BT-Drucksache 16/9115

zu dem Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/8187- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und Tausches derselben

Vom 7. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9115
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Hans-Michael Goldmann,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8187 –

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über
den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeit-
nutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs
und Tausches derselben

A. Problem

Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag dazu aufgefordert werden, eine
Stellungnahme nach Artikel 23 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes zu dem Vor-
schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über den
Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeit-
nutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und
Tausches derselben (KOM[2007] 303 endgültig in der Fassung des Ratsdoku-
ments 15045/07) abzugeben.

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, sich

– im Interesse einer besseren Rechtsetzung dafür einzusetzen, die Verabschie-
dung der Richtlinie zurückzustellen und sie in ein Gesamtkonzept zum ge-
meinschaftlichen Besitzstand im Verbraucherschutz einzubeziehen,

– dafür einzusetzen, dass die Richtlinie nur auf grenzüberschreitende Sachver-
halte Anwendung findet,

– im Sinne des Subsidiaritätsgedankens dafür einzusetzen, dass die Richtlinie
sowie die weiteren in die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
im Verbraucherschutz einbezogenen Richtlinien als Mindestvorschriften aus-
gestaltet werden, die den Mitgliedstaaten erlauben, ein höheres Schutzniveau
anzustreben,
– dafür einzusetzen, dass die im deutschen Recht normierte notarielle Beurkun-
dung von Verträgen, die Verpflichtungen zur Übertragung oder zum Erwerb
des Eigentums an einem Grundstück vorsehen, beibehalten werden kann.

Drucksache 16/9115 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9115

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/8187 abzulehnen.

Berlin, den 7. Mai 2008

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

rechte, mit dem der Bundesregierung ein Verhandlungsauf- gen sein.

trag für die europäische Ebene gegeben werden solle.

Es sei im Interesse einer besseren Rechtsetzung geboten, die
Überarbeitung der Richtlinie zurückzustellen, weil die EU-
Kommission an einem Gesamtkonzept zum gemeinschaft-

Die Beibehaltung der notariellen Beurkundung, die in vielen
anderen Mitgliedstaaten nicht vorgesehen sei, sei für die
Bundesrepublik Deutschland wichtig und werde von der
Bundesregierung in den Verhandlungen auch angestrebt. Es
Drucksache 16/9115 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dirk Manzewski,
Mechthild Dyckmans, Wolfgang Neskovic und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/8187 in seiner 145. Sitzung am 21. Februar 2008 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Tourismus und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 77. Sitzung am
7. Mai 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung
des Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage in seiner
58. Sitzung am 7. Mai 2008 beraten mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ab-
lehnung des Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage in seiner 61. Sitzung am 7. Mai 2008
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu
empfehlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage am 7. Mai 2008
abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der FDP führte aus, nach Verabschiedung des
Vertragsgesetzes zum Vertrag von Lissabon seien sich alle
Fraktionen einig gewesen, dass sich der Deutsche Bundestag
frühzeitig an Rechtsetzungsakten der europäischen Ebene be-
teiligen solle. In diesem Sinne stelle die Fraktion der FDP nun
einen Antrag nach Artikel 23 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
(GG) zum Richtlinienvorschlag betreffend Teilzeitnutzungs-

rung darauf zu achten, dass sich die Richtlinie nur auf grenz-
überschreitende Sachverhalte beziehe und die Vorschriften
als Mindestschutz ausgestaltet werden, so dass die Mitglied-
staaten auch ein erhöhtes Verbraucherschutzniveau festlegen
können. Die Bundesregierung solle sich für den Erhalt der
notariellen Beurkundung gemäß § 311b des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) einsetzen, um deren verbraucherschüt-
zende Funktion sicherzustellen.

Die Fraktion der FDP bat um Zustimmung zu ihrem Antrag,
damit der Richtlinienvorschlag auf europäischer Ebene in
einer mit den deutschen Rechtsvorstellungen übereinstim-
menden Weise zustande komme.

Die Fraktion der CDU/CSU bat die Bundesregierung vor
dem Hintergrund des Grünbuchs aus dem Jahr 2007, das
einen grundlegend neuen Ansatz im Verbraucherschutz an-
strebe, um eine Stellungnahme zu dem Antrag und allgemein
zum Verhandlungsstand hinsichtlich der inhaltlichen Punkte.
Seien die Auskünfte der Bundesregierung im Hinblick auf
ihre Verhandlungsweise aus Sicht des Parlaments befriedi-
gend, gebe es keine Notwendigkeit, eine entsprechende Stel-
lungnahme abzugeben.

Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass innerhalb der
Koalition noch Beratungsbedarf hinsichtlich des Richtlinien-
vorschlags bestehe. Der Antrag der Fraktion der FDP sei aber
gleichwohl abzulehnen.

