BT-Drucksache 16/9874

Interoperabilität von Datenbanksystemen im Bereich der Inneren Sicherheit

Vom 27. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9874
16. Wahlperiode 27. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Manuel Sarrazin,
Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk,
Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Interoperabilität von Datenbanksystemen im Bereich der Inneren Sicherheit

Innerhalb des Bundesverwaltungsamtes (BVA) wird seit dem Jahr 2006 an dem
Projekt „Reengineering der Plattformen Innere Sicherheit“ (RISP) gearbeitet.

Hintergrund dessen ist, dass nach Mitteilung des Bundesministeriums des
Innern (BMI) vom 12. Oktober 2007 die relevanten Datenbanken der Sicher-
heitsbehörden und Nachrichtendienste des Bundes derzeit aus technischen,
organisatorischen und rechtlichen Gründen getrennt gehalten werden und des-
wegen „relativ unkoordiniert nebeneinander stehen“ würden. Gleichzeitig sei
aber absehbar dass deutsche Behörden im Zuge des weiteren Aufbaus einer
europäischen Informationsinfrastruktur europäische Datenbanken (wie das
Schengener Informationssystem (SIS) bzw. das Visa-Informationssystem – VIS)
verstärkt bedienen und nutzen würden.

Allgemeines Ziel des RISP-Projekts ist es demzufolge, wichtige nationale
Systeme und Datenbestände der Inneren Sicherheit in eine gemeinsame Platt-
form zu integrieren und so die behördenübergreifende Zusammenarbeit in die-
sem Bereich zu fördern.

Mit dieser „Plattform Innere Sicherheit“ soll – zunächst für sog. Fachverfahren
des BVA – eine gemeinsame Ebene geschaffen werden, um übergreifende
Mechanismen anbieten zu können.

Zu diesen Fachverfahren des BVA gehören

● das Ausländerzentralregister (mit dem Teilverfahren SIS),

● das automatisierte Sichtvermerksverfahren (mit den Bestandteilen Visa
Datei, Visa Dezentral und Visa Online),

● der Biometrieserver des BVA sowie

● das VIS.

Konkret wird versucht, mit der „Plattform Innere Sicherheit“ u. a. folgende
Ziele zu erreichen:
● Bereitstellung aller Dienste der Inneren Sicherheit über eine – aus Sicht der
nutzenden Behörden – integrierte Plattform.

● Medienbruchfreie und rechtssichere Bereitstellung aller für den jeweiligen
Nutzer rechtlich verfügbaren relevanten Informationen.

● Verbesserte Abfrageergebnisse durch Konsolidierung der Einzelergebnisse
zu einem Gesamtergebnis.

Drucksache 16/9874 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Das RISP-Projekt soll in den Jahren 2006 bis 2011 realisiert werden. Ende letz-
ten Jahres sollten z. B. eine sog. Anforderungsanalyse und eine sog. Daten-
migrationsstudie fertiggestellt worden sein. Als erster Umsetzungsschritt soll
Ende 2008 die sog. erste Migrationsstufe abgeschlossen werden.

Mit dem RISP-Projekt stellt sich die Bundesregierung auf nationaler Ebene der
Herausforderung einer verbesserten Interoperationalität verschiedener Daten-
bestände aus dem Bereich der Inneren Sicherheit. Diese Frage spielt in den letz-
ten drei Jahren aber auch auf europäischer Ebene eine zunehmende Rolle.

In ihrer Mitteilung über die Verbesserung der Effizienz der europäischen
Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres und die Steigerung ihrer Inter-
operabilität sowie der Synergien zwischen ihnen hatte die EU-Kommission im
November 2005 darauf hingewiesen, dass es derzeit nicht möglich sei, asyl-,
einwanderungs- und visabezogene Daten für die Belange der Inneren Sicher-
heit zu nutzen. Sie schlug daher u. a. vor

1. kohärentere Datenkategorien zwischen SIS II, VIS und Eurodac einzuführen
sowie

2. eine serviceorientierte Architektur für die europäischen IT- Systeme zu ent-
wickeln, um entweder

● die Funktionen von Dateien (wie z. B. dem VIS und EURODAC) besser
miteinander zu teilen (ohne diese miteinander zu verschmelzen) oder

● diese Systeme zu einer einzigen organisatorischen Einheit zusammenzu-
führen (KOM(2005) 597, S. 8 und 11f).

