BT-Drucksache 16/9570

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9300- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines .. Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Vom 17. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9570
16. Wahlperiode 17. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9300 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
und eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

A. Problem

Mit Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments am ers-
ten Tag der im Jahr 2009 beginnenden 7. Wahlperiode des Europäischen Parla-
ments tritt der Dritte Abschnitt des Europaabgeordnetengesetzes außer Kraft.
Damit entfallen die bisherigen Rechtsgrundlagen für verschiedene Leistungen
an Europaabgeordnete, ausgeschiedene Abgeordnete und deren Hinterbliebene.

Da sich jedoch nach Artikel 25 des Abgeordnetenstatuts die bisherigen und wie-
dergewählten Abgeordneten für die Anwendung der bisherigen Regelungen ent-
scheiden können, muss die Weitergeltung des alten Rechts insoweit sicherge-
stellt werden.

B. Lösung

Weitergeltung des Dritten Abschnitts des Europaabgeordnetengesetzes bei Fest-
schreibung des Anwendungsvorrangs des Abgeordnetenstatuts und des Verbots
der Doppelleistung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten

Keine; Reduzierung des Finanzvolumens des Bundeshaushalts ab 2009 durch
die Anwendung des Abgeordnetenstatuts auf neu gewählte Mitglieder des Euro-
päischen Parlaments.

Drucksache 16/9570 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9300 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. Juni 2008

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Thomas Strobl (Heilbronn)
Vorsitzender

Bernhard Kaster
Berichterstatter

Christian Lange (Backnang)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Dagmar Enkelmann
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 64. Sitzung am

der bisherigen Regelungen einzuräumen. Dabei müssten
selbstverständlich Doppelleistungen ausgeschlossen wer-
den.

Berlin, den 5. Juni 2008

Bernhard Kaster
Berichterstatter

Christian Lange (Backnang)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Dagmar Enkelmann
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9570

Bericht der Abgeordneten Bernhard Kaster, Christian Lange (Backnang),
Jörg van Essen, Dr. Dagmar Enkelmann und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf
auf Drucksache 16/9300 ist in der 163. Sitzung am 29. Mai
2008 in erster Beratung dem Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Bera-
tung und dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss sowie
dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 69.
Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
104. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und mit dem gleichen
Stimmenverhältnis wie der Innenausschuss empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

4. Juni 2008 beraten und einstimmig empfohlen, ihn anzu-
nehmen.

III. Beratung im Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung hat den Gesetzentwurf am 5. Juni 2008 in seiner
35. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten beraten
und ihn einstimmig angenommen.

Alle Fraktionen im Ausschuss begrüßten das neue Abgeord-
netenstatut des Europäischen Parlaments. Damit sei nun-
mehr ein für alle Europaabgeordneten gleiches Leistungs-
system geschaffen worden, das die bisherige unterschied-
liche Entschädigung durch die jeweiligen Mitgliedstaaten er-
setze.

Da der Übergang vom alten auf das neue System zu Friktio-
nen führen könne, sei es notwendig, den Abgeordneten, die
bereits dem Europäischen Parlament angehören und wieder-
gewählt werden, ein Wahlrecht hinsichtlich der Fortgeltung

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