Es sei nicht absehbar, dass das neue Gesamtkonzept zum
Verbraucherschutz in nächster Zeit umgesetzt werde. Der
Bereich Timesharing habe sich aber sehr stark verändert.
Hätten ursprünglich die Nutzungsrechte an Wohnungen und
Häusern im Vordergrund gestanden, gehe es nun u. a. auch
um Hausboote und Wohnmobile. Dieser Bereich genieße
derzeit noch keinen Schutz. Bei Berücksichtigung aller Inte-
ressen sei eine Regelung, die diese neuen Bereiche umfasse,
auch aus Verbrauchersicht wichtiger als das Warten auf das
Gesamtkonzept.

Die Ausführungen des Antrags zur Frage der Mindestvoraus-
setzungen gingen völlig am Ziel vorbei. Anlagen in der Bun-
desrepublik Deutschland machten ca. 2,6 Prozent der europä-
ischen Timesharing-Einrichtungen aus. Deutsche hielten
jedoch an Anlagen im Ausland die meisten Timesharing-
Rechte, nämlich etwa 20 Prozent. Würden nur Mindestvor-
aussetzungen geregelt werden, könnte zwar in der Bundes-
republik Deutschland ein höheres Schutzniveau erreicht wer-
den. Deutsche hätten dann aber im Ausland womöglich nur
einen Schutz nach Mindeststandards. Eine Erhöhung der
Standards im Ausland zugunsten der deutschen Inhaber von
Timesharing-Rechten müsse daher das Ziel der Verhandlun-
lichen Besitzstand auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes
arbeite. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips habe die Regie-

bestehe daher kein Anlass, die Bundesregierung zu etwas
aufzufordern, was sie ohnehin mit Vehemenz vertrete.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9115

Die Bundesregierung unterstrich, sie wolle das Parlament
frühzeitig informieren und bereits in einem frühen Verhand-
lungsstadium erfahren, wie sich der Deutsche Bundestag zu
einer geplanten Regelung stelle.

Die Bundesregierung setze sich – nach gegenwärtigem Ver-
handlungsstand erfolgreich – für den Erhalt der notariellen
Beurkundung ein. Das Bundesministerium der Justiz habe
einen entsprechenden Formulierungsvorschlag in die Rats-
arbeitsgruppe eingebracht, mit dem sichergestellt werde,
dass die Richtlinie die deutschen Vorschriften zur notariellen
Beurkundung nicht berühre. Kein Mitgliedstaat habe dieses
Anliegen in Frage gestellt. Auch im zuständigen Ausschuss
des Europäischen Parlamentes seien entsprechende Ände-
rungsanträge gestellt worden.

Im Hinblick auf das erstrebte Gesamtkonzept des Verbrau-
cherschutzes bemühe sich die Bundesregierung bei der Erar-
beitung der Richtlinie um die notwendige Kohärenz. Die
EU-Kommission, das Europäische Parlament und viele Mit-
gliedstaaten sähen indes ein besonderes Eilbedürfnis. Insbe-
sondere solle der Anwendungsbereich der Richtlinie auf
bewegliche Sachen und durch eine Verkürzung der Mindest-
laufzeit der Verträge – in der Rede stehe ein Jahr – ausgewei-
tet werden. Der Schutzbedarf sei wegen der nicht geringen
Anzahl „schwarzer Schafe“ unter den Anbietern und der
Höhe der von den Verbrauchern investierten Summen gege-

ben. Ein Warten auf horizontale Instrumente sei nicht im Sin-
ne des Verbraucherschutzes.

Zur Forderung nach einer Beschränkung des Anwendungs-
bereichs auf grenzüberschreitende Sachverhalte sei daran
zu erinnern, dass eine große Zahl verbraucherschützender
Richtlinien bereits auch auf innerstaatliche Sachverhalte An-
wendung finde. Ein Rückschritt gegenüber der geltenden
Rechtslage sei gerade für den Bereich des Timesharing nicht
zu vermitteln. Sei ein Binnenmarkt gewünscht, in dem der
Verbraucher die Angebote vergleichen könne, so sei das nur
gewährleistet, wenn die Angebote auf vergleichbarer Grund-
lage, etwa hinsichtlich Gewährleistungsrechten, abgegeben
würden. Auch der Wirtschaft werde durch die damit verbun-
dene Vereinfachung geholfen.

Im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip sei es Auffassung
der Bundesregierung, dass sich eine Vollharmonisierung
grundsätzlich auf die Regelung technischer Fragen beschrän-
ken solle. Timesharing-Verträge seien indes typischerweise
grenzüberschreitende Verträge. Die EU-Kommission und die
weit überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten hätten sich
daher für eine Vollharmonisierung ausgesprochen. Ein
Schutz deutscher Verbraucher – diese hielten in der Tat viele
Timesharing-Rechte im Ausland – sei nicht allein durch
Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen.
Ziel müsse vielmehr ein angemessenes Schutzniveau in ganz
Europa sein.

Berlin, den 7. Mai 2008
Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

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