BT-Drucksache 17/10590

Finanzierung des Waldschutzes durch REDD+ und die Stärkung und Einhaltung von Schutzklauseln

Vom 3. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10590
17. Wahlperiode 03. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Dr. Hermann E. Ott, Cornelia Behm,
Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs,
Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg),
Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung des Waldschutzes durch REDD+ und die Stärkung und Einhaltung
von Schutzklauseln

Jedes Jahr wird mit 13 Millionen Hektar eine Waldfläche von der Größe
Griechenlands zerstört. Die Entwaldung trägt nach Angaben des Intergovern-
mental Panel on Climate Change (IPCC) mit 17 Prozent zu den Treibhausgas-
emissionen bei und liegt damit über den Emissionen, die der weltweite Verkehr
ausmacht. Intakte Wälder können der Atmosphäre demgegenüber CO2 ent-
ziehen und es langfristig im Holz und im Boden speichern. Der Schutz der
Wälder kann daher – bei geringen Kosten – u. a. zu einer dauerhaften Minde-
rung von CO2-Emissionen beitragen.

REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)
wurde in diesem Sinne im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen als ein Instru-
ment der internationalen Klimaschutzpolitik entworfen. Es bezeichnet den
Schutz von Wäldern in Entwicklungs- und Schwellenländern vor Entwaldung
und Übernutzung, bei dem der Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung der
Wälder von den Industrienationen finanziell kompensiert wird. Dabei bleibt
jedoch de facto nicht nur der CO2-Speicher erhalten. Bleibt die Biodiversität
unversehrt und werden Nutzungsbestimmungen nicht verändert oder entspre-
chend angepasst, birgt REDD+ die Chance als Waldschutzprogramm den
Lebensraum für 50 bis 70 Prozent der landlebenden Pflanzen- und Tierarten
und die Lebensgrundlage für Millionen Indigener und/oder Kleinbauern, die im
und vom Wald leben, zu erhalten.

Parallel zu den andauernden Verhandlungen zu REDD+ (Reducing Emissions
from Deforestation and Degradation and the role of conservation, sustainable
management of forests and enhancement of carbon stocks) befinden sich heute
bereits mehrere Programme zur „Readiness for REDD“ in Umsetzung. Im
Rahmen dieser Initiativen werden nationale Aktionspläne erarbeitet und institu-

tionelle und technische Kapazitäten aufgebaut. Diese Anfangsphase wird nach
Beschlusslage der Klimakonferenz von Cancún in eine zweite Phase übergehen,
in der die Aktionspläne mit Unterstützung internationaler Finanzierung imple-
mentiert und Demonstrationsprojekte umgesetzt werden sollen. Auch von
deutscher Seite erhalten erste Maßnahmen unter dem Namen REDD+ Finanz-
mittel.

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Die Modalitäten der Finanzierung, Kontrolle und Umsetzung sind jedoch bisher
nicht verbindlich geregelt. Von entscheidender Bedeutung sind dabei neben den
Anforderungen an den Schutz der Wälder vor allem die Regelungen für die
Aufbringung, Verwendung und die Empfänger der eingesetzten Gelder. Auch
die Frage, wie der bei der Klimakonferenz in Cancún beschlossene Rahmen für
soziale und ökologische Standards oder Schutzklauseln (Safeguards) in ver-
bindlichen Überprüfungssystemen aufgehen wird, ist noch unbeantwortet.

