BT-Drucksache 16/8863

Auswirkungen des US-indischen Atomabkommens auf die nukleare Nichtververbreitung und Abrüstung

Vom 21. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8863
16. Wahlperiode 21. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg),
Kerstin Müller (Köln), Alexander Bonde, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck
(Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Omid Nouripour, Rainder
Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auswirkungen des US-indischen Atomabkommens auf die nukleare
Nichtverbreitung und Abrüstung

Die indische und die amerikanische Regierung haben sich im März 2006 darauf
verständigt, eine Aufhebung der seit über 30 Jahren gegen Indien bestehenden
Nuklearsanktionen in die Wege leiten zu wollen. Seit diesem Zeitpunkt ist
die Bundesregierung gefordert gegenüber den Partnern und gegenüber dem
Deutschen Bundestag darzulegen, ob und unter welchen Umständen die
Bundesregierung bereit wäre, einer Aufhebung nuklearer Lieferbeschränkun-
gen gegenüber Indien zuzustimmen. Dieser Verantwortung ist die Bundesregie-
rung bislang nicht gerecht geworden.

Im Widerspruch zu zahlreichen öffentlichen Bekenntnissen des Bundesministers
des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und der Bundesregierung zur
Bedeutung der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung ist ausgerechnet in
Bereichen, in denen es – wie in der Nuclear Suppliers Group (NSG) – auf das Ver-
halten der Bundesregierung entscheidend ankommt, öffentlich keinerlei Initiative
erkennbar. Auf der SPD-Fachkonferenz „Frieden durch Abrüstung: Völkerrecht
und nukleare Nichtverbreitung“ (26. Juni 2006) teilte der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, relativ vage mit, es wäre „ein gutes
Signal, wenn Indien dem umfassenden Teststoppvertrag beiträte, ein Produktions-
moratorium für Spaltmaterial für Waffenzwecke erklärte und auch Verpflichtun-
gen zur Beschränkung und letztendlich zur Abrüstung seines Kernwaffen-
programms akzeptierte. Dies ist bereits Gegenstand der Beratungen der Nuclear
Suppliers Group, wo diese Vorschläge geprüft werden.“ (http://www.auswaertiges-
amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/2006/060626-Abruestung.html).
Diese Erwartungen wurden in der jüngsten Vergangenheit weiter herabgesetzt.
Am 18. Januar 2008 hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, im Plenum des Deutschen Bundestags lediglich noch der Erwartung
Ausdruck verliehen, dass Indien eine „internationale Kontrolle sicherstellt und
dass es sich auch zur nuklearen Abrüstung als Ziel bekennt.“
Auch Äußerungen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des deutschen
Botschafters in Indien erwecken den Eindruck, dass in der Bundesregierung die
Entscheidung gefallen ist und man den USA und Indien in dieser Frage keine
Steine in den Weg legen wird. Der politischen und wirtschaftlichen Zusammen-
arbeit mit der an globaler Bedeutung gewinnenden Regionalmacht Indien wird
von Seiten der Bundesregierung strategische Bedeutung beigemessen. Von
Atomexporten an Indien würde – z. B. über internationale Kooperationen –

Drucksache 16/8863 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

auch die deutsche Atomwirtschaft in erheblichem Umfang profitieren. Die
Bundesregierung wirbt auf ihren Indienreisen – im Widerspruch zu den eigenen
Rüstungsexportrichtlinien – offensiv für deutsche Rüstungsexporte in die Kri-
senregion.

