BT-Drucksache 16/934

Presse- und Meinungsfreiheit in Kuba einfordern

Vom 14. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/934
16. Wahlperiode 14. 03. 2006

Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck
(Bremen), Katrin Göring-Eckardt, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Presse- und Meinungsfreiheit in Kuba einfordern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag begrüßt ausdrücklich die Entschließung des Euro-
päischen Parlaments zur Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regie-
rung vom Februar 2006.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. bilateral und auf europäischer Ebene die kubanische Regierung zur unver-
züglichen Freilassung aller wegen ihrer politischen Gesinnung Inhaftierten
zu drängen;

2. gemeinsam mit den EU-Partnern gegenüber der kubanischen Regierung die
Aufhebung des Reiseverbots für die „Damen in Weiß“ und Oswaldo Payá
Sardiñas zu fordern;

3. die Verschärfung der Repressionen gegen die friedliche Opposition in Kuba
bilateral und im Rahmen der EU gegenüber der kubanischen Regierung an-
zusprechen und auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Kuba ins-
gesamt und insbesondere der Presse- und Meinungsfreiheit zu drängen;

4. den Dialog mit der demokratischen Opposition und die Unterstützung von
Menschenrechtsverteidigern zu intensivieren.

Berlin, den 14. März 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Begründung

Die Menschenrechtssituation in Kuba ist weiterhin besorgniserregend. Ins-
besondere werden Presse- und Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt und
kritische Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und
gewaltlose Dissidenten eingeschüchtert, bedroht, inhaftiert und misshandelt.
Die Presse- und Meinungsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrech-

Drucksache 16/934 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
ten, ohne die eine gesellschaftliche Entwicklung nicht voranschreiten kann. Da-
von unbenommen stellen wir fest, dass die einseitige Blockadepolitik der USA
eine positive Veränderung der kubanischen Bevölkerung nicht befördert hat.
Vielmehr diente und dient das US-Embargo mit seiner Verschärfung im Jahr
2004 systemstabilisierend, weil es der kubanischen Führung einen Vorwand für
seine Politik liefert.

Nach wie vor sitzen Dutzende Menschenrechtsverteidiger und gewaltlose Dis-
sidenten in Kuba unter menschenunwürdigen Bedingungen in Haft. Die Zahl der
politischen Gefangenen wird auf derzeit über 300 geschätzt. Viele der Inhaftier-
ten sind nach Berichten schwer krank und erhalten keinen oder nur mangelhaf-
ten Zugang zu einer Gesundheitsversorgung. Dazu mehren sich Berichte über
Misshandlungen dieser Häftlinge.

Das Europäische Parlament hat im Dezember 2005 den kubanischen „Damen in
Weiss“ den Sacharow-Preis für Menschenrechte verliehen. Die „Damen in
Weiss“ sind Familienangehörige der im Jahr 2003 verhafteten und verurteilten
Regimekritiker, die seitdem couragiert für die Freilassung ihrer Angehörigen
sowie für das Recht auf freie Meinungsäußerung in Kuba demonstrieren. Die
kubanische Regierung verweigerte dieser Gruppe trotz vieler Bemühungen des
Europäischen Parlaments und anderer europäischer Institutionen die Teilnahme
an der Preisverleihung. Auch Oswaldo Payá Sardiñas, dem Sacharow-Preis-
träger des Europäischen Parlaments 2002, wird noch immer die Freiheit zur
Aus- und Wiedereinreise nach Kuba verweigert.

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