BT-Drucksache 16/9066

UN-Biodiversitätsgipfel durch Vorreiterrolle beim Schutz der biologischen Vielfalt und fairen Nord-Südausgleich zum Erfolg führen

Vom 7. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9066
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Antrag
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine
Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin
Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

UN-Biodiversitätsgipfel durch Vorreiterrolle beim Schutz der biologischen Vielfalt
und fairen Nord-Südausgleich zum Erfolg führen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Mai trifft sich in Bonn die Staatengemeinschaft zur 9. Vertragsstaatenkonfe-
renz zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt der Vereinten Natio-
nen (OP 9). Ein Schwerpunkt der Verhandlungen wird in der Schaffung eines
Systems zur Aufteilung des Zugangs und der Nutzung genetischer Ressourcen
(Access and benefit-sharing – ABS) bestehen. Privatwirtschaftliche Interessen
an den genetischen Ressourcen stehen oftmals in Konflikt mit den Interessen
der indigenen und lokalen Gemeinschaften sowie Staaten, in denen die nachge-
fragten Ressourcen vorkommen. Ein Vorteilsausgleich wird selten, in der Regel
nicht gewährt. Dies gilt es zu ändern.

Weiterer Schwerpunkt der Konferenz ist die Einrichtung eines globalen Schutz-
gebietsnetzes. Die Umsetzung dieser Vereinbarung ist bisher ungenügend. Die
Mitgliedstaaten sind ihrer Pflicht, über die bestehenden Schutzgebiete auf ih-
rem Staatsgebiet zu informieren, nicht ausreichend nachgekommen. Dies gilt
insbesondere für die am stärksten bedrohten Waldtypen der letzten intakten Ur-
wälder, Mangrovenwälder in Küstengebieten und Buchenwälder in Europa.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Der nationalen Biodiversitätsstrategie zum Schutz der biologischen Vielfalt
mangelt es bisher an konkreten Maßnahmen für die Umsetzung der dort be-
schriebenen Ziele.

Bislang gibt es kein wirksames Vorgehen gegen die Regenwaldvernichtung und
die Vertreibung lokaler Bevölkerung beim Anbau von Biomasse für Agrokraft-
stoffe und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse. Zum Schutz der biologi-
schen Vielfalt und der betroffenen Menschen müssen umgehend Maßnahmen
ergriffen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. bei den anstehenden Verhandlungen auf der UN-Biodiversitätskonferenz, in-
nerhalb der Europäischen Union (EU) und während des zweijährigen Konfe-
renzvorsitzes Deutschlands darauf hinzuwirken,

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a) ein verbindliches ABS-Regime zu schaffen, das

– indigene und lokale Gemeinschaften bei den Verhandlungen und Ent-
scheidungen voll beteiligt,

– die vorherige informierte Zustimmung von indigenen und lokalen Ge-
meinschaften und ein Abkommen zum Vorteilsausgleich als Voraus-
setzung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem
Wissen verankert,

– ein Zertifikat vorsieht, das die Herkunft der Ressourcen und des tradi-
tionellen Wissens sowie Angaben über eine vorherige informierte Zu-
stimmung sowie eine Regelung zum Vorteilsausgleich enthält und die
Möglichkeit bietet, die Nutzungsformen genetischer Ressourcen und
traditionellen Wissens zu begrenzen, eine Patentierung auszuschließen
und die Weitergabe an Dritte einzuschränken,

– die Rolle sowie die Arbeit der Frauen bei der Nutzung und Verarbei-
tung von genetischen Ressourcen und der Anwendung traditionellen
Wissens achtet, respektiert und berücksichtigt sowie patriarchale Ge-
schlechterverhältnisse hinterfragt;

b) ein globales Schutzgebietsnetz zügig und effektiv einzurichten und recht-
lich verbindliche Finanzierungsinstrumente dafür zu beschließen sowie
sich dafür einzusetzen, dass

– bestehenden Informationspflichten umgehend nachgekommen wird,

– zum Schutz der biologischen Meeresvielfalt ein globales Meeres-
schutzgebietsnetz eingerichtet wird, in dem die Müllentsorgung und
extraktive Nutzungsformen, wie die Fischerei, die Förderung von Öl
und Gas sowie die Entnahme von Sand und Kies, ausgeschlossen sind,

– zum Schutz des europäischen Waldökosystems der Buchenwälder ein
europäisches Buchenwaldschutz- und Aufforstungskonzept vorgelegt
wird;

c) die Agrobiodiversität zu fördern, indem

– ein internationaler Vertrag zu Haftungs- und Entschädigungsregelun-
gen beim Handel von gentechnisch veränderten Organismen ausge-
handelt,