Die Bundesregierung begrüßte in ihrer Stellungnahme zwar ganz allgemein die
von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Berücksichtigung der Inter-
operabilität bei der Entwicklung computergestützter Datenbanksysteme der EU.
Zu den o. g. konkreten Handlungsvorschlägen der Europäischen Kommission
(Punkt 5. 1. und 5. 4 der Mitteilung) legte sie sich jedoch nicht fest. Auch erhob
sie keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken (EU-Ratsdok. 9855/06).

Ganz anders der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS), Peter Hustinx.
Dieser hatte im März 2006 ausführlich und kritisch zu der Mitteilung der Euro-
päischen Kommission Stellung bezogen (EU-Ratsdok. 7660/06). So begrüßt der
EDPS zwar ausdrücklich die Absicht die Effizienz der großen Datenbanksysteme
der EU zu verbessern. Allerdings warnte er davor, dass Versuche diese euro-
päischen Datenbanken untereinander operabel auszugestalten bzw. diese Daten-
banksysteme mit denen der Mitgliedstaaten zu verknüpfen, die Möglichkeit einer
wirksamen und kohärenten Datenschutzkontrolle – sowohl auf EU-Ebene, als
auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten – verringern würde (eine Position, die
der EDPS im März 2008 in seinen vorläufigen Anmerkungen zu den Vorschlägen
der EU-Kommission für eine Europäische Grenzschutzverwaltung wiederholte;
vgl. www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/
Consultation/Comments/2008/08-03-03_Comments_border_package_ EN.pdf)

Der EDPS wies in diesem Zusammenhang u. a. auf die besondere datenschutz-
rechtliche Bedeutung der sog. Primärschlüssel von Datenbanken hin. Das ist
eine eindeutige Kennnummer, die für jede Person bzw. für jedes Objekt erzeugt
wird, zu der/dem Informationen gesammelt und gespeichert werden (z. B. die
Nummer der Visummarke, die Teil des künftigen VIS sein wird). Dieser Pri-
märschlüssel – so Peter Hustinx – gilt im Zusammenhang mit der Interoperabi-
lität von Datenbanken als entscheidender Punkt. Die gemeinsame Nutzung von
Primärschlüsseln kann nämlich beschränkt werden. Dies würde häufig als ein
wirksames Instrument für den Datenschutz eingesetzt. Zwar sei Interoperabi-
lität auch unter solchen Umständen möglich, allerdings seien diese Datenaus-

tauschprozesse dann weniger direkt und könnten so datenschutzrechtlich besser
überwacht werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9874

In diesem Kontext sprach sich Peter Hustinx gegen die Verwendung biometri-
scher Merkmale als Primärschlüssel aus:

● Zum einen basieren biometrische Merkmale letztlich auf Wahrscheinlichkei-
ten und seien daher nicht hinreichend zweifelsfrei und eindeutig.

● Zum anderen würde es bei dieser Art von Primärschlüsseln möglich, ver-
schiedene Datenbanken beinahe in Echtzeit und ohne größere Mühe zusam-
menzuführen.