Am 13. Mai 2008 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland für die folgen-
den 12 Monate – und damit in einer entscheidenden Phase – den Vorsitz der
Gruppe der Nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG). Auf der
Plenartagung der 45 NSG-Teilnehmer vom 13. bis 19. Mai in Berlin wird die
Frage der Aufhebung der Nuklearsanktionen eine Rolle spielen. Klar ist, dass
eine Aufhebung der gegenüber Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschrän-
kungen deutsche Bemühungen um die Nichtverbreitung und Abrüstung von
Atomwaffen konterkarieren würde. Dies gilt insbesonders dann, wenn ein
solcher Schritt nicht an klare Zusagen Indiens geknüpft wird, das eigene Nuklear-
waffenarsenal dauerhaft und überprüfbar zu begrenzen und weit reichende Rüs-
tungskontroll- und Inspektionsverpflichtungen zuzugestehen.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung wiederholt darum gebeten,
zu dem Vorhaben der USA und Indiens Stellung zu nehmen und die Position
der Bundesregierung darzulegen. Die bisherigen Antworten der Bundesregie-
rung fielen mit Verweis auf die knappe Beantwortungsfrist oder fehlende Ein-
blicke in die US-indischen Abmachungen sehr unbefriedigend aus. Die Große
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zur Zukunft der nuk-
learen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle“ (Bundestagsdruck-
sache 16/7569) wird vermutlich erst in der Sommerpause beantwortet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Stand haben die Bemühungen um eine Aufhebung der Nuklear-
sanktionen gegenüber Indien, und wie sind die weiteren Schritte?

2. Welche positiven Auswirkungen hat eine nach gegenwärtigem Kenntnis-
stand vorgenommene Aufhebung der Nuklearsanktionen gegenüber Indien
nach Ansicht der Bundesregierung auf die nukleare Abrüstung und Nicht-
verbreitung?

3. Inwieweit sieht die Bundesregierung insbesondere die Gefahr und das Risiko,

a) dass künftige Nuklearlieferungen an Indien für militärische Zwecke, die
Erhöhung des waffenfähigen Spaltmaterials oder weitere nukleare Auf-
rüstungszwecke genutzt werden?

b) dass Pakistan und Israel eine Gleichbehandlung fordern?

c) dass die politische Unterstützung für das Nichtweiterverbreitungsregime
weiter erodiert und Staaten ihre Mitgliedschaft im nuklearen Nichtver-
breitungsvertrag (NVV) und ihre Bereitschaft zum Atomwaffenverzicht
überdenken?

d) dass die nukleare Abrüstungszusage und Rüstungskontrollvereinbarun-
gen durch Sonderrechte für Indien weiter ausgehöhlt werden?

e) dass dies negative Auswirkungen auf die Lösung des Atomkonflikts mit
Iran hat?

4. Welche konkreten Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregie-
rung erfüllt sein, damit die Bundesregierung in der Nuclear Suppliers Group
gegen eine Aufhebung der Nuklearsanktionen kein Veto ausspricht?

5. Was erwartet die Bundesregierung von Indien hinsichtlich des Teststopp-
Vertrags, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8863

6. Was erwartet die Bundesregierung von Indien hinsichtlich eines Produk-
tionsmoratoriums für Spaltmaterial für Waffenzwecke, und was hat die
Bundesregierung diesbezüglich unternommen?

7. Was erwartet die Bundesregierung von Indien hinsichtlich seiner Verpflich-
tung zur Beschränkung und letztendlich zur Abrüstung seines Kernwaffen-
programms, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?

8. Was erwartet die Bundesregierung hinsichtlich des Safeguards-Abkommen
bzw. eines Zusatzabkommens zwischen Indien und der Internationalen
Atomenergieorganisation (IAEO), und inwiefern hat die Bundesregierung
diesen Erwartungen offiziell Ausdruck verliehen?

9. Welcher Vertreter der Bundesregierung hat wann und in welcher Form
gegenüber Indien, den USA, der IAEO oder in der EU die Erwartungen der
Bundesregierung hinsichtlich einer Aufhebung der Nuklearsanktionen
gegenüber Indien angesprochen?

10. Inwieweit war die Aufhebung der Nuklearsanktionen formell oder infor-
mell bereits Gegenstand der Behandlung in der Nuclear Suppliers Group,
und was wurde dabei bislang beraten und beschlossen?

11. Inwieweit muss nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusatzabkom-
men zum IAEO-Sicherungsabkommen vorliegen bevor die NSG über eine
Änderung der Ausfuhrrichtlinien entscheiden kann?