– die „Terminatortechnologie“ bei Saatgut verboten,

– das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Bäumen
verlängert und

– eine Patentierung der Gene von Pflanzen und Tieren verboten wird;

2. die nationale Biodiversitätsstrategie zu überarbeiten, um den Schutz der bio-
logischen Vielfalt in Deutschland zu gewährleisten und den internationalen
Verhandlungen durch eine Vorreiterrolle positive Impulse zu geben und da-
bei insbesondere

– die Strategie um konkrete Maßnahmen zu ergänzen und diese zügig und
effektiv umzusetzen,

– die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie verbindlich zu gestalten
und ein Konzept zur konkreten Überprüfbarkeit der Ziele der Strategie
vorzulegen,

– Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Ziele in die Strategie auf-
zunehmen,
– die Ziele für den Fließgewässerschutz früher als bis zum Jahr 2020 umzu-
setzen,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9066

– ein Konzept für ein Biodiversitätsmonitoring noch in dieser Legislatur-
periode vorzulegen,

– das Umweltrechtsbehelfsgesetz dahingehend zu ändern, dass das Dritt-
schutzerfordernis als Klageberechtigung abgeschafft wird, damit die
Zielerreichung der nationalen Biodiversitätsstrategie einer effektiven
öffentlichen Kontrolle unterliegt;

3. sich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass

– zum Schutz der letzten Urwälder gesetzliche Regelungen erlassen wer-
den, die die Einfuhr und den Handel von Urwaldholz aus illegalem Ein-
schlag unter Strafe stellen,

– die Einrichtung von großflächigen Europäischen Meeresschutzgebieten,
in denen die Müllentsorgung und extraktive Nutzungsformen, wie die
Fischerei, die Förderung von Öl und Gas sowie die Entnahme von Sand
und Kies, ausgeschlossen sind, verpflichtend in die Meeresschutzricht-
linie der Europäischen Union aufgenommen wird,

– zum Schutz des europäischen Waldökosystems der Buchenwälder ein eu-
ropäisches Buchenwaldschutz- und Aufforstungskonzept vorgelegt wird,

– die Subventionen für die intensive und industrielle Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft so umgestellt werden, dass sie nicht zu mehr Arten-
verlust, Flächenverbrauch und Überfischung führen;

4. auf nationaler Ebene folgende Maßnahmen zu ergreifen:

– bei der Umsetzung von ABS-Regelungen die Vorlage des oben beschrie-
benen Zertifikats zur Bedingung zu machen,

– deutsche Firmen, die sich genetischer Ressourcen und traditionellen Wis-
sens ohne vorherige Zustimmung und ohne Vorteilsausgleich bedienen,
strafgesetzlich in die Verantwortung zu nehmen,

– einen Finanzierungsplan zum Schutzgebietsnetz vorzulegen, der einen
angemessenen Beitrag Deutschlands am globalen Finanzbedarf von ins-
gesamt 30 Mrd. Euro bis 2015 vorsieht,

– zum Schutz der letzten Urwälder ein Urwaldschutzgesetz zu verabschie-
den, dass die Einfuhr von und den Handel mit Tropenholz aus illegalem
Einschlag verbietet und unter Strafe stellt,

– zum Schutz des europäischen Waldökosystems der Buchenwälder ein
Buchenwaldschutz- und Aufforstungskonzept zu beschließen,

– zum Schutz der Agro-Biodiversität ökologische und regionale Land,-
Forst- und Fischereiwirtschaftskreisläufe zu fördern und zu unterstützen,

– den Anbau und die Nutzung von Biomasse ökologisch und sozial nach-
haltig zu gestalten und den Import von Agrotreibstoffen und Biomasse
aus großflächigem Anbau, Raubbau und Vertreibung mit einem Morato-
rium zu belegen.

Berlin, den 6. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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Begründung

Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) wurde 1992 auf dem
UN-Gipfel für Umwelt und Entwicklung beschlossen. Seine Ziele sind die Er-
haltung der biologischen Vielfalt, eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressour-
cen. Im Sinne des Übereinkommens umfasst der Begriff „biologische Vielfalt“
die Vielfalt an Ökosystemen, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt in-
nerhalb der Arten. Im Verhandlungsprozess wurde beschlossen, bis 2010 den
Artenverlust signifikant zu senken und ein globales Schutzgebietsnetz einzu-
richten, welches bis 2012 auch die Meere umfassen soll. Vor dem Hintergrund
der COP 9 hat die Bundesregierung im November 2007 als Verpflichtung aus
der CBD die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet.

