedürfe es der Er-
mächtigung zur Zahlung des deutschen Anteils an der Kapi-
talerhöhung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro, den die Fraktion der
SPD unterstütze.

Ebenfalls stimmte die Fraktion der SPD der zusätzlichen Be-
teiligung des Bundes am Kinderbetreuungsausbau in Höhe
von 580,5 Mio. Euro zu, die sie maßgeblich gefordert habe
und die im Laufe der Einigung zum Fiskalpakt beschlossen
worden sei. Der Ausbau von Kinderbetreuung in Deutschland
sei ein wesentlicher Bestandteil, um die Gleichstellung von
Frauen und Männern und die hochwertige und frühkindliche
Förderung voranzubringen. Darüber hinaus werde unter-
stützt, für den Flughafen Berlin Brandenburg eine zusätzliche
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 312 Mio. Euro ein-
zustellen, die dem Anteil des Bundes am zusätzlichen Kapi-
talbedarf der Flughafengesellschaft entspreche. Im Gegen-
satz zur Koalition vertrete die Fraktion der SPD aber die
Ansicht, dass eine qualifizierte Sperre dieser Verpflichtungs-
ermächtigung nach der Einigung der Gesellschafter, die
Kapitaleinlagen der Eigentümer um insgesamt 1,2 Mrd. Euro
zu erhöhen, nicht länger notwendig sei. Der Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer,
habe dieser Entscheidung zugestimmt und müsse jederzeit in
der Lage sein, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Es sei be-
dauerlich, dass ihm seine eigene Koalition die Handlungs-
fähigkeit verweigere.

Die Fraktion der SPD bemängelte vor allem, dass die Koali-
tion während der parlamentarischen Schlussberatungen die
Neuverschuldung des kommenden Jahres 2013 mit „Buch-
führungstricks“ im zweiten Nachtragshaushalt 2012 zu drü-
cken versucht habe. So seien plötzlich Einnahmen aus Priva-
tisierungen in Höhe von 800 Mio. Euro, die für 2012
vorgesehen waren, nach 2013 verschoben worden, obgleich
dies vorher nie angesprochen worden sei. Weitere 500 Mio.
Euro seien noch rasch als Einnahme verbucht worden, ob-
wohl sie in 2013 aufgrund eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs wieder ausgegeben bzw. rückerstattet werden
müssten – nun aber nicht zu Lasten der Neuverschuldung im
kommenden Jahr.

Diesen „Bilanztricks“ verweigere sich die Fraktion der SPD
ausdrücklich. Sie zeigten aber, dass die Konsolidierungs-
politik der schwarz-gelben Koalition eine reine Chimäre sei.
Das bloße Verbuchen von Steuermehreinnahmen und Kon-
junkturrenditen ohne gleichzeitige strukturelle Einsparun-
gen, das Plündern der Sozialkassen und kreative Buchfüh-
rung reichten nicht aus. Gerade Deutschland müsse in
Europa seinen Worten Taten folgen lassen und die Konsoli-
dierung bei der bisher guten wirtschaftlichen Lage im eige-
nen Land vorantreiben. Auch Deutschland habe eine zu hohe
eine moderate Steuererhöhung für Kapitaleinkünfte und
Spitzeneinkommen zu Mehreinnahmen von ca. 12 Mrd.

Schuldenstandsquote, die es schnellstmöglich abzubauen
gelte.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11291

Die Fraktion der SPD habe daher beantragt, wenigstens eine
Globale Minderausgabe von 1,2 Mrd. Euro in den Nachtrags-
haushalt einzustellen. Diese hätte einzelplanübergreifend

erhöhung für die EIB und den zusätzlichen Bundesmitteln
für den Kita-Ausbau werde zwar zugestimmt, der Nachtrags-
haushalt jedoch insgesamt abgelehnt, da er den schlechten
aus den Ausgaberesten und übertragbaren Mitteln des flexi-
bilisierten Bereichs nach § 5 des Haushaltsgesetzes 2012 au-
ßer denen der Hauptgruppe 8 erbracht werden sollen. Die
Koalition habe aber abgelehnt, die Neuverschuldung durch
eigene Anstrengung zu senken.