Peter Hustinx unterschied zudem zwischen einer horizontalen Interoperabilität
von Datenbanksystemen (z. B. zwischen IT-Systemen der EU) und einer verti-
kalen Verknüpfung bzw. Zusammenführung von Datenbanken der EU mit ent-
sprechenden Systemen der Mitgliedstaaten bzw. der Mitgliedstaaten unterein-
ander (wie z. B. beim sog. Prümer Vertrag). Dieser Trend zur vertikalen Ver-
knüpfung würde – so Peter Hustinx – zur Ausbreitung dezentralisierter Daten-
bankkonstellationen bzw. von Netzwerken führen, in denen die Anwender
unmittelbar miteinander kommunizieren. Diesbezüglich warnt Peter Hustinx
vor Zweierlei:

● Zum einen erhöht die Zusammenführung von Datenbanken die Gefahr der
Zweckentfremdung von Daten, dann nämlich wenn zwei Datenbanken, die
zwei unterschiedlichen Zwecken dienen, zu einem dritten Zweck, für den sie
nicht konzipiert waren, verknüpft werden.

● Zum anderen bekräftigte Peter Hustinx seine Bedenken, biometrische Merk-
male als sog. Primärschlüssel für diese immer größer und unübersichtlicher
werdenden Datenbanksysteme zu nutzen.

Besonderes Augenmerk widmete der Europäische Datenschutzbeauftragte im
Hinblick auf Fragen der Interoperabilität die Rolle von Sicherheitsbehörden.
Denn, wenn den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten der Mitgliedstaaten
Zugang zu Datenbanken (wie z. B. dem VIS) ermöglicht werden soll (in denen
in der Regel Menschen verdachtsunabhängig erfasst werden), dann sollten – so
Peter Hustinx – die Zugangsschwellen für diese Sicherheitsbehörden „stets sig-
nifikant höher angesetzt sein, als die Schwelle für die Abfrage strafrechtlicher
Datenbanken“. Aus diesem Grunde sieht z. B. auch Artikel 3 Abs. 2 der zwi-
schen Rat und dem Europäischen Parlament konsentierten Verordnung zur Er-
richtung des VIS vor, dass die nationalen polizeilichen Staatsschutzbehörden
bzw. die Geheimdienste keinen Onlinezugriff, sondern nur einen über nationale
Zentralstellen vermittelten Zugang zum VIS erhalten sollen (vgl. EU-Ratsdok.
PE-CONS 3630/07).

In der Arbeit der zuständigen Ratsarbeitsgruppen spielte die o. g. Kommis-
sionsmitteilung übrigens – soweit erkennbar – keine Rolle mehr. Das Thema
„Interoperabilität“ taucht seither allerdings in anderem Zusammenhang immer
wieder auf:

● So wurde z. B. bei EUROPOL ein „Secure Information Exchange Network
Application“ (SIENA) eingerichtet, das als interoperable Kommunikations-
plattform zwischen EUROPOL und den Mitgliedstaaten fungieren soll (vgl.
EU-Ratsdok. 7801/08 und 7804/08).

● Im Frühjahr 2007 wurden zwischen den nationalen Zentralstellen des SIS
mindestens drei Testläufe zur Erprobung der Interoperabilität des SIS durch-
geführt (EU-Ratsdok. 7798/2/07).

● In Ljubljana fand im Januar 2008 ein Treffen u. a. des Strategischen Komi-
tees des Rates „Einwanderung, Grenzen und Asyl“ (SCIFA) statt, auf dem
über Fragen der Interoperabilität von Datenbanksystemen diskutiert wurde
(vgl. EU-Ratsdok. 8759/08).
● Im Mai 2007 wurde in Deutschland eine Konferenz der sog. Chief Informa-
tion Officers der Polizeibehörden der Mitgliedstaaten mit dem Titel „Inter-

