BT-Drucksache 17/11198

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10039, 17/10424, 17/11183 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG)

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11198
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Änderungsantrag
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard
Schick, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, Sven-Christian Kindler, Oliver
Krischer, Dr. Hermann E. Ott, Elisabeth Scharfenberg, Markus Tressel, Daniela
Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10039, 17/10424, 17/11183 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 2 Nummer 2 werden in § 3d Absatz 1 Satz 1 nach der Angabe „§ 9
Absatz 2“ die Wörter „und Fahrzeugen, die weniger als 50 g/km CO2 ausstoßen“
eingefügt.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm Elektromobilität vom Mai
2011 den Benchmark für Zukunftstechnologie mit 50 g/km CO2 festgelegt.
Demnach soll die Kfz-Steuer für alle Fahrzeuge mit weniger als 50 g/km für
zehn Jahre entfallen. Damit wird ein Prinzip angewendet, dass sich schon bei der
frühzeitigen Durchsetzung von Euro-Schadstoffnormen bewährt hat und Tech-
nologieoffenheit sicherstellt.

Die Bundesregierung hat die Erweiterung auf Fahrzeuge mit besonders geringen

kombinierten Prüfwerten von weniger als 50 Gramm Kohlendioxidausstoß je
Kilometer im Rahmen des Verkehrsteueränderungsgesetzes in Aussicht gestellt.

Auf der europäischen Ebene werden stufenweise CO2-Grenzwerte für Pkw fort-
geschrieben. Die technologieoffene Förderung von Fahrzeugen mit 50 g/km CO2
durch die Befreiung von der Kfz-Steuer ist ein wichtiger Beitrag, um Forschung
und Entwicklung hocheffizienter Antriebe wie auch die Innovationsdynamik bei

Drucksache 17/11198 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
herkömmlichen Antrieben und den Trend zu immer mehr Hybridfahrzeugen
voranzubringen.

Zum Ausgleich der durch technologieoffenen Förderung von Fahrzeugen mit
50 g/km CO2 entstehenden Steuerausfälle soll die Kfz-Steuer vollständig auf
CO2-Bezug umgestellt werden. Im Rahmen der reformierten Kfz-Steuer sollen
Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß stärker besteuert werden.

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