Unter Bezugnahme auf die vorangegangenen Ausführungen
lehnte die Fraktion der SPD insgesamt den zweiten Nach-
tragshaushalt ab. Mit einer Nettokreditaufnahme von
28,1 Mrd. Euro könne man keine glaubwürdige Politik be-
treiben.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass die im Ge-
setzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel für die Kita-
betreuung nicht das Problem der fehlenden Kitaplätze und
des dafür notwendigen qualifizierten Personals lösen würde.
Die öffentliche Infrastruktur zur Kinderbetreuung sei in
Deutschland im europäischen Vergleich unterentwickelt. Es
gebe keine attraktive Angebotsstruktur zur besseren Verein-
barkeit von Beruf und Familie, was insbesondere Frauen
betreffe. Die Fraktion DIE LINKE. teilte die Ansicht zum
Beispiel des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Han-
delskammertages, dass eine ausreichende und bedarfsge-
rechte Kinderbetreuung die zentrale Voraussetzung für eine
gelungene Vereinbarkeit von Beruf und Familie darstelle.
Sie sei für Gesellschaft und Wirtschaft notwendig. Eltern
bräuchten eine flächendeckende und gebührenfreie Ganzta-
geskinderbetreuung. Der Bund sei hier gefordert, für bessere
Rahmenbedingungen Sorge zu tragen. Es sei ein Skandal,
dass die Bundesregierung auch ein Jahr vor Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz keinen realistischen
Weg zum Einlösen dieses Versprechens aufzeige und noch
nicht einmal konzeptionelle Vorstellungen deutlich mache.
Anzukündigen, entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen
zu ermöglichen, reiche nicht aus. Notwendig sei ein konse-
quentes Umdenken in der Frage der Rolle von Kindertages-
betreuung für die Entwicklung von Kindern und eine zeitge-
mäße Familienpolitik.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte weiter, dass die zusätzli-
chen Mittel für den Flughafen Berlin Brandenburg aus ihrer
Sicht zweckgebunden für den Lärmschutz eingesetzt werden
sollten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass der Zweite Nachtragshaushalt 2012 trotz neuer
Ausgaben zu keiner Erhöhung der Neuverschuldung führe,
weil die Zinskosten um den benötigten Betrag sinken sollten.
Die Neuverschuldung verringere sich durch weitere Senkun-
gen der Zinskosten und höhere Steuereinnahmen 2012 sogar
auf 28,1 Mrd. Euro. Strukturelle Konsolidierung bleibe wei-
terhin aus. Inhaltich kritisierte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN insbesondere den geplanten Zuschuss an den
Flughafen Berlin Brandenburg, der derzeit nicht erforderlich
und ohne personelle Konsequenzen und eine transparente
Kostendarstellung nicht zu verantworten sei. Der Kapital-

Haushalt nicht besser mache.

Als relevante Punkte benannte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

1. Das Kapital der EIB solle von 11,6 auf 21,6 Mrd. Euro
aufgestockt werden, um Investitionen auch in der Krise
zu ermöglichen. Der Deutsche Anteil, der über den Nach-
tragshaushalt bereitgestellt werde, betrage 1,6 Mrd. Euro.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe sich ve-
hement für eine Kapitalerhöhung bei der EIB eingesetzt
und stehe deshalb auch der Bereitstellung der erforderli-
chen Mittel positiv gegenüber.

2. Im Vermittlungsverfahren zur innerstaatlichen Umset-
zung des Fiskalvertrags hätten sich Bund und Länder dar-
auf geeinigt, dass der Bund sich am Aufbau von 30 000
zusätzlichen Kita-Plätzen beteilige. Dazu übernehme der
Bund durch das Sondervermögen ,,Kinderbetreuungsaus-
bau“ Investitionskosten von insgesamt 580,5 Mio Euro
(Auszahlung 2013: 319 Mio; 2014: 261 Mio). Die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Bereit-
stellung der Mittel, da nach aktuellen Erhebungen des
Statistischen Bundesamtes bundesweit noch 220 000 Ki-
taplätze fehlten.