Drucksache 16/9874 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

operability and data exchange between the European Police Forces“ durch-
geführt. Auf dieser Konferenz wurden z. B. große Unterschiede in der Hard-
ware bei den jeweiligen europäischen Polizeibehörden bzw. das Fehlen ge-
meinsamer technologischer Standards festgestellt. Diese sog. technical gaps
könnten die Einführung neuer IT-Systeme bei den europäischen Polizei-
behörden beeinträchtigen (vgl. EU-Ratsdok. 10063/07). Die amtierende
slowenische Ratspräsidentschaft hat nun im März 2008 ein Grundlagen-
dokument mit dem Titel „Interoperability and data exchange between the
European Police Forces – Common Requirements Vision“ vorgelegt. Darin
wird der Entwurf eines „IT Interoperability Programme of the European
Police Forces“ angekündigt. Für ein erneutes Treffen der „Conference of the
Chief Information Officers of Police Forces in Europe“ in Schweden im Juni
2008 hatte sich Deutschland bereiterklärt, in dieser Angelegenheit ein Eck-
punktepapier sowie eine sog. road map vorzubereiten (EU-Ratsdok. 7758/08).

Wir fragen die Bundesregierung:

Reengineering der Plattformen Innere Sicherheit

1. Welche Fachverfahren bzw. welche Datenbanksysteme (des BVA oder an-
derer Bundesbehörden) sollen im Zuge des RISP-Projekts untereinander
bzw. im Hinblick auf welche anderen nationalen bzw. welche europäischen
Datenbänke hin in welcher Form vernetzt werden?

2. Welche neuartigen übergreifenden Mechanismen will die Bundesregierung
über die Einrichtung einer gemeinsamen Plattform im BVA – bestehend
aus dem Ausländerzentralregister (mit den Teilverfahren SIS), dem auto-
matisierten Sichtvermerksverfahren (mit den Bestandteilen Visa Datei,
Visa Dezentral und Visa Online), dem Biometrieserver sowie dem VIS –
für Anwenderinnen und Anwender welcher Behörden anbieten?

3. Sofern es zutrifft, dass das RISP-Projekt zunächst nur Fachverfahren aus
dem das Bundesverwaltungsamt betrifft, ist zu fragen; welche anderen
Fachverfahren bzw. welche anderen Datenbanksysteme aus welchen ande-
ren Bundesbehörden plant die Bundesregierung innerhalb welchen Zeit-
raums analog zum RISP-Projekt zu vernetzen?

4. Welche bzw. wie viele derartige Plattformen plant die Bundesregierung?

5. Welche „Dienste der Inneren Sicherheit“ sollen schlussendlich „über eine
aus Nutzersicht integrierte Plattform“ verfügbar sein?

6. Mit welchen sog. Primärschlüsseln arbeiten die Datenbankssysteme der
Bundesbehörden derzeit?

Inwiefern plant die Bundesregierung hieran etwas strukturell zu verändern
(z. B. biometrische Merkmale als Primärschlüssel einzuführen)?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedenken des Europäischen Daten-
schutzbeauftragten im Hinblick auf die Verwendung biometrischer Daten
als Primärschlüssel?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Da-
tenschutzbeauftragten, die gemeinsame Nutzung von Primärschlüsseln aus
Gründen einer effektiveren Datenschutzkontrolle zu beschränken?

9. Welche Ressorts bzw. welche Bundesbehörden sind in welcher Form und
zu welchem Zweck an dem RISP-Projekt des Bundesverwaltungsamtes
beteiligt?

10. Ist der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung an dem RISP-Projekt
beteiligt?
Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9874

11. Welche Kosten werden für das RISP-Projekt insgesamt veranschlagt, und
welche Kosten hat dieses Projekt bislang verursacht (bitte unter Angabe
des Einzelplans, des Kapitels sowie der Titelgruppe beantworten)?

12. Wie will die Bundesregierung technisch sicherstellen, dass die unterschied-
lichen Zugriffsberechtigungen der Sicherheitsbehörden des Bundes auf
nationale und europäische Datenbanken auch in interoperablen Datenbank-
systemen bzw. in vertikal zusammengeführten Netzwerken gewährleistet
werden?

13. Welche Bundesbehörde soll als Zentralstelle i. S. von Artikel 3 Abs. 2 der
VIS-Verordnung fungieren?

14. Wie will die Bundesregierung technisch sicherstellen, dass deutsche Poli-
zeibehörden und Nachrichtendienste auch nach Abschluss des RISP-Pro-
jekts bzw. bei Gewährleistung einer interoperablen Vernetzung mit dem
VIS gemäß Artikel 3 Abs. 2 der VIS-Verordnung tatsächlich keinen – d. h.
auch keinen de facto – Onlinezugriff auf das VIS erhalten?

