BT-Drucksache 16/9862

Lage von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Deutschland

Vom 24. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9862
16. Wahlperiode 24. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Manuel Sarrazin, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Kerstin Müller (Köln),
Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lage von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Deutschland

Im Vergleich der EU-Bürger können die Deutschen am wenigsten etwas mit
dem Begriff der Unionsbürgerschaft anfangen (Flash Eurobarometer Num-
mer 213). Während 20 Prozent der befragten Deutschen in einer Eurobaro-
meter-Umfrage angaben, mit dem Begriff vertraut zu sein, lagen die Zahlen in
Italien bei 65 Prozent und in Spanien bei 63 Prozent. In derselben Umfrage
gaben 66 Prozent der Deutschen an, gar nicht oder nicht gut über ihre Rechte
als Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger informiert zu sein.

Die Rechte und Pflichten, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben sind je-
doch elementare Bestandteile zur Entwicklung einer europäischen Identität und
letztlich zentral zur weiteren Unterstützung der europäischen Integration. Vor
diesem Hintergrund kommt das im April 2007 vom Rat beschlossene Pro-
gramm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ (EU-Amtsblatt L 110/33 vom
27. April 2007) gerade recht. Damit sollen nämlich bis zum Jahr 2013 Maßnah-
men und Projekte der EU-Kommission, der Mitglied- aber auch von Drittstaa-
ten sowie von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gefördert werden, um ge-
mäß Artikel 3 des Ratsbeschlusses z. B.

● die in der EU lebenden Menschen über die sich aus der Unionsbürgerschaft
ergebenden Rechte aufzuklären,

● Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur aktiven Teilnahme am demokrati-
schen Leben in der EU zu bewegen bzw.,

● den interkulturellen und interreligiösen Dialog auf europäischer Ebene zu
fördern.

Die Europäische Kommission erstattet regelmäßig Bericht über die Anwen-
dung der Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft. In ihrem aktuellen Bericht
KOM(2008) 85 endg. zeigt sie Probleme in fünf Bereichen auf:

1. Schwierigkeiten bei der Umsetzung der sog. Unionsbürger-Richtlinie (2004/
38/EG), die in der Bundesrepublik Deutschland mit dem 2004 beschlosse-

nen Freizügigkeitsgesetz/EU ins deutsche Recht überführt wurde: So wür-
den Familienangehörige aus Drittländern mitunter bei der Genehmigung ih-
rer Einreise aber auch bei der Ausstellung von Aufenthaltskarten auf Pro-
bleme stoßen.

2. Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer aus den im Jahr 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten

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vor allem durch die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Öster-
reich.

3. Sinkendes Interesse hinsichtlich der Aufstellung als Kandidatin bzw. als
Kandidat in einem anderen Mitgliedstaat bei Wahlen zum Europäischen Par-
lament. Über den im Dezember 2006 vorgelegten Richtlinienvorschlag
(KOM(2006) 791) hat der Rat bis heute noch nicht entschieden.

4. Verweigerung der Teilnahme an nationalen oder regionalen Wahlen von
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an ihrem Wohnsitzstaat.

5. Unzureichende personelle Ausstattung der sog. SOLVIT-Zentren „in nahezu
der Hälfe aller Mitgliedstaaten“. Die SOLVIT-Stellen unterstützen seit dem
Jahr 2002 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der EU bei der
Lösung von Problemen, die auf einer fehlerhaften Anwendung des Gemein-
schaftsrechts durch einzelstaatliche Verwaltungen beruhen. In der Bundes-
republik Deutschland ist die SOLVIT-Stelle im Bundesministerium für Wirt-
schaft (BMWi) eingerichtet (www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/
ihr-eu-service-ministerium,did=144446.html).

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung weist zudem in ihrem 7. La-
gebericht auf zwei Probleme für die in der Bundesrepublik Deutschland leben-
den Unionsbürgerinnen und Unionsbürger hin:

● Zum einen haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Bundes-
republik Deutschland (anders als z. B. Spätaussiedlerinnen und -aussiedler)
im Hinblick auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen
oder wissenschaftlichen Qualifikationen einen Rechtsanspruch auf ein An-
erkennungsverfahren nur für „bestimmte Berufe“ (Bundestagsdrucksache
16/7600, S. 62).