Berichte aus der Anfangsphase zeigen, dass die Menschenrechte und insbeson-
dere die Rechte der indigenen Völker häufig nicht ausreichend geschützt wer-
den und die fehlende Beteiligung in allen Phasen der Maßnahmen zu Nutzungs-
einschränkungen und Vertreibung bzw. Umsiedlung führen kann. Berichten aus
Asien, Afrika und Lateinamerika zufolge ist die Einbeziehung und Partizipa-
tion lokaler Waldbewohner und traditionell von der Nutzung von Waldressour-
cen abhängiger Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Frauen und Indigene, bei
der Implementierung von REDD+-Strukturen sowie in der Planung und Imple-
mentierung konkreter REDD+-Projekte noch unzureichend. Gleichzeitig fehlen
die Governance-Strukturen, inklusive Sanktions- und Beschwerdemechanis-
men, die in der Lage wären, Vertreibung aufgrund von Nutzungskonflikten oder
willkürlichen Nutzungseinschränkungen Einhalt zu gebieten, bzw. Restitution
zu garantieren. Im Rahmen der Verhandlungen über die Klimarahmenkonven-
tion der internationalen Klimaverhandlungen wurde inzwischen festgelegt, dass
die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen ergebnisorientiert erfolgen soll.
Dabei kann es zu einem Konflikt zwischen der angestrebten hohen Einsparung
von Treibhausgasen bei möglichst geringen Kosten und anderen nicht weniger
wichtigen Funktionen des Waldes, wie z. B. der Erhaltung der Biodiversität und
informellen Einkommen und Lebensgrundlagensicherung für die lokale Be-
völkerung kommen. Es muss sichergestellt werden, dass wichtige Funktionen
des Waldes nicht einer reinen Emissionseinsparung untergeordnet werden. Viel-
mehr müssen alle Aspekte Berücksichtigung finden.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Prozesse, Institutionen und Initiativen,
die sich um die Definition und Umsetzung von Safeguards bemühen. Ein an-
erkannter internationaler „Best practice“-Standard sowie Konsens zu Minimal-
verpflichtungen, die auch in der bilateralen Implementierung unabhängig vom
Empfängerland gelten müssen, fehlen jedoch. Auch bei von Deutschland ge-
förderten REDD+-Maßnahmen erscheint die Partizipation der Bevölkerung
nicht immer systematisch und nach transparenten und verbindlichen Kriterien
zu erfolgen. Obwohl die Initiativen sowohl beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als auch beim Bundes-
ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an-
gesiedelt sind, fehlt bislang eine klare Verknüpfung zu den vom BMZ ent-
wickelten entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Leitlinien.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die ausbleibenden
Fortschritte im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen zur Weiterentwick-
lung von REDD+?

2. Welchen Beitrag kann aus Sicht der Bundesregierung REDD+ beim Be-
grenzen der Klimaerwärmung auf maximal 2 Grad Celsius leisten?

3. In welchen internationalen Gremien macht Deutschland seinen Einfluss als
einer der wichtigsten Geber im Bereich Waldschutz geltend, um langfristige
Finanzierungszusagen aller Industrienationen für den Klimaschutz und den
Schutz der Biodiversität über REDD+ zu sichern?

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4. Welche Form der Finanzierung (Verkauf von Emissionszertifikaten oder
andere Formen der Finanzierung, die nicht an den Emissionshandel geknüpft
sind) befürwortet die Bundesregierung, und mit welcher Begründung?

5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel für den Waldschutz
im Rahmen des Klimaschutzes insbesondere denjenigen zugutekommen,
die seit langer Zeit wertvolle Dienstleistungen für den Erhalt und die nach-
haltige Bewirtschaftung des Tropenwaldes leisten?

6. Hält die Bundesregierung die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen im
Rahmen von Ausgleichsmechanismen z. B. des Clean Development
Mechanism (CDM) oder ähnlicher Instrumente für vertretbar, und wenn ja,
wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz des dann zu
erwartenden Zustroms großer Mengen sehr günstiger Zertifikate durch
REDD+ in den europäischen Emissionshandel dessen Zertifikatspreis aus-
reichend Anreizfunktionen für das Erreichen der Langfristziele der EU
beim Klimaschutz entwickelt?

7. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung im Rahmen ihrer bis-
herigen REDD+-Finanzierung Ansätzen bei, die nicht auf der Finanzierung
durch Emissionszertifikate basieren?

8. Unterstützt die Bundesregierung derzeit auch solche zivilgesellschaftlichen
Gruppen, die ihr Wissen über und ihre Kapazitäten für die Einführung von
REDD+ stärken wollen, die aber einer marktbasierten Finanzierung von
REDD+ öffentlich kritisch gegenüberstehen (bitte auflisten)?

Wenn nein, warum nicht?

9. Welchen Finanzierungspfad sieht die Bundesregierung für die Klimafinan-
zierung nach Ablauf der Fast Start Initiative ab 2013 vor, und in welcher
Höhe wird sie Mittel für den Ausbau von internationalen Waldschutzmaß-
nahmen insgesamt und für die Kompensation von vermiedener Entwaldung
im Speziellen bereitstellen?

10. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Programm „REDD Early
Movers“?

a) In welcher Höhe werden über das Programm Mittel bereitgestellt, und
mit welchem Zeithorizont?

b) Welches Ressort wird die Mittel verwalten?

11. Aus welchen Quellen werden die entsprechenden Mittel generiert, und über
welche Instrumente und Fonds werden sie bereitgestellt?