3. Für eine mögliche Aufstockung des Kapitals der Flugha-
fen Berlin Brandenburg GmbH werde eine Verpflich-
tungsermächtigung von 312 Mio. Euro für 2013 ein-
gestellt. Bundeszuschüsse für den Flughafen dürfe es
aber nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN nur geben, wenn endlich die notwendigen
Konsequenzen gezogen würden. Das umfasse nicht nur
personelle Konsequenzen, ohne die sich nichts ändern
werde. Auch die notwendigen Informationen lägen dem
Bundestag noch nicht vor, insbesondere die genaue Zu-
sammensetzung der nun erforderlichen Mehrkosten. Da-
rüber werde die Verpflichtungsermächtigung für nicht
notwendig gehalten, weil der Flughafen derzeit noch
liquide sei. Wenn personelle Konsequenzen gezogen
würden und dem Haushaltsausschuss alle notwendigen
Informationen vorlägen, könnten die Mittel ganz regulär
mit dem Haushalt 2013 bereitgestellt werden. Vor diesem
Hintergrund sei eine Kapitalerhöhung unter solchen Be-
dingungen und zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.

Abschließend hat der Haushaltsausschuss dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites
Nachtragshaushaltsgesetz 2012) nebst Gesamtplan – Druck-
sache 17/10900 – in der Fassung der vorliegenden Be-
schlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuge-
stimmt.

Drucksache 17/11291 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 8. November 2012

Der Haushaltsausschuss

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11291

2. Nachtrag zum
Haushalt 2012
Ergebnis der Beratung

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht

Mio. €
I. Ausgaben

Bisheriges Soll 2012 .................................................................. 312.700

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2011) .......................... +2,3

Nachtrag ................................................................................... -1.100

Neues Soll 2012...................................................................... 311.600

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2011) .......................... +1,9

Investitionen

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 35.650

• Nachtrag .......................................................................... +1.820

Neues Soll 2012.................................................................. 37.469

II. Einnahmen

1. Steuereinnahmen

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 252.223

• Nachtrag .......................................................................... +3.933

Neues Soll 2012.................................................................. 256.156

2. Sonstige Einnahmen

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 28.377

• Nachtrag .......................................................................... -1.033

Neues Soll 2012.................................................................. 27.344

3. Nettokreditaufnahme

• Bisheriges Soll 2012.......................................................... 32.100

• Nachtrag .......................................................................... -4.000

Neues Soll 2012.................................................................. 28.100

4. Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokredit-
aufnahme

• Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme........ 39.412

• Abzüglich Konjunkturkomponente..................................... -5.408

• Abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen ............... -7.350

• Maximal zulässige Nettokreditaufnahme .......................... 52.170

Drucksache 17/11291 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des 2. Nachtrags 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen

Einzelplan
Ressort

Bisheriges
Soll 2012

2. Nachtrag
Regierungs-

entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss
Neuer
AnsatzErhö-

hungen
Herab-

setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

in Tausend €

1 2 3 4 5 6 7

01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt

193 - - - - 193

02 Deutscher Bundestag 1.688 - - - - 1.688
03 Bundesrat 51 - - - - 51
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
3.123 - - - - 3.123

05 Auswärtiges Amt 110.323 - - - - 110.323
06 Bundesministerium des Innern 415.702 - - - - 415.702
07 Bundesministerium der Justiz 441.502 - - - - 441.502
08 Bundesministerium der Finanzen 221.395 - - - - 221.395
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
374.892 - - - - 374.892

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

58.687 - - - - 58.687

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

5.630.164 - - - - 5.630.164

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

6.042.073 - - - - 6.042.073

14 Bundesministerium der Verteidigung 323.592 - - - - 323.592
15 Bundesministerium für Gesundheit 92.352 - - - - 92.352
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
353.587 - - - - 353.587

