BT-Drucksache 17/11092

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10755 - Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag

Vom 18. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11092
17. Wahlperiode 18. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10755 –

Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht
aus dem Einigungsvertrag

A. Problem

Der Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August
1990 enthält in seiner Anlage I unter anderem Übergangsrecht, mit dem beson-
dere Regelungen zur Anwendung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des
Bundes im Beitrittsgebiet getroffen wurden (so genannte Maßgaben zum Bun-
desrecht).

In den mehr als 20 Jahren nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages ist der An-
wendungsbereich dieses Übergangsrechts nach und nach weitgehend weggefal-
len, etwa weil Maßgaben von vornherein zeitlich begrenzt waren oder sachlich
vollständig vollzogen wurden, weil das zugrunde liegende Stammrecht aufge-
hoben wurde oder weil schlicht keine Sachverhalte mehr vorhanden sind, auf
die die Regelungen anwendbar sind. Bereits in der Vergangenheit wurden zur
Klarstellung große Teile dieses Übergangsrechts aufgehoben. Manche Maßga-
ben, die dauerhaft ihre Relevanz behalten, wurden in die jeweiligen Bundesge-
setze aufgenommen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Fortsetzung der Rechtsbe-
reinigung in diesem Bereich.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/11092 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10755 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa
werden nach der Angabe „Nummer 2“ die Wörter „Doppelbuchstabe aa, bb
Satz 1 bis 3, Doppelbuchstabe cc bis ff“ eingefügt.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Sonja Steffen
Berichterstatterin

Marco Buschmann
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs in der
aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung. Die
vorgeschlagene Änderung entspricht einem Änderungsan-
trag, der von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Rechtsausschuss eingebracht und im Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN angenommen wurde.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
10755 in seiner 95. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Ge-
setzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung ersicht-
lichen Fassung. Die vorgeschlagene Änderung entspricht
dem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP im

Die empfohlene Änderung des Gesetzentwurfs wird wie
folgt begründet:

Die Änderung korrigiert ein Versehen. Von den Regelungen,
die in der Anlage I zum Einigungsvertrag für das Beitritts-
gebiet zum Dritten, Fünften und Sechsten Buch der Reichs-
versicherungsordnung getroffen wurden, ist die Maßgabe
zum Lastenausgleich in der Unfallversicherung in Kapitel
VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nummer 1 Buchstabe c Ab-
satz 8 Nummer 2 Doppelbuchstabe bb Satz 4 und 5 bereits
durch ein anderes Gesetz zum 1. Januar 2014 für nicht mehr
anwendbar erklärt worden, und zwar durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130), das
durch Artikel 6 Nummer 5 des Gesetzes vom 21. Dezember
2008 (BGBl. I S. 2940) geändert worden ist.

Dieser Teil der Regelung ist deshalb von der im Gesetzent-
wurf vorgesehenen Aufhebung auszunehmen, während die
übrigen Regelungen aus Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt
III Nummer 1 Buchstabe c Absatz 8 Nummer 2 bereits jetzt
obsolet sind und deren Aufhebung somit bereits am Tag
nach der Verkündigung wirksam werden kann.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Sonja Steffen
Berichterstatterin

Marco Buschmann
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11092

Bericht der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Sonja Steffen, Marco Buschmann,
Jens Petermann und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/10755 in seiner 195. Sitzung am 27. September 2012 be-
raten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 17/10755 in sei-
ner 80. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und

Rechtsausschuss eingebrachten Änderungsantrag, der eben-
falls mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen wurde.

IV. Zur Begründung der Beschlussempfehlung

Im Folgenden wird lediglich die vom Rechtsausschuss vor-
geschlagene Änderung des Gesetzentwurfs erläutert. Hin-
sichtlich der Begründung der unveränderten Bestimmungen
wird auf die Ausführungen auf Drucksache 17/10755 ver-
wiesen.

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