● Zudem werden arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger seit
2006 in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik
Deutschland von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach
§ 7 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – aber auch vom
Sozialhilfebezug nach § 23 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) ausgeschlossen (a. a. O. S. 131).

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeines

1. Wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger leben in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Herkunftsländern)?

2. Welche Erkenntnisse hat bzw. welche Probleme erkennt die Bundesregie-
rung über bzw. im Hinblick auf die Beteiligung von Unionsbürgerinnen und
Unionsbürgern am Erwerbsleben in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
auch quantitativ differenzieren nach: Hochqualifizierten Arbeitskräften,
Wissenschaftlern und Forschern, Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern und Arbeitslosen, sowie dem Land des Bildungsabschlus-
ses)?

3. Welche Erkenntnisse hat bzw. welche Probleme erkennt die Bundes-
regierung über bzw. im Hinblick auf die Bildungserfolge von in der Bundes-
republik Deutschland lebenden Schülerinnen und Schülern bzw. von Auszu-
bildenden und Studierenden, die (ggf. neben der deutschen Staatsangehörig-
keit) den Pass eines Mitgliedstaates besitzen (wenn möglich – zwischen ver-
schiedenen Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch ist die Zahl der
jeweiligen Bildungsabschlüsse und Abbrecherquoten (bitte ebenfalls diffe-

renziert nach den verschiedenen Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9862

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung auf etwaige Pro-
bleme im Interesse der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit hier gegensteu-
ern?

Integrationskurse

4. Wird inzwischen – entgegen der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache
16/725, S. 4) – die Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an
den Integrationskursen statistisch erfasst?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben seit 2005

● einen Antrag auf Zulassung an den Integrationskursen des Bundes ge-
stellt,

● an einem Integrationskurs teilgenommen,

● einen Integrationskurs abgeschlossen,

● an einer Abschlussprüfung teilgenommen,

● den Abschlusstest bestanden

(bitte für die Jahre 2005 bis 2007 und nach den jeweiligen Herkunftsländern
aufschlüsseln)?

Aufenthaltsrecht

5. Welchen Hintergrund und Stand hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen
die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nichtmitteilung zur Richtlinie
2004/38, die das Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihrer
Familienangehörigen regelt, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei
zu bewegen und aufzuhalten?

6. Sind der Bundesregierung Probleme bekannt im Hinblick auf die Genehmi-
gung der Einreise von aus Drittländern stammenden Familienangehörigen
von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bzw. bei der Ausstellung diesbe-
züglicher Aufenthaltskarten, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bun-
desregierung diesbezüglich ergriffen?

Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Hochschulabschlüsse

7. Welche Probleme sind der Bundesregierung bekannt, die Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die
Anerkennung der von ihnen im Ausland erworbenen beruflichen oder wis-
senschaftlichen Qualifikationen haben?

8. Ist es zutreffend – worauf die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
in ihrem 7. Lagebericht hinweist – dass Unionsbürgerinnen und Unionsbür-
ger (anders als Spätaussiedlerinnen und -aussiedler) in der Bundesrepublik
Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren nur im
Hinblick auf „bestimmte Berufe“ haben (Bundestagsdrucksache 16/7600,
S. 62)?

Wenn ja,

für welche Berufe haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Bun-
desrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsver-
fahren?
Warum werden sie dies bezüglich gegenüber Spätaussiedlerinnen und -aus-
siedlern benachteiligt?

Drucksache 16/9862 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Hat die Bundesregierung vor, an diesem Missstand etwas zu ändern, und
wenn nein, warum nicht?

Ausschluss von arbeitsuchenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern von
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII

9. Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, dass
inzwischen mehrere Sozial- und Landessozialgerichte den Ausschluss zu-
mindest solcher arbeitsuchender Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit
unbeschränktem Arbeitsmarktzugang von Leistungen nach § 7 Abs. 1
SGB II als unvereinbar erklärt haben mit dem Diskriminierungsverbot des
Artikels 12 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
(EGV) bzw. mit Artikel 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG bzw. mit dem
sog. Collins-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Rechtssache
C-138/02; vgl. hierzu m. w. N. Geiger, U.: Informationsbrief Ausländer-
recht 1/2008, S. 46, 47f)?

