BT-Drucksache 17/10092

Stiftung Datenschutz - Ein wichtiger Baustein für modernen Datenschutz in Deutschland

Vom 26. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10092
17. Wahlperiode 26. 06. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dr. Hans-Peter Uhl, Stephan Mayer
(Altötting), Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Günter Baumann,
Manfred Behrens (Börde), Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, Helmut
Brandt, Michael Frieser, Dr. Franz Josef Jung, Günter Lach, Stefan Müller
(Erlangen), Beatrix Philipp, Armin Schuster (Weil am Rhein), Ingo Wellenreuther,
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Manuel Höferlin,
Dr. Stefan Ruppert, Jimmy Schulz, Serkan Tören, Rainer Brüderle und der
Fraktion der FDP

Stiftung Datenschutz – Ein wichtiger Baustein für modernen Datenschutz
in Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mehr als ein Vierteljahrhundert nachdem das Bundesverfassungsgericht das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allge-
meinen Persönlichkeitsrechts konkretisiert hat, haben sich Gesellschaft, Wirt-
schaft und Technologie erheblich gewandelt. Die Informationsgesellschaft
stellt an den Datenschutz neue Herausforderungen. Der rasante technologische
Wandel und insbesondere die weltweite Vernetzung und Digitalisierung erfor-
dern neue Antworten. Nationale Regelungen stoßen aufgrund der grenzüber-
schreitenden Datenverarbeitung an Grenzen. Ein moderner Datenschutz muss
deshalb neben einem modernen Datenschutzrecht auch andere Ansätze wählen,
um eine tragfähige und zukunftsgerichtete Datenschutzkultur zu verankern.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Staat müssen sich an dieser ge-
samtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligen. Selbstdatenschutz jedes Einzelnen
und Selbstregulierung der Wirtschaft müssen dabei Hand in Hand gehen und
von technikneutralen gesetzlichen Regelungen flankiert werden, damit vor
dem Hintergrund des steten Wandels technologischer Entwicklungen wie auch
neuer Dienstleistungen und der rasant wachsenden Datenverarbeitungskapazi-
tät aktuelle und angemessene Lösungen gefunden werden können und keine
Lücken im Schutz der persönlichen Daten der Menschen entstehen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt daher die Errichtung einer Stiftung Daten-

schutz durch die Bundesregierung, die damit einen wesentlichen Beitrag zu
Datenschutz und Vertrauen in die Wirtschaft leistet. Durch die Beteiligung der
Wirtschaft trägt die Stiftung Datenschutz dazu bei, bestmöglich Synergien von
privater und hoheitlicher Betätigung für den Datenschutz zu erreichen.

Die Stiftung Datenschutz erhält die Aufgabe, den Selbstdatenschutz durch Auf-
klärung und Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken. Gerade im

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Internet ist der sorgsame Umgang mit den eigenen Daten von zentraler Bedeu-
tung. Die Stärkung der Sensibilität für den Wert der eigenen Daten, die Ver-
besserung von Wissen über die eigenen Möglichkeiten, sparsam mit persön-
lichen Informationen umzugehen und die Unterstützung bewusster und eigen-
verantwortlicher Entscheidungen, wem welche Daten zur Verfügung gestellt
werden, als Aufgaben der Stiftung Datenschutz sind ein wichtiger Baustein
eines modernen Datenschutzes in Deutschland.

Die Stiftung Datenschutz wird darüber hinaus die Aufgabe wahrnehmen, mit
der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels zur Orientierung der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher beizutragen. Ein anerkanntes Gütesiegel ist für das
Vertrauen insbesondere in die digitale Wirtschaft ein wichtiger Schritt nach
vorn. Bürgerinnen und Bürger aber auch Unternehmen und Aufsichtsbehörden
müssen sich auf ein deutschlandweit anerkanntes und verlässliches Zertifizie-
rungsinstrument verlassen können. Nur dann kann ein Datenschutzgütesiegel
effektiv wirken. Ein anerkanntes Gütesiegel erleichtert einerseits die Entschei-
dung zwischen verschiedenen Angeboten und stärkt das Vertrauen in neue
Technologien und setzt andererseits für Unternehmen Anreize, hohe daten-
schutzrechtliche Anforderungen einzuhalten. Die Stiftung Datenschutz erhält
durch ihre Satzung die Aufgabe, dies zu verwirklichen und damit bundesweit
anerkannte Datenschutzaudits einschließlich der Vergabe von Datenschutzgüte-
siegeln zu entwickeln. Die Stiftung Datenschutz wirkt bei der Prüfung von Pro-
dukten und Dienstleistungen auf deren Datenschutzfreundlichkeit nach Mög-
lichkeit mit Dritten zusammen. Die Stiftung Datenschutz nimmt damit eine
wichtige Aufgabe sowohl für den Verbraucherschutz als auch für die Markt-
wirtschaft wahr.