Inwieweit muss nach Auffassung der Bundesregierung der IAEO-Gouver-
neursrat ein solches Abkommen gebilligt haben, bevor die NSG über eine
Änderung der Ausfuhrrichtlinien entscheiden kann?

12. Wird die Bundesregierung den deutschen NSG-Vorsitz nutzen, um bezüg-
lich des US-Indien-Abkommens eigene Vorschläge vorzulegen oder wird
die Bundesregierung die Rolle des Vorsitzes so interpretieren, dass man
sich weiterhin passiv verhält und moderierend zusieht?

13. Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die von Israel im März
2007 gegenüber der NSG vorgeschlagenen 12 Kriterien für eine nukleare
Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedern des NVV (www.armscontrol.org)?

14. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Israel hinsichtlich der
Aufhebung der Nuklearsanktionen genauso zu behandeln wie Indien?

15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines Katalogs
von Kriterien, auf dessen Grundlage entschieden werden kann, ob ein Staat,
der nicht dem NVV beigetreten ist, Zugang zu Exporten ziviler Nuklear-
technologie durch NSG-Teilnehmer ermöglicht werden sollte?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung in dieser Frage?

16. Welche Auswirkungen haben Diskussionen um das amerikanisch-indische
Atomabkommen auf Bemühungen in der NSG, durch die Schaffung zu-
sätzlicher Ausfuhrkontrollen die Ausfuhr besonders sensitiver Technolo-
gien an die Erfüllung strengster Nichtverbreitungskriterien zu knüpfen?

17. Welche inhaltlichen Schwerpunkte zur Stärkung nuklearer Ausfuhrkontrol-
len will die Bundesrepublik Deutschland während des im Mai 2008 begin-
nenden deutschen NSG-Vorsitzes setzen?

18. Welches Gremium sollte nach Ansicht der Bundesregierung legitimerweise
über eine Änderung der nuklearen Lieferrichtlinien für Indien beschließen?

Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass angesichts der Aus-
wirkungen des amerikanisch-indischen Atomabkommens auf den NVV,

die Gemeinschaft der NVV-Vertragsstaaten über eine Änderung der ent-
sprechenden Beschlüsse beraten und ggf. beschließen sollte?

Drucksache 16/8863 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

19. a) Bindet der Beschluss der NVV-Überprüfungskonferenz 1995, neue Ab-
kommen über die Lieferung von spaltbarem Material oder Nuklear-
material nur mit solchen Staaten abzuschließen, die ihre Nuklearanlagen
umfassenden Sicherheitsabkommen der IAEO unterwerfen, nach Auf-
fassung der Bundesregierung auch heute noch alle NVV-Vertrags-
staaten?1

b) Steht dieser Beschluss einer Aufhebung der gegenüber Indien bestehen-
den nuklearen Lieferbeschränkungen entgegen?

c) Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür,
von diesem Beschluss der NVV-Vertragsstaaten abzurücken, um eine
Wiederaufnahme der Nuklearkooperation mit Indien zu ermöglichen?

20. Welche Auswirkung hat die Diskussion um den indisch-amerikanischen
Nukleardeal auf Bemühungen um die Universalisierung des Teststopp-
abkommens?

21. Welche Auswirkungen auf Bemühungen um eine Multilateralisierung
nuklearer Brennstoffkreisläufe hat die im Agreement for Cooperation
between the Government of the United States of America and the Govern-
ment of India concerning peaceful uses of nuclear energy („123 Agree-
ment“) enthaltene Zusage der USA, Indien beim Aufbau einer strategi-
schen Reserve von nuklearem Brennstoff für die gesamte Betriebszeit von
importierten Nuklearreaktoren behilflich zu sein?

22. Welche Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die in dem
Abkommen angelegte Privilegierung Indiens gegenüber den NVV-Nicht-
nuklearwaffenstaaten auf die Verwirklichung von Projekten wie dem deut-
schen Vorschlag der Schaffung eines Multilateral Enrichment Sanctuary
Projekts?

