BT-Drucksache 16/9421

Keine Hintertür für Steuerhinterzieher

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9421
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Antrag
der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender,
Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk,
Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Hintertür für Steuerhinterzieher

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Auch mehrere Monate nach dem Bekanntwerden des erschreckenden Ausmaßes
der Steuerhinterziehungsfälle in Liechtenstein fehlt der Bundesregierung eine
wirksame Strategie zur Austrocknung von Steueroasen und gegen die Steuer-
hinterziehung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn Steuerhinter-
ziehung ist Betrug an unserem Staatswesen und damit an den Bürgerinnen und
Bürgern unseres Landes. Sie darf deshalb nicht als Kavaliersdelikt behandelt
werden. Soziale Sicherheit, gute Bildung und öffentliche Infrastruktur können
nur finanziert werden, wenn auch in der Globalisierung klare Regeln herrschen,
dass alle entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steuern zahlen
müssen. Es darf nicht sein, dass manche sich dieser gesellschaftlichen Pflicht
einfach entziehen. Denn dies gefährdet den sozialen Frieden und politischen
Zusammenhalt in unserem Land.

Die große Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat viel zu lange
stillgehalten und damit Steuerhinterziehung gedeckt. Diplomatischer Druck der
Bundesregierung auf Länder, die als Steuer- und Aufsichtsoasen unter dem
Schutzmantel eines umfassenden Bankgeheimnisses klassische Fluchtburg für
Steuerhinterzieher sind, hat gefehlt. Aber auch durch viele Versäumnisse beim
inländischen Steuervollzug haben die Steuerhinterzieher hierzulande häufig
leichtes Spiel. Denn die Finanzverwaltungen werden von den Bundesländern im-
mer noch als Instrumente der Standortpolitik eingesetzt: Je laxer kontrolliert
wird, desto attraktiver erscheint der Wirtschaftsstandort. Dieser falsch verstan-
dene Föderalismus der Ministerpräsidenten muss ein Ende haben. Deutschland
braucht eine Bundessteuerverwaltung.

Mit globalen Finanzströmen ist auch die Steuerhinterziehung zu einem globalen
Problem geworden. Steuerhinterziehung bedroht die Einnahmebasis der Natio-
nalstaaten weltweit und damit auch die Finanzierung unseres Sozialstaates.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

ein Maßnahmepaket auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene auf
den Weg zu bringen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Steueroasen
trocken zu legen. Im Einzelnen geht es dabei um folgende Maßnahmen:

Drucksache 16/9421 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1. Europa braucht eine Zinssteuerrichtlinie mit Biss, die Besteuerungslücken
schnellstmöglich schließt: Die Bundesregierung soll hierfür auf EU-Ebene
die Initiative für eine sogenannte verstärkte Zusammenarbeit ergreifen. Die
bestehende Zinssteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG des Rates) muss auf
alle Empfänger von Kapitaleinkünften und auf alle Arten von Kapitalein-
künften ausgedehnt werden. Außerdem muss die Zinsrichtlinie selbstver-
ständlich in allen Gebiete, die zu Zins-Richtlinien-Ländern gehören wie z. B.
auf den Cayman-Islands, voll gelten. Darüber hinaus soll die europäische
Quellensteuerregelung durch Verträge der EU auch über ihre Grenzen hinaus
ausgeweitet werden, d. h. vor allem auf andere Steuerparadiese wie z. B. Sin-
gapur.

2. Bei Steuerhinterziehung muss Rechts- und Amtshilfe international selbstver-
ständlich sein, sowohl bei den indirekten als auch bei den direkten Steuern:
die Bundesregierung soll auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass in Europa
gleichmäßig Steuern erhoben und Steuerstraftaten verfolgt werden. Hierzu
muss auf die Steueroasen diplomatischer und wirtschaftlicher Druck aus-
geübt werden. Internationale wie binationale Verträge sind auf alle Möglich-
keiten der Einflussnahme zu überprüfen. Staaten, die weiterhin Unterschlupf
für Steuerhinterzieher bieten, müssen mit ihrer Isolierung innerhalb der EU
rechnen. Auf gleicher Grundlage müssen auch die bilateralen Abkommen der
EU zur Betrugsbekämpfung mit Nicht-EU-Ländern neu verhandelt und effi-
ziente Kontroll- und Sanktionsmechanismen vereinbart werden. Die Bundes-
regierung soll die Mitgliedschaft in der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nutzen, um die Schwarze Liste
unkooperativer Steuerparadiese stärker auf die tatsächliche Einhaltung von
Mindestbesteuerungsstandards auszurichten.

