BT-Drucksache 17/10730

Ausmaß der finanziellen Zusatzlasten durch die Wiedervereinigung Deutschlands

Vom 19. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10730
17. Wahlperiode 19. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch,
Steffen Bockhahn, Harald Koch, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Jens Petermann,
Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber
und der Fraktion DIE LINKE.

Ausmaß der finanziellen Zusatzlasten durch die Wiedervereinigung Deutschlands

Mit der Wiedervereinigung sind für die Bundesrepublik Deutschland neue
Herausforderungen entstanden. Vorrangiges Ziel war und ist es, Benachteiligun-
gen im ehemaligen Ostteil der Republik auszugleichen. Neben gesellschafts-
politischen Herausforderungen führt diese Aufgabe auch zu neuen finanziellen
Lasten. Zur Deckung dieser einheitsbedingten Lasten wurde eine Ergänzungs-
abgabe (Solidaritätszuschlag) auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
eingeführt. Dieser ist nicht zweckgebunden, sondern fließt in den allgemeinen
Bundeshaushalt ein. Gleichzeitig sieht das Finanzausgleichsgesetz vor, dass aus
dem allgemeinen Bundeshaushalt an finanzschwache Bundesländer Bundes-
ergänzungszuweisungen gezahlt werden. Zur Deckung von teilungsbedingten
Sonderlasten erhalten die neuen Bundesländer darüber hinaus Sonderbedarfs-
Bundesergänzungszuweisungen. Diese nehmen von Jahr zu Jahr ab und laufen
zum Jahr 2020 aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung Pläne, die Erhebung des Solidaritätszuschlages
zeitlich zu befristen, bzw. wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob
die Erhebung des Solidaritätszuschlages weiterhin notwendig ist (bitte mit
Begründung)?

2. An welchen finanziellen und wirtschaftlichen Kriterien sollte nach Ansicht
der Bundesregierung geprüft werden, inwieweit die Erhebung des Solida-
ritätszuschlages weiterhin notwendig ist (bitte mit Begründung)?

3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die Einnahmen aus dem Solidari-
tätszuschlag die vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen an die neuen
Bundesländer per Saldo übersteigen (falls ja, bitte mit Angabe der Erkennt-
nisse differenziert nach einzelnen Jahren sowie nach Bundesergänzungszu-
weisungen gemäß § 11 Absätze 2, 3, 3a und 4 des Finanzausgleichsgesetzes)?
4. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass im Falle eines positiven
Saldos aus Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und Ausgaben aufgrund
der vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen an die neuen Bundes-
länder eine Senkung des Solidaritätszuschlages sinnvoll ist (bitte mit Begrün-
dung)?

Drucksache 17/10730 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Welches Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag wurde seit 1991 bis zur
aktuellen Berichterstattung erzielt (bitte differenzieren nach Körperschaft-
steuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, nicht veranlagter Steuer vom Ertrag,
Zinsabschlagsteuer/Abgeltungsteuer, mit kumulierten Ausweis, absolut
und in Prozent des jeweiligen Steueraufkommens, als Gesamtsumme diffe-
renzieren nach Bundesländern, gemäß Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 17/8054 (neu))?

6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass hinsichtlich der Dauer
bei der Erhebung des Solidaritätszuschlages und der Gewährung von Bun-
desergänzungszuweisungen gemäß § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichs-
gesetzes eine zeitliche Kongruenz besteht, so dass die Erhebung des Solida-
ritätszuschlages ab 2020 nicht mehr notwendig wäre (bitte mit
Begründung)?

7. Welche Mechanismen existieren seit 1990 zum Ausgleich von teilungs-
bedingten Sonderlasten der Bundesländer, die aus dem Bundeshaushalt ge-
währt werden (bitte nach Jahren differenzieren)?

8. Von welchen Institutionen wird der Länderfinanzausgleich, insbesondere
die Berechnung, durchgeführt, und inwieweit ist diesbezüglich der Bund
beteiligt (bitte mit Begründung)?

9. Wie haben sich Ausgleichsmesszahl und Finanzkraftmesszahl seit 1990 für
die jeweiligen Bundesländer entwickelt (bitte mit Darstellung der konkre-
ten in die Berechnung eingegangen Parameter)?

10. Wie haben sich die Ausgleichszuweisungen der ausgleichsberechtigten
Länder seit 1990 entwickelt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

11. Wie haben sich die Ausgleichsbeiträge der ausgleichspflichtigen Länder
seit 1990 entwickelt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

12. Wie haben sich die Nettozahler und Nettoempfänger seit 1990 bezüglich
des Länderfinanzausgleichs entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländer
differenzieren)?

13. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass das gegenwärtige System
des Länderfinanzausgleichs falsche Anreize setzt, indem es für Länder, die
Nettozahler sind, keinen Anreiz bietet, ein Steuermehraufkommen zu
generieren, da dieses größtenteils durch Ausgleichszahlungen an andere
Bundesländer abgeführt wird (bitte mit Begründung)?

14. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Reform des Länder-
finanzausgleichs, auch vor dem Hintergrund der nun vorgenommenen Kla-
gen einiger Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht (bitte mit Be-
gründung)?

15. Welche einzelnen Bundesländer galten seit 1990 als leistungsschwach nach
§ 11 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (bitte nach Jahren differenzie-
ren)?

16. Welche Bundesergänzungszuweisungen wurden seit 1990 an leistungs-
schwache Länder nach § 11 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes gezahlt
(bitte nach Jahren und Bundesländer differenzieren)?

17. Auf welchen Berechnungsgrundlagen beruhen die Absolut- und Prozent-
zahlen des § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes (bitte mit Begrün-
dung)?

18. Auf welchen Berechnungsgrundlagen beruhen die Absolut- und Prozent-
zahlen des § 11 Absatz 3a des Finanzausgleichsgesetzes (bitte mit Begrün-

dung)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10730

19. Auf welchen Berechnungsgrundlagen beruhen die Absolut- und Prozent-
zahlen des § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes (bitte mit Begrün-
dung)?

20. Aus welchen Gründen entstehen überdurchschnittlich hohe Kosten poli-
tischer Führung in den in § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes
genannten Bundesländern, und welche Maßnahmen hat die Bundesregie-
rung diesbezüglich unternommen bzw. angestoßen, um diese Sonderlasten
zu mindern (bitte mit Begründung)?

21. Sieht die Bundesregierung nach derzeitigem Stand die Notwendigkeit, die
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen gemäß § 11 Absatz 3 des
Finanzausgleichsgesetzes über das Jahr 2019 hinaus fortzusetzen (bitte mit
Begründung)?

22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den Fortschrittsberichten
„Aufbau Ost“ über die Schließung der Infrastrukturlücke (bitte mit Begrün-
dung)?

Berlin, den 19. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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