Die Schaffung eines Regimes zur gerechten Aufteilung von Zugang und Nut-
zung genetischer Ressourcen (ABS) ist eine der dringenden Problematiken im
Rahmen des CBD-Prozesses. Derzeit werden genetische Ressourcen und tra-
ditionelles Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften zumeist ohne die
Gewährung eines Vorteilsausgleichs in Anspruch genommen und genutzt. Dies
verstößt nicht nur gegen die souveränen Rechte der betroffenen Staaten, son-
dern bedeutet Eingriff und Missbrauch der Lebens- und Überlebensgrundlage
von indigenen und lokalen Gemeinschaften. Seit 1992 ist mit Schaffung der
CBD der Vorteilsausgleich vereinbart. 16 Jahre später gibt es lediglich unver-
bindliche Leitlinien, aber noch kein wirksames System, dass die Nutzungen
und den gerechten Vorteilsausgleich umsetzt und die Rechte der betroffenen
Gemeinschaften und Staaten schützt. Dies hat nach wie vor zur Folge, dass die
Industrienationen von der privatwirtschaftlichen Nutzung von genetischen Res-
sourcen profitieren, ohne dafür den betroffenen Gemeinschaften und Staaten
eine Gegenleistung zu erbringen. Auf der UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn
stehen Verhandlungen um ein rechtlich verbindliches System über den Zugang,
die Nutzung und den Vorteilsausgleich genetischer Ressourcen und traditionel-
len Wissens auf der Tagesordnung, die bis 2010 abgeschlossen werden sollen,
um einen fairen Nord-Süd-Ausgleich zu schaffen.

Um die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens nachvoll-
ziehen und kontrollieren zu können, ist der Vorschlag eines Zertifikats im Sinne
eines „Reisepasses“ für genetische Ressourcen mit den Angaben über Her-
kunft, genutztes traditionelles Wissen und der Information, ob der Zugang und
die Nutzung auf einer vorherigen informierten Zustimmung sowie einer Rege-
lung zum Vorteilsausgleich beruht, in die Verhandlungen eingebracht worden.
Problematisch an der gegenwärtigen Ausrichtung der ABS-Verhandlungen ist
die ungleiche Einflussnahme von Pharma-, Kosmetik- und Agrarkonzernen
gegenüber den zivilgesellschaftlichen Akteuren von indigenen und lokalen
Gemeinschaften und Umwelt- und Entwicklungsverbänden.

In den ABS-Verhandlungen und der Biodiversitätspolitik im Allgemeinen wer-
den bisher Geschlechterverhältnisse nur ungenügend thematisiert. Es sind ins-
besondere die Frauen, die mit genetischen Ressourcen arbeiten und sie schüt-
zen. Ihre Perspektive und ihr Einfluss ist aber bei den CBD-Verhandlungen
unterrepräsentiert. Patriarchale Geschlechterverhältnisse und Strukturen sind
ein Hindernis bei der Aufgabe, die biologische Vielfalt zu schützen. Die Be-
dürfnisse der Frauen sind bei der Nutzung, beim Schutz sowie bei der Vertei-
lung genetischer Ressourcen aufzuzeigen, zu fördern und bei den internationa-
len Verhandlungen zu berücksichtigen. Dazu ist auf eine gleichberechtigte und
gleichrangige Beteiligung von Frauen bei den anstehenden Verhandlungen
sowie bei allen künftigen CBD-Prozessen zu achten.

Zweiter Schwerpunkt der Konferenz ist die Schaffung eines globalen Schutz-

gebietsnetzes, das 2004 in Kuala Lumpur auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz
beschlossen wurde. Die Umsetzung dieser Vereinbarung verlief bisher nur