3. Die Doppelbesteuerungsabkommen an die Herausforderungen der Globali-
sierung anpassen: dazu soll in den Doppelbesteuerungsabkommen grundsätz-
lich vom Freistellungs- auf das Anrechnungsverfahren umgestellt werden.
Um den Informationsaustausch für die Besteuerung von Kapitaleinkünften
zu verbessern, sollen Quellensteuern oder Kontrollmitteilungen analog zur
europäischen Zinsrichtlinie in die DBAs aufgenommen werden. Keinesfalls
dürfen einzelnen Staaten Sonderkonditionen eingeräumt werden, wie es der
Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, derzeit bei den Vereinigten
Arabischen Emiraten plant.

4. Politischen Druck auf Steueroasen erhöhen: wenn es nicht gelingt, die Steu-
eroasen innerhalb und außerhalb Europas zu mehr Kooperation zu bewegen,
müssen Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit angedroht werden, von
der Erhebung von Quellensteuern, über Kapitalverkehrskontrollen bis hin zu
einem Verbot von Devisentransfers.

5. Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Justiz handlungsfähiger und effizienter
machen: die Bundesregierung soll in der Föderalismuskommission II darauf
hinwirken, dass das Personal bei Betriebsprüfung und Steuerfahndung deut-
lich aufgestockt wird. Dies hat eine personelle und sächliche Stärkung der
Gerichte und Staatsanwaltschaften zwingend zur Folge. Als Zwischenschritt
zum Aufbau einer Bundessteuerverwaltung soll es sich für alle Länder finan-
ziell besser auszahlen, wenn sie in den Ausbau von Betriebsprüfung und
Steuerfahndung investieren.

Berlin, den 4. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9421

Begründung

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung soll die Initiative für eine sogenannte verstärkte Zusam-
menarbeit auf EU-Ebene ergreifen; hierbei haben Frankreich, Italien, Spanien,
Großbritannien, Niederlande, Schweden, Dänemark und Finnland Interesse sig-
nalisiert. Ziel der Initiative soll es sein, die Lücken in der EU-Zinssteuerricht-
linie zu schließen. So soll sie auf alle Empfänger von Kapitalerträgen, d. h. auch
auf Körperschaften, Stiftungen und Trust ausgedehnt werden. Bisher werden nur
natürliche Personen erfasst. Künftig müssen auch juristische Personen trans-
parent gemacht werden, hinter denen sich nicht selten natürliche Personen ver-
stecken. Anonyme Kapitalkonstrukte wie z. B. anonyme Stiftungen darf es nicht
mehr geben. Daneben sollen auch alle Arten von Kapitaleinkünften in die Richt-
linie einbezogen werden, also auch solche aus z. B. Stiftungen, Zertifikaten und
Lebensversicherungen und auf Dividenden. Dividenden werden zwar schon
grundsätzlich aufgrund der Unternehmensbesteuerung sowie einer international
üblichen Quellenbesteuerung an der Quelle belastet, mit Kontrollmitteilungen
könnte aber eine zusätzlich inländische Besteuerung gesichert werden. Darüber
hinaus muss die EU-Zinssteuerrichtlinie in allen Gebieten, die zu Zins-Richt-
linien-Ländern wie z. B. Großbritannien oder den Niederlanden gehören, voll
gelten wie z. B. auf den Cayman-Islands (GB), Virgin-Islands (GB), Anguilla
(GB), Bermuda (GB), Gibraltar (GB), Niederländische Antillen (NL), Aruba
(NL). Außerdem soll die europäische Quellensteuerregelung durch Verträge der
EU über ihre Grenzen hinaus ausgeweitet werden, d. h. vor allem auf andere
Steuerparadiese wie z. B. Singapur, Macau, Hongkong, Dubai.