23. Ist die Bundesregierung bereit, in der NSG einer Lockerung der gegen
Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschränkungen zuzustimmen bevor
Indien den Kernwaffenteststopp-Vertrag (CTBT) gezeichnet hat?

24. Ist die Bundesregierung bereit, in der NSG einer Lockerung der gegen
Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschränkungen zuzustimmen bevor
Indien die Produktion waffenfähigen Spaltmaterials beendet hat?

25. In welchen Punkten unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregie-
rung der im Dezember vom U.S. Kongress verabschiedeten Henry J. Hyde
United States-India Peaceful Atomic Energy Cooperation Act of 2006
(„Hyde Act“) und das Anfang August 2007 zwischen den USA und Indien
geschlossene Agreement for Cooperation between the Government of the
United States of America and the Government of India concerning peaceful
uses of nuclear energy („123 Agreement“) hinsichtlich

a) der Voraussetzungen für eine Aufhebung oder Lockerung der für Indien
geltenden nuklearen Lieferbeschränkung?

b) Beschränkungen des Umfangs einer künftigen zivilen Nuklearkoopera-
tion zwischen den USA und Indien?

c) der Umstände einer Beendigung der künftigen zivilen Nuklearkoopera-
tion zwischen den USA und Indien?

1 „New supply arrangements for the transfer of source or special fissionable material or equipment or
material especially designed or prepared for the processing, use or production of special fissionable
material to non-nuclear-weapon States should require, as a necessary precondition, acceptance of the
Agency's full-scope safeguards and internationally legally binding commitments not to acquire nuclear
weapons or other nuclear explosive devices.“ 1995 NPT Review Conference Package of Decisions,

Adopted by the 1995 NPT Review and Extension Conference 17 April to 12 May, 1995, Decision
2. Principles and Objectives for Nuclear Non-Proliferation and Disarmament, Paragraph 12.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8863

26. Erwartet die Bundesregierung, dass die amerikanische Regierung Wider-
sprüche zwischen Hyde Act und 123 Agreement vor einer Beschluss-
fassung der NSG von den USA klärt und ausräumt?

Wenn ja, in welcher Form sollten USA bestehende Unterschiede zwischen
Hyde Act und 123 Agreement klären?

27. Teilt die Bundesregierung die vom indischen Außenminister vertretene
Auffassung, dass die im Hyde Act festgeschriebenen Bedingungen der zivi-
len nuklearen Zusammenarbeit zwischen Indien und den USA nicht bin-
dend sind?2

Welche Bestimmungen des Hyde Acts binden nach Auffassung der Bundes-
regierung die amerikanische Regierung?

28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Hyde Act enthaltene
Beschränkung hinsichtlich einer Beendigung der zivilen nuklearen Zusam-
menarbeit im Falle eines erneuten indischen Atomtests die amerikanische
Regierung bindet?

29. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Hyde Act enthaltene Forde-
rung, Indien unabhängig von einer generellen Lockerung nuklearer Liefer-
beschränkungen auch künftig keine Anreicherungs- und Wiederaufberei-
tungstechnologien zu liefern?

30. Hält die Bundesregierung die Bestimmung des Hyde Acts, dass die Ver-
letzung des indisch-amerikanischen Nuklearabkommens die Beendigung
der Nuklearkooperation durch alle NSG-Teilnehmer nach sich ziehen
sollte, für sinnvoll?

Sollte diese Bestimmung verallgemeinert werden, so dass die Verletzung
jeden bilateralen nuklearen Kooperationsabkommens eines NSG-Mitglied-
staates eine erneute Verhängung nuklearer Lieferbeschränkungen nach sich
ziehen würde?

