BT-Drucksache 17/10731

Förderung von Sozialunternehmen

Vom 19. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10731
17. Wahlperiode 19. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Schneider, Britta Haßelmann, Beate Walter-Rosenheimer,
Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Katja Dörner, Kai Gehring, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner,
Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung von Sozialunternehmen

Sozialunternehmen nehmen in Deutschland nicht nur an Zahl zu, sondern finden
bei zivilgesellschaftlichen Akteuren, Wissenschaft, Medien und Politik ver-
stärkte Aufmerksamkeit. Aktuell hat die Stiftung Mercator GmbH, Initiator des
Mercator Forscherverbundes „Innovatives Soziales Handeln – Social Entrepre-
neurship“, eine erste umfassende Studie zu Anwendbarkeit, Nutzen, Grenzen
und Wirkungen von Sozialunternehmen in Deutschland veröffentlicht. Während
Premierminister David Cameron in Großbritannien die „Big Society“ ausruft, ist
unklar, welche Rolle Sozialunternehmen im deutschen Sozialstaatssystem spie-
len sollen. Sozialunternehmen werden häufig als die besseren und innovativeren
Problemlöser gehandelt. Schon immer haben innovative Elemente zu ständigen
Veränderungen unserer zivilgesellschaftlichen Organisationslandschaft beige-
tragen. Gerade die Mischung unterschiedlicher Organisationsformen macht die
Qualität der Förderung bürgerschaftlichen Engagements aus.

Die Bundesregierung kündigte in ihrer Nationalen Engagementstrategie 2010
an, die Rahmenbedingungen für Sozialunternehmen zu verbessern. Seitdem hat
die Bundesregierung ein Multistakeholder-Gespräch geführt sowie ein Förder-
programm der KfW Bankengruppe für Sozialunternehmen aufgelegt. In Bezug-
nahme auf unsere Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/8212) fragen wir
die Bundesregierung nach der weitergehenden Förderstrategie und Wirksamkeit
der bisherigen Maßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie definiert die Bundesregierung „Sozialunternehmen“?

2. Wie viele „Sozialunternehmen“ zählt die Bundesregierung in Deutschland?

3. Wie viele „Sozialunternehmen“ haben das Ende 2011 aufgelegte Förderpro-
gramm der KfW Bankengruppe für „Sozialunternehmen“ bisher in Anspruch
genommen?
Welche Gesellschaftsform haben die geförderten „Sozialunternehmen“?

Wie viele geförderte „Sozialunternehmen“ haben weniger als 5, zwischen
5 und 10, zwischen 10 und 30, zwischen 30 und 50, zwischen 50 und 100 und
mehr als 100 Beschäftigte?

Mit welcher Summe werden diese jeweils gefördert?

Drucksache 17/10731 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Gibt es Kriterien, wie minimale/maximale Mitarbeiteranzahl oder minima-
ler/maximaler Umsatz?

5. Wie viele Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt?

6. Wann endet das Förderprogramm der KfW Bankengruppe für „Sozialunter-
nehmen“?

Welche Kreditsummen umfasst das Programm insgesamt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?

7. Gibt es eine Obergrenze der Anzahl der durch das Programm der KfW Ban-
kengruppe geförderten „Sozialunternehmen“?

8. Beim Förderprogramm „Sozialunternehmen“ ist die maximale Kreditsumme
bei 200 000 Euro festgelegt, in welchem Zeitrahmen müssen die Kreditneh-
mer diese Summe an die KfW Bankengruppe zurückzahlen?

9. Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/8212 an, dass das im vergangenen Herbst statt-
findende Multistakeholder-Gespräch 30 271 Euro kostete, aus welchem
Haushaltstitel wurde dies verbucht (bitte genaue Titelangabe)?

10. Sind die Pläne der Bundesregierung, im Anschluss an das Multistakeholder-
Gespräch im Herbst 2012 eine Multistakeholder-Konferenz zur Förderung
von sozialen Innovationen und „Sozialunternehmen“ abzuhalten, noch
aktuell, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Konferenz?

Wenn ja, wann genau findet die Konferenz statt?

Wenn ja, welche Akteure sind dazu eingeladen?

11. Wer trägt die Kosten der Multistakeholder-Konferenz zur Förderung von
sozialen Innovationen und „Sozialunternehmen“, zu welchen Teilen (bitte
titelscharf ausweisen)?

Werden Teile aus Sponsorengeldern finanziert?

Wenn ja, wer sponsert, und wie viel?

12. Wann, wie oft, und mit welchen Wohlfahrtsorganisationen oder Interessen-
verbänden hat die Bundesregierung sich bisher zum Thema Förderung von
„Sozialunternehmen“ ausgetauscht?

13. Welche Projekte der Bundesregierung werden von „Sozialunternehmen“
ausgeführt?

Wie unterstützt die Bundesregierung die genannten Projekte (mit welchen
Summen aus welchen Haushaltstiteln)?

14. Welche Rolle nehmen aus Sicht der Bundesregierung „Sozialunternehmen“
in der Drei-Sektoren-Logik – Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft – wahr?

15. Plant die Bundesregierung Änderungen am Beschaffungsrecht, das bisher
Unternehmen aus dem Sektor der sozialen solidarischen Ökonomie benach-
teiligt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

16. Plant die Bundesregierung unterstützende Maßnahmen, für „Sozialunter-
nehmen“, die keine Möglichkeit haben, das Programm der KfW Banken-
gruppe zu nutzen, weil sie nicht im herkömmlichen Sinne „kreditwürdig“
sind, beispielsweise weil sie über kein Eigenkapital verfügen?

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10731

17. Welches über das genannte Förderprogramm der KfW Bankengruppe hinaus-
gehende Konzept verfolgt die Bundesregierung zur Förderung von „Sozial-
unternehmen“?

Berlin, den 19. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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