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unzureichend. Es wurden keine oder nicht genügend Gebiete gemeldet. Ferner
kommen viele Mitglieder der CBD nicht ihren Informationspflichten nach,
wonach sie über die bestehenden Schutzgebiete auf ihrem Staatsgebiet zu infor-
mieren haben. Eine zentrale Frage ist zudem die Finanzierung des globalen
Schutzgebietsnetzes. Nach Berechnungen von Umwelt- und Entwicklungsver-
bänden belaufen sich die Kosten für einen effektiven Gebietschutz auf 30 Mrd.
Euro bis zum Jahr 2015. Diese müssen von den führenden Industrieländern
maßgeblich aufgebracht werden, da sie die Hauptnutzer und Verbraucher gene-
tischer Ressourcen sind. Bisher gibt es seitens der Bundesregierung keinen an-
gemessenen Vorstoß zur finanziellen Beteiligung. Deutschland muss während
der Konferenz darauf hinwirken, dass die Finanzierung zügig und umfassend
aufgestellt und beschlossen wird, damit ein Schutzgebietsnetz geschaffen wer-
den kann. Dies gilt insbesondere für die am stärksten betroffenen Waldökosys-
teme: die letzten intakten Urwälder, die Mangrovenwälder und die Buchenwäl-
der Mitteleuropas. Diese betroffenen Waldökosysteme müssen sofort unter
Schutz gestellt werden. Die internationalen Bestrebungen, den Schutz von (tro-
pischen) Wäldern über eine Einbindung in die Kohlenstoffmärkte erreichen zu
wollen, wie es derzeit von der „Forest Carbon Partnership Facility“ (FCPF) der
Weltbank betrieben wird, birgt Gefahren für die Schutzziele und ist kein effek-
tiver Beitrag zum Klimaschutz. Um der massiven Zerstörung von Regenwald
zum Zweck des Anbaus von Agrokraftstoffen Einhalt zu gebieten, ist zudem
die Beimengungspflicht von Agrosprit nach dem Biokraftstoffquotengesetz ab-
zuschaffen, die einen Motor für die Agrospritindustrie und damit der Regen-
waldzerstörung darstellt.

Während der Konferenz sollen die jeweiligen nationalen Biodiversitätsstrate-
gien diskutiert werden. Deutschland ließ viel Zeit vergehen, um seine Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt vorzulegen. Mit der Strategie werden Ziele
und Maßnahmen „angestrebt“, sie bleibt im Bereich konkreter und effektiver
Umsetzungsmaßnahmen aber vage und unbestimmt. Der Rückgang der Arten-
vielfalt soll nach der Strategie bis zum Jahr 2010 aufgehalten und der Anteil der
vom Aussterben bedrohten und stark gefährdeten Arten verringert werden. Ein
großer Teil der Unterziele soll allerdings erst bis zum Jahr 2015 oder 2020 um-
gesetzt sein. Das stellt einen Widerspruch zum 2010er Ziel dar und macht die
Strategie in ihrem Zeitplan inkonsistent.

In der nationalen Biodiversitätsstrategie gibt es keine Angaben zu Instrumenten,
wie die gesetzten Ziele überprüft und kontrolliert werden können. Diese sind zur
Zweckerreichung jedoch unerlässlich. Die Bundesregierung hat dies erkannt,
indem sie meint, „die Zielerreichungen der nationalen Biodiversitätsstrategie
unterliegen der öffentlichen Kontrolle“ (Bundestagsdrucksache 16/8419). Ein
wirksames Instrument dazu könnte das im Jahr 2006 zur Umsetzung der
europäischen Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie verabschiedete Umweltrechts-
behelfsgesetz sein. Allerdings können Verbände, die Umweltangelegenheiten
einer gerichtlichen und somit öffentlichen Kontrolle unterziehen wollen, dies
nur im Rahmen des Drittschutzerfordernisses tun. Danach sind Umweltange-
legenheiten nur dann gerichtlich überprüfbar, wenn sie Rechte Dritter schützen.
Die Umweltangelegenheiten müssten folglich Rechte von jemandem darstellen
und betreffen. Die vorliegende Strategie begründet jedoch keine Rechtsposi-
tionen. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz ist somit für die gerichtliche und somit
öffentliche Kontrolle kaum anwendbar. Eine wirksame öffentliche Kontrolle
kann somit erstens mangels Verbindlichkeit und zweitens mangels eines wirk-
samen Instruments nicht stattfinden. Um eine öffentliche Kontrolle zu ermög-
lichen, ist daher das Drittschutzerfordernis im Umweltrechtsbehelfsgesetz ab-
zuschaffen.

Mit der Erklärung von Visionen und der Formulierung von Zielen allein lässt

sich der Artenverlust weder aufhalten noch stoppen. Gefordert sind konkrete
Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung, Überprüfung und Kontrolle.

Drucksache 16/9066 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Hieran mangelt es der Strategie und sie hat dadurch nur den Charakter einer
Absichtserklärung. Als Gastgeber der UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn
kann es sich Deutschland als Industrienation und als Mitglied des CBD-Über-
einkommens nicht leisten, den eigenen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im
Stadium von vagen Zielsetzungen zu belassen. Ein nennenswerter Beitrag läge
vor, wenn verbindliche, effektive und zügig umzusetzende Maßnahmen be-
schlossen würden. Dies sieht die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
jedoch noch nicht vor.

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