BT-Drucksache 17/11244

Anstehende Bankenrekapitalisierung in Spanien

Vom 26. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11244
17. Wahlperiode 26. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn), Birgitt Bender,
Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-
Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anstehende Bankenrekapitalisierung in Spanien

In einer Sondersitzung hat der Deutsche Bundestag am 19. Juli 2012 der Bereit-
stellung von 100 Mrd. Euro für die Rekapitalisierung angeschlagener Banken in
Spanien über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zugestimmt.
In einem Memorandum of Understanding (MoU), das als Grundlage der Ab-
stimmung vorlag (Bundestagsdrucksache 17/10320), wurden die Konditionen
für die Restrukturierung des spanischen Bankensektors festgelegt. Anhang 1 des
MoU detailliert Daten, die die spanischen Behörden regelmäßig vorlegen bzw.
aktualisieren müssen. Diese Anfrage bezieht sich explizit auf diese dem Deut-
schen Bundestag vorgelegten Informationspflichten, die Teil der Bedingung für
das zustimmende Votum waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann werden dem Deutschen Bundestag die Restrukturierungspläne für den
spanischen Bankensektor vorgelegt?

Wird die Bundesregierung auch einen möglichen Entwurf bzw. Vorabplan an
den Deutschen Bundestag weiterleiten?

2. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden
Einteilung der spanischen Banken in die Gruppen 0 bis 3 nach dem MoU?

3. Ist nach Ansicht der Bundesregierung der nach dem MoU vorgesehene Zeit-
plan für die spanische Bankenrestrukturierung noch einzuhalten?

Falls nein, zu welchen Verzögerungen wird es kommen, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Verzögerungen?

4. Wie bewertet die Bundesregierung den Bottom-up-Stresstest vom 28. Sep-
tember 2012?

5. Welche in Anhang 1 des MoU geforderten Daten liegen der Bundesregierung
vor (bitte alle vorhandenen Daten anfügen)?

6. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Exposure deutscher Finanz-

marktakteure gegenüber dem spanischen Finanzsektor vor (bitte Daten unter-
gliedert nach Art des Akteurs und Art der Forderung anfügen)?

7. In welcher Höhe bestehen Verbindlichkeiten bei Finanzinstituten, die vom
spanischen Rettungsfonds Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria
(FROB) rekapitalisiert wurden oder nach Erstellung des im MoU vorgesehe-
nen Stresstests in nächster Zeit rekapitalisiert werden (im Folgenden FROB-

Drucksache 17/11244 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Institute), gegenüber Gläubigern in Deutschland (bitte pro Institut unter-
gliedert nach Art der Verbindlichkeit)?

8. Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im euro-
päischen oder spanischen Recht zur Beteiligung (bail-in) vorrangiger un-
besicherter Schuldtitel (senior unsecured bonds) bei FROB-Instituten zur
Sanierung der Bilanzen vor der jetzt anstehenden staatlichen Rekapitalisie-
rung und vor dem Eintreten des Insolvenzfalls?

9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Umstrukturierung der
Passivseiten bei FROB-Instituten seit Anfang 2010 vor, durch die der Anteil
des haftenden Kapitals (Eigen-, Nachrang- und Hybridkapital) reduziert
wurde, bevor der spanische Staat Rettungsmilliarden zur Verfügung stellte,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berechnungen
(beispielsweise von Juan Ramón Rallo vom spanischen Forschungsinstitut
Juan de Mariana), dass mit adäquater Beteiligung von Nachrangkapital und
vorrangigen Gläubigern die Kapitallücke bei der am stärksten angeschlage-
nen Bankengruppe BFA-Bankia vollständig hätte gedeckt werden können?

11. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Beteiligung von vorrangi-
gen unbesicherten Schuldtiteln (senior unsecured bonds) im Interesse der
Minimierung der Kosten für den Steuerzahler möglich ist, wie aus dem fol-
genden Zitat hervorgeht: „Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte an-
schließend sogar, es sei ,klar, dass die Besitzer von erstrangigen Anleihen
nicht in die Lastenteilung einbezogen werden‘. Dem widersprach ein Spre-
cher von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. Dies sei keineswegs be-
schlossen, sondern sei auf ,deutsche Intervention‘ hin offengelassen wor-
den.“ (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 19. Juli 2012, „Bei den Hörnern
packen“)?

Wenn ja, aus welchen Gründen, und auf das Bestreben welcher Staaten wird
diese Möglichkeit im MoU nicht explizit genannt?

Berlin, den 26. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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