31. Wie verhält sich nach Meinung der Bundesregierung die Auffassung des
Sonderbeauftragten der indischen Regierung für die Aushandlung des
Atomabkommens, Shri Shyam Saran, dass Indien das Recht habe „Korrek-
turmaßnahmen“ zu ergreifen, sollte die Versorgung mit Nuklearbrennstoff
trotz Liefergarantien unterbrochen werden3, zu dem Ziel, dass Sicherungs-
maßnahmen der IAEO für indische Atomanlagen und Nuklearmaterialien
auf ewig („in perpetuity“) veranlagt sein sollten?

a) Welche Gründe kann es aus Sicht der Bundesregierung geben, solche
Sicherungsmaßnahmen unter Vorbehalte zu stellen oder zeitlich zu
begrenzen?

b) Welcher Art sind nach Meinung der Bundesregierung die „Korrektur-
maßnahmen“ die Indien im Falle einer Unterbrechung der Belieferung
mit Nuklearbrennstoff in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen der IAEO
ergreifen will?

c) Welche Präzedenzfälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
existierende IAEO-Safeguards für derartige Korrekturmaßnahmen?

2 OutlookIndia.com, „Hyde Act not binding on India, says Govt“, New Delhi, Aug 16 (PTI), http://
www.outlookindia.com/pti_news.asp?id=495957.

3 „Our position right from the outset had been that we have no problem with permanent safeguards
provided there are permanent supplies of fuel. The multi-layered fuel supply assurances are unique in
international nuclear negotiations and include India’s right to take „corrective measures“, should any
disruption still occur despite these assurances.“ Presentation by Special Envoy of the Prime Minister

Shri Shyam Saran on „India and the Nuclear Domain“ at the India International Centre, February 18,
2008. http://mea.gov.in/speech/2008/02/19ss01.htm

Drucksache 16/8863 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des indischen Premier-
ministers Manmohan Singh vor der indischen Lok Sabha am 13. August
2007, dass Indien erst dann IAEO-Safeguards akzeptieren werde, wenn alle
gegen das Land bestehenden Lieferbeschränkungen gefallen sind?

33. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Persönlichen Beauf-
tragten von Javier Solana für Massenvernichtungswaffen, Annalisa Gian-
nella, dass die EU Sorge tragen müsse, dass es im Falle der Wiederauf-
nahme ziviler Nuklearkooperation Technologieimporte nach Indien nicht
dem indischen Atomwaffenprogramm zugute kommen?4

Welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung geeig-
net, einen solchen Transfer ziviler Technologie in militärisch relevante
Institutionen zu verhindern?

34. Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass die EU-Klausel zur Bekämpfung
der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in künftige Freihandels-
oder Kooperations- oder andere Sektorabkommen mit Indien aufgenom-
men wird?

Wenn nein, warum nicht?

35. Teilt die Bundesregierung die Meinung von Annalisa Giannella, dass die
EU den Ansatz, solche Klauseln zur Bekämpfung der Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen in Abkommen mit Drittstaaten aufzunehmen
„aufgeben könne“, sollte für Indien ein anderes Vorgehen gewählt werden,
als für vergleichbare Fälle?5

36. Hat es aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland seit Juli 2005 Entwick-
lungen in Indien oder Südasien gegeben, die seit 1990 bestehende Praxis
zu ändern, keine Nuklearexporte nach Indien zu genehmigen (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 16/1373, Antwort zu Frage 9)?

Wenn ja, welche Entwicklungen sind dies?

37. Hat die indische Regierung in dieser Legislaturperiode, z. B. während des
Besuchs von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Indien vom 30. Okto-
ber bis 1. November 2007, Interesse am Kauf von deutscher Nukleartech-
nologie geäußert?

Wenn ja, welche Nukleartechnologie würde Indien aus der Bundesrepublik
Deutschland, bzw. von Unternehmen mit deutscher Beteiligung importie-
ren wollen, und würde die Bundesregierung diese Importe unterstützen?

38. An welchen Rüstungsimporten deutschen Ursprungs ist Indien gegenwärtig
interessiert, und für welche Rüstungsexporte mit deutscher Beteiligung hat
die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gegenüber Indien offensiv
geworben?

Um welches Auftragsvolumen handelt es sich dabei, und wie ist der aktu-
elle Stand?

Berlin, den 21. April 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
4 „EU aide worried by calls to drop India WMD clause“, Reuters, Brussels, 2 March 2007.
5 „EU aide worried by calls to drop India WMD clause“, Reuters, Brussels, 2 March 2007.

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