Zu Nummer 2

Steuerhinterziehung ist ein Delikt, das weltweit verfolgt werden muss. Es ist un-
erträglich, dass einzelne Staaten, darunter neben den klassischen Steueroasen
wie Andorra, Liechtenstein, Schweiz, Kanalinseln etc. auch die EU-Mitglied-
staaten Österreich, Luxemburg und Belgien, daraus Profit ziehen, dass sie An-
reize zur Steuerhinterziehung leisten und als sichere Häfen für Steuerbetrüger
auftreten. Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass diese Staaten ihre
Zivil- und Strafgesetzgebung so ändern, dass eine effektive, auch grenzüber-
schreitende Verfolgung von Steuerstraftaten möglich wird und hinterzogene
Steuern auch über Grenzen hinweg eingetrieben werden können. Da Steuer-
hinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, dürfen sich Steueroasen in Europa wie
anderswo nicht wie Schmugglernester oder Räuberhöhlen verhalten. Europa
muss – als erster Schritt – ein Raum gleichmäßiger Steuererhebung und Steuer-
straftatenverfolgung werden. Hierzu muss auf die Steueroasen diplomatischer
und wirtschaftlicher Druck ausgeübt werden. Internationale wie binationale
Verträge sind auf alle Möglichkeiten der Einflussnahme zu überprüfen. Staaten,
die weiterhin Unterschlupf für Steuerhinterzieher bieten, müssen mit ihrer
Isolierung innerhalb der EU rechnen. Ziel eines solchen resoluten und kon-
sequenten Vorgehens muss eine umfassende Rechts- und Amtshilfe bei Steuer-
hinterziehung sein.

Auf gleicher Grundlage müssen die bilateralen Abkommen der EU zur Betrugs-
bekämpfung mit Nicht-EU-Ländern neu verhandelt werden. So muss beispiels-
weise das bereits verabschiedete Abkommen der EU mit der Schweiz zur Be-
kämpfung von Betrug und sonstigen Handlungen bei Zöllen, indirekten Steuern,
Subventionen sowie bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren entsprechend
ergänzt sowie um direkte Steuern wie die Einkommensteuer erweitert werden.
Effiziente Kontroll- und Sanktionsmechanismen müssen vereinbart werden.

Auf der Schwarzen Liste unkooperativer Steuerparadiese der OECD stehen nur

noch drei Länder von anfangs 41: Andorra, Liechtenstein und Monaco. Diese

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drei verweigern auch auf Anfrage Auskünfte. Alle anderen Kriterien von Steu-
eroasen z. B. Null-Steuersatz werden bisher vernachlässigt. Mindeststandards
der Besteuerung müssen deshalb als Kriterien einbezogen werden. Außerdem
müssen die Kriterien für die Entfernung von der Schwarzen Liste verschärft
werden. Das bloße „Eintreten in Verhandlungen“ reicht nicht aus, konkrete
Informationsaustauschwege müssen installiert und nachgewiesen werden.

Zu Nummer 3

Kapitaleinkünfte werden schon jetzt grundsätzlich vom Wohnsitzstaat besteuert.
Um an die dafür notwendigen Informationen zu kommen, sollen eine entspre-
chend hohe Quellensteuer oder Kontrollmitteilungen analog zur europäischen
Zinsrichtlinie in die DBAs aufgenommen werden. Für andere Einkünfte wie
Arbeitslohn, Mieterträge und Unternehmensgewinne von Personengesellschaf-
ten gilt heute in vielen DBAs noch das Freistellungsverfahren. Hier ist eine
generelle Umstellung auf das Anrechnungsverfahren anzustreben, um die
Steuergestaltungsanreize zu senken. Dadurch wird die Steuerbelastung von
Einkommen, das in anderen Ländern erzielt wird, auch das Niveau Deutschlands
angepasst. Schließlich leben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland, haben hier also ihren Lebensmittelpunkt und nutzen die hiesige
Infrastruktur, die der Staat zur Verfügung stellt. Diese muss durch alle hier
wohnenden Bürgerinnen und Bürger auch entsprechend ihrer individuellen wirt-
schaftlichen Leistungsfähigkeit finanziert werden.