12. Wie hoch waren bzw. sind die Mittel, die die Bundesregierung in den Jah-
ren 2008 bis 2012 für Waldschutzprogramme insgesamt und für REDD+-
Maßnahmen im Speziellen bereitgestellt hat, und aus welchen Titeln stam-
men diese Mittel?

a) Über welche Institutionen werden diese Mittel umgesetzt?

b) Wie hoch war der Anteil der bilateral zugesagten Mittel?

c) Wie hoch waren die Mittel, die multilateral zugesagt wurden?

d) Wie hoch war der Anteil der von der KfW Bankengruppe verwalteten
Mittel, der jeweils an nationale Entwicklungsbanken oder Fonds weiter-
geleitet wurde (Amazonasfonds Brasilien, Congo Basin Forest Fund –
Kongo, Forest Carbon Partnership Facility – FCPF, International Forest
Carbon Initiative – Indonesien, ecuadorianisches „Programa Socio
Bosque“)?
e) Welche Mittel wurden in diesem Zeitraum über welche Maßnahmen für
den Waldschutz in Ecuador zur Verfügung gestellt?

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f) In welcher Höhe werden bzw. wurden in den Jahren 2008 bis 2012
jeweils die Mittel für REDD+-Maßnahmen auf die Biodiversitätszusage
der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus dem Jahr 2008 angerechnet?

13. In welche Kategorie von Maßnahmen des Waldschutzes und der REDD+-
Readiness-Phase wurde in den Jahren 2008 bis 2012 am stärksten investiert
(beispielsweise Management von Schutzgebieten, nationale Kohlenstoff-
Monitoringsysteme, nationale Monitoringsysteme für sogenannte Co-Bene-
fits, Aufbau von Governance-Strukturen, Stärkung der Beteiligung und der
Kapazität der Zivilbevölkerung)?

14. Welche Auswahlkriterien für die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen
nutzt die Bundesregierung neben der zu erbringenden Emissionsreduktion
(wie beispielsweise Förderung geschützter Waldflächen, Schutz der Bio-
diversität, Einhaltung der Rechte indigener Völker, Sicherung der „liveli-
hood“ lokaler, von Waldressourcen abhängiger Bevölkerungsgruppen, Be-
rücksichtigung von Geschlechterunterschieden in der Nutzung von und
beim Zugang zu Waldressourcen, gute Regierungsführung oder die Klärung
von Nutzungs- und Landrechtsfragen), und wie gedenkt sie, diese für den
Waldschutz relevanten Ziele abzusichern?

15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für verbindliche Menschenrechts-
verträglichkeitsprüfungen ein, die vor der Durchführung von REDD+-
Projekten durchgeführt werden, und wie überprüft sie die Einhaltung der
Menschenrechte während der Umsetzung, wenn

a) Deutschland selbst diese umsetzt (Internationale Klimaschutzinitiative –
IKI, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ –
GmbH, KfW Bankengruppe, BMU, BMZ),

b) Deutschland Mittel zur Umsetzung an multilaterale Organisationen ver-
gibt (Entwicklungsbanken, UN REDD),

c) Deutschland Mittel direkt an Fonds in Empfängerländern vergibt?

16. Inwieweit sind die von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen
konform mit dem im Jahr 2011 verabschiedeten Menschenrechtskonzept der
Bundesregierung (BMZ)?

a) Welche formalisierten Formen der Kooperation und des Austausches
existieren im Bereich Internationaler Waldschutz zwischen BMZ, BMU
und den Durchführungsinstitutionen?

b) Welche Ressorts prüfen und bearbeiten die Beschwerden von indigenen
Vereinigungen, die sich auf die Nichtanwendung des Rechtes auf freie,
rechtzeitige und informierte Zustimmung beispielsweise bei Weltbank-
projekten beziehen?

c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschenrechts-
verletzungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von REDD+-Maß-
nahmen zu verhindern?

17. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen es zu Ver-
letzungen der Menschenrechte und/oder indigener Rechte gekommen ist,
weil private oder staatliche Akteure bewaldete Flächen für REDD+ nutzbar
machen wollten?

18. Sind der Bundesregierung Beschwerden vonseiten der Betroffenen oder ihren
Vertretern beispielsweise aus Indonesien, Bangladesh, Uganda, Brasilien,
Guatemala oder Honduras bekannt, und welche Maßnahmen hat die Bundes-
regierung ergriffen, um diesen negativen Entwicklungen zu begegnen?

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19. Wie beurteilt die Bundesregierung das Interesse privater Projektentwickler,
sogenannter Carbon Cowboys, am Kauf von Waldflächen, um durch sie
Zertifikate für den Emissionshandel zu generieren und der Nutzungsein-
schränkungen, die sich daraus für (indigene) Waldbewohner und -nutzer
ergeben können, und welche Maßnahmen ergreift sie, um negative und von
den staatlichen Akteuren nicht intendierte Auswirkungen dieses privaten
Engagements einzudämmen?

20. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Recht auf
freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker zu REDD+-
Projekten sowie ein Vetorecht international verbindlich und kohärent ver-
ankert werden?

21. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber REDD-Partnerländern
dafür sein, dass die ILO-Konvention 169 (ILO = International Labour
Organization) über die Rechte indigener Völker ratifiziert bzw., wenn be-
reits geschehen, umgesetzt wird, und inwieweit erachtet es die Bundes-
regierung in diesem Zusammenhang für sinnvoll, selbst die Konvention zu
ratifizieren?

22. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die thematischen
Synergien zwischen der Convention on Biological Diversity (CBD) und der
United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)
genutzt werden und die Empfehlungen der CBD zur Konkretisierung der
REDD+-Safeguards durch den UNFCCC-Prozess aufgenommen werden?

23. Wie stellt die Bundesregierung eine Geberkoordination mit anderen Län-
dern sicher, und wie und über welche Foren findet ein konkreter Austausch
statt?

24. Wertet die Bundesregierung die bisherigen Pilotprojekte auf ihre ökologi-
schen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen systematisch und
gemeinsam mit anderen Gebern aus, und wenn ja, inwieweit systematisiert
sie diese und bringt sie in die Erarbeitung von Schutzklauseln, eine natio-
nale Strategie und in internationale Verhandlungen ein?

25. In welchen nationalen oder internationalen Systemen für soziale oder öko-
logische Standards sieht die Bundesregierung Vorbildcharakter und könnte
ein eigenes System an diese angelehnt werden (UN REDD SEPC, WB FCPF,
REDD+ SES), um so international Standards zu harmonisieren?

26. Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen der Forest Carbon Part-
nership Facility (FCPF), über andere multilaterale Initiativen oder bilateral,
um aktiv die „REDD+-Länder“ dabei zu unterstützen,

a) den erforderlichen politischen und institutionellen Rahmen für den
Schutz von Wäldern zu schaffen, um die Einhaltung von Standards zu
überwachen und gegebenenfalls ihre Umgehung zu ahnden,

b) der Zivilgesellschaft vor Ort, die von den Wäldern abhängig ist, die
Möglichkeit zu geben, sich in die Gestaltung von REDD+ und die
Planung und Umsetzung von REDD+-Projekten umfassend einzubrin-
gen,

c) die technischen und strukturellen Voraussetzungen für das Monitoring
zu schaffen, das neben Emissionsreduzierung auch die Erfüllung
menschenrechtlicher, sozialer, Gender- und Umweltstandards anhand
geeigneter Indikatoren überprüft,

d) Beschwerdemechanismen auf nationaler und internationaler Ebene zu
installieren, die aktiv über Beschwerdemöglichkeiten informieren und

von negativen Auswirkungen von Schutzprogrammen Betroffene bei
Beschwerden unterstützen,

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e) gewalttätigen Übergriffen von staatlichen, parastaatlichen und privaten
Akteuren auf Waldbewohner Einhalt zu gebieten,

f) die für REDD+ unbedingt notwendige Klarheit über Landrechte und -ver-
teilung vorab zu klären?

27. In welchen Ländern findet eine solche Unterstützung statt?

28. Welches sind die Schwerpunktländer für REDD+-Maßnahmen, und welche
Strategie verfolgt die Bundesregierung, damit eine ausgewogene Unter-
stützung auch von solchen Ländern vorgenommen wird, die sich in der
REDD+-Implementierung noch in der „Phase 1“ befinden und welche auch
nicht im internationalen Geberinteresse liegen?

29. Welche Rolle spielt indigenes Wissen und Waldmanagement in REDD+-
Maßnahmen der Bundesregierung?

30. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Kenntnissen
über die Treiber von Entwaldung, und welche Maßnahmen hält die Bundes-
regierung für sinnvoll, um den direkten und indirekten Treibern von Ent-
waldung (z. B. Biospritmandate und -förderpolitik, die wegen der Flächen-
konkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion indirekt zur Umwandlung
von Waldflächen führen können) entgegenzuwirken?

31. Inwiefern ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz in die kritische Evaluierung dieser Treiber mit einbezogen?

a) Inwiefern wird beim Import von Futtermitteln und Biokraftstoffen die
Relevanz des Anbaus oder der Herstellung für den nationalen Wald-
bestand evaluiert?

b) Wie wird sichergestellt, dass Naturwälder bzw. hochbiodiverse Wälder
für den Anbau von Futtermitteln und Energiepflanzen, die die Euro-
päische Union importiert, nicht gerodet werden?

32. Inwiefern setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass auf EU-Ebene
die Landwirtschaft in die Klimaschutzanstrengungen mit einbezogen wird,
so dass landwirtschaftliche Treiber von Entwaldung stärkere Beachtung
erfahren?

33. Wird die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen,
dass überschüssige Mittel aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik
als Aufstockung für den Tropenwaldschutz der Europäischen Union ge-
nutzt werden?

Berlin, den 3. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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