10. Haben arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in den
ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
vom Sozialhilfebezug nach § 23 Abs. 3 SGB XII ausgeschlossen worden
sind, zumindest Anspruch auf Leistungen zumindest nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz (AsylbLG), und wenn nein, warum nicht?

Arbeitnehmerfreizügigkeit

11. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EU-Kommission, dass die
Mobilitätsströme aus den neuen osteuropäischen in die alten Mitgliedstaa-
ten seit 2004 nur „sehr begrenzt waren“, und wenn nein, warum nicht?

12. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EU-Kommission, dass die
Gewährleistung der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus den neuen osteuropäi-
schen Mitgliedstaaten auf die Volkswirtschaften „positive Auswirkungen
hatten“?

a) Wenn ja, welche positive Auswirkungen erkennt die Bundesregierung?

b) Wenn nein, warum nicht?

13. Sind der Bundesregierung Studien (wie etwa die des britischen „Institute
for Public Policy Research“) bekannt, die darauf hinweisen, dass die Be-
schäftigungsquote von Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus den neuen
Mitgliedstaaten z. B. in Großbritannien bei 84 Prozent liegt – und damit
höher als bei jeder anderen Einwanderergruppe (vgl. FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND, 4. Mai 2008), und wenn ja, wie bewertet die Bundesre-
gierung derartige Feststellung?

14. Sind der Bundesregierung Studien (wie etwa die des britischen „Institute
for Public Policy Research“) bekannt, die darauf hinweisen, dass „ein
Großteil der osteuropäischen Arbeitsmigranten, die seit 2004 nach Groß-
britannien ausgewandert sind aufgrund der verbesserten Lebensbedingun-
gen in den Ursprungsländern das Land mittlerweile wieder verlassen
haben“ und dass sich dieser Trend vermutlich „fortsetzen wird“ mit der
Folge, dass „deutlich weniger Arbeitskräfte neu einwandern werden“ (zit.
nach FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 4. Mai 2008), und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die für
2009 anstehende Entscheidung über die Verlängerung bzw. das Auslaufen
der Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern aus den neuen Mitgliedstaaten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9862

a) Ist vor diesem Hintergrund eine übermäßige Beeinträchtigung des deut-
schen Arbeitsmarktes durch ein Auslaufen der Übergangsfristen abseh-
bar?

Wenn ja, warum, in welchen Bereichen, und in welchem Ausmaß?

b) Erwartet die Bundesregierung durch ein Auslaufen der Übergangs-
fristen eine flächendeckende Beeinträchtigung in der ganzen Bundes-
republik Deutschland oder in einzelnen Regionen?

Wenn ja, in welchen?

c) Prüft die Bundesregierung eine ausschließlich ortsbezogene Verlänge-
rung von Freizügigkeitseinschränkungen?

Stärkung des Bewusstseins über die Unionsbürgerschaft

15. Wie hat die Bundesregierung seit 2005 die Bürgerinnen und Bürger über
ihre Rechte durch die Unionsbürgerschaft informiert?

16. Hält die Bundesregierung weitere Schritte für notwendig, um über die
Rechte und Pflichten aus der Unionsbürgerschaft zu informieren?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

17. Beteiligt sich die Bundesregierung an dem mit Ratsbeschluss vom 19. April
2007 beschlossenen Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“, und
wenn ja, welche Projekte hat sie beantragt?

Förderung der politischen Teilhabe

18. Welche Erkenntnisse hat die Deutsche Bundesregierung darüber, wie die in
der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unions-
bürger Wahlen zum Europäischen Parlament bzw. bei Kommunalwahlen
ihr aktives und passives Wahlrecht wahrnehmen?

19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. welche Maß-
nahmen plant die Bundesregierung (z. B. im Hinblick auf die Wahlen zum
Europäischen Parlament im Jahr 2009), um die Ausübung des aktiven, aber
auch des passiven Wahlrechts bei den in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu fördern?