Werden in Deutschland Einkünfte von im Ausland lebenden Bürgerinnen und
Bürgern erzielt, so sind diese Einkünfte grundsätzlich in Deutschland zu ver-
steuern (sogenannte Beschränkte Steuerpflicht). Die Wohnsitzstaaten dieser
Bürgerinnen und Bürger sind frei, im Umkehrschluss ebenfalls das Anrech-
nungsverfahren anzuwenden. Damit wird verhindert, dass Spitzenverdiener sich
durch schlichte Wohnsitzverlagerung der Besteuerung in Deutschland entziehen
können.

Der Bundesminister der Finanzen hat laut Medienberichten (DPA vom 21. Mai
2008) den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) einen Billig-Steuersatz von
nur fünf Prozent auf die Gewinne ihrer Investments in Deutschland angeboten.
Dadurch wird der internationale Steuersenkungswettlauf um die niedrigsten
Steuern für Kapitaleinkommen weiter vorangetrieben. Der Minister muss
deshalb in den weiteren Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen
mit den VAE den angebotenen Billig-Steuersatz zurückziehen.

Zu Nummer 4

Wenn es nicht gelingt, die Steueroasen innerhalb und außerhalb Europas zu
mehr Kooperation zu bewegen, müssen Beschränkungen der Kapitalverkehrs-
freiheit angedroht werden. Kleinste Eskalationsstufe wäre eine Quellensteuer
auf alle Überweisungen in diese unwilligen Steueroasen. Dies ist nur wirksam,
wenn sowohl reine Geldtransfers als auch Handelsgeschäfte belastet werden.
Abgrenzungen wären kaum zu kontrollieren und deshalb missbrauchsanfällig.
Wenn dies nicht hilft und den anderen Staat nicht zu Verhandlungen bewegt,
dann sollten alle im Inland tätigen Banken bei Auslandsüberweisungen und als
Sammelbeförderung organisierten Bargeldtransporten über die Grenze Kon-
trollmitteilungen an die Finanzämter verschicken müssen, wenn diese jeweils
eine Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Dabei müssen bei allen diesen
grenzüberschreitenden Devisentransfers die Herkunft und die geplante Verwen-
dung vollständig transparent gemacht werden. Noch schärfer wirkt ein Verbot
von Devisentransfers unter bestimmten Kriterien z. B. in außerhalb der EU ge-
legene Steueroasen, die sich produktiven Verhandlungen gänzlich verweigern.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9421

Zu Nummer 5

Das Personal bei Betriebsprüfung und Steuerfahndung muss deutlich aufge-
stockt werden. Dies hat eine personelle und sächliche Stärkung der Gerichte und
Staatsanwaltschaften zwingend zur Folge. Schon heute entfaltet die Justiz ein zu
geringes Abschreckungspotential. Soll sie nicht in den dann erhöhten Fallzahlen
ertrinken, muss mehr, besser qualifiziertes und durch Finanzexperten verstärktes
Personal zur Verfügung gestellt werden. Die jetzige Praxis in Bayern und Hes-
sen, Einkommensmillionäre entgegen einer Anweisung des Bundesministers der
Finanzen nicht jährlich, sondern nur alle neun Jahre zu prüfen, führt zu unakzep-
tablen Einnahmeausfällen.

Der Königsweg für eine schnelle und effiziente Bekämpfung von Steuerhinter-
ziehung im Inland ist die Errichtung einer Bundessteuerverwaltung. Die Länder
müssen im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung und der Sicherung der
Steuereinnahmen ihren Widerstand gegen eine Bundessteuerverwaltung endlich
aufgeben. Als Zwischenschritt soll es sich für alle Länder finanziell besser
auszahlen, wenn sie in den Ausbau von Betriebsprüfung und Steuerfahndung
investieren.

Eine Erhöhung der Strafrahmen allerdings für die Steuerhinterziehung (§§ 370,
370a der Abgabenordnung) wäre überflüssig und reiner Gesetzgebungs-Aktio-
nismus angesichts des Umstandes, dass aus Kapazitätsmangel allzu oft gar nicht
erst verurteilt, sondern der Weg des Deals und der Einstellung gewählt wird.
Wird angeklagt, geschieht dies wegen der Überlastungssituation nicht bei den an
sich zuständigen Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichtes, sondern zum
Amtsgericht. Dort ist die Höhe der Strafe auf vier Jahre begrenzt.

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