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

62.207 - - - - 62.207

19 Bundesverfassungsgericht 40 - - - - 40
20 Bundesrechnungshof 354 - - - - 354
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
660.259 - - - - 660.259

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

126.496 - - - - 126.496

32 Bundesschuld 33.467.526 -200.000 17.000 4.000.000 -3.983.000 29.284.526
60 Allgemeine Finanzverwaltung 264.313.794 - 4.782.000 1.699.000 +3.083.000 267.396.794

Summe 312.700.000 -200.000 4.799.000 5.699.000 -900.000 311.600.000

Im Epl. 32 (Spalte 7) Nettokreditaufnahme = 28.100.000
Im Epl. 60 (Spalte 6) Steuermehreinnahmen = 3.933.000
Im Epl. 60 (Spalte 7) Münzeinnahmen = 363.000

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11291

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des 2. Nachtrags 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben

Einzelplan
Ressort

Bisheriges
Soll 2012

2. Nachtrag
Regierungs-

entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss
Neuer
AnsatzErhö-

hungen
Herab-

setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

in Tausend €

1 2 3 4 5 6 7

01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt

30.742 - - - - 30.742

02 Deutscher Bundestag 693.986 - - - - 693.986
03 Bundesrat 21.739 - - - - 21.739
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
1.962.410 - - - - 1.962.410

05 Auswärtiges Amt 3.323.724 - - - - 3.323.724
06 Bundesministerium des Innern 5.490.317 - - - - 5.490.317
07 Bundesministerium der Justiz 508.256 - - - - 508.256
08 Bundesministerium der Finanzen 4.605.224 - - - - 4.605.224
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
6.107.983 - - - - 6.107.983

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

5.280.066 - - - - 5.280.066

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

126.130.940 - - - - 126.130.940

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

25.934.138 - - - - 25.934.138

14 Bundesministerium der Verteidigung 31.871.857 - - - - 31.871.857
15 Bundesministerium für Gesundheit 14.485.382 - - - - 14.485.382
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
1.590.524 - - - - 1.590.524

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

6.789.720 +580.500 - - - 7.370.220

19 Bundesverfassungsgericht 29.952 - - - - 29.952
20 Bundesrechnungshof 122.747 - - - - 122.747
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
6.382.910 - - - - 6.382.910

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

12.941.224 - - - - 12.941.224

32 Bundesschuld 35.758.973 -2.397.503 - 822.000 -822.000 32.539.470
60 Allgemeine Finanzverwaltung 22.637.186 +1.617.003 - 78.000 -78.000 24.176.189

Summe 312.700.000 -200.000 - 900.000 -900.000 311.600.000

Drucksache 17/11291 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des 2. Nachtrags 2012
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen

Einzelplan
Ressort

Bisheriges
Soll 2012

2. Nachtrag
Regierungs-

entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss
Neuer
AnsatzErhö-

hungen
Herab-

setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

in Tausend €

1 2 3 4 5 6 7

02 Deutscher Bundestag 19.862 - - - - 19.862
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
156.367 - - - - 156.367

05 Auswärtiges Amt 872.459 - - - - 872.459
06 Bundesministerium des Innern 881.546 - - - - 881.546
07 Bundesministerium der Justiz 10.480 - - - - 10.480
08 Bundesministerium der Finanzen 901.749 - - - - 901.749
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
2.726.132 - - - - 2.726.132

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

1.231.556 - - - - 1.231.556

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

2.233.996 - - - - 2.233.996

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

12.433.432 +312.000 - - - 12.745.432

14 Bundesministerium der Verteidigung 8.940.407 - - - - 8.940.407
15 Bundesministerium für Gesundheit 87.747 - - - - 87.747
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
1.372.426 - - - - 1.372.426

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

635.934 - - - - 635.934

20 Bundesrechnungshof 11.298 - - - - 11.298
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
4.350.000 - - - - 4.350.000

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

5.759.569 - - - - 5.759.569

60 Allgemeine Finanzverwaltung 2.337.536 - - - - 2.337.536

Summe 44.962.496 +312.000 - - - 45.274.496

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