BT-Drucksache 17/11113

Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand

Vom 19. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11113
17. Wahlperiode 19. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Sven-Christian Kindler,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt,
Oliver Krischer, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand

Die Sozialversicherungen verfügen über erhebliche Geldreserven. Auch die Ge-
bietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) haben zum Teil erhebliche
Bestände an liquidem Vermögen. Das „Vermögen“ der öffentlichen Hand (in-
klusive der Sozialversicherungen) liegt nach Informationen des Statistischen
Bundesamtes bei rund 560 Mrd. Euro.

Dem liquiden Vermögen stehen gleichzeitig billionenschwere Verbindlichkeiten
der öffentlichen Hand gegenüber. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Ver-
mögensverwaltung und das Liquiditätsmanagement der öffentlichen Hand zu
optimieren. Die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand bzw. der Sozialver-
sicherungen soll minimiert werden, sodass die Fremdkapitalaufnahme bei Drit-
ten möglichst gering wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die gesonderten liquiden Vermögen (Sondervermögen, Rück-
lagen, Rückstellungen, Reserven etc.) des Bundes und jeweils der einzelnen
Sozialversicherungen zum 30. Juni 2012?

2. Wie sind diese einzelnen liquiden Vermögen jeweils angelegt oder investiert?

3. Welche Zwecke erfüllen diese Vermögen jeweils?

4. Welche rechtlichen Grundlagen erfordern bzw. legitimieren jeweils die Bil-
dung der bestehenden Vermögen?

5. Innerhalb welcher Fristigkeiten, und nach welchen ggf. gesetzlichen Bestim-
mungen wachsen und bzw. schrumpfen die einzelnen Vermögen?

6. Welche rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Hürden behindern
oder verhindern ein koordiniertes Vorgehen in der Verwaltung des liquiden
Vermögens in Bezug auf Subsidiaritätsprinzip, Unabhängigkeit der Eigen-
tümerinnen/Eigentümer, Unterschiedlichkeit der Eigentümerinnen/Eigentümer
oder Trennung zwischen Beitragszahlerinnen/Beitragszahlern und Staat?

7. Welche gesetzlichen Änderungen wären für eine bessere Koordination der
Vermögen erforderlich?

Berlin, den 19. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.