20. Weshalb hat der Rat nach Auffassung der Bundesregierung die im Dezem-
ber 2006 vorgelegte Richtlinie (KOM(2006) 791) zur Erleichterung des
bislang noch aufwändigen Verwaltungsverfahrens und des dadurch gesun-
kenen Interesses hinsichtlich der Aufstellung als Kandidatin bzw. als Kan-
didat in einem anderen Mitgliedstaat bei Wahlen zum Europäischen Parla-
ment noch nicht entschieden?

21. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den diesbezüglichen Ver-
handlungen des Rates?

22. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und wird diese noch Auswir-
kungen auf die Wahl des Europäischen Parlamentes im Juni 2009 haben?

23. In welchen Mitgliedstaaten ist es für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
– ausweislich des o. g. Berichts der EU-Kommission – möglich, an natio-
nalen oder regionalen Wahlen teilzunehmen?

24. Welche Erfahrungen wurden hiermit – nach Kenntnis der Bundesregierung –
in den jeweiligen Mitgliedstaaten gemacht und könnten diese auf die Bun-

desrepublik Deutschland bezogen werden?

Drucksache 16/9862 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

25. Hält es die Bundesregierung für integrationspolitisch sinnvoll, Unions-
bürgerinnen und Unionsbürgern das aktive und passive Wahlrecht auch auf
Länderebene – zumindest aber (aufgrund der dortigen spezifischen Rechts-
lage) in Stadtstaaten (wie z. B. in Hamburg) – zu ermöglichen, so wie das
nicht nur die GAL-Bürgerschaftsfraktion, sondern auch die CDU-Bürger-
schaftsfraktion in ihrem Antrag „Bürgerschaftswahlrecht für Europäische
Unionsbürger in Hamburg“ gefordert hatten (Drucksachen 18/3154 und 18/
3069)?

Das deutsche SOLVIT-Zentrum

26. Wie viele Personen sind in dem im BMWi eingerichteten deutschen
SOLVIT-Zentrum beschäftigt?

Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2002 entwickelt?

Wie verhält sich Zahl der im deutschen SOLVIT-Zentrum Beschäftigten im
EU-Vergleich?

27. Wie viele Fälle werden dem deutschen SOLVIT-Zentrum monatlich neu
angetragen?

28. Wie hat sich die Zahl der neuen Fälle seit dem Jahr 2002 entwickelt (dies vor
dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – die
Zahl der an die jeweiligen SOLVIT-Zentren herangetragenen Fälle von 12
auf 70 pro Monat gestiegen ist)?

29. Wie viele Beschwerden wurden seit dem Jahr 2002 von deutschen Staats-
angehörigen und wie viele von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an
das deutsche SOLVIT-Zentrum herangetragen?

30. Wie viele Beschwerden wurden seit dem Jahr 2002 von Einzelpersonen
und wie viele von Unternehmen an das deutsche SOLVIT-Zentrum heran-
getragen?

31. Welche Themen liegen den Beschwerden zugrunde, die an das deutsche
SOLVIT-Zentrum herangetragen werden (dies vor dem Hintergrund, dass
– ausweislich dem Bericht der EU-Kommission – in der EU die Mehrzahl
der Beschwerden (66 Prozent) Fragen des Aufenthaltsrechts, Visaregelun-
gen, Sozialversicherungen, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen
und Steuerfragen betreffen)?

32. Ist das deutsche SOLVIT-Zentrum auch zuständig für freizügigkeitsrecht-
liche Probleme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, und wenn nein,
an welche öffentliche Stelle können sich diese sonst mit ihren Problemen
wenden?

33. Wie hoch lag die durchschnittliche Problemlösungsquote des deutschen
SOLVIT-Zentrums (dies vor dem Hintergrund, dass – ausweislich dem Be-
richt der EU-Kommission – die durchschnittliche Problemlösungsquote al-
ler SOLVIT-Zentren bei rund 80 Prozent liegt)?

34. Was tut die Bundesregierung, um das deutsche SOLVIT-Zentrum bekann-
ter zu machen?

35. Wie hat sich der Etat des deutschen SOLVIT-Zentrums für Informations-
und Öffentlichkeitsarbeit seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte aufschlüs-
seln)?

Berlin, den 24. Juni 2008
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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