Dabei greift die Stiftung Datenschutz auf die Kompetenzen und Erfahrungen
nicht nur der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz sowie des Bundesbe-
auftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zurück, sondern
bindet über ihren Beirat die unterschiedlichen Akteure umfassend in ihre Arbeit
ein. Die Entwicklung einheitlicher Standards für die Vergabe von Gütesiegeln
für Produkte und Dienstleistungen ebenso wie für die Anerkennung von Sach-
verständigen, die die Datenschutzauditierung in den Unternehmen vornehmen,
wird von der Stiftung Datenschutz wahrgenommen, um so Expertise zu bün-
deln und im Sinne von Unternehmen und Verbrauchern nutzbar zu machen. Zu-
gleich wird die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Behörden erleichtert, wenn
bekannte Standards sichergestellt sind.

Dabei beschränkt sich die Stiftung Datenschutz nicht allein auf Onlinedienst-
leistungen, sondern erfasst ebenso alle anderen Bereiche, in denen personen-
bezogene Daten verarbeitet werden. Auch Unternehmen, die Produkte und
Dienstleistungen außerhalb des Internets anbieten, können sich prüfen und zer-
tifizieren lassen. Damit wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern überall
da, wo ihre persönlichen Daten verwendet werden, Sicherheit geboten, dass
höchste Standards eingehalten werden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass in den Beirat der Stiftung Datenschutz
Vertreter des Deutschen Bundestages entsandt werden. Die Einbindung des
Deutschen Bundestages bekräftigt die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des
Datenschutzes und vertieft zugleich den Dialog zwischen den Beteiligten aus
Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Der Deutsche Bundestag verspricht
sich von der Einbindung zudem Impulse für die stete Weiterentwicklung des
rechtlichen Rahmens für den Datenschutz.

Der Deutsche Bundestag hat bereits 10 Mio. Euro als Stiftungskapital zur Ver-
fügung gestellt. Zugleich begrüßt der Deutsche Bundestag die aktive Mitwir-
kung der Wirtschaft in der Stiftung Datenschutz sowie ihr Engagement, die

Stiftung mit Zustiftungen und Spenden zu unterstützen. Dabei betont der Deut-
sche Bundestag, dass die Stiftung bei der Annahme von Zuwendungen ihre

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Unabhängigkeit nicht gefährden darf. Der Deutsche Bundestag hält es für
unerlässlich, durch strikte Anwendung der Haushaltsgrundsätze des Bundes die
Abhängigkeit von bestimmten Unternehmen oder Branchen zu unterbinden,
und begrüßt, dass dies in der Satzung der Stiftung verankert ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Stiftungsgeschäft zur Errichtung der Stiftung Datenschutz in Leipzig bis
Oktober 2012 vorzunehmen und zügig die Anerkennung bei der zuständigen
Stiftungsaufsicht zu beantragen sowie vorbehaltlich der Entscheidung der
Stiftungsaufsicht die Voraussetzungen für die Aufnahme des Stiftungsbe-
triebs zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen,

2. auch bei der Auswahl des Gründungsvorstands der Stiftung Datenschutz und
der Besetzung des Verwaltungsrates das Vertrauen der Bürgerinnen und Bür-
ger in die Institution und ihre Unabhängigkeit zu stärken,

3. bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Stifterin die Stiftung Datenschutz
dauerhaft darin zu unterstützen, gemeinsam mit der Wirtschaft, der Zivilge-
sellschaft sowie anderen Akteuren im Bereich des Datenschutzes innovative
und zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln,

4. sich auch künftig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
gemeinsam mit der Wirtschaft für eine ausreichende finanzielle Basis der
Stiftung einzusetzen,

5. gemeinsam mit den Ländern die Arbeit der Stiftung Datenschutz im Bereich
der schulischen wie außerschulischen Bildung und Aufklärung zu unterstüt-
zen.

Berlin, den 26. Juni 2012

Dr. Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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