Interoperabilität europäischer Datenbanksysteme

15. Wie ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – innerhalb des Rates der
Beratungs- bzw. Verfahrensstand im Hinblick auf die Mitteilung der
EU-Kommission KOM(2005) 597?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritikpunkte des Europäischen
Datenschutzbeauftragten an der o. g. Mitteilung der EU-Kommission (z. B.
„Verringerung der Möglichkeit einer wirksamen und kohärenten Daten-
schutzkontrolle – sowohl auf EU-Ebene, als auch auf der Ebene der Mit-
gliedstaaten“ sowie „Gefährdung des Grundsatzes der Zweckbindung von
gespeicherten Daten“)?

17. Wann wurde bei EUROPOL SIENA eingerichtet?

a) Welche Bundesbehörden haben Zugang zu dieser interoperablen Kom-
munikationsplattform?

b) Welche zusätzlichen Zugangsmöglichkeiten bzw. welche zusätzlichen
Recherchemöglichkeiten haben deutsche Bundesbehörden aus der Nut-
zung von SIENA (Zugang zu welchen zusätzlichen Daten bzw. zu wel-
chen zusätzlichen Datenbeständen von EUROPOL)?

c) Welche zusätzlichen Zugangsmöglichkeiten bzw. welche zusätzlichen
Recherchemöglichkeiten hat EUROPOL über SIENA zu bzw. innerhalb
welcher Datenbanken welcher deutschen Sicherheitsbehörden?

18. War der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung bzw. der Europäi-
sche Datenschutzbeauftragte an der Einrichtung von SIENA beteiligt?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

19. Was ist mit der Interoperabilität des SIS beabsichtigt?

a) Welche Ergebnisse brachten die im Frühjahr 2007 durchgeführten Test-
läufe zur Erprobung der Interoperabilität des SIS?

b) Wurden diese Ergebnisse dokumentiert (wenn ja, wo, und wann – wenn
nein, warum nicht?)

20. War der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung bzw. der Europäi-
sche Datenschutzbeauftragte an der Planung, der Durchführung bzw. der
Auswertung dieser SIS-Testläufe beteiligt?

Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/9874 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

21. War das Treffen im Januar 2008 in Ljubljana, bei dem über Fragen der
Interoperabilität von Datenbanksystemen diskutiert wurde, das erste seiner
Art, und wenn nein, wann haben hierzu bereits Treffen zu welchen Themen
stattgefunden?

a) Über welche Fragen der Interoperabilität welcher Datenbanksysteme
wurde auf dem Treffen in Ljubljana debattiert?

b) Wer war auf diesem Treffen vertreten?

c) Welche Ergebnisse brachte dieses Treffen?

d) Wurden diese Ergebnisse dokumentiert (wenn ja, wo, und wann – wenn
nein, warum nicht?)

e) Wurden Folgetreffen vereinbart, und wenn ja, für wann, und wo?

22. War der Europäische Datenschutzbeauftragte an der Planung, der Durch-
führung bzw. der Auswertung dieses Treffen in Ljubljana beteiligt?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

23. Eckpunkte welchen Inhalts will die Bundesregierung dem Treffen der
„Conference of the Chief Information Officers of Police Forces in Europe“
im Juni 2008 in Schweden im Hinblick auf den Entwurf eines „IT Interope-
rability Programme of the European Police Forces“ vorschlagen?

24. Wie soll die von Deutschland vorzubereitende diesbezügliche sog. road
map aussehen?

25. Welche Empfehlungen will die Bundesregierung aus ihrem Programm
„Reengineering der Plattformen Innere Sicherheit“ in diesen Prozess ein-
speisen?

Berlin, den 26. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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