BT-Drucksache 17/10145

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/9875 - Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)

Vom 27. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10145
17. Wahlperiode 27. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/9875 –

Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)

A. Problem

Nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und § 70 des Beamtenver-
sorgungsgesetzes sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen
und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie der Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen
wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund
unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öf-
fentlichen Dienstes des Bundes vom 31. März 2012 wie folgt an die Entwick-
lung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

1. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden im März 2012 sowie im Januar
und August 2013 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifver-
handlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom
31. März 2012 zeit- und inhaltsgleich übernommen. Die Erhöhungen ver-
mindern sich gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1
Satz 2 BBesG jeweils um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Er-
höhungssatz.

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Er-
gebnis
– zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,

– zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und

– zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.

Gemäß § 14a Absatz 2 Satz 2 BBesG wird der Unterschiedsbetrag gegen-
über einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung
der Versorgungsrücklage zugeführt.

Drucksache 17/10145 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifver-
handlungen

– zum 1. März 2012 um 50 Euro und

– zum 1. August 2013 um 40 Euro.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich aus der Anpassung
der Dienst- und Versorgungsbezüge folgende finanzielle Mehrbelastungen:

– Haushaltsjahr 2012: 521 Mio. Euro,

– Haushaltsjahr 2013: 994 Mio. Euro,

– Haushaltsjahr 2014 ff.: 1 147 Mio. Euro.

Durch die nach § 14a BBesG vorzunehmende Reduzierung der Erhöhungen um
jeweils 0,2 Prozentpunkte werden der Versorgungsrücklage in den Haushalts-
jahren 2012 und 2013 weitere 76 Mio. Euro zugeführt.

Unabhängig davon sind auf Grund der Besoldungs- und Versorgungsanpas-
sungsgesetze 1999, 2000 und 2010/2011 weitere Zuführungen zu leisten. Die
seinerzeit vorgenommenen Verminderungen von insgesamt 0,8 Prozentpunkten
gelten fort.

Weder im Bundeshaushalt 2012 (Stammhaushalt) noch im Regierungsentwurf
des Nachtragshaushalts 2012 ist bislang vollständig Vorsorge für die Über-
tragung des Tarifabschlusses getroffen. Die Bundesregierung wird Vorschläge
unterbreiten, wie die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel im Rahmen der par-
lamentarischen Beratungen des Nachtragshaushalts 2012 – bei Gegenfinan-
zierung an anderer Stelle – zur Verfügung gestellt werden können.

Die finanziellen Mehrbelastungen für die Haushaltsjahre ab 2013 werden im
Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2013 und des Finanzplans 2013
bis 2017 zu berücksichtigen sein.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht ein geringfügiger Erfüllungsaufwand. Der Wirt-
schaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten Informa-
tionspflichten.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand, der sich durch die Umstellung auf eine neue Rechts-
lage ergibt, kann mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10145

F. Weitere Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen
keine zusätzlichen Kosten.

Die vorgesehenen Regelungen werden keine wesentlichen Änderungen von
Angebots- und Nachfragestrukturen zur Folge haben. Auswirkungen auf das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau und die Einzel-
preise, sind nicht zu erwarten.

Drucksache 17/10145 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9875 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10145

Bericht der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein), Wolfgang Gunkel,
Dr. Stefan Ruppert, Frank Tempel und Dr. Konstantin von Notz

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9875 wurde in der
184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 2012
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Ar-
beit und Soziales, den Verteidigungsausschuss und den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitbe-
ratung überwiesen. Dem Haushaltsausschuss wurde der Ge-
setzentwurf auch gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am 27. Juni
2012 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 94. Sitzung am
27. Juni 2012 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf

anzunehmen. Seinen Bericht gemäß § 96 GO-BT wird er
gesondert abgeben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
107. Sitzung am 27. Juni 2012 einstimmig die Annahme des
Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 121. Sitzung am
27. Juni 2012 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 71. Sitzung am 27. Juni 2012 einstimmig
die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
78. Sitzung am 27. Juni 2012 abschließend beraten und
empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Berlin, den 